Ihr Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Das deutsche Steuerrecht (DStR) und das Steuerstrafrecht sind berüchtigt für ihre enorme Komplexität. Selbst ausgewiesene Steuerexperten, Steuerberater oder Experten im Finanzrecht haben
Mühe das umfassende und immer wieder novellierte Gesetzeswerk zu überblicken. Selbst eine Steuererklärung eines normalen Bürgers ist zum Teil höchstkompliziert und von Laien kaum in Gänze zu durchschauen. Laut werden immer mehr die Stimmen die eine deutliche Vereinfachung des Steuerrecht fordern. Dabei basiert das Steuerrecht auf drei ganz einfachen Grundprinzipien.
Leistungsfähigkeitsprinzip: Jeder steuerpflichtige Bürger soll unter Berücksichtigung seiner individuellen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Demzufolge wird der wirtschaftlich Starke mit höheren Steuern belegt, als der Schwache.
Gesetzmäßigkeitsprinzip: Steuern dürfen nur auf Basis bestehender Gesetze erhoben werden, eine rückwirkende Besteuerung ist ausgeschlossen.
Gleichmäßigkeitsprinzip: Unter gleichen Sachverhalten sind steuerpflichtige Bürger grundsätzlich gleich zu behandeln und dementsprechend auch gleich zu besteuern.
Auf diesen drei Grundprinzipien aufbauend, hat sich im Laufe der Jahrzehnte ein Wust aus Paragraphen und Vorschriften entwickelt, den Laien in der Konsequenz nicht mehr durchschauen können. Weit entfernt ist man von der in der Vergangenheit oft propagierten Steuererklärung auf dem Bierdeckel.
Das Steuerrecht gilt als nahezu undurchschaubar für den Laien
Die Steuererklärung und die Gesetze im EStG sind für Laien kaum noch zu durchschauen!
Das Problem sind die zahllosen Ausnahmeregelungen und Sondervorschriften, die nach und nach unter dem Druck der verschiedenen Lobbygruppen eingeführt wurden. Vor allem Steuerberater und Unternehmer – aber auch einfache Bürger – sind permanent auf der Suche nach Möglichkeiten um Steuern zu sparen. Sie nutzen so genannte Steuerschlupflöcher und bewegen sich dabei nicht selten am Rande der Legalität und zur Schwelle zur Steuerhinterziehung. Dabei hat der BFH (Bundesfinanzhof) längst die Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung verschärft, wobei alleine schon der Versuch der Hinterziehung strafbar sein kann. Das Signal soll deutlich machen, dass Steuerstraftaten künftig weitaus härte bestraft werden sollen und der Mythos des Kavaliersdeliktes längst nicht mehr gilt. Allerdings scheint das noch immer nicht mehrheitlich angekommen zu sein, denn sowohl bei der Einkommenssteuer als auch bei Unternehmern bei der Umsatzsteuer wird getrickst. Die Grenze in Deutschland zwischen einem tollen Steuersparmodell und einer Steuerstraftat ist beinahe fließend. Selbst für konsequent ehrliche Steuerzahler ist die jährliche Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln, so dass es auch hier immer wieder zu Fehlern und Problemen mit dem Finanzamt kommen kann. Hat man erst mal die Steuerfahndung auf den Fersen sollte man sich unbedingt fachkundlich von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen.
Rechtsanwalt für Steuerrecht bei Verdacht auf Steuerhinterziehung
Viele Bürger folgen den Empfehlungen ihres Steuerberaters ohne die Risiken ihres Handelns abschätzen zu können. Das kann ins Auge gehen, spätestens wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt oder gleich zur Hausdurchsuchung erscheint, ist guter Rat teuer. Gerät man erst in den Verdacht der Steuerhinterziehung sollte man sich unbedingt an einen Rechtsanwalt für Steuerrecht wenden. Im Ernstfall können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Als Rechtsanwälte in Kreuztal (Kreis Siegen Wittgenstein) haben wir Erfahrung im Umgang mit steuerrechtlichen Fragen und den Finanzbehörden. In unserer Kanzlei beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen Wege zur Lösung auf. Natürlich sind wir nicht nur im Siegerland, sondern vielmehr auch bundesweit tätig und bieten fernen auch eine Möglichkeit zur Rechtsberatung online wenn Ihnen der Weg in unsere Kanzlei nicht möglich ist oder sprechen Sie uns in dringenden Fällen an für einen anwaltlichen Hausbesuch.
Die Abgabenordnung
Die Abgabenordnung (kurz: AO) ist eines der wichtigsten Gesetze im hiesigen Steuerrecht. In diesem Gesetz befinden sich alle elementaren Regelungen zu den verschiedenen Steuerarten und deren Besteuerungsverfahren. Aus diesem Grund wird die Abgabenverordnung auch gerne als Steuergrundgesetz bezeichnet. Im Zuge des Steuerverfahrensrecht wird in der AO die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage, sowie die Festsetzung der Steuern, die Erhebung und die Vollstreckung dessen geregelt. Darüber hinaus finden sich in der Abgabenordnung zusätzlich unter anderem weitere Vorschriften über außergerichtliche Rechtsbehelfe und zum Steuerstrafrecht wieder. Während beispielsweise im EStG (Einkommensteuergesetz) und das UStG (Umsatzsteuergesetz) eher die Folge wie vor allem die Entstehung und die Berechnung der zu entrichtenden Steuer geregelt wird.
Das Einkommensteuergesetz
Das Einkommensteuergesetz (EStG) in Deutschland regelt grundlegend die Besteuerung des Einkommens von natürlichen Personen. Der wichtigste und Bekannteste Bestandteil dieser Besteuerung ist dabei natürlich die Lohnsteuer. Weitere Erhebungsformen sind zum Beispiel unter anderem die Kapitalertragssteuer. Bei der so genannten Steuerpflicht kann man grundlegend zwischen der beschränkten als auch der unbeschränkten Steuerpflicht unterscheiden. Natürliche Personen die ihren Wohnsitz (siehe auch Abgabenordnung § 8) in Deutschland haben sind in der Regeln unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig. Folgende Einkunftsarten werden hierbei berücksichtigt (siehe auch § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 7 EStG)
Einkünfte aus:
nichtselbständiger Arbeit
selbständiger Arbeit
Gewerbebetrieb
Kapitalvermögen
Land- und Forstwirtschaft
Vermietung und Verpachtung
sonstigen Einkünften
Aber nicht nur für natürliche Personen gilt das EStG, sondern auch für juristische Personen wie etwa Kapitalgesellschaften. Jedoch finden sich hier vielerlei Sondervorschriften im Köperschaftssteuergesetz welche die Regelungen und Vorschriften im Einkommensteuergesetz ersetzen. Eine der wohl bekannsten ist hier unter anderem § 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g.
Das Steuerstrafrecht
Sämtliche Verstöße gegen das Steuerrecht, werden durch die Vorschriften des Steuerstrafrechts sanktioniert. Die Steuerhinterziehung ist der klassische Tatbestand im Steuerstrafrecht. Nach Paragraph 370 AO machen sich steuerpflichtige Bürger der Steuerhinterziehung strafbar, wenn sie in steuerrechtlich relevanten Fragen, falsche, unvollständige oder gar keine Angaben gegenüber dem Finanzamt machen, um Steuern zu sparen.
Steuerschlupflöcher am Rande der Legalität. Wir helfen bei Ärger mit dem Finanzamt.
Häufig dient die unvollständige oder falsche Steuererklärung als Nachweis für den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Die Steuerfahnder haben umfangreiche rechtliche Befugnisse, um alle Beweise zu sichern, ein konkreter Verdacht reicht aus, um Wohn- und Geschäftsräume zu durchsuchen und Akten, Computer und ähnliches zu beschlagnahmen. Steuerstraftaten sind kein Kavaliersdelikte, sie werden mit empfindlichen Geld- oder gar Freiheitsstrafen bestraft. Deshalb ist ein rechtlicher Beistand durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Ernstfall unverzichtbar. Als Siegerländer Rechtsanwälte haben wir in den vergangenen Jahren sehr viel Wissen und Kompetenz im Steuer- und Wirtschaftsrecht sammeln können, wir stehen Ihnen bei jedem Problem beratend zur Seite.
Das Steuerordnungswidrigkeitenrecht
Verstöße gegen das Steuerrecht werden lediglich als Steuerordungswidrigkeiten eingestuft und dementsprechend weniger streng geahndet. Unter das Steuerordnungswidrigkeitenrecht fallen beispielsweise die Steuerverkürzung, die rechtswidrige Inanspruchnahme von Vergütungs- und Steuererstattungsansprüchen und die leichtfertige Steuergefährdung.
Das Finanzamt kann einfache Steuerordnungswidrigkeiten allerdings zum Anlass nehmen, einmal genauer hinzuschauen und eine umfassende Steuerprüfung vorzunehmen. Wer in der Vergangenheit nicht immer hundertprozentig steuerehrlich war, sollte in diesem Fall rechtzeitig beraten lassen.
Steuerrecht Siegen: Unser Informationsangebot zum Thema Steuerrecht im Internet
Auf Steuerrecht Siegen haben wir für Sie die wichtigsten Information zum Thema Steuerrecht zusammengefasst. In einzelnen Artikel erläutern wir, unter Verweis auf die maßgeblichen Paragraphen oder Gerichtsurteile, typische Steuerrechtsfragen. Auf unserer Webseite finden Sie neben umfassenden Informationen auch einen direkten Zugang zu unserer Rechtsberatung und einem Forum zum Thema Steuerrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsrecht. Das Recht in Sachen Steuern ist ständig in Bewegung, wir informieren über aktuelles zum Thema, sowie neuste Entwicklungen und geben Ihnen damit nützliche Infos an die Hand die Ihnen bei der Weiterbildung oder im konkreten Fall weiterhelfen werden. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim studieren der Artikel -> Webseite besuchen
Das Deutsche Steuerrecht (kurz: DStR) und das Finanzrecht sind schon kompliziert genug wir bieten ein Stück weit Klarheit. Von der Einkommensteuer (EStG: Einkommenssteuergesetz) bis zur Umsatzsteuer. Wichtig sind hier insbesondere aktuelle Urteile des Bfh (Bundesfinanzhof mit Sitz in München). Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf unserer Webseite.
Die strafbefreiende Selbstanzeige
In den letzten Jahren hat der Druck auf potentielle Steuersünder erheblich zugenommen. Die Steuerfahnder haben bessere Kontrollmöglichkeiten als je zuvor und können zudem auf illegal beschaffte Daten (bspw. „Steuer-CD“) zurückgreifen. Wer Steuern hinterzieht, geht mittlerweile ein unkalkulierbares Risiko ein. Immer mehr Steuersünder möchten raus aus der Illegalität und mit Hilfe einer Selbstanzeige reinen Tisch machen. Dieses Vorgehen will gut vorbereitet sein. Was bei einer solchen Selbstanzeige alles schief gehen kann, dass sieht man immer wieder aktuell in den Medien. Nur wenn eine solche absolut Einwandfrei ist und noch keine Ermittlungen eingeleitet sind, ist diese wirksam.
Wir, die Rechtsanwälte Kotz aus Kreuztal bei Siegen, werden Sie auf Wunsch bei der Anfertigung einer strafbefreienden Selbstanzeige unterstützen und dabei sorgfältig auf die Wahrung ihrer Interessen achten. Grundsätzlich können Sie sich in allen Fragen des Steuerrecht und Steuerstrafrecht an uns wenden, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich behandeln wir Ihren Fall absolut diskret und vertraulich. Unser Service & Leistungsangebot umfasst sowohl die Rechtsberatung (auch via Internet) als auch die Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Finanzamt, den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht. Häufig ist es möglich den finanziellen Schaden durch rechtzeitiges Handeln zu begrenzen, deshalb sollten Sie im Zweifelsfall nicht lange zögern und schnellstmöglich einen Anwalt einschalten. Natürlich können sie sich auch genauso vertrauensvoll in allen anderen Rechtsfragen an uns wenden. Wir bieten eine Vielzahl an Fachbereichen oder Tätigkeitsschwerpunkten an. Wir sind Fachanwälte im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Bieten in unserer Kanzlei aber noch viele weitere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte wie das Mietrecht, Internetrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Gesellschaftrecht, Familienrecht oder Baurecht. Sprechen Sie uns einfach an!
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