Oberlandesgericht Hamm, Az.: 22 U 161/15, Urteil vom 18.07.2016
Leitsätze:
Der Verkäufer eines Wohnhauses, dessen Keller im Jahre 1938 gebaut worden ist, muss den Kaufinteressenten darüber aufklären, dass Wasser in flüssiger Form breitflächig in den Keller bei starken Regenfällen eindringt.…