Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht und Onlinerecht
Mit der zunehmenden Nutzung des Internets hat sich auch die Zahl der Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich deutlich erhöht und die Bedeutung des Internetrechts erheblich vergrößert. Die meisten Gesetze wurden vor der Entwicklung des World Wide Web geschaffen und enthalten dementsprechend häufig keine Regelungen die man eins zu eins auf die virtuelle Welt übertragen könnte. Dadurch ist eine erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden. Gesetzgeber und die Justiz versuchen diese nach und nach durch neue Gesetze und Gerichtsurteile zu beseitigen. Das Internet bietet aber fortlaufend neue Anwendungen und Leistungen und ist dadurch der Rechtsprechung im Internetrecht immer wieder einen Schritt voraus. Besonders viel Unsicherheit herrscht natürlich auf Seiten der Verbraucher, die bei ihrer privaten oder gewerblichen Internetnutzung oft unwissentlich gegen geltendes Recht verstoßen und dann mit horrenden Schadensersatzforderungen beispielsweise für Urheberrechtsverletzungen, konfrontiert werden. Zum Teil herrscht auch die Annahme, dass Internet sei ein rechtsfreier Raum. Das ist jedoch ein Irrtum, es gibt längst verschiedene technische Möglichkeiten um Internetnutzer eindeutig zu identifizieren und ihre Handlungen nachzuvollziehen.
Das Internetrecht: Kein rechtsfreier Raum Online
Wer in der virtuellen Welt gegen geltendes Recht verstößt muss grundsätzlich immer mit Konsequenzen rechnen. Wie die im Einzelfall aussehen ist nicht nur von der Art des Vergehens sondern auch vom Verhalten danach abhängig. Wir, die Rechtsanwälte Kotz aus Siegen, verfügen über die nötigen Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Internetrechts, um die Interessen unserer Mandaten optimal zu vertreten.
Typische Fälle aus dem Internetrecht
Zu den alltäglichen Fällen aus dem Internetrecht zählen Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Insbesondere Kinder und Jugendliche nutzen illegale Tauschbörsen um Musik, Filme und Bücher kostenlos aus dem Netz zu laden. Nicht selten flattert den Eltern später eine teure Abmahnung ins Haus. Nach einer richtungweisenden Entscheidung des BGH müssen sie aber nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder haften, wenn sie zuvor die Nutzung dieser illegalen Dienste verboten haben. Der Nachweis kann beispielsweise durch eine Art „Internetnutzungs-Vertrag“ zwischen Kindern und Eltern gelingen. Volljährige Personen müssen selbstverständlich vollumfänglich für Urheberrechtsverletzungen haften, es empfiehlt sich aber die Forderungen des abmahnenden Rechteinhabers kritisch zu prüfen und gegebenenfalls ganz oder teilweise zurückzuweisen.
Ihre Rechte beim Online-Handel
Das zweite große Konfliktfeld im Internetrecht stellt der Online-Handel. Insbesondere beim Kaufen und Verkaufen auf eBay kommt es häufiger zu Problemen zwischen den Vertragspartnern.
Verbraucher genießen beim Online-Kauf umfassende Rechte, sie können beispielsweise innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten (Widerrufsrecht) und auf mängelfreie Ware bestehen. Ein typisches Problem von Käufern ist der Nichterhalt der bezahlten Ware. Grundsätzlich haben sie ein Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages und Auslieferung der Ware, notfalls können sie dieses Recht auch gerichtlich durchsetzen. Ein weiteres Thema ist das Wettbewerbsrecht. Unlauterer Wettbewerb gegenüber Mitbewerbern oder unzuläßige Handlungen gegenüber Verbrauchern ist immer wieder Thema. Wir, die Rechtsanwälte Kotz aus Siegen-Kreuztal, helfen Ihnen gerne dabei. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Internetrecht.
Unser Informationsangebot zum Internetrecht
Unser Webseite Internetrecht Siegen
Auf unserer Themenseite „Internetrecht Siegen“ bieten wir Ihnen umfassende Informationen zu den Bereichen Internet,- Medien- und IT-Recht. Neben grundsätzlichen Fragen, die uns im Kanzleialltag immer wieder begegnen, arbeiten wir auf „Internetrecht Siegen“ auch aktuelle Urteile aus dem Rechtsgebiet auf -> Webseite besuchen
Probleme bei eBay-Kaufverträgen und Käuferrechte bei eBay
Beim Kaufen und Verkaufen auf der Auktionsplattform eBay kommt es immer wieder zu rechtlichen Problemen zwischen den Vertragspartnern.
Grundsätzlich sind alle Verkäufer – ganz gleich ob privat oder gewerblich – dazu verpflichtet, alle Fehler und Mängel der angebotenen Ware in der Artikelbeschreibung klar zu benennen. Aus rechtlicher Sicht, kommt durch eine erfolgreiche Auktion ein wirksamer Kaufvertrag zwischen dem Bieter und Anbieter zu Stande. Der Anbieter ist deshalb auch bei einem geringen Auktionserlös dazu verpflichtet die Ware zu liefern. Geht sie dabei auf dem Postweg verloren, müssen zumindest gewerbliche Verkäufer stets Schadensersatz leisten. Bei einem privaten Verkäufer haftet der jeweilige Lieferant für den Verlust der Ware – sofern der Versand versichert erfolgte. Verbraucher haben gegenüber einem gewerblichen Verkäufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht, bei mangelhafter Ware gibt es einen Anspruch auf Nacherfüllung. Nur private Anbieter dürfen unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung verkaufen.
Urheberrechtsabmahnung erhalten – Was tun?
Verbraucher können beim Surfen im Internet schnell eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn sie beispielsweise urheberrechtlich geschützte Werke (Musik, Filme, Bücher usw.) auf Tauschbörsen zum Abruf bereit stellen. Die Rechteinhaber greifen zunehmend zur Abmahnung um diese Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden.
Eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung enthält typischerweise die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Zahlung einer Schadensersatzforderung und zur Begleichung angeblich angefallener Rechtsanwaltsgebühren. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, wird üblicherweise eine ganz kurze Frist gesetzt. Der Rechteinhaber muss innerhalb von drei Jahren nach Kenntnisnahme der Urheberrechtsverletzung seine Ansprüche geltend machen, danach sind sie verjährt.
Richtiges Verhalten nach einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.
Die Betroffenen sollten unbedingt innerhalb der gesetzten Frist reagieren und eine – modifizierte – strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben um unnötige Kostenrisiken zu vermeiden. Wenn tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, hat der Rechteinhaber einen begründeten Anspruch auf eine entsprechende Unterlassungserklärung.
Wird diese nicht fristgemäß abgegeben, kann er eine einstweilige Verfügung gegen den Rechtsverletzer erwirken. Das ist mit erheblichen Kosten für den Abgemahnten verbunden. Wir empfehlen den Betroffenen die Unterlassungserklärung abzuändern und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abzugeben. Gerne übernehmen wird die Abänderung, mit unserer Hilfe können Sie auch unberechtigte Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche abwehren.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
Wir, die Rechtsanwälte Kotz aus Siegen-Kreuztal, zählen das Internetrecht zu unseren Interessenschwerpunkten. Fachanwalt Dr. Christian Gerd Kotz verfügt über entsprechende Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet und ist immer auf dem Laufenden über die neuesten Urteile aus dem Bereich der neuen Medien. Egal ob Sie eine Abmahnung bekommen oder Probleme mit einem eBay-Handel haben, sie können sich jederzeit mit ihren Fragen zum Internetrecht an Dr. Kotz wenden. Viele Fragen können Sie bereits durch einen Besuch auf unserer Homepage „Internetrecht Siegen“ klären.
Wir sind sowohl als Rechtsanwälte in Siegen, als auch bundesweit für sie erreichbar. Wenn Sie nicht die Zeit oder die Möglichkeit haben, persönlich in unserer Kanzlei zu erscheinen, werden wir Sie gerne aus der Ferne beraten. Es gibt aus unserer Erfahrung keinen Fall, den man nicht auch per Telefon, Fax oder E-Mail klären könnte. Unsere kostengünstige Onlinerechtsberatung ist ideal, um drängende Fragen, beispielsweise zu Abmahnungen, schnell zu beantworten und sofort die richtigen Schritte einzuleiten. Es ist unser Anliegen, sie möglichst zeitnah und umfassend über Ihre Rechte und Pflichten im jeweiligen Einzelfall aufzuklären, den bereits entstandenen Schaden zu minimieren und drohende Nachteile abzuwenden. Unberechtigte oder überzogene Forderungen von Dritten, werden wir mit Nachdruck zurückweisen und ihr gutes Recht notfalls auch gerichtlich durchsetzen.