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Rechtsanwälte Kotz GbR - Erbrecht

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht

Das Erbrecht (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB Fünftes Buch) ist eines der Rechtsgebiete welches uns zwar nicht tagtäglich begegnet, dennoch aber immer mehr an Wichtigkeit gewinnt. Die privaten Haushalte verfügen bekanntlich über enorme Sach- und Vermögenswerte. Das letzte Hemd hat jedoch keine Taschen, was unter großen Mühen erarbeitet wurde, geht nach dem Tod auf die Erben über. Experten schätzen, dass in den nächsten 10 Jahren etwa 2 Billionen Euro durch Erbschaft in Deutschland den Besitzer wechseln. Im Durchschnitt vererbt jeder Deutsche über 200.000 Euro, beispielsweise in Form von Immobilien oder Geldvermögen.

Das weckt natürlich Begehrlichkeiten unter den Erben, die sich nicht selten über die Aufteilung des Erbes zerstreiten. Viele Konflikte sind völlig unnötig, ein Blick ins Erbrecht oder die Konsultation eines Rechtsanwalt für  Erbrecht würde genügen um die Fronten zu klären. Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Kreuztal im Kreis Siegen Wittgenstein beraten wir Sie in allen Fragen rund ums Erben oder die Regelung der Vermögensnachfolge in Betrieben. Wir zeigen auf wie Sie Testamente rechtssicher verfassen und wie die Erfolge geregelt ist. Ebenso was ein Erbschein ist und wie eine Erbausschlagung  bzw. ein Erbverzicht rechtlich korrekt vorgenommen wird. Welche rechtlichen Besonderheiten und Schwierigkeiten bei einer Erbengemeinschaft zu erwarten sind oder welche Auswirkung vorzeitige Schenkungen auf das Erbe hat. Natürlich ist die zu erwartene Erbschaftssteuer ebenfalls ein Thema. Hierzu können wir selbstverständlich auch eine fundierte Beratung im Steuerrecht bieten.

Das Erbrecht: Per Testament den Nachlass regeln

Ein rechtssicher formuliertes Testament ist die beste Methode, um den eigenen Nachlass klar zu regeln und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Die wenigsten Bürger treffen aber zu ihren Lebzeiten eine entsprechende schriftliche Regelung und wenn sie es doch tun, dann ist die Verfügung aufgrund von Formfehlern häufig nichtig oder zumindest anfechtbar. Ein solches Vorgehen ist natürlich kein guter Ratgeber. Als Anwälte raten wir deshalb stets dazu, das Testament durch einen Rechtsanwalt und/oder Notar auf seine Rechtsgültigkeit überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Kanzlei bei diesem Thema zur Seite.

Wenn ein Verstorbener kein gültiges Testament hinterlässt, wird sein Nachlass nach der gesetzlich geregelten Erbfolge auf die Erben aufgeteilt. Das kann mitunter aber durchaus zu Wut und Ärger unter den Hinterbliebenen führen, wenn beispielsweise ein Verwandter einen großen Erbteil erhält, der mit dem Verstorbenen auf Kriegsfuß stand oder sich nie um ihn kümmerte. Das Recht ist hier aber klar geregelt wenn vorher nichts gemacht wurde. Wer die Erben und die Aufteilung des Nachlasses selbst bestimmen möchte, der muss zu Lebzeiten ein klares und rechtssicheres Testament verfassen. Wenn es um die Übergabe bzw. Vermögensnachfolge eines Familienunternehmens an die nächste Generation geht, ist eine entsprechende Verfügung schon aus finanziellen Gründen ein absolutes Muss. Siehe dazu auch die Infobroschüre der Siegener IHK : Erfolgreiche Unternehmensnachfolge. Mit dem richtigen Wissen in Sachen Erbrecht lässt sich in diesen Fällen auch die Steuerlast erheblichen reduzieren. Die Erbschaftsteuer ist ja aktuell ein viel diskutiertes Thema. Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei in Kreuztal bei Siegen, oder nutzen sie unsere Beratung Online.

Ich enterbe dich!

Die vollständige Enterbung eines ungeliebten Angehörigen ist in der Regel nicht möglich, sie kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht, wenn der Betreffende beispielsweise in krimineller Weise gegen den Erblasser vorgegangen ist. Ansonsten ist eine Enterbung nicht so einfach, denn jeder Erbe hat mindestens Anspruch auf den so genannten Pflichtteil (siehe auch Pflichtteil Kinder im Erbrecht). Der Erblasser kann aber durch gezielte Schenkungen schon zu Lebzeiten sein Gesamtvermögen – und damit auch den Pflichtteil – minimieren. Aber hier ist Vorsicht geboten. Wer denkt sein ganzes Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenken zu können um ungeliebte Teile der Familie eins auszuwischen, der hat oft die Rechnung nicht mit dem Erbrecht gemacht. Gesetzliche Vorschriften sorgen dafür, dasss sich vorzeitige Schenkungen durchaus auf das späteren Erbschaften auswirken. Siehe dazu auch: § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen.

Das Berliner Testament: Sicherheit für Ehepartner

erbrecht rechtsanwaltIm deutschen Erbrecht ist das so genannte Berliner Testament ein gemeinschaftliches Testament oder auch von Partnern in einer eheähnlichen Gemeinschaft (also bei Ehepartnern oder Lebenspartnern) in welchem sich diese gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Ebenfalls wird bestimmt, dass mit dem Ableben des zuletzt Verstorbenen der Vermögensnachlass an einen Dritten gehen soll. Sinn dieser Nachlassregelung ist es sicherzustellen, dass dem Hinterbliebenen Partner das Erbe des verschiedenen Partners alleinig zufällt. Hierbei werden die Kinder des Verstorbenen von der Erfolge ausgeschlossen, da ansonsten die gesetzliche Erfolge in Kraft treten würde und diese miterben würden. Das wären entweder nur die Hälfte oder bei einer Gütergemeinschaft nur ein Viertel des Vermögens. Was es alles hier zu beachten gibt und wo die Details und Probleme mit einer solchen Nachlassregelung liegen erklären wir Ihnen gerne bei einem Beratungsgespräch.

Der Erbvertrag zur Alternative zum „Letzten Willen“

Ein Erbvertrag (siehe auch (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB) ist vereinfacht ausgedrückt eine Vereinbarung mit der man sich im Falle des Ablebens gegenüber einem Dritten verbindlich verpflichtet dieser Person das Vermögen nach dem Tode zu übertragen. Mit dieser Art der Regelung wird ebenfalls wie beim Berliner Testament von der gesetzlichen Erfolge abgewichen.

Der grundlegende Unterschied zu einem Testament bzw. dem so genannten letzten Willen (letztwillige Verfügung) besteht darin, dass sich der Erblasser per Vertrag an den Vertragspartner bindet. Des weiteren muss der Erblasser nicht nur testierfähig sondern in diesem Falle auch voll geschäftsfähig sein. Der Vertrag muss notariell beurkundet sein und darf nur persönlich abgeschlossen werden. Da es ich um einen Vertrag handelt kann der Erbvertrag in der Regeln auch nicht einseitig widerrufen werden, es sei denn er enthält einen Änderungsvorbehalt oder ein Rücktrittsrecht. Es geht hier zwar nicht um schuldrechtliche Aspekte, jedoch verbessert sich die rechtliche Handhabe des Bedachten erheblich gegenüber einem Testament. Häufig wird ein Erbvertrag in Verbindung mit einem Ehevertrag gemacht. Wie ein solcher Erbvertrag aussieht und welche rechtlichen Bedingungen er einhalten muss erfahren Sie natürlich bei uns. Gerne setzen wir auch ein entsprechenden Vertrag für Sie auf.

Unser Informationsangebot zum Thema Erbrecht im Internet

Erbverträge statt TestamenteAuf Erbrecht Siegen finden Sie kostenlose Informationen zum Thema Erbrecht. Die einzelnen Artikel befassen sich mit erbrechtstypischen Fragestellungen, erklären die Rechtslage und geben wertvolle

Handlungsempfehlungen. Berichte über aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen bringen Sie zudem auf den neuesten Stand im Erbrecht. Mit der Suche finden Sie alle jeweils relevanten Artikel.

In unserem Erbrechts-Forum können Sie sich mit andere Nutzern austauschen, Fragen diskutieren und ihre Erfahrungen weitergeben. Für die schnelle Kontaktaufnahme bieten wir Ihnen eine Online Erbrechtsberatung. Über den heißen Draht geben wir kostengünstigen Rat zu allen Erbrechtsfragen und Problemen rund um die Erbschaft, egal ob als Erblasser oder Erbe. Weitere Informationen finden Sie auch beim DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.)

Auf unserer thematisierten Webseite (www.erbrechtsiegen.de) und im dazugehörigen Forum, können Sie sich über viele typische Erbrechtsthemen informieren. Wenn Sie darüber hinaus Fragen oder Probleme zum Erbrecht haben, eine rechtliche Einschätzung zu einem konkreten Sachverhalt benötigen oder Hilfe beim Aufsetzen eines rechtsgültigen Testaments suchen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Als eingesessene und erfahren Siegerländer Rechtsanwaltskanzlei stehen wie Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Natürlich sind wie nicht nur im Siegerland für Sie tätig sondern auch gerne Bundesweit. Zu unseren Leistungen zählen unter anderem die Anfechtung ungültiger Verfügungen, die rechtssichere Durchsetzung von Erbansprüchen, die Abwehr negativer Erbschaften (Schulden) und die Formulierung rechtsgültiger Testamente unter Ausnutzung steuerlicher Vorteile. Ferner helfen wir unseren Mandanten bei der Aufsetzung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, die im Falle schwerer Krankheit das Recht der Angehörigen definieren. Die Vorsorgevollmacht ist zunehmend ein zentraleres Thema (§ 164 ff. BGB, § 662 ff. BGB).

Neben den Erbrecht beraten wie Sie als Anwalt natürlich auch in allen anderen angrenzenden Themen wie das Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Familienrecht und Mietrecht.

Urteile aus dem Erbrecht

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen rechtlichen Angelegenheiten. Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

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