Versicherungsrecht
Übersicht
Übersicht
Anscheinsbeweis im Verkehrsrecht: Gericht bekräftigt Vorfahrtsmissachtung als Unfallursache
In dem Urteil des LG Duisburg mit dem Aktenzeichen 7 S 169/14 vom 15.06.2015 wurde die Berufung eines Klägers gegen ein vorheriges Urteil zurückgewiesen. Der Kläger hatte nach einem Verkehrsunfall Schadensersatzansprüche geltend …
Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil Az.: 14 U 105/23 entschieden, dass die Klage abgewiesen wird und die Berufung der Klägerin zurückgewiesen wird. Die Klägerin muss die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen. Das Gericht fand, dass die beklagte …
Das LG Flensburg hat im Beschluss vom 01.02.2022, Az.: 1 S 84/21, entschieden, dass der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren zurückgewiesen wird, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Hauptgrund liegt darin, dass …
Radfahrer-Unfall: OLG Frankfurt verurteilt Beklagten zu Schadensersatz und Schmerzensgeld
In einem …
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen rechtlichen Angelegenheiten. Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Unsere Kontaktinformationen
Rechtsanwälte Kotz GbR
Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)
Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078
E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal
Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung
Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!