Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Zur zweiten Kategorie zählen neben den privaten Versicherungsgesellschaften auch die staatlichen Sozialversicherungsträger, beispielsweise die Krankenkassen und Rentenkassen. Das Versicherungsrecht gliedert sich in das Privatversicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht. Das Privatversicherungsrecht wird im Allgemeinen als wesentlicher Kern des Versicherungsrechts betrachtet, dass Sozialversicherungsrecht wird eher zum Sozialrecht gezählt.
Probleme mit Ihrer Versicherung? Kommen Sie mit uns zu Ihrem Recht!
Das Versicherungsvertragsgesetz bildet die maßgebliche Grundlage des Versicherungsrechts, es wurde 2008 zu Gunsten der Versicherten reformiert und garantiert ihnen unter anderem das Recht auf eine umfassende und korrekte Beratung durch den Versicherungsvertreter. Seither muss der Inhalt der mündlichen Beratung schriftlich dokumentiert werden. Die Versicherten können dadurch im Streitfall bestimmte Aussagen und Versprechen des Versicherungsvertreters zweifelsfrei nachweisen.
Versicherungen versprechen viel und halten wenig
Statistiken zufolge, besitzt jeder Bundesbürger im Schnitt zehn verschiedene Versicherungen. Die große Bandbreite der Policen reicht von der obligatorischen Krankenversicherung über die private Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zur Reiserücktrittversicherung oder Lebensversicherung. Glaubt man der Werbung, dann bieten Versicherungen perfekten Schutz für alle Lebenslagen. Kommt es aber wirklich einmal zu einem Schaden, lassen viele Versicherer ihre Kunden im Regen stehen. In Fragen der Leistungsfreiheit sind die Versicherer nicht selten relativ Kreativ. Die privaten Unternehmen wollen naturgemäß satte Gewinne erwirtschaften, jede Auszahlung steht dem im Wege. Da kann es nicht verwundern, dass viele Versicherer versuchen, sich mit Verweis auf vermeintliche Ausschlussklauseln oder angebliche Vertragsverletzungen des Versicherten, vor der Leistung drücken (siehe auch VVG – Versicherungsvertragsgesetz § 174: Leistungsfreiheit).
Die Leistungsfreiheit und dessen Folgen
Eine Leistungsfreiheit der Versicherer entsteht demnach immer dann, wenn Voraussetzungen des Versicherungsvertrages nicht mehr, bzw. durch Verschweigen bestimmter relevanter Umstände durch den Versicherungsnehmers noch nie bestanden.
Zu diesen Voraussetzungen des Versicherungsvertrages zählen in der Regel sämtliche Infos die für den Versicherungsvertrag relevant sind und von dessen Vollständigkeit und Korrektheit die Versicherungsgesellschaft beim Vertragsabschluss ausgegangen ist. Praktisches Beispiel sind bei Krankenversicherungen oder Lebensversicherungen das Verschweigen von Vorerkrankungen. Das Versicherer von einer solchen Leistungsfreiheit gerne und oft Gebrauch nehmen ist leider weder ein Einzelfall noch besonders Unüblich. Die allgemeine Wut über Versicherungen sind daher nicht weiter verwunderlich. Für den Versicherungsnehmer heißt das konkret sich vor dem Abschluss sehr genau den Vertrag durchzulesen und insbesondere alle Punkte welche zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung führen können genauestens zu vergegenwärtigen. Im Zweifelsfall über die Rechtmäßigkeit der Leistungsfreiheit sollte man sich durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen.
Zu den weiteren üblichen Abwehrtaktiken zählen die Verschleppung der Leistungsprüfung und die Einschaltung von Gutachtern, die tendenziell zu Gunsten ihres Auftraggebers – der Versicherung – entscheiden. Ein besonders ärgerliches Problem was zum entstandenen Schaden zusätzlich Nerven kosten kann. Die betroffenen Versicherten werden zum Teil um ihre berechtigten Leistungsansprüche betrogen. Sie stehen verärgert und hilflos vor einem schier übermächtigen Gegner und können gar nicht exakt einschätzen, ob sie sich im Recht befinden oder nicht. Viele scheuen aus Unkenntnis der Rechtslage oder aus Angst vor dem Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens, die Auseinandersetzung mit der Versicherung. Das muss nicht sein, wir, die Rechtsanwälte Kotz aus Kreuztal bei Siegen, stehen jederzeit für eine Prüfung Ihres Falles zur Verfügung. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennen wir uns aus mit den Tricks der Versicherungen. In der Regel können wir schon innerhalb einer kostengünstigen Erstberatung eine verbindliche Einschätzung der aktuellen Rechtslage und Ihrer individuelle Erfolgschancen geben.
Versicherungsrecht Siegen
Auf unserer Website „Versicherungsrecht Siegen“, bieten wir Ihnen umfassende und aktuelle Informationen zum Thema Versicherungsrecht. Wir stellen aktuelle Urteile vor und erklären grundsätzlichen Fragen zu den Rechten und Pflichten von Versicherungen und Versicherungsnehmern. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserem Infoportal rund um das Versicherungsrecht! -> Webseite besuchen
Unfallversicherung Blog
Auf unserer Webseite Unfallversicherungblog.de finden Sie relevante Artikel rund um das Thema Unfallversicherung. Sowohl zur gesetzlichen als auch zur privaten Unfallversicherung finden sich Informationen. Probleme nach Arbeitsunfällen oder die Anerkenntnis von Berufskrankheiten werden ebenso behandelt wie verweigerte Leistungen im Versicherungsfall oder die Ablehnung einer Unfallrente. Als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht beraten wir Sie gerne rund um diese Themen -> Webseite besuchen
Berufsunfähigkeitsversicherung Siegen
Unsere fachspezifische Webseite Berufsunfaehigkeitsversicherung-Siegen.de befasst sich vornehmlich mit Themen rund um Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Neben der Unfallversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) eines der wichtigsten Elemente der Invaliditätsversicherungen. Sie kann sowohl als Zusatzversicherung (BUZ) als auch als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Sollte es hier im Fall der Fälle zum Beispiel zur Verweigerung der Leistungen oder Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit kommen, so ist das gleichbedeutend mit erheblich existenzbedrohenden Folgen. Wir treten hier mit unserer ganzen Erfahrung für Ihre Rechte ein -> Webseite besuchen
Praxisbeispiel Gebäudebrand – Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung zählt für jeden Hausbesitzer zu den wirklich wichtigen, praktisch unverzichtbaren Policen. Sie versichert das vertraglich vereinbarte Gebäude gegen Schadensereignisse wie Sturm, Feuer, Hagel oder auslaufendes Leitungswasser. Auf Wunsch werden auch Nebengebäude und sogar Gartenhütten und Carports mitversichert. Insbesondere Brandereignisse können verheerende Schäden an einem Gebäude verursachen.
Im Ernstfall übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Aufräum- und Abrissarbeiten, die Sicherung des Gebäudes, den Mietausfall und die Reparatur der Schäden. Ist das Gebäude abgebrannt und nicht mehr bewohnbar, kommt die vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung. Der Wert einer Immobilie verändert sich im Laufe der Jahre, deshalb ist es notwendig die Deckungssumme der Wohngebäudeversicherung regelmäßig der Wertentwicklung anzupassen.
Bei einem Gebäudebrand geht es typischerweise um hohe Sachschäden, die Versicherten sind gut beraten ihre Ansprüche mit allen Mitteln gegenüber der Versicherung durchzusetzen und keine „halbgaren“ Vergleiche zu akzeptieren. Wenn Sie ein solches Vergleichsangebot bekommen haben beraten wir Sie gerne welche Möglichkeiten Sie haben.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht vertreten wir Sie auch notfalls vor Gericht damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin in unserer Fachanwaltskanzlei in Kreuztal bei Siegen oder nutzen unsere Möglichkeit über das Internet. Oft versuchen Versicherungen die Geschädigten unter Zeitdruck zu setzen um möglich schnell unzureichende Vergleichsangebote zu erzielen.
Ärger mit der KFZ Versicherung? Rufen Sie uns an!
Die Autoversicherung ist wahrscheinlich die Versicherung die am meisten in Anspruch genommen wird. Tagtäglich kommt es zu unzähligen Verkehrsunfällen oder zu Diebstählen. Wobei die Autoversicherung nur ein Oberbegriff zu einer Vielzahl verschiedener Versicherungen ist. Zur ihr zählen in Deutschland:
- die KFZ-Haftpflichtversicherung
- die Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkasko)
- die Insassenversicherung
- die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
- der Schutzbrief
Wobei die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist welche jeder Autohalter zwingend abschließen muss. Die Kaskoversicherung und alle weiteren sind freiwillig. Neben verweigerten Leistungen bei Verkehrsunfällen sind Diebstähle bzw. aufgebrochene Fahrzeuge oft Grund für Zwistigkeiten mit dem Versicherer. Für den Autobesitzer ist ein geklautes Navi, Autoradio oder etwas anderes wertvolles aus dem Auto schon ärgerlich genug, aber längst nicht alles wird von Teilkaskoversicherung auch tatsächlich ersetzt. Ein weiteres beliebtes Thema ist der Parkhaus Einbruchdiebstahl. Hier wird auch nicht selten die Leistungen verweigert. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht setzen wir uns dafür ein dass Sie Ihren Schaden schnellst möglich ersetzt bekommen. Rufen Sie uns an um eine ersten Einschätzung zu den Chancen und Möglichkeiten mit uns zu erörtern.
Bei Ärger mit dem Versicherer stehen wir Ihnen zur Seite
Wenn Sie eine Frage zum Versicherungsrecht haben, eine rechtsverbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls benötigen oder einen kompetenten Fachanwalt suchen, um Ihre Leistungsansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. In unserer Fachanwaltskanzlei in Kreuztal stehe ich, Dr. Christian Gerd Kotz, ihnen als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Ich kenne das Rechtsgebiet wie meine Westentasche und werde Sie kompetent beraten und vertreten.
- Krankenversicherung
- Autoversicherung (z.B. Kaskoversicherung)
- Haftpflichversicherung
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Lebensversicherung
- sowie allen anderen versicherungsrechtlichen Fragen
Ich bin immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung, kenne die aktuellen Urteile aus dem VVG (Versicherungsvertragsrecht) und weiß um ihre Bedeutung in der Praxis. Bei Bedarf, werde ich die Korrespondenz mit Versicherung übernehmen, einen kompetenten Gutachter bestellen und Ihre berechtigten Leistungsansprüche rechtssicher durchsetzen. Auswärtigen Mandanten die nicht in unsere Kanzlei in den Raum Siegen kommen können empfehle ich unsere Onlinerechtsberatung, wir können Ihre Probleme auch per Fernkommunikationsmittel besprechen und lösen.
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