Amtsgericht Bad Hersfeld, Az.: F 120/17 EASO, Beschluss vom 15.05.2017
Leitsatz:
1.
Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein digitales ’smartes‘ Gerät (z.B. Smartphone) zur dauernden eigenen Nutzung, so stehen sie in der Pflicht, die Nutzung dieses Geräts durch das Kind …