Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht und Anmeldung Ihrer Marke
Viele Unternehmer nutzen individuelle Logos oder Schriftzüge, um eine Marke aufzubauen und sich buchstäblich einen „Namen“ zu machen. Ein Marke ist die beste Methode um eigene Produkte und Dienstleistungen eindeutig zu kennzeichnen und optisch von denen der Konkurrenz abzuheben. Das Markenrecht bietet hierbei vielfältige Möglichkeiten zum Markenschutz. Ein etablierter Markenname ist für ein Unternehmen von hohem Wert, spätestens wenn die Konsumenten mit der Marke eine bestimmte Qualität verbinden, wird sie zu einem echten Wettbewerbsvorteil. Je besser der Ruf einer Marke, umso eher wird sie von Trittbrettfahrern und Nachahmern missbraucht, um eigene, minderwertige Produkte zu verkaufen. Leider sind Markenrechtsverletzungen immer wieder an der Tagesordnung. Mal wird ein bekanntes Markenlogo einfach kopiert und auf Billigprodukten platziert, mal versuchen die Fälscher durch ähnlich aussehende Logos oder Schriftzüge die Verbraucher zu täuschen. Das geht natürlich auf Kosten des Markeninhabers, er muss im gewerblichen Geschäftsverkehr mit einem Imageverlust und dadurch sogar in Folge mit finanziellen Einbußen bei einer Markenverletzung rechnen. Der Schutz ist somit unerlässlich um eine Handhabe bei der Durchsetzung der eigenen Rechte zu haben.
Ihre Markenrechte schützen
Unternehmer können ihre Marke durch Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden und effektiv schützen. Das hiesige deutsche Markenrecht unterscheidet zwischen Bildmarken, Wortmarken und einer Mischform, der Wort-Bildmarke. Darüber hinaus ist es möglich Geruchs,- Farb,- Hör,- Tast- und dreidimensionale Marken durch Anmeldung zu schützen. Beim DPMA angemeldete Markenrechte erstrecken sich nur auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für die Sicherung der weltweiten Rechte an einer Marke, muss der Eintrag bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) erfolgen. Als Rechtsanwalt in Siegen unterstützen wie Sie gerne bei der Anmeldung Ihrer Marke und allen Fragen.
Wir übernehmen Ihre Markenanmeldung und melden Ihre Wortmarke und/oder Bildmarke zuverlässig und sicher an und überwachen Ihre Marke darüber hinaus auf Wunsch auf eventuelle Markenrechtsverletzungen. Zur Anmeldung hier klicken!
Kriterien für die Anerkennung einer Wortmarke oder Bildmarke
Laut Markenrecht, muss eine Wortmarke ein unverkennbares Unterscheidungsmerkmal zu den Produkten und Dienstleistungen anderer Wettbewerber darstellen. Sie darf nur Zahlen, Buchstaben, Wörter und sonstige Schriftzeichen enthalten, die in der Druckschrift „Arial“ wiedergegeben werden können. Allgemeine Floskeln oder einfache Beschreibungen und Begriffe sind nicht markenschutzfähig. Ähnliches gilt für die Bildmarke, sie muss ebenfalls eine deutliche Unterscheidungskraft besitzen, also die eigenen Produkte und Dienstleistungen von denen der Konkurrenz sichtbar abheben. Bilder, Abbildungen und Bildelemente, können als Bildmarke geschützt werden, Wortbestandteile sind nicht zulässig. Der Antrag auf Registrierung einer Wort- oder Bildmarke, muss die gewünschte Markenklasse benennen und natürlich ein Muster der Marke enthalten. Jede neue eingetragene Marke wird vom Deutschen Patent- und Markenamt beurkundet und im Markenblatt veröffentlicht.
Das Markenrecht: Ihre Rechte als Markeninhaber
Als Inhaber einer eingetragenen Marke verfügen Sie über die alleinigen Markenrechte. Sie können allen Konkurrenten die Nutzung ihrer Marke untersagen und Verletzungen Ihrer Markenrechte durch Abmahnung oder Klage ahnden. Das Markenrecht erlaubt Ihnen die Geltendmachung von Schadensersatz und die Einforderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem Rechteverletzer. Darüber hinaus haben Sie das Recht Ihre Marke zu verkaufen oder die Nutzungsrechte per Lizenzvergabe an Dritte abzutreten. Wir, die Rechtsanwälte Kotz aus Siegen, unterstützen Sie gerbe bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte.
Markenrecht Siegen – Unser Informationsangebot im Internet
Auf unserer Website „Markenrecht Siegen“ haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Markenrecht, Urheberrecht und zum Markenschutz zusammengefasst. Neben unserem Leistungsangebot finden Sie dort umfassende Erläuterungen zur richtigen Anmeldung von Wort- und Bildmarken, zur Markenüberwachung und den Möglichkeiten Ihre Rechte rechtssicher bei Markenrechtsverletzungen durchzusetzen. Unsere Urteilssammlung bietet Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung im Markenrecht.
Ihr Ansprechpartner für Ihre Markenanmeldung
Wir, die Rechtsanwälte Kotz aus Siegen-Kreuztal, stehen Ihnen zu allen Fragen des Markenrechts mit Rat und Tat zu Seite. Wenn Sie sich über die aktuelle Rechtslage informieren möchten, eine rechtliche Einschätzung benötigen oder Ihre Marke schützen möchten, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Wir melden Ihre Wortmarke und/oder Bildmarke zuverlässig und günstig an
Zu unseren Dienstleistungen zählen unter anderem die Eintragung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt und die dauerhafte Überwachung der Markenrechte unserer Mandanten. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Durchsetzung Ihres Markenrechtes gegenüber Konkurrenten und Trittbrettfahrern welche sich der Markenverletzung schuldig machen. Des weiteren überwachen wir Ihr Urheberrecht. Aus unserer Erfahrung, lassen sich viele Fälle außergerichtlich, durch eine Abmahnung inklusive strafbewehrter Unterlassungserklärung, lösen. Notfalls boxen wir Ihr Markenrecht und Urheberrecht aber auch vor Gericht durch. Haben Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht oder vermuten Sie einen Wettbewerbsverstoß? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!