LG Neuruppin, Az.: 1 O 161/08, Urteil vom 22.04.2010
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.264,54 Euro nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.08.2008 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Abschläge für die Fernwärmelieferung …