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Rechtsanwälte Kotz GbR - Arbeitsrecht

Rechtsanwalt für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht

Das Medizinrecht regelt vornehmlich die rechtliche Beziehung zwischen Arzt und Patient sowie der Ärzteschaft untereinander. Neben den haftungsrechtlichen Belangen zwischen den Patienten und Ärzten, also dem Arzthaftungsrecht, umfasst das Medizinrecht auch Bereiche wie die GOÄ und GOZ (Gebührenordnung für Ärzte bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte) und viele andere Relevante Bereiche. Entfernt kann man auch Bereiche des Gesundheitsrecht dazu zählen wie das Krankenhausrecht, Apothekenrecht, Pharmarecht und das Recht der Pflegeberufe. Erst seit 2004 wurde die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht (Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte) in Deutschland eingeführt.

Haftungsfragen im Medizinrecht

Ärzte werden im Volksmund auch als „Halbgötter in Weiß“ bezeichnet, tatsächlich sind die Mediziner aber auch nur Menschen mit Fehlern und Unzulänglichkeiten. Falschdiagnosen, mangelhafte Aufklärungsarbeit und Behandlungsfehler, können zu erheblichen Gesundheitsschäden führen und einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch der betroffenen Patienten begründen. Grundsätzlich müssen Ärzte beziehungsweise Kliniken für die Folgen ihrer Fehler haften, für diese Fälle verfügen sie über entsprechende Haftpflichtversicherungen im Rahmen der Arzthaftung.

Medizinrecht und ArzhaftungsrechtDie Bereitschaft, eigenes Versagen anzuerkennen und die Konsequenzen zu tragen, ist in der Ärzteschaft allerdings wenig ausgeprägt. Häufig stehen die Mediziner auch unter dem Druck ihrer Haftpflichtversicherung, die ein Schuldeingeständnis verbietet, um die finanziellen Ansprüche der Geschädigten abweisen zu können. Opfer ärztlicher Behandlungsfehler müssen oft jahrelang um ihre Rechte kämpfen. Die Suche nach wirklich neutralen Sachverständigen ist häufig sehr mühsam. Die Gesundheit und das Recht der Geschädigten spielt dabei oftmals nur eine untergeordnete Rolle wenn es um die Anerkenntnis und Wiedergutmachung geht. Das Rechtsempfinden in der Medizin geht leider hin und wieder sehr merkwürdige Wege. Wir, die Rechtsanwälte Kotz aus Siegen-Kreuztal, stehen an der Seite der Betroffenen und setzen ihre Rechte notfalls auch gerichtlich durch. Aber nicht nur im Raum Siegen sind wir in Sachen Medizinrecht tätig, sondern natürlich auch Bundesweit.

Wann haften Ärzte für Behandlungsfehler?

Wenn Ärzte einen Behandlungsfehler begehen, also gegen allgemeine medizinische Standards verstoßen und dadurch die Gesundheit eines Patienten schädigen, müssen sie für die Folgen haften. Betroffene Patienten können dann Schadensersatz- und Schmerzensgeld geltend machen. Allerdings stehen sie in der Beweislast, sie müssen nachweisen, dass sie durch einen Fehler des Arztes in ihrer Gesundheit geschädigt wurden.

Nur bei so genannten groben Behandlungsfehlern, also Fehlern, die einem Arzt einfach nicht unterlaufen dürfen, kehrt sich die Beweislast um. Dann muss der Arzt nachweisen, dass er keinen Behandlungsfehler begangen hat, oder dieser nicht ursächlich für den Gesundheitsschaden des Patienten war. Kann er das nicht, muss er Schadensersatz und Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen. In der Regel schmettert die Haftpflichtversicherung des Arztes zunächst alle Ansprüche der Patienten ab. Die können ärztliche Behandlungen gratis durch eine unabhängige Gutachterkommissionen der Ärztekammern untersuchen lassen und so die erforderlichen Beweise liefern.

Welche Ansprüche haben Opfer ärztlicher Behandlungsfehler?

Geschädigte Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz für die erlittenen materiellen Nachteile. Ihr Erstattungsanspruch umfasst im Medizinrecht eine große Bandbreite an Kosten die im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Schädigung entstehen können.

Dazu zählen beispielsweise die Kosten für:

  • Arzneimittel
  • medizinische Behandlungen
  • Massagen
  • Kuren
  • Begleitpersonen
  • Fahrten zu medizinischen Untersuchungen/Behandlungen
  • den behindertengerechten Umbau der Wohnung
  • die Unterbringung in einem Pflegeheim
  • den Erwerbsschaden und die damit häufig verbundene Umschulung zu einem anderen Beruf

Die Liste ist nicht vollständig, der konkrete Erstattungsanspruch hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei schweren und dauerhaften gesundheitlichen Schädigungen, kann es um Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe gehen. Mehr Informationen zum Thema Medizinrecht und Arztrecht  finden Sie auf unserer Informationsseite „Medizinrecht Siegen“ oder im Medizinrechts-Beratungsnetz.

Anspruch auf Schmerzensgeld

medizinrecht rechtsanwaltGeschädigte Patienten haben unter Umständen auch einen Rechtsanspruch auf Schmerzensgeld. Es soll ihren immateriellen Schaden – beispielsweise das seelische Leid oder den Verlust an Lebensqualität – ausgleichen und in gewisser Weise auch als Genugtuung dienen.

Die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs hängt im Wesentlichen vom Ausmaß und der Dauer des erlittenen Leides und dessen Auswirkungen auf das Berufs- und Privatleben des Geschädigten ab. Das Alter des Patienten, aber auch das Verhalten der Haftpflichtversicherung und des Arztes im Laufe des Verfahrens, kann die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs beeinflussen. Wenn sich die Versicherung quer stellt und das Verfahren unnötig in die Länge zieht, kann der Geschädigte unter Umständen ein höheres Schmerzensgeld beanspruchen.

Zur Bemessung der Höhe werden in der Praxis so genannte Schmerzensgeldtabellen herangezogen. Sie benennen konkrete Beträge für bestimmte Gesundheitsschädigungen und spiegeln zum Teil die einschlägige Rechtsprechung wieder. Wenn bei einem Patienten nicht absehbare Spätschäden auftreten, kann er auch nach einem rechtskräftigen Urteil noch ein höheres Schmerzensgeld von der Versicherung nachfordern. Sollte er einen anderslautenden Abfindungsvergleich abgeschlossen haben, ist das unter Umständen nicht mehr möglich.

Vorsicht vor dem Abfindungsvergleich

Viele Ärzte und Kliniken, beziehungsweise ihre Haftpflichtversicherungen, versuchen mit geschädigten Patienten einen Abfindungsvergleich zu schließen. Dieses Angebot zur gütlichen Einigung erfolgt insbesondere bei groben ärztlichen Behandlungsfehlern, wenn die Versicherung kaum eine Chance hätte sich vor ihrer Leistungspflicht zu drücken. Beim Abfindungsvergleich erhält der Geschädigte einen fixen Entschädigungsbetrag und verzichtet im Gegenzug darauf, jetzt oder in Zukunft weitere Ansprüche an den Schädiger zu stellen.

Diese Einigung stellt für den Versicherten eine schnelle und für die Versicherung eine günstige Lösung dar anstatt sich auch eine juristische Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang einzulassen. Häufig bleiben jedoch die Interessen des Geschädigten auf der Strecke, er muss sich mit einer deutlich geringeren Leistung zufrieden geben, als er vor Gericht erstreiten könnte. Mit Hilfe eines erfahrenen Juristen an der Seite sieht das natürlich grundsätzlich wesentlich besser aus zu seinem guten Recht zu kommen. Als Rechtsanwälte in Sachen Medizinrecht und Arzthaftung raten wir aus Erfahrung dazu einen Abfindungsvergleich sehr sorgfältig zu überprüfen und keinesfalls vorschnell zu unterschreiben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an uns.

Medizinrecht Siegen – Unser Informationsangebot im Internet

Auf „Medizinrecht Siegen“ haben wir die wichtigsten Information rund um das Arztrecht für die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler zusammengestellt. Die Seite gibt einen kompletten Überblick über das Thema, von A wie Arzneimittelhaftung bis Z wie Zahnarztfehler.

Unsere Sammlung aktueller Urteile bietet einen Einblick in die einschlägige Rechtssprechung und zeigt die Chancen und Risiken des Klageweges auf. Zu der Webseite gehört ein eigenes Medizinrechtsforum, in dem sich Betroffene untereinander austauschen können. Viele Fragen können bereits durch einen Besuch im Forum geklärt werden.

arzthaftungsrecht rechtsanwaltAls etabliere Rechtsanwälte in Kreuztal bei Siegen zählen wir das Medizinrecht zu einen unserer Interessenschwerpunkten. Wir haben langjährige Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und kennen die Tricks und Taktiken, mit denen Ärzte und Versicherungen versuchen, sich ihrer Haftung zu entziehen. Wenn Sie eine Frage zum Arztrecht im speziellen und dem Gesundheitsrecht im allgemeinen haben oder einen kompetenten Anwalt suchen, der Ihre Interessen durchsetzt, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Ihr Recht und Ihre Gesundheit hat bei uns erste Priorität.

Im Rahmen unserer günstigen Online-Medizinrechtsberatung bieten wir Ihnen die Möglichkeit wichtig Fragen zu klären, eine rechtliche Einschätzung Ihres Falles einzuholen oder die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage auszuloten. Unser oberstes Ziel ist die schnelle Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche gegenüber dem Schädiger. Das kann durch einen im Ergebnis günstigen Abfindungsvergleichs, aber auch durch ein Gerichtsverfahren erfolgen. Sprechen Sie uns einfach an, wir sind jederzeit für Sie da. Zögern Sie nicht länger und rufen uns direkt an: 02732 – 79 10 79 und vereinbaren einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Kreuztal bei Siegen oder nutzen eine der weiteren Kontaktmöglichkeiten. Neben dem Medizinrecht und Arztrecht erhalten Sie natürlich genauso in vielen anderen Rechtsgebieten wie Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Vetragsrecht und allen anderen eine genauso umfassende Beratung. Und sollten wir uns einmal in einem Rechtsgebiet nicht so umfassend auskennen, dann können wie Ihnen sicher einen Fachmann empfehlen.

Urteile aus dem Medizinrecht

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen rechtlichen Angelegenheiten. Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

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