Übersicht
- 1 Das Wichtigste im Überblick
- 2 Wann führen Kundenbeziehungen zur Ablehnung des Gutachters?
- 3 Reichen drei Materialbestellungen für eine Ablehnung aus?
- 4 Warum fachliche Nähe die Sachkunde des Gutachters belegt
- 5 OLG München: Kostengefahr bei unbegründeter Beschwerde
- 6 Experten Kommentar
- 7 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- 7.1 Verliere ich mein Ablehnungsrecht, wenn ich die Verbindung erst nach Erstellung des Gutachtens entdecke?
- 7.2 Darf ich den Gutachter ablehnen, wenn er in seinem Betrieb regelmäßig Produkte der Gegenseite nutzt?
- 7.3 Reichen bloße E-Mail-Kontakte aus oder muss ich persönliche Treffen zwischen Gutachter und Gegenseite beweisen?
- 7.4 Welche Kosten muss ich tragen, wenn mein Befangenheitsantrag und die anschließende sofortige Beschwerde scheitern?
- 7.5 Ist mein Antrag aussichtslos, wenn der Sachverständige seine Verbindung zur Gegenseite bereits selbst offenlegte?
- 8 Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 8 O 3048/23
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Oberlandesgericht München
- Datum: 27.03.2026
- Aktenzeichen: 8 O 3048/23
- Verfahren: Beschwerde gegen Ablehnung eines Sachverständigen
- Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Sachverständigenrecht
- Relevant für: Kläger, Beklagte, Sachverständige
Ein Gutachter bleibt trotz früherer privater Einkäufe beim Beklagten für das Gericht objektiv und unparteiisch.
- Drei E-Mail-Bestellungen begründen keine wirtschaftliche Abhängigkeit oder eine enge persönliche Bindung.
- Die Einkäufe liegen Jahre zurück und betreffen nur gewöhnliche Ersatzteile für Heizgeräte.
- Fachliche Überschneidungen zeigen nur die notwendige Erfahrung des Experten in seinem Fachgebiet.
- Berufliche Kontakte ohne private Tiefe reichen für eine Ablehnung des Gutachters nicht aus.
Wann führen Kundenbeziehungen zur Ablehnung des Gutachters?
Ein Sachverständiger kann gemäß § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO aus den gleichen Gründen wegen Befangenheit abgelehnt werden wie ein Richter nach § 42 Abs. 2 ZPO. Die ZPO ist die Zivilprozessordnung, also das Gesetzbuch, das den Ablauf von Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen regelt. Dabei kommt es in der juristischen Praxis nicht zwingend auf eine tatsächlich erwiesene Parteilichkeit an, sondern auf den sogenannten bösen Schein. Entscheidend ist der mögliche Eindruck einer mangelnden Objektivität aus der Sicht einer verständigen Partei. Dafür müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die vernünftigerweise die Befürchtung wecken, der bestellte Experte stehe der Streitsache nicht völlig unvoreingenommen gegenüber.
Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen. – so das Oberlandesgericht München
Prüfen Sie bei einem gerichtlich bestellten Gutachter sofort, ob dieser geschäftliche oder private Verbindungen zur Gegenseite hat. Notieren Sie konkrete Daten, Orte oder Namen von Zeugen, die diese Verbindung belegen können – bloße Vermutungen reichen für einen erfolgreichen Antrag nicht aus.
Wie schnell ein solcher Anschein in der Praxis zum Streitfall wird, zeigte sich in einer Auseinandersetzung um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Holzküchenherd. Das bedeutet konkret: Der Kauf soll vollständig rückgängig gemacht werden, sodass die Käuferin ihr Geld zurückerhält und der Verkäufer die Ware. Die Käuferin versuchte, den bestellten Gutachter wegen Befangenheit abzulehnen, scheiterte damit aber endgültig vor dem Oberlandesgericht München. Zuvor hatte der Experte dem Gericht in einem Schreiben vom 24.01.2026 von sich aus offengelegt, in der Vergangenheit selbst Kunde des beklagten Ofenbauunternehmens gewesen zu sein. Nachdem das Landgericht Traunstein unter dem Aktenzeichen 8 O 3048/23 den darauffolgenden Befangenheitsantrag abgewiesen hatte, rügte die Käuferin, das Gericht habe die Anforderungen an die Befangenheit rechtsfehlerhaft zu hoch angesetzt. Daraufhin prüfte das Oberlandesgericht München detailliert, ob die mitgeteilten Bestellungen des Gutachters ausreichten, um seine gerichtliche Ablehnung zu rechtfertigen.
Praxis-Hinweis:
Ein entscheidender Faktor in diesem Fall war die proaktive Offenlegung durch den Experten. Wenn ein Sachverständiger mögliche Berührungspunkte von sich aus dem Gericht meldet, spricht dies aus Richtersicht für seine Transparenz und Unvoreingenommenheit. Für Sie bedeutet das: Ein Ablehnungsantrag hat meist deutlich geringere Erfolgsaussichten, wenn der Gutachter die Verbindung selbst offenbart hat, statt dass Sie diese erst durch eigene Recherche aufdecken mussten.
Reichen drei Materialbestellungen für eine Ablehnung aus?
Als mögliche Ablehnungsgründe gelten in der Rechtsprechung engere wirtschaftliche Beziehungen oder handfeste wirtschaftliche Abhängigkeiten zu einer der beteiligten Prozessparteien. Bloße berufliche Kontakte oder die reine Tatsache, dass ein Gutachter in derselben Branche tätig ist, genügen für eine erfolgreiche Ablehnung in der Regel nicht. Vielmehr erfordert die Beurteilung der Unbefangenheit stets eine umfassende Gesamtschau aller Umstände des konkreten Einzelfalls. Erst durch diese genaue Prüfung lässt sich feststellen, ob ein bedenkliches Näheverhältnis vorliegt.
Suchen Sie gezielt nach Anzeichen für eine echte Abhängigkeit: Besteht ein Exklusivvertrag zwischen Gutachter und Gegenseite? Stammt ein Großteil seines Umsatzes von dort? Dokumentieren Sie diese Fakten genau, bevor Sie Ihren Anwalt mit einem Befangenheitsantrag beauftragen.
Bei der Begutachtung des umstrittenen Heizsystems berief sich die Käuferin auf drei konkrete Geschäftskontakte. Der Sachverständige hatte zwischen April 2021 und Januar 2023 insgesamt zwei Heizeinsätze für Pellets sowie ein Ersatzteil bei dem Handwerksbetrieb bestellt. Der Gutachter wickelte diese drei Bestellungen ausschließlich per E-Mail ab, und die Vorgänge lagen zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung teilweise bereits über drei Jahre zurück. Für das Oberlandesgericht reichte diese Historie nicht aus, um ein persönliches oder wirtschaftliches Näheverhältnis zu konstruieren. Die Richter werteten die überschaubaren Käufe über einen Zeitraum von nahezu zwei Jahren weder als enge wirtschaftliche Beziehung noch als Indiz für ein Abhängigkeitsverhältnis.
Gelegentliche berufliche Kontakte als solche reichen nicht aus, vielmehr müssen Umstände hinzutreten, aus denen sich eine persönliche oder enge fachliche bzw. wirtschaftliche Beziehung des Sachverständigen zu einer Partei ableiten lassen. – so das OLG München
Praxis-Hürde: Intensität des Kontakts
Messen Sie Ihre Situation an der „E-Mail-Hürde“: Das Gericht wertete rein digitale Geschäftsvorgänge ohne persönliche Treffen nicht als Näheverhältnis. Um eine Befangenheit wegen wirtschaftlicher Verflechtung zu begründen, müssen Sie regelmäßig mehr als nur sporadische Käufe nachweisen – etwa eine wirtschaftliche Abhängigkeit oder eine langjährige, über den Standard-Einkauf hinausgehende Zusammenarbeit.
Warum fachliche Nähe die Sachkunde des Gutachters belegt
Die rein fachlich-inhaltliche Nähe eines Gutachters zu einer Verfahrenspartei wird juristisch nicht als zulässiger Ablehnungsgrund gewertet. Es gilt als völlig typisch und unvermeidbar, dass ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Rahmen seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit Bauteile oder Ersatzteile aus seinem eigenen Fachbereich erwirbt. Die öffentliche Bestellung ist ein staatliches Siegel, das dem Experten besondere Sachkunde und Unabhängigkeit bescheinigt. Solche Branchenkontakte wecken keinen automatischen Verdacht auf Parteilichkeit. Im Gegenteil betrachten die Gerichte dieses berufliche Umfeld als grundlegende Voraussetzung für die erforderliche Fachkunde und Praxiserfahrung eines Experten.
Bestellungen aus dem eigenen Fachgebiet
In dem vorliegenden Verfahren ging es im Kern um die technische Anpassung des Holzküchenherdes an einen bestimmten Maßplan sowie um Schadensersatzforderungen wegen der Beschädigung eines Korkbodens. Die Käuferin versuchte die Abberufung des Experten damit zu begründen, dass seine früheren Bestellungen exakt den fachlichen Bereich der Ofen- und Heiztechnik betrafen. Sie argumentierte, der Sachverständige könne aufgrund dieser Überschneidung unbewusst geneigt sein, das Handwerk und die Produkte des Handwerksbetriebs weniger kritisch zu beurteilen.
Fachkunde schließt Befangenheit aus
Das Gericht wies diese Befürchtungen der Käuferin vollumfänglich zurück. Die Richter erklärten, dass die von der Klägerseite angeführte fachliche Nähe gerade die Sachkunde des Experten belege und kein taugliches Argument für einen Befangenheitsantrag liefere. Da der Gutachter speziell für das Ofenbauerhandwerk öffentlich bestellt und vereidigt war, gehörten entsprechende Materialkäufe zu seinem gewöhnlichen Berufsalltag. Weil darüber hinausgehende persönliche oder dauerhafte berufliche Verflechtungen zwischen ihm und dem Ofenbauunternehmen weder ersichtlich noch behauptet worden waren, sah das Gericht bei der Gesamtschau keinen Anlass für Misstrauen.
Die von der Klägerin monierte ‚fachlichinhaltliche Nähe‘ zum Tätigkeitsbereich des Beklagten ist kein Ablehnungsgrund, sondern vielmehr Voraussetzung für die erforderliche Fachkunde des Sachverständigen. – so das Oberlandesgericht München
OLG München: Kostengefahr bei unbegründeter Beschwerde
Gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs kann eine Partei das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen. Ein Rechtsmittel ist das offizielle Werkzeug, um eine gerichtliche Entscheidung von der nächsthöheren Instanz überprüfen zu lassen. Handeln Sie hierbei schnell: Die Frist beträgt lediglich zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung. Das Beschwerdegericht prüft dann, ob die Tatsachen eine Besorgnis der Befangenheit objektiv rechtfertigen. Bleibt das Rechtsmittel erfolglos, müssen Sie die gesamten Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen.
Finale Bestätigung durch das Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht München wandte die anerkannten rechtlichen Maßstäbe auf die Beschwerde der Hausbesitzerin an und wies ihr Rechtsmittel zurück. Die Münchner Richter bestätigten in ihrem Beschluss vom 27.03.2026 die vorherige Entscheidung der Vorinstanz. Als Vorinstanz wird hier das Landgericht bezeichnet, das den Fall in der ersten Stufe des Verfahrens bereits geprüft und entschieden hat. Damit erlangte der Beschluss des Landgerichts Traunstein vom 09.03.2026 endgültig rechtlichen Bestand. Der Gutachter bleibt somit im Verfahren, um den Holzherd und den beschädigten Korkboden fachlich zu beurteilen.
Kostenlast bei unbegründetem Gesuch
Da das Ablehnungsgesuch aus Sicht des Gerichts unbegründet war, muss die Käuferin nun die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Das Gericht stellte abschließend klar, dass die Vorinstanz die Hürden für eine Befangenheit keineswegs zu hoch angesetzt hatte, sondern den Sachverhalt anhand der geltenden juristischen Kriterien völlig korrekt und verhältnismäßig bewertet hatte.
Warum Gelegenheitskäufe keine Befangenheit begründen
Das Urteil des Oberlandesgerichts München hat als obergerichtliche Entscheidung Signalwirkung für die gerichtliche Praxis: Ein öffentlich bestellter Sachverständiger verliert seine Neutralität nicht allein durch branchenübliche Materialkäufe bei einer Partei. Für Sie bedeutet das, dass die Hürden für eine Ablehnung sehr hoch liegen, solange keine wirtschaftliche Abhängigkeit oder persönliche Nähe nachweisbar ist.
Prüfen Sie in Ihrer eigenen Sache kritisch, ob Sie mehr als nur digitale Geschäftskontakte (die „E-Mail-Hürde“) belegen können. Ist dies nicht der Fall, ist das Risiko, die Kosten für ein erfolgloses Beschwerdeverfahren tragen zu müssen, extrem hoch. Nutzen Sie die zweiwöchige Beschwerdefrist nur, wenn Sie handfeste Beweise für eine über das Normalmaß hinausgehende Verflechtung haben.
Checkliste: Erfolgsaussichten eines Antrags richtig prüfen
Haben Sie Zweifel an der Neutralität eines Experten, klären Sie zuerst zwei Fragen: Hat der Gutachter die Verbindung von sich aus offengelegt? Und: Gehen die Kontakte über sporadische Bestellungen hinaus? Wenn beide Fragen gegen Sie sprechen, verzichten Sie auf einen Antrag, um nicht auf den zusätzlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sitzen zu bleiben.
Gutachter befangen? Jetzt Erfolgsaussichten prüfen lassen
Ein unbegründeter Befangenheitsantrag verzögert nicht nur Ihr Verfahren, sondern kann erhebliche zusätzliche Gerichtskosten verursachen. Unsere Rechtsanwälte prüfen für Sie präzise, ob die Verbindungen des Gutachters zur Gegenseite die hohen rechtlichen Hürden für eine erfolgreiche Ablehnung erfüllen. So sichern Sie Ihre Prozessaussichten ab und vermeiden finanzielle Risiken durch eine erfolglose Beschwerde.
Experten Kommentar
Ein Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen ist am Richtertisch oft ein absolutes Reizthema. Meine Kollegen und ich erleben regelmäßig, dass Gerichte auf solche Vorstöße extrem genervt reagieren, weil sie die mühsame Experten-Suche torpedieren. Oft dient dieser Antrag in der Praxis ohnehin nur als taktisches Störfeuer, um bei einer schlechten Beweislage Zeit zu schinden.
Dieser Schuss geht im echten Leben fast immer nach hinten los. Greifen Sie lieber fachliche Widersprüche im Gutachten minutiös an, statt den Experten persönlich zu attackieren. Wer den Richter mit konstruierten Befangenheitsgründen verärgert, verspielt wertvolles Wohlwollen für den restlichen Zivilprozess.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Verliere ich mein Ablehnungsrecht, wenn ich die Verbindung erst nach Erstellung des Gutachtens entdecke?
ES KOMMT DARAUF AN, ob Sie die Verbindung erst nach Erhalt des Gutachtens nachweislich entdeckt haben und danach sofort ohne jedes schuldhafte Zögern handeln. Das Ablehnungsrecht bleibt bestehen, sofern Sie den Befangenheitsantrag unmittelbar nach der neuen Kenntniserlangung beim zuständigen Gericht stellen.
Gemäß § 406 Abs. 2 ZPO muss ein Ablehnungsgesuch normalerweise gestellt werden, bevor der Sachverständige mit seiner Tätigkeit beginnt oder eine erste Stellungnahme abgibt. Werden Ihnen die Gründe erst später bekannt, müssen Sie glaubhaft darlegen, dass eine frühere Rüge trotz angemessener Sorgfalt objektiv unmöglich war. Das Gericht verwirft verspätete Anträge regelmäßig als unzulässig, wenn der Eindruck entsteht, dass das Gutachtenergebnis nur abgewartet wurde, um bei einem negativen Ausgang taktisch zu intervenieren. Eine unverzügliche Reaktion innerhalb weniger Werktage nach der tatsächlichen Entdeckung der Verbindung ist daher für den prozessualen Erfolg zwingend erforderlich.
Das Ablehnungsrecht ist jedoch endgültig verwirkt, wenn Sie trotz grob fahrlässiger Unkenntnis der Verbindung bereits aktiv am Verfahren mitgewirkt haben. In diesem Fall unterstellt die Rechtsprechung eine rügelose Einlassung, die eine spätere Anfechtung des Sachverständigen wegen Befangenheit rechtlich ausschließt.
Darf ich den Gutachter ablehnen, wenn er in seinem Betrieb regelmäßig Produkte der Gegenseite nutzt?
NEIN. Die bloße Nutzung von Produkten der Gegenseite durch einen Sachverständigen rechtfertigt im Regelfall keine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß § 406 der Zivilprozessordnung. Solche geschäftlichen Kontakte gelten vielmehr als notwendiger Ausdruck der erforderlichen Fachkunde und belegen die Praxiserfahrung des Experten.
Diese juristische Bewertung beruht auf der Tatsache, dass fachlich spezialisierte Sachverständige für ihre eigene Berufsausübung zwingend auf Produkte oder Ersatzteile aus ihrem jeweiligen Branchenumfeld angewiesen sind. Solange solche Materialbestellungen über gewöhnliche Wege ohne persönlichen Kontakt erfolgen, rechtfertigen sie nicht die Besorgnis der Befangenheit (also den begründeten Verdacht mangelnder Unvoreingenommenheit). Die Rechtsprechung sieht in der rein sachbezogenen Nutzung marktüblicher Güter keine Gefährdung der Neutralität, sondern primär einen Beleg für die notwendige fachliche Kompetenz. Vielmehr wird erwartet, dass ein Experte die gängigen Produkte der Verfahrensbeteiligten aus eigener Anwendung kennt und fachlich sicher beurteilen kann.
Eine Ausnahme besteht bei einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, etwa durch exklusive Rabattverträge oder einen überproportionalen Umsatzanteil der Gegenseite. Solche Verflechtungen gefährden die notwendige Neutralität und ermöglichen die Ablehnung des Experten wegen eines unzulässigen Näheverhältnisses.
Reichen bloße E-Mail-Kontakte aus oder muss ich persönliche Treffen zwischen Gutachter und Gegenseite beweisen?
NEIN, bloße E-Mail-Kontakte für sporadische Bestellungen reichen im Regelfall nicht aus, um eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß § 406 ZPO erfolgreich zu begründen. Sie müssen meist eine intensivere persönliche oder wirtschaftlich prägende Beziehung nachweisen.
Die Rechtsprechung hat hierfür die sogenannte E-Mail-Hürde etabliert, wonach rein digitale und sporadische Geschäftsvorgänge ohne physische Begegnung kein hinreichendes Näheverhältnis begründen. Solche geschäftlichen Interaktionen gelten rechtlich als weitgehend anonym und wecken aus der Sicht einer verständigen Partei keine berechtigten Zweifel an der Unparteilichkeit des Experten. Besonders schwierig wird die Argumentation zudem, wenn diese Kontakte bereits mehrere Jahre zurückliegen, da eine zeitliche Distanz das Argument einer aktuellen Befangenheit zusätzlich erheblich entkräftet. Erfolgversprechend sind dagegen Belege für regelmäßige persönliche Treffen, eine gemeinsame Projekthistorie oder enge familiäre Bande, welche deutlich über den gewöhnlichen geschäftlichen Standard hinausgehen.
Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn der Inhalt der elektronischen Nachrichten selbst bereits eine ungewöhnliche Vertraulichkeit oder eine unsachliche Nähe offenbart, die über rein fachliche Bestellungen hinausgeht. In diesen spezifischen Sonderfällen können digitale Belege trotz fehlender physischer Treffen ausreichen, um die Besorgnis der Befangenheit rechtssicher zu untermauern.
Welche Kosten muss ich tragen, wenn mein Befangenheitsantrag und die anschließende sofortige Beschwerde scheitern?
Im Falle einer erfolglosen sofortigen Beschwerde müssen Sie die gesamten Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite tragen. Es greift das juristische Verursacherprinzip, wonach die unterlegene Partei die finanzielle Last des zusätzlichen Verfahrensabschnitts vollständig übernehmen muss.
Das Beschwerdeverfahren stellt rechtlich einen eigenständigen Verfahrensabschnitt dar, für den nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) gesonderte Gebühren anfallen. Diese Kosten richten sich nach dem Streitwert des Hauptverfahrens oder einer festgesetzten Festgebühr und werden fällig, sobald das Gericht das Rechtsmittel als unbegründet zurückweist. Zusätzlich müssen Sie die Anwaltskosten der Gegenseite erstatten, falls deren Rechtsbeistand durch eine schriftliche Stellungnahme oder sonstige Mitwirkung am Beschwerdeverfahren beteiligt war. Das finanzielle Risiko umfasst somit sowohl die staatlichen Justizgebühren als auch die Vergütung des gegnerischen Anwalts gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ein gescheiterter Antrag führt daher nicht nur zu einer zeitlichen Verzögerung, sondern belastet Ihr Prozessbudget unmittelbar durch diese zweifache Kostenpflicht.
Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn die Gegenseite keine aktive anwaltliche Tätigkeit im Beschwerdeverfahren entfaltet hat, wodurch die Erstattungspflicht für deren Anwaltsgebühren entfallen kann. Die fälligen Gerichtskosten bleiben jedoch ungeachtet der anwaltlichen Beteiligung in jedem Fall bei Ihnen als unterlegenem Beschwerdeführer hängen.
Ist mein Antrag aussichtslos, wenn der Sachverständige seine Verbindung zur Gegenseite bereits selbst offenlegte?
ES KOMMT DARAUF AN. Zwar ist ein Ablehnungsantrag nach einer proaktiven Offenlegung durch den Sachverständigen rechtlich nicht völlig aussichtslos, jedoch steigen die Hürden für eine erfolgreiche Ablehnung massiv an. Das Gericht wertet diese Transparenz regelmäßig als starkes Indiz für die Unvoreingenommenheit und Redlichkeit des Experten.
Durch die eigenständige Mitteilung seiner Verbindungen zur Gegenseite entkräftet der Gutachter den Vorwurf der Heimlichkeit und schafft dadurch einen erheblichen Vertrauensvorschuss beim zuständigen Richter. Ein erfolgreicher Antrag erfordert nun den Nachweis, dass die Verbindung trotz der Offenlegung objektiv so schwerwiegend ist, dass sie die Unparteilichkeit gemäß § 406 ZPO zwingend gefährdet. Bloße geschäftliche Kontakte oder branchenübliche Gelegenheitskäufe reichen in dieser Konstellation meist nicht mehr aus, um den sogenannten bösen Schein der Parteilichkeit rechtssicher zu begründen. Sie müssen stattdessen belegen, dass eine echte wirtschaftliche Abhängigkeit oder ein enges persönliches Näheverhältnis vorliegt, welches durch die bloße Transparenz allein nicht geheilt werden kann.
Ein Hebel für Ihren Antrag bleibt jedoch bestehen, wenn der Sachverständige bei seiner Offenlegung entscheidende Details verschwiegen oder die Intensität der Verbindung gezielt verharmlost hat. In solchen Fällen kann die unvollständige Transparenz sogar als zusätzliches Argument für ein bewusstes Verschleiern der tatsächlichen Interessenlagen gewertet werden.
Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
OLG München – Az.: 8 O 3048/23 – Beschluss vom 27.03.2026
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.
