LG Berlin, Beschluss vom 12.05.2016, Az.: 67 S 110/16
In dem Rechtsstreit hat die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin am 12.05.2016 beschlossen:
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung als offensichtlich unbegründet im Beschlusswege zurückzuweisen.
Das Prozesskostenhilfegesuch der Beklagten wird zurückgewiesen.

In dem Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hat das Amtsgericht Schwerte aufgrund der Hauptverhandlung vom 05.06.2014 für Recht erkannt:
Wiederholte Verspätungen eines Arbeitnehmers können eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor wegen häufiger Verspätungen durch den Arbeitgeber abgemahnt worden ist (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2011, Az: 10 Sa 445/10; BAG, Urteil vom 15.11.2001, Az: 2 AZR …
Abänderungsklage: Diese Klage ermöglicht es bei einer wesentlichen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein rechtskräftiges Urteil in …
Die Parteien streiten …
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 28.03.2013, Az. 21 O 1469/12, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.811,38 EUR (i. W.: zweitausendachthundertundelf 38/100 Euro) nebst 8 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2013 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe …