Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
In der heimischen Arbeitswelt herrscht ein rauer Wind. Viele Unternehmen versuchen ihre Gewinne durch Personalabbau, nicht bezahlte Verlängerung der Arbeitszeit, Lohndumping oder den verstärkten Einsatz von Leiharbeitern zu maximieren. Mitunter gehen sie über die rechtlichen zulässigen Grenzen hinaus und versuchen beispielsweise durch unberechtigte Abmahnungen oder Mobbing, einzelne Mitarbeiter aus dem Betrieb zu drängen. Die Rechte der Arbeitnehmer bleiben dabei auf der Strecke. Je schlechter die wirtschaftliche Lage, umso eher werden die Arbeitnehmerrechte missachtet. Das zeigen auch Fallzahlen an deutschen Arbeitsgerichten, die in Krisenzeiten regelmäßig stark ansteigen.
Zu den typischen Fällen zählen Konflikte durch unberechtigte Kündigungen, Änderungskündigung, Abmahnungen, falsche Arbeitszeugnisse, Mobbing, Lohndumping, Urlaub, Arbeitszeit und Streitigkeiten um die Zahlung einer Abfindung oder die Vergütung von Überstunden. Die betroffenen Arbeitnehmer sind gut beraten sich frühzeitig in die Hände eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zu begeben. Das Arbeitsrecht gewährt den Arbeitnehmern umfassende Rechte, ein Laie hat es jedoch schwer sich gegen den Arbeitgeber zu behaupten. In der eingesessenen Kanzlei Kotz in Siegen Kreuztal, stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht und in vielen anderen Fachbereichen kompetent und engagiert zur Seite, natürlich nicht nur im Großraum Siegen sondern auch Bundesweit.
Als Rechtsanwälte aus Siegen kämpfen wir für Ihre Rechte
Als erfahrene Rechtsanwälte in Siegen – Kreuztal stehen wir Ihnen jederzeit, sowohl persönlich in unserer Kanzlei, als auch Vor Ort bei Ihnen oder im Internet zur Verfügung um Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Wir können beispielsweise mit einer Kündigungsschutzklage eine unberechtigte Kündigung anfechten, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen Mobber geltend machen, die Korrektur von falschen Arbeitszeugnissen einfordern und angemessene Abfindungen für gekündigte Arbeitnehmer aushandeln. Für jedes Problem stehen effektive rechtliche Instrumente zur Verfügung, sie müssen nur zur fachgerechten Anwendung gebracht werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz ist in Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Siegen.
Unser Informationsangebot Arbeitsrecht Siegen
Nachfolgend finden Sie einige unserer Informationsangebote rund um die Themen des Arbeitsrecht. Neben aktuellen News und Urteilen und weitere Themen finden Sie unsere spezialisierten Webseiten und Info-Videos zu bestimmten Aspekten. Profitieren Sie von unserer Kompetenz in Sachen Arbeitsrecht!
Auf unserer Webseite Arbeitsrechtsiegen.de finden Sie einen übersichtliche Zusammenstellung wichtiger Informationen zum Thema Arbeitsrecht in Siegen/Kreuztal und im Allgemeinen. Eine Rubrik widmet sich den neusten Urteilen aus der Arbeitswelt, die wir leicht verständlich und kompakt für den Laien aufbereiten. Dieser Rechtsbereich ist stets im Fluss, immer wieder fällen die Gerichte richtungweisende Urteile, welche die bisherige Rechtsprechung auf den Kopf stellen oder erstmals klare Rechtssicherheit schaffen.
In unserem Blog gehen wir grundsätzlichen Fragestellungen zum Thema Konflikten im Arbeitsrecht auf den Grund. Als Arbeitnehmer, aber natürlich auch als Arbeitgeber, können Sie sich hier ausgiebig über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der IHK Siegen zum Arbeitsrecht.
Mobbing am Arbeitsplatz – Welche Rechte hat man als Gemobbter?
Schätzungsweise 1,5 Mio. Erwerbstätige in Deutschland leiden unter Mobbing am Arbeitsplatz. Von „Mobbing“ spricht man bei regelmäßigen und wiederholten Schikanen, Beleidigungen und Quälereien durch den Chef oder die Arbeitskollegen. Der Leidensdruck der Betroffenen ist groß, häufig leidet ihre Arbeitsleistung unter der Situation und sie entwickeln psychische oder körperliche Erkrankungen, was in vielen Fällen eine langwierige Krankmeldung zur Folge hat. Wenn das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat nicht fruchtet, ist es ratsam einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.
Mobbingopfer können vom Täter Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen unerlaubter Handlungen einfordern. Selbst wenn der Chef nicht direkt für das Mobbing verantwortlich ist, so muss er doch für die körperliche und geistige Unversehrtheit seiner Angestellten Sorge tragen und die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte durchsetzen. Wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt, muss er unter Umständen Schadenersatz und Schmerzensgeld an das Mobbingopfer zahlen. Zur Begründung eines Ersatzanspruchs ist ein systematisches, fortgesetztes und aufeinander aufbauendes Verhalten des Täters erforderlich. Das ist beispielsweise bei Schikanen der Fall, die sich wöchentlich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ereignen. Vor Gericht steht das Mobbingopfer in der Beweispflicht, es muss detailliert nachweisen, dass es schikaniert, beleidigt, gequält oder anderweitig in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wurde. Das kann durch die rechtzeitige Anlage eines Mobbingtagebuchs geschehen, in dem alle Vorfälle mit Zeit, Datum, Intensität und Zeugen protokolliert werden.
Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers
Die schriftliche fristlose Kündigung beendet mit sofortiger Wirkung das Arbeitsverhältnis. Sie bedarf grundsätzlich eines wichtigen Grundes. Grobe Beleidigungen oder gar Tätlichkeiten, sind ebenso zur Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung geeignet, wie ständige Unpünktlichkeit, Diebstahl, Arbeitsverweigerung, Arbeitszeitbetrug, erschlichene Krankmeldungen, eigenmächtiger Urlaubsantritt, rassistische Äußerungen, Nichtauszahlung von Lohn/Gehalt oder grobe Verstöße gegen den Arbeitsschutz.
Die fristlose Kündigung muss den konkreten Grund nicht explizit benennen um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Wenn dem Arbeitnehmer kein wichtiger Grund bekannt ist, sollte er unbedingt innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen. Spätestens dann muss der Arbeitgeber Farbe bekennen und seine Gründe darlegen.
Wenn diese nicht ausreichen, um eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen, wird das Arbeitsgericht die Kündigung für nichtig erklären. Wichtig: Bei einer fristlosen Kündigung verhängt das Arbeitsamt grundsätzlich eine dreimonatige Leistungssperre gegen den entlassenen Arbeitnehmer. Schon allein deshalb ist es wichtig die Berechtigung der Kündigung zu überprüfen.
Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers
Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Es muss sowohl formal als auch inhaltlich korrekt sein und darf die weitere berufliche Zukunft des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren. Bestimmte Aussagen, beispielsweise offene oder versteckte Hinweise auf krankheitsbedingte Fehlzeiten oder Straftaten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit standen, sind verboten. Der Arbeitgeber muss die wichtigsten Aufgaben des Arbeitnehmers im Zeugnis zuerst nennen und auf Wunsch auch dessen Führung und Leistung erwähnen.
Bei den genutzten Formulierungen kommt es auf jedes Wort an. Im Laufe der Zeit haben sich bestimmte Floskeln eingebürgert, die einer Note entsprechen. Die Aussage: „ Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei“ entspricht beispielsweise einer glatten 1. Ein einfaches: Sein Verhalten war stets einwandfrei“ dagegen einer 6. Man hat jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Schlussformel.
Ist diese jedoch vorhanden, darf sie keine Rückschlüsse auf eine fristlose Kündigung zulassen. Bei einem falschen Zeugnis kann eine Korrektur verlangt werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet eine bessere Note als „Befriedigend“ zu vergeben, es sei denn, man kann nachweisen, dass man eine bessere Beurteilung verdient.
Abfindungsanspruch Arbeitnehmer bei Kündigung?
Die schriftliche Abmahnung ist vergleichbar mit einer Verwarnung. Sie wird eingesetzt um das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers zu rügen und eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Zum Teil wird das Instrument der Abmahnung auch missbraucht, um einen Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen. In dem Fall werden mehrere unberechtigte Abmahnungen ausgesprochen um einen Kündigungsgrund zu schaffen.
Jede Abmahnung muss den Hinweis enthalten, dass ein erneuter Verstoß zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Wenn der Arbeitnehmer vor der schriftlichen Abmahnung nicht zum Sachverhalt angehört wurde, sollte er unbedingt verlangen, dass diese nicht zur Personalakte kommt beziehungsweise wieder entfernt wird. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine Gegendarstellung zu verfassen und zur Personalakte zu geben.
Eine unberechtigte Abmahnung muss der Arbeitgeber nicht akzeptieren, er hat ein Anrecht auf Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte. Wenn der Arbeitgeber dem nicht nachkommt, bleibt nur der Gang vor das Arbeitsgericht. Für den Fall gilt es Beweise zu sichern und Zeugen zu ermittelten, um die eigene Sicht der Dinge belegen zu können.
Abmahnung – Rechte des Arbeitnehmers
Entgegen der weitverbreiteten Meinung, haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung kein grundsätzliches Recht auf eine Abfindung. Es gibt jedoch Fälle, in den Arbeitgeber eine Abfindung zahlen müssen, wenn beispielsweise entsprechende Regelungen in Tarifverträgen oder Sozialplänen existieren oder das Arbeitsgericht im Zuge eines Verfahrens eine diesbezügliche Anordnung getroffen hat
Die Höhe der Abfindung ist frei verhandelbar, sie entspricht in der Regel einem halben Brutto-Monatslohn je Beschäftigungsjahr. Die konkrete Summe hängt letztlich vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers beziehungsweise seine Rechtsanwalts ab. Unter Umständen wird die Abfindungssumme auf die Leistungen der Agentur für Arbeit angerechnet.
Kündigung Arbeitsverhältnis – Kündigungsschutzklage Arbeitnehmer
Eine rechtsgültige Kündigung muss immer den Anforderungen des Arbeitsrechts genügen. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, sollten betroffene Arbeitnehmer eine so genannte Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen. Die Kündigung wird dann überprüft und gegebenenfalls für nichtig erklärt.
Wichtig: Die Kündigungsschutzklage müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Die Betroffenen engagieren am besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, er benötigt die schriftliche Kündigung, den Arbeitsvertrag, die letzten drei Lohnabrechnungen, erhaltene Abmahnungen und Informationen über die Betriebsgröße (Anzahl der Mitarbeiter), um die entsprechende Schritte einzuleiten. Die Abrechnung kann unter Umständen über die Rechtschutzversicherung erfolgen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz ist Ihr Partner für Fragen des Arbeitsrechts
Mit Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kotz verfügt unseren Kanzlei über einen renomierten und erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Siegen und das ganze Bundesgebiet. Er besitzt eine langjährige Erfahrung in diesem Rechtsgebiet und wird Sie anhand des konkreten Einzelfalls in leicht verständlicher Art und Weise über ihre Rechte und Pflichten aufklären und Sie bei Bedarf kompetent vor dem Arbeitsgericht vertreten und Ihre Interessen durchsetzen. Gerade in arbeitsrechtlichen Fragen ist Erfahrung ein unschätzbarer Vorteil!
Für eine möglichst schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bieten wir eine kostengünstige Online-Rechtsberatung. Gemeinsam mit Ihnen wird das beste Vorgehen abstimmt um nötigenfalls Ihr gutes Recht auch vor Gericht durchsetzen.
Als etablierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Siegen verfügen wir über das notwendige Wissen und die Kompetenz das Beste und Ihr gutes Recht für Sie herauszuholen!
Wenn Sie Fragen oder Probleme zu diesem Rechtsbereich haben und eine rechtliche Beratung wünschen, dann zögern Sie nicht länger und rufen uns direkt an: 02732 – 79 10 79 oder nutzen eine der weiteren Kontaktmöglichkeiten.
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