Dashcams als Beweismittel nach einem Unfall?
Durch das starke Aufkommen technischer Mittel, stellte sich schon in so manchen Gerichtsverhandlungen die Frage, ob im Auto installierte Kameras, so genannte Dashcams, im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden dürfen.
Was sind Dashcams?
Unter Dashcams versteht man Kleinkameras, die im Pkw entweder am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigt werden. Sie zeichnen automatisch den Verlauf der Autofahrt auf und speichern die Videoaufnahmen ab.
Dashcams als Beweismittel nach einem Unfall?
Fraglich ist also, ob Mitschnitte einer Dashcam- Aufzeichnung als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Diese Frage stand lange Zeit im Raum, ohne dass ein Gericht eine abschließende Entscheidung traf. Der BGH hat sich bis heute dazu noch nicht geäußert.
Nur das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in seinem Urteil vom 17.07.2017, Az. 10 U 41/17, dass Aufzeichnungen einer Dashcam, die von Verkehrsteilnehmern aufgenommen wurden, in gravierenden Fällen prinzipiell zulässig sind. Diese können dann im Einzelfall vor Gericht im Zivilverfahren als Beweismittel verwendet werden.
Vorsicht: Möglicher Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht
[info_box title=““ image=““ animate=““]
Die Nutzung von Dashcams im öffentlichen Straßenverkehr ist jedoch mit äußerster Vorsicht zu genießen. Grund dafür ist, dass die Benutzung sowie die Verwertung vor Gericht in einer Grauzone liegen.
[/info_box]
Einige Gerichte, so wie auch das Landgericht Rottweil (Urt. v. 30.01.2017, Az. 1 O 104/16), lehnten eine Benutzung und vor allem die Tauglichkeit als Beweismittel ab. Die Begründung stützt sich dabei auf die Unvereinbarkeit der Aufzeichnungen mit dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das sich aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ergibt.
Dahingehend ist also auf eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten.
Bei Beweisfragen immer einen Rechtsanwalt kontaktieren
Hatten Sie einen Verkehrsunfall und sind sich unsicher, ob die von Ihnen aufgenommenen Beweismittel zulässig und nützlich sind?
Nehmen Sie bezüglich dieser oder weiterer Fragen Kontakt zu unserem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Christian Kotz auf. Hier kann Ihnen zu Ihrem Recht nach einem Verkehrsunfall verholfen werden.
Nutzen Sie gerne das Beratungsangebot vor Ort, über das Telefon oder der bequemen und schnellen Online-Beratung. Hier wird Ihnen schnelle und effektive Bearbeitung Ihrer Anliegen garantiert.
[promo_box image=“https://www.kanzlei-kotz.de/wp-content/uploads/2015/06/rechtsanwaelte-kotz-siegen-kreuztal.png“ title=“Lassen Sie sich jetzt beraten!“ btn_text=“Beratung anfordern“ btn_link=“https://www.ra-kotz.de/rechtsberatung-online“ position=““ border=“0″ target=“_blank“ animate=““]Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um das Verkehrsrecht. Rufen Sie uns an: 02732 791079 oder nutzen unsere flexible Online Beratungsmöglichkeit. [/promo_box]