Rechtsanwalt für Mietrecht in Siegen
Das Mietrecht und Gewerbemietrecht bilden den rechtlichen Rahmen für die Beziehung zwischen Vermietern und Mietern. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten werden zunächst im gemeinsamen Mietvertrag fixiert. Der Vertrag kann aber naturgemäß nicht alle Eventualitäten im Vorfeld verbindlich regeln, wenn keine konkrete Vereinbarung zu einem bestimmten Sachverhalt getroffen wurde, oder wenn die Vereinbarung dem geltenden Mietrecht widerspricht, hat immer das Mietrecht zu gelten.
In der Theorie lässt sich vieles problemlos regeln, in der Praxis stoßen aber häufig gänzlich unterschiedliche Interessenlagen aufeinander, weshalb es im Verhältnis der Parteien häufig zu Konflikten kommt. Viele Vermieter betrachten ihr Mietobjekt als Eigentum, über das sie jederzeit und nach Gutdünken verfügen können. Sie möchte nach Möglichkeiten den maximalen Mieterlös erzielen und scheuen Reparaturen und andere Investitionen, wie eine Renovierung, in den Werterhalt. Oder sie möchten irgendwann aufgrund von Eigenbedarf eine Eigenbedarfskündigung erwirken. Oft kommt es auf zu Konflikten bei der Nebenkostenabrechnung. Dagegen betrachten viele Vermieter ihre Mietwohnung als die eigenen vier Wände, in denen sie sich nach Herzenslust verwirklichen möchten. Sie möchten möglichst hohen Wohnkomfort zum günstigen Preis. Kein Wunder, dass bei derlei gegensätzlichen Vorstellungen schnell Konflikte über Geld und Lebensqualität und persönliche Freiheiten entstehen.
Hohes Konfliktpotential zwischen Mieter und Vermieter
Besonders häufig streiten sich Mieter und Vermieter über Betriebskostenabrechnungen bzw. den Nebenkosten, Mieterhöhungen, Kündigung Mietvertrag, Mietkaution und Mietmängel. Tausende Fälle werden Jahr für Jahr vor
Gericht entscheiden. Dadurch hat sich eine teils sehr konkrete Rechtsprechung zu typischen Mietrechtsfragen herausgebildet. Viele Konflikte zwischen Mietern und Vermietern wäre vermeidbar, wenn sich die Betroffenen erst ein Mal über ihre gesetzlichen Rechte und Pflichte informieren würden, bevor sie einen Streit vom Zaun brechen. So können im Vorfeld bequem beliebte Fragen nach zum Beispiel der obligatorischen Regelung zu Schönheitsreparaturen laut Mietvertrag geklärt werden. Eine umfassende Beratung bietet ein Rechtsanwalt für Mietrecht. Ein Anwalt kennt die Rechte beider Seiten. Eine weitere Anlaufstelle ist der Mieterbund. Das deutsche Mietrecht steht tendenziell auf Seiten der Mieter, viele Vorschriften schützen ihre Interessen, Vermieter können beispielsweise nur unter bestimmten Umständen eine Kündigung oder Mieterhöhung durchführen. Wenn Sie sich als eine der beiden Parteien ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Als erfahrene Siegerländer Rechtsanwälte in Kreuztal bei Siegen kennen wir uns mit allen mietrechtlichen Fragen aus. Ob es zu Fragen zur Nebenkostenabrechung, Möglichkeiten zur Mietminderung, oder generelle Probleme mit dem Mietvertrage geht, bei uns sind Sie immer gut aufgehoben. Wir stehen ihnen in einer Beratung Rede und Antwort, erklären Ihnen die aktuelle Rechtslage und machen Handlungsvorschläge zur Lösung des Konflikts. Aber wir stehen Ihnen nicht nur als Rechtsanwalt für Mietrecht im Raum Siegen Wittgenstein und Umgebung zur Verfügung, sondern selbstverständlich auch jederzeit Bundesweit. Wenn Sie nicht nach Siegen bzw. Kreuztal in unsere Kanzlei kommen können, so lassen Sie sich einfach Online von uns beraten. Als anerkannte Experten konnte wir bereits in einigen Fernsehsendungen, Radio und anderen Presseerzeugnissen einen Beitrag mit Tipps zum Thema leisten (siehe Presse).
Mieterhöhung – Ihre Rechte als Mieter
Steigende Mietpreise machen vielen Mietern zu schaffen, insbesondere in den Ballungszentren wird der Wohnraum zunehmend knapper und dementsprechend teurer. Vermieter dürfen aber nur unter bestimmten Umständen eine Mieterhöhung vornehmen.
Der Gesetzgeber nennt drei zulässige Gründe zur Erhöhung der Wohnraummiete:
- Eine nachweisliche Erhöhung der notwendigen Betriebskosten
- Eine nachweislicher Anstieg der Mieten für vergleichbaren Wohnraum (örtlicher Mietspiegel) – §558 BGB
- Eine abgeschlossene Modernisierung der Mietwohnung.
Viele Vermieter begründen ihre Mieterhöhung mit dem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten. Das ist aber kein Freibrief für regelmäßige Mieterhöhungen. Laut Mietrecht, darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20% erhöht werden, in speziell ausgewiesenen Gebieten mit knappem Wohnraum, sind nur 15% zulässig. Innerhalb von 15 Monaten darf der Vermieter nur einmal die Miete anheben.
Die Modernisierung der Wohnung kann einen Anspruch des Vermieters auf Mieterhöhung begründen, sofern die Maßnahmen den Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöhen. Das ist im Einzelfall nachzuweisen. Mieterhöhungen nach Modernisierungen unterliegen ebenfalls strengen gesetzlichen Bestimmungen, etliche Ausnahmeregelungen schützen den Mieter vor einem starken Anstieg des Mietzinses. Aktuell wird zu diesem Thema im Jahr 2013 über eine generelle Mietpreisbremse disktutiert. Wie und in welcher Form sie kommen wird ist hingegen noch offen. Prinzipiell soll die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen gelten umd die galoppierenden Preise etwas abzubremsen. In wie weit eine solche Regelung allerdings verfassungskomform ist wird sich zeigen. Genauso in wie weit sie tatsächlich den prekären Wohnungsmarkt insbesondere in den Großstädten entlasten kann. Tatsache ist, das auch eine Mietpreisbrems, egal in welcher Form, nicht die Mietpreise einfriert und auch nicht günstiger macht.
Unser Tipp: Wenn Sie eine Mieterhöhung erhalten haben, sollten sie keinesfalls einfach die Entscheidung akzeptieren und zahlen. Zunächst gilt es die Rechtmäßigkeit der Forderung zu überprüfen, erfahrungsgemäß schießen viele Vermieter mit ihren Preisvorstellungen über das Ziel hinaus. Wir stehen Ihnen als Rechtsanwalt für Mietrecht in Siegen in unserer Kanzlei oder Online jederzeit mit Rat und Tat zu Seite. Gerne überprüfen wir Ihre Mieterhöhung und weisen sie nach Möglichkeit zurück.
Kündigung Mietvertrag – Ihre Rechte als Mieter
Wenn Vermieter mit ihrer Forderung nach Mieterhöhung scheitern, versuchen sie häufig den Mieter zu kündigen bzw. zum Auszug zu nötigen. Das geht aber nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen. Je länger das Mietverhältnis besteht umso länger die Kündigungsfrist. Bis zu einer Mietdauer von drei Jahren beträgt die Frist drei Monate, bis acht Jahre sind es bereits sechs Monate und bei Mietverhältnissen die noch länger bestehen, darf der Mieter noch maximal neun Monate nach der Kündigung in der Wohnung bleiben.
Eine fristlose Kündigung ist nur nach gravierenden Pflichtverletzungen des Mieters möglich, wenn eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar wäre. Das kommt beispielsweise bei Zahlungsverzug, unerlaubter Untervermietung oder fortlaufender Ruhestörung in Betracht. Vor einer fristlosen Kündigung muss immer eine Abmahnung erfolgen, sie soll dem Mieter Gelegenheit geben, sein Verhalten zu ändern. Im Gegenzug darf natürlich auch der Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Vermieter seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt und beispielsweise gravierende Mietmängel anstehen lässt.
Unser Informationsangebot zum Mietrecht im Internet
Nachfolgend finden Sie unsere aktuellen News, aktuellen Urteile, Tipps und weiterführenden Webseiten zu mietrechtlichen Fragen, sowie einige Info Videos zur Vertiefung bestimmter Sachverhalte.
Meinmietrecht.de
Auf Mein Mietrecht Siegen bieten wir ihnen ausführlichen Informationen über die aktuelle Rechtsprechung auf dem Gebiet des Mietrechts. Die interessantesten Urteile haben wir in einer Urteilssammlung zusammengefasst. Im Mietrechts-Glossar erklären wir mittels anschaulicher Beispiele die wichtigsten Begriffe aus dem Mietrecht, von A wie Abfallbeseitigung über F wie undichte Fenster und I wie Immobilien bis Z wie Zentralheizung.
Im Download-Bereich steht ihnen die maßgebliche Mietrechtsprechung der letzten Jahre zur kostenlosen Verfügung. Wenn Sie eine bestimmte Frage zum Mietrecht in Siegen haben, können Sie uns entweder direkt kontaktieren oder zunächst unser kostenloses Mietrechts-Forum nutzen -> Webseite besuchen
Mietrechtsiegen.de
Auf Mietrecht Siegen finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Themen Mietvertrag, Kündigung, Kündigung und Auszug, Minderung der Miete, Betriebskosten, Hausordnung uvm. Wir zeigen die Rechtslage zu den einzelnen Themen auf, erläutern ihre Rechte und Pflichten als Mieter und stellen Möglichkeiten der Konfliktlösung vor. Weiterhin finden Sie aktuelle Urteile und Entwicklungen zum Mietrecht und zum Gewerbemietrecht (siehe auch IHK Siegen zum gewerblichen Mietrecht)
Zum Themenschwerpunkt „Mietminderung“ finden Sie auf MietrechtSiegen.de eine ausführliche Mietminderungstabelle, sie soll Ihnen als Richtschnur für das eigene Vorgehen dienen. Mit der Sammlung aktueller Mietrechtsurteile halten wir Sie über die Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Laufenden -> Webseite besuchen
Mietrechtkreuztal.de
Auf Mietrecht Kreuztal informieren wir Sie über Ihre Rechte in Bezug auf Mieterhöhung, Kündigung, Betriebskostenabrechnung, Minderung der Wohnraummiete, Mietmängel und weitere mietrechtstypische Konfliktfelder. Die Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung können sie mit Hilfe der Urteilssammlung verfolgen, viele Fragen wurden bereits höchstrichterlich geklärt und endgültig entschieden.
Die Schwerpunkte der Seite liegen auf den Themen Mietminderung und Betriebskostenabrechnung bzw Nebenkostenabrechnung. Hierzu bieten wir grundlegende Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen -> Webseite besuchen
Betriebskostenabrechnung – Mieterrechte
Die jährliche Abrechnung der Nebenkosten bildet häufig Anlass zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Ein häufiger Konfliktpunkt ist die Frage nach den umlagefähigen Kosten. Welche Betriebskosten der Vermieter auf den Mieter umlegen darf, wird in der Betriebskostenverordnung geregelt. Grundsätzlich hat jeder Mieter ein Anrecht auf Einsicht in die Originalabrechnungsbelege und Quittungen des Vermieters, um dessen Abrechnungsgrundlage überprüfen zu können. Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode eine Betriebskostenabrechnung, unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen des Mieters, vorzulegen. Versäumt er diese Frist für die Nebenkostenabrechnung, darf er keine Nachforderungen mehr stellen. Sollte der Mieter nach Fristablauf die Nachforderung beglichen haben, darf er die Zahlung zurückfordern.
Wird ein Mietverhältnis aufgelöst, muss der Vermieter ebenfalls binnen 12 Monaten eine vollständige Betriebskostenabrechnung vorlegen. Bei Fristversäumnis darf der Mieter sogar seine Vorauszahlungen zurückverlangen.
Wie mindert man als Mieter die Wohnraummiete?
Jeder Mieter hat ein Recht auf mängelfreien Wohnraum. Wohnungsschimmel, ein Ausfall der Heizung, undichte Fenster, lärmende Nachbarn oder andere Mängel, muss kein Mieter einfach dauerhaft hinnehmen. Er sollte sich unverzüglich an seinen Vermieter wenden, den Mangel anzeigen und schnellstmögliche Beseitigung einfordern. Grundsätzlich hat man einen Anspruch auf Minderung der Miete, sobald sich ein Mangel zeigt. Eine Mietminderungstabelle finden Sie auf Mietrecht Siegen im Bereich Mietminderungstabelle.
Die Minderung der Miete muss in einem angemessenen Verhältnis zur Beeinträchtigung durch den vorhandenen Mangel stehen. Die Bemessung muss immer anhand des Einzelfalls erfolgen, bei der Festsetzung geben Mietminderungstabellen eine gute Orientierung. Die Mietminderung ist als prozentualer Abschlag von der Bruttomiete inkl. Nebenkosten vorzunehmen. Die Minderung muss nicht sofort erfolgen, sie kann auch rückwirkende geltend gemacht werden.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Mietrechtsfragen
Wir, die Rechtsanwälte Kotz aus Kreuztal bei Siegen, zählen das Mietrecht zu einem unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Wir verfügen über langjährige Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und kennen die einschlägige Rechtsprechung aus dem Effeff. Wenn Sie eine Frage zum Thema Mietrecht haben, eine verbindliche rechtliche Einschätzung eines Sachverhaltes benötigen oder einen kompetenten Anwalt suchen, der ihre Rechte vertritt, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Gerne beraten wir auch im Rahmen einer Mietergemeinschaft oder im Wohnungseigentumsrecht. Denn natürlich kennen wir uns auch in den Vermieterrechten und dem Wohneigentumsrecht bestens aus und können ihnen auch als Wohneigentümer beratend zur Seite stehen.
Wir beraten Sie unter anderem in Fällen von Mietmängeln, Kündigung, Problemen mit der Kaution, Mieterhöhung und fehlerhaften Betriebskostenabrechnungen. Wenn Sie lediglich einige rechtsverbindliche Informationen oder eine juristische Einschätzung ihres Einzelfalls benötigen, möchten wir Ihnen unsere kostengünstige Online-Rechtsberatung empfehlen. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an alle auswärtigen Ratsuchenden, die nicht die Zeit oder die Möglichkeit haben, unsere Kanzlei für Mietrecht in Siegen-Kreuztal zu besuchen.
Gerne nehmen wir uns auch Zeit für einen persönlichen Termin mit Ihnen, unter vier Augen können wir Ihren Fall in aller Ruhe besprechen. Wir sind stets bemüht, unnötige Konflikte zu vermeiden. Im Kontakt mit der Gegenseite versuchen wir immer eine einvernehmliche Lösung unter Wahrung ihrer Interessen zu erzielen. Erst wenn eine Einigung im Guten scheitert, werden wir nach Rücksprache mit Ihnen, vor Gericht ziehen und ohne Wenn und Aber Ihre Rechte vertreten.