AG Schöneberg, Az.: 5 C 106/16, Urteil vom 10.10.2016
1. Es wird festgestellt, dass zwischen der Rechtsnachfolgerin der T. Immobilienverwaltung GmbH als Verkäuferin und den Klägern als Käufer ein Kaufvertrag betreffend der unvermessenen Teilfläche des Flurs 1, Flurstück 66, auf …
