LG Heidelberg, Az.: 3 O 93/14, Urteil vom 20.02.2015
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.688,70 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.05.2013 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird …
