BGH, Urteil vom 04.12.1984, Aktenzeichen: VI ZR 117/83
Tatbestand
Die Klägerin wurde im Februar 1977 im Alter von 19 Jahren durch einen Verkehrsunfall schwer verletzt. Sie erlitt einen Schädelbasisbruch mit Hirn-Kontusion, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinnes sowie neurologische Schäden, deretwegen …
