Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Az: 3 B 41/17, Beschluss vom 27.03.2017
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert beträgt 5.000,00 €.
Gründe
Der Antrag, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung gem. § 123 VwGO aufzugeben, …
