Übersicht
- 1 Das Wichtigste in Kürze
- 2 Der Fall vor Gericht
- 2.1 Sturz im Supermarkt: Kundin scheitert mit hoher Schmerzensgeldklage
- 2.2 Was war geschehen? Der Unfallhergang im Detail
- 2.3 Die gesundheitlichen Folgen des Sturzes: Bandscheibenvorfall und weitere Komplikationen
- 2.4 Gerichtliches Nachspiel: Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz
- 2.5 Das Urteil des Landgerichts Itzehoe: Teilerfolg für die Klägerin, aber deutliche Abstriche
- 2.6 Begründung des Gerichts: Warum das Schmerzensgeld so niedrig ausfiel
- 2.7 Bedeutung des Urteils für Betroffene: Worauf Kund*innen nach Unfällen im Supermarkt achten sollten
- 3 Die Schlüsselerkenntnisse
- 4 Hinweise und Tipps
- 5 Benötigen Sie Hilfe?
- 6 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- 6.1 Welche Pflichten hat ein Supermarkt, um die Sicherheit seiner Kunden zu gewährleisten?
- 6.2 Was ist Schmerzensgeld und wie wird die Höhe bemessen?
- 6.3 Wie weise ich nach, dass der Sturz im Supermarkt tatsächlich zu meinen gesundheitlichen Problemen geführt hat?
- 6.4 Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich nach einem Sturz im Supermarkt Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen will?
- 6.5 Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich nach einem Sturz im Supermarkt Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen will?
- 7 Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- 8 Wichtige Rechtsgrundlagen
- 9 Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 7 O 340/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Itzehoe
- Datum: 15.01.2025
- Aktenzeichen: 7 O 340/23
- Verfahrensart: Keine Angabe im Text
- Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Schmerzensgeldrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Begehrt von der Beklagten Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Sturzes im Kassenbereich des Ladengeschäfts der Beklagten.
- Beklagte: Wird von der Klägerin auf Zahlung von Schmerzensgeld verklagt, da die Klägerin im Ladengeschäft der Beklagten gestürzt ist.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin stürzte am 21.05.2022 im Kassenbereich des Ladengeschäfts der Beklagten in E. Sie war dort, um einzukaufen und sich dann zum Bezahlen an die Kasse begab.
- Kern des Rechtsstreits: Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Sturzes im Ladengeschäft.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250,00 € nebst Zinsen zu zahlen und die Klägerin von einer Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 90,96 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Folgen: Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch nur gegen Sicherheitsleistung.
Der Fall vor Gericht
Sturz im Supermarkt: Kundin scheitert mit hoher Schmerzensgeldklage

Ein Sturz im Supermarkt kann unerwartete und schmerzhafte Folgen haben. Das musste eine Kundin in Schleswig-Holstein erfahren, die im Kassenbereich eines Supermarktes zu Fall kam und daraufhin den Betreiber auf Schmerzensgeld verklagte. Das Landgericht Itzehoe fällte in diesem Fall ein Urteil, das zwar einen Teilerfolg für die Klägerin brachte, ihre ursprünglichen Forderungen aber deutlich reduzierte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage der Verkehrssicherungspflicht von Supermärkten und die Beweislast bei Schadensersatzansprüchen nach Unfällen.
Was war geschehen? Der Unfallhergang im Detail
Die Klägerin hatte am 21. Mai 2022 in einer Filiale einer Supermarktkette in E in Schleswig-Holstein eingekauft. Nachdem sie ihre Waren ausgewählt hatte, begab sie sich zur Kasse, um zu bezahlen. Im Kassenbereich kam es dann zu dem folgenschweren Sturz. Genaue Details zum Sturzhergang, etwaige Stolperfallen oder гладкие Böden, werden im Urteil nicht explizit genannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Klägerin den Sturz auf Umstände im Verantwortungsbereich des Supermarktbetreibers zurückführte.
Die gesundheitlichen Folgen des Sturzes: Bandscheibenvorfall und weitere Komplikationen
Die gesundheitlichen Konsequenzen des Sturzes waren für die Kundin erheblich. Wenige Tage nach dem Unfall, ab dem 5. Juni 2022, klagte sie über starke Rückenschmerzen, die bis in ihr rechtes Bein ausstrahlten. Die Schmerzen wurden so stark, dass sie diverse Medikamente, darunter starke Schmerzmittel wie Tramal und sogar Kortisonpräparate, einnehmen musste. Eine radiologische Untersuchung am 13. Juni 2022 brachte schließlich die Diagnose: Bandscheibenvorfall.
Bandscheibenvorfall führte zu erheblichen Einschränkungen
Der diagnostizierte Bandscheibenvorfall verursachte bei der Klägerin massive Beschwerden. Sie war eine Woche lang bettlägerig und nahezu bewegungsunfähig. Selbst im Liegen litt sie unter starken Schmerzen, die durch die verordneten Medikamente nur unzureichend gelindert wurden. In dieser Zeit war es ihr unmöglich, ihre Wohnung zu verlassen. Um die Folgen des Bandscheibenvorfalls zu behandeln, musste sich die Klägerin über einen längeren Zeitraum hinweg insgesamt 40 Physiotherapie-Sitzungen unterziehen.
Zusätzliche Knieverletzung durch Fahrradunfall
Zu allem Übel erlitt die Klägerin am 2. August 2022, also etwa zwei Monate nach dem Sturz im Supermarkt, einen weiteren Unfall – diesmal mit dem Fahrrad. Dabei zog sie sich eine schwere Knieverletzung zu, eine Kreuzband- und Seitenbandruptur im rechten Knie. Die genaue Ursache des Fahrradsturzes ist zwischen den Parteien streitig, spielt aber für die Beurteilung des vorliegenden Falles nur eine untergeordnete Rolle. Die Knieverletzung machte eine Operation (Kreuzbandersatzplastik) notwendig. Danach folgten sieben Wochen mit einer Streckorthese, drei Wochen an Unterarmgehstützen sowie weitere Physiotherapie und Thrombosespritzen.
Langwierige Beeinträchtigungen im Alltag und Beruf
Sowohl der Bandscheibenvorfall als auch die Knieverletzung führten dazu, dass die Klägerin bis Januar 2023 erheblich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt war. Erst ab Mai 2023 konnte sie ihre berufliche Tätigkeit als OP-Schwester wieder uneingeschränkt ausüben. Zuvor war es ihr aufgrund der gesundheitlichen Probleme nicht möglich, lange zu stehen, was in ihrem Beruf jedoch erforderlich ist. Sie musste daher ihre Arbeitszeit reduzieren.
Gerichtliches Nachspiel: Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz
Die Klägerin forderte den Supermarktbetreiber zur Haftung auf und verlangte Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen und Beeinträchtigungen. Mit Anwaltsschreiben vom 7. Februar 2023 forderte sie die Supermarktkette erfolglos auf, die Haftung dem Grunde nach anzuerkennen und einen Schmerzensgeldvorschuss in Höhe von 8.000 Euro zu zahlen. Da keine Einigung erzielt werden konnte, erhob die Kundin Klage vor dem Landgericht Itzehoe.
Das Urteil des Landgerichts Itzehoe: Teilerfolg für die Klägerin, aber deutliche Abstriche
Das Landgericht Itzehoe sprach der Klägerin in seinem Urteil vom 15. Januar 2025 (Az.: 7 O 340/23) Schmerzensgeld in Höhe von 250 Euro zu. Zusätzlich muss der Supermarktbetreiber die vorgerichtlichen Anwaltskosten der Klägerin in Höhe von 90,96 Euro übernehmen. Im Übrigen wurde die Klage jedoch abgewiesen. Das bedeutet, dass das Gericht die weitergehenden Schmerzensgeldforderungen der Klägerin nicht anerkannte. Auch die Kosten des Rechtsstreits muss die Klägerin selbst tragen, was in Zivilprozessen üblicherweise bedeutet, dass die unterlegene Partei die Kosten trägt – hier aber die Klägerin nur teilweise obsiegt hat.
Kernpunkte der Entscheidung im Überblick
- Schmerzensgeld: 250 Euro
- Übernahme vorgerichtlicher Anwaltskosten: 90,96 Euro
- Abweisung der weitergehenden Klage: Kein höheres Schmerzensgeld, keine weiteren Schadensersatzansprüche (soweit aus dem Urteilsauszug ersichtlich)
- Kosten des Rechtsstreits: Die Klägerin trägt die Kosten.
Begründung des Gerichts: Warum das Schmerzensgeld so niedrig ausfiel
Der Urteilsauszug enthält keine explizite Begründung des Gerichts für die Höhe des Schmerzensgeldes und die Abweisung des Großteils der Klage. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Gericht zwar einen Zusammenhang zwischen dem Sturz im Supermarkt und dem Bandscheibenvorfall der Klägerin sah, aber die Kausalität für die gesamten geltend gemachten Schäden nicht in vollem Umfang als gegeben ansah.
Mögliche Gründe für die Reduzierung des Schmerzensgeldes
Mehrere Faktoren könnten zu dieser Entscheidung beigetragen haben:
- Geringe Schwere des Sturzes: Möglicherweise bewertete das Gericht den Sturz im Supermarkt an sich als nicht besonders gravierend. Ohne nähere Details zum Sturzhergang ist dies jedoch spekulativ.
- Vorerkrankungen der Klägerin: Es ist denkbar, dass Vorerkrankungen der Klägerin eine Rolle spielten und den Bandscheibenvorfall begünstigt haben könnten. Hierzu finden sich im Urteilsauszug jedoch keine Hinweise.
- Eigenanteil am Schaden: Das Gericht könnte der Ansicht gewesen sein, dass die Klägerin einen Teil der gesundheitlichen Beeinträchtigungen selbst zu verantworten hat, beispielsweise durch unvorsichtiges Verhalten im Supermarkt oder durch den späteren Fahrradunfall, dessen Ursache streitig war. Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Supermarktsturz und dem Bandscheibenvorfall spricht jedoch eher für eine Kausalität.
- Beweislast: In Zivilprozessen trägt grundsätzlich der Kläger die Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen. Möglicherweise konnte die Klägerin den vollen Umfang ihrer Schäden oder den direkten ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Sturz und allen geltend gemachten Beeinträchtigungen nicht in ausreichendem Maße beweisen.
Bedeutung des Urteils für Betroffene: Worauf Kund*innen nach Unfällen im Supermarkt achten sollten
Das Urteil des Landgerichts Itzehoe zeigt, dass ein Sturz im Supermarkt zwar Schadensersatzansprüche begründen kann, die Hürden für ein hohes Schmerzensgeld jedoch hoch sind. Für Kund*innen, die in einem Supermarkt oder ähnlichen Geschäften zu Schaden kommen, lassen sich aus dem Urteil folgende wichtige Punkte ableiten:
- Unfall genau dokumentieren: Nach einem Sturz sollte der Unfallhergang sofort und detailliert dokumentiert werden. Fotos von der Unfallstelle, Zeugenhinweise und ein Eintrag ins Unfallbuch des Supermarktes sind wichtig.
- Ärztliche Untersuchung: Unverzüglich einen Arzt aufsuchen und die Verletzungen umfassend dokumentieren lassen. Der zeitliche Zusammenhang zwischen Unfall und Beschwerden ist entscheidend.
- Anwaltliche Beratung: Bei schwereren Verletzungen oder wenn der Supermarktbetreiber die Haftung ablehnt, sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen und bei der Durchsetzung der Ansprüche helfen.
- Beweislast beachten: Kläger müssen den Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfall und den geltend gemachten Schäden beweisen. Es ist daher wichtig, alle relevanten Fakten und Beweismittel sorgfältig zusammenzutragen.
Das Urteil macht deutlich, dass Geschäftebetreiber ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen müssen, um Unfälle von Kunden zu vermeiden. Gleichzeitig zeigt es aber auch, dass Geschädigte im Streitfall eine umfassende Dokumentation und im Zweifel juristischen Beistand benötigen, um ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt die Bedeutung eines nachweisbaren Kausalzusammenhangs zwischen einem Sturzereignis und den geltend gemachten Verletzungen. Bei Unfällen in Geschäftsräumen müssen Betroffene die genauen Umstände des Unfalls sowie die direkte Verbindung zu ihren Gesundheitsschäden beweisen können. Selbst wenn ein Unfall stattgefunden hat, kann die Schmerzensgeldforderung scheitern, wenn der zeitliche Verlauf und die medizinischen Befunde keinen eindeutigen Zusammenhang belegen. Für Geschädigte ist es daher entscheidend, Unfälle unmittelbar zu dokumentieren und zeitnah ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Hinweise und Tipps
Praxistipps für Supermarktkunden bei Sturz im Supermarkt
Ein Sturz im Supermarkt kann zu erheblichen Verletzungen und finanziellen Belastungen führen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich verhalten sollten, um Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend zu machen.
⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.
Tipp 1: Beweise sichern
Sichern Sie so schnell wie möglich Beweise am Unfallort. Fotografieren Sie die Stelle, an der Sie gestürzt sind (z.B. Verschmutzungen, Unebenheiten), und notieren Sie sich Details zur Beschaffenheit des Bodens.
⚠️ ACHTUNG: Verändern Sie den Zustand der Unfallstelle nicht!
Tipp 2: Zeugen finden und kontaktieren
Suchen Sie nach Zeugen, die den Sturz beobachtet haben, und notieren Sie sich deren Namen und Kontaktdaten. Zeugenaussagen können Ihre Ansprüche erheblich stärken.
Tipp 3: Sofortige Dokumentation der Verletzungen
Lassen Sie Ihre Verletzungen umgehend ärztlich behandeln und dokumentieren Sie diese. Bewahren Sie alle Arztberichte, Atteste und Rechnungen sorgfältig auf. Diese dienen als Nachweis für die erlittenen Schäden.
Tipp 4: Den Vorfall dem Supermarkt melden
Melden Sie den Sturz unverzüglich dem Supermarktpersonal und bestehen Sie auf eine schriftliche Unfallmeldung. Lassen Sie sich eine Kopie der Unfallmeldung aushändigen.
Tipp 5: Anwaltliche Beratung einholen
Konsultieren Sie einen Anwalt für Schadensersatzrecht, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und sich über die nächsten Schritte beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Supermarkt geltend zu machen.
Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Es ist wichtig zu beachten, dass der Supermarkt haftet, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass der Boden gefahrlos begehbar ist. Die Beweislast dafür, dass der Supermarkt seine Pflichten verletzt hat, liegt jedoch bei Ihnen als Kläger.
✅ Checkliste: Sturz im Supermarkt
- [ ] Beweise am Unfallort sichern (Fotos, Notizen)
- [ ] Zeugen suchen und Kontaktdaten notieren
- [ ] Verletzungen ärztlich behandeln und dokumentieren
- [ ] Unfall dem Supermarkt melden und Unfallmeldung anfordern
- [ ] Anwaltliche Beratung einholen
Benötigen Sie Hilfe?
Unvorhergesehene Folgen nach einem Unfall im Supermarkt?
Ein unerwarteter Sturz im Supermarkt kann weitreichende gesundheitliche und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere wenn Schmerzensgeldforderungen und Fragen zur Haftung berührt werden, entsteht häufig ein Gefühl der Orientierungslosigkeit. Die verschiedenen Aspekte eines solchen Vorfalls – von der Beweislage bis hin zur Ermittlung von Ansprüchen – erfordern eine genaue und sachliche Betrachtung.
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, die Komplexität Ihrer Situation präzise zu erfassen und die sich ergebenden rechtlichen zu beleuchten. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine transparente Beratung, die Ihnen hilft, Ihre Perspektiven realistisch einzuschätzen. Setzen Sie auf eine fundierte Analyse, um in einer schwierigen Lage die bestmöglichen Schritte zu ermitteln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Pflichten hat ein Supermarkt, um die Sicherheit seiner Kunden zu gewährleisten?
Ein Supermarkt hat die Verkehrssicherungspflicht, die bedeutet, dass er alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen muss, um Unfälle zu vermeiden. Diese Pflicht ist im deutschen Recht verankert und basiert auf den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere in den Vorschriften über die Vertragspflichten und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB.
Wichtige Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit:
- Reinigung und Kontrolle der Verkaufsflächen: Regelmäßige Reinigung und Kontrolle der Böden sind entscheidend, um Unfälle durch Schmutz oder Flüssigkeiten zu vermeiden. Nach Reinigungsarbeiten muss der Boden sicher abgetrocknet oder durch Warnschilder gesichert werden.
- Beseitigung von Gefahrenquellen: Herumliegende Gegenstände oder Hindernisse müssen schnellstmöglich entfernt werden, um Stolpergefahren zu vermeiden.
- Sichere Beleuchtung: Eine ausreichende Beleuchtung ist notwendig, um sicherzustellen, dass Kunden Hindernisse oder Gefahrenquellen erkennen können.
- Sicherer Warenstapel: Waren müssen so gestapelt werden, dass sie nicht umfallen und Kunden gefährden können.
Folgen einer Pflichtverletzung:
Wenn ein Supermarkt seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann er für Unfälle haftbar gemacht werden. Betroffene Kunden können Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern, wenn sie durch die Pflichtverletzung verletzt wurden. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere der Verletzung und den Umständen des Unfalls ab.
Was ist Schmerzensgeld und wie wird die Höhe bemessen?
Schmerzensgeld ist eine Entschädigung in Geld, die als Ausgleich für immaterielle Schäden gewährt wird. Diese Schäden umfassen körperliche und seelische Leiden, die durch Unfälle oder andere schädigende Handlungen entstanden sind. Dazu gehören Schmerzen, Entstellungen, Behinderungen und psychische Belastungen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird einzelfallbezogen bestimmt. Maßgebend sind dabei die Art und Schwere der Verletzungen, die Dauer der Behandlung, bleibende Schäden, das Alter des Geschädigten und das Verschulden des Schädigers. Es gibt keine festen Tabellen, die die Höhe des Schmerzensgeldes vorschreiben. Stattdessen werden Gerichtsentscheidungen in ähnlichen Fällen als Orientierungshilfe herangezogen.
Gerichte berücksichtigen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes alle relevanten Umstände des Einzelfalls. Dies umfasst auch die persönlichen Verhältnisse des Verletzten und des Schädigers sowie die Haftpflichtversicherung des Schädigers. Bei geringfügigen Verletzungen kann der Anspruch auf Schmerzensgeld ausgeschlossen sein.
Wie weise ich nach, dass der Sturz im Supermarkt tatsächlich zu meinen gesundheitlichen Problemen geführt hat?
Um den Kausalzusammenhang zwischen einem Sturz im Supermarkt und den daraus resultierenden gesundheitlichen Problemen nachzuweisen, müssen Sie als Geschädigter beweisen, dass die Verletzungen direkt auf den Unfall zurückzuführen sind. Dies kann durch verschiedene Beweismittel erfolgen:
- Ärztliche Gutachten und Behandlungsberichte: Diese sind entscheidend, um den medizinischen Zusammenhang zwischen dem Unfall und den gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu belegen. Ein Gutachten sollte detailliert darlegen, wie der Unfall zu den spezifischen Verletzungen geführt hat.
- Zeugenaussagen: Zeugen können den Unfallhergang bestätigen und helfen, die Umstände des Unfalls zu klären.
- Unfallanalytische Gutachten: In einigen Fällen kann ein unfallanalytisches Gutachten hilfreich sein, um den Unfallhergang und die möglichen Auswirkungen auf den Körper zu analysieren.
Ein wichtiger Aspekt ist die Beweislast, die bei Ihnen als Geschädigtem liegt. Sie müssen den Zusammenhang mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darlegen können, was bedeutet, dass es mehr für als gegen den Zusammenhang sprechen muss.
Vorerkrankungen können den Nachweis erschweren. Wenn Sie bereits gesundheitliche Probleme hatten, muss geklärt werden, ob der Unfall diese verschlimmert hat oder ob die Probleme unabhängig davon bestehen.
In solchen Fällen ist es entscheidend, medizinische Experten einzubeziehen, um die kausale Verbindung zwischen dem Unfall und den gesundheitlichen Folgen zu bewerten.
Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich nach einem Sturz im Supermarkt Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen will?
Wenn Sie nach einem Sturz im Supermarkt Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen möchten, sollten Sie sich der Verjährungsfristen bewusst sein. Diese Fristen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche nicht verfallen.
Grundsätzliche Verjährungsfrist: Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der schädigende Vorfall stattgefunden hat und Sie Kenntnis von dem Schaden und der Person des Schädigers erlangt haben.
Beispiel: Wenn Sie im April 2023 in einem Supermarkt gestürzt sind, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2023. Sie haben dann drei Jahre Zeit, um Ihre Ansprüche geltend zu machen, also bis zum 31. Dezember 2026.
Höchstgrenze: Es gibt eine Höchstgrenze von 30 Jahren, die jedoch unabhängig von Ihrer Kenntnis des Schadens oder des Schädigers gilt. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses und tritt spätestens nach 30 Jahren ein, auch wenn Sie erst später davon erfahren.
Wichtige Aspekte:
- Kenntnis des Schädigers: Die Frist beginnt erst, wenn Sie Kenntnis von dem Schaden und der Person des Schädigers erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen.
- Verjährung verhindern: Um die Verjährung zu verhindern, sollten Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen. Dies kann durch eine Klage oder einen Mahnbescheid geschehen.
Für Sie bedeutet das, dass Sie nach einem Sturz im Supermarkt schnellstmöglich handeln sollten, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche nicht verjähren.
Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich nach einem Sturz im Supermarkt Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen will?
Wenn Sie nach einem Sturz im Supermarkt Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen möchten, müssen Sie sich an bestimmte Fristen halten. Diese Fristen sind wichtig, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche nicht verjähren.
Verjährungsfrist: Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der schadensbegründende Vorfall stattgefunden hat und Sie Kenntnis von dem Schaden und dem Schädiger erlangt haben.
Beispiel: Wenn der Sturz im April 2023 passiert ist, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2023 und endet am 31. Dezember 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie Ihre Ansprüche geltend machen, um die Verjährung zu vermeiden.
Höchstgrenze: Es gibt eine Höchstgrenze von 30 Jahren, die jedoch nur in besonderen Fällen gilt, wie z.B., wenn der Schädiger unbekannt ist oder wenn es sich um vorsätzliche Handlungen handelt. Diese Frist beginnt unabhängig von Ihrer Kenntnis ab dem Zeitpunkt des Vorfalls.
Wichtige Hinweise:
- Schnelles Handeln ist wichtig, um Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
- Kenntnis des Schädigers ist entscheidend für den Beginn der Verjährungsfrist.
- Hemmung der Verjährung kann durch gerichtliche Schritte oder Anerkennung der Schuld durch den Schädiger erfolgen.
⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Kausalzusammenhang
Der Kausalzusammenhang ist die rechtlich relevante Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen einem Ereignis und einem eingetretenen Schaden. Im Schadensersatzrecht muss nachgewiesen werden, dass der Schaden tatsächlich durch die behauptete Ursache entstanden ist. Nach § 286 ZPO trägt grundsätzlich derjenige die Beweislast, der Ansprüche geltend macht.
Beispiel: Wenn eine Kundin nach einem Sturz im Supermarkt Knieschmerzen geltend macht, muss sie nachweisen, dass diese Schmerzen tatsächlich durch den konkreten Sturz verursacht wurden und nicht etwa durch eine frühere Verletzung oder altersbedingte Abnutzung.
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden wie körperliche oder seelische Schmerzen. Es wird gemäß § 253 Abs. 2 BGB als Ausgleich für erlittene Beeinträchtigungen gewährt, die nicht vermögensrechtlicher Natur sind. Die Höhe richtet sich nach Art, Dauer und Schwere der Verletzungen sowie nach vergleichbaren Fällen aus der Rechtsprechung.
Beispiel: Nach einem Sturz im Supermarkt mit einer Prellung und zwei Wochen Schmerzen könnte ein Gericht ein Schmerzensgeld von einigen hundert Euro zusprechen, während bei schweren Dauerschäden deutlich höhere Beträge in Betracht kommen.
Schadensersatzrecht
Das Schadensersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand für einen verursachten Schaden haften muss und in welcher Höhe. Es basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere §§ 823 ff. BGB (deliktische Haftung) und §§ 280 ff. BGB (vertragliche Haftung). Zentrale Voraussetzungen sind ein rechtswidriges Verhalten, Verschulden und ein kausaler Schaden.
Beispiel: Ein Supermarktbetreiber, der eine erkennbare Gefahrenquelle (z.B. nassen Boden) nicht beseitigt oder kennzeichnet, kann nach § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn ein Kunde deswegen stürzt.
Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, Gefahrenquellen zu beseitigen oder zumindest vor ihnen zu warnen, die man selbst geschaffen hat oder die in seinem Verantwortungsbereich liegen. Sie leitet sich aus § 823 Abs. 1 BGB ab und verpflichtet Geschäftsinhaber, ihre Räumlichkeiten so zu gestalten, dass Kunden keinen vermeidbaren Gefahren ausgesetzt sind.
Beispiel: Ein Supermarktbetreiber muss verschüttete Flüssigkeiten zeitnah beseitigen oder mit Warnschildern kennzeichnen, um seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und Stürze von Kunden zu vermeiden.
Freistellen/Freistellung
Die Freistellung bedeutet, dass eine Person von einer Zahlungsverpflichtung gegenüber einem Dritten befreit wird, indem eine andere Person diese Verpflichtung übernimmt. Im prozessualen Kontext kann ein Gericht anordnen, dass ein Beklagter den Kläger von bestimmten Forderungen Dritter freistellen muss, basierend auf § 257 BGB.
Beispiel: Im vorliegenden Fall wurde die Beklagte verurteilt, die Klägerin von einer Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 90,96 € freizustellen, was bedeutet, dass die Beklagte diese Kosten direkt an die Rechtsanwälte der Klägerin zahlen muss.
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Die vorläufige Vollstreckbarkeit bedeutet, dass ein Urteil sofort durchgesetzt werden kann, bevor es rechtskräftig wird. Sie ist in den §§ 708-710 ZPO geregelt und ermöglicht dem Gläubiger, bereits nach dem erstinstanzlichen Urteil zu vollstrecken, auch wenn noch Rechtsmittel möglich sind. Oft wird sie mit einer Sicherheitsleistung verknüpft.
Beispiel: Im vorliegenden Fall kann die Klägerin das zugesprochene Schmerzensgeld von 250,00 € sofort einfordern, muss aber eine Sicherheit hinterlegen, falls das Urteil in einer höheren Instanz aufgehoben werden sollte.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 823 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Diese Norm begründet die allgemeine Schadensersatzpflicht. Wer rechtswidrig und schuldhaft das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Hier geht es um die Frage, ob die Beklagte ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat und dadurch die Gesundheit der Klägerin geschädigt wurde, als diese in ihrem Laden stürzte.
- Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB): Betreiber von öffentlich zugänglichen Orten, wie z.B. Geschäften, müssen zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Gefahren für Besucher zu verhindern. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht, Böden sauber und rutschfest zu halten oder vor erkennbaren Gefahrenstellen zu warnen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht musste prüfen, ob die Beklagte ihrer Pflicht zur Verkehrssicherung im Kassenbereich ihres Ladens nachgekommen ist und ob der Sturz der Klägerin auf eine Verletzung dieser Pflicht zurückzuführen ist.
- § 253 Abs. 2 BGB (Schmerzensgeld): Bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung kann Schmerzensgeld gefordert werden. Dieses soll immaterielle Schäden ausgleichen und eine Genugtuungsfunktion erfüllen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat Schmerzensgeld für die erlittenen Rückenschmerzen und den Bandscheibenvorfall gefordert, die sie auf den Sturz im Laden der Beklagten zurückführt. Das Gericht hat ihr jedoch nur einen Teil des geforderten Schmerzensgeldes zugesprochen.
- §§ 249 ff. BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes): Diese Vorschriften regeln, wie und in welchem Umfang Schadensersatz zu leisten ist. Grundsätzlich ist der Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre (Naturalrestitution). Bei Körperverletzungen umfasst der Schadensersatz auch die Heilbehandlungskosten und gegebenenfalls Schmerzensgeld. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat Schadensersatz für die durch den Sturz entstandenen Schäden gefordert, einschließlich der Kosten für medizinische Behandlungen und Physiotherapie. Das Gericht hat über die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes entschieden.
- § 91 ZPO (Zivilprozessordnung) (Kosten des Rechtsstreits): Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen werden die Kosten in der Regel verhältnismäßig aufgeteilt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Klage nur teilweise Erfolg hatte, hat das Gericht entschieden, dass die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, was bedeutet, dass sie einen Teil der Gerichts- und Anwaltskosten selbst übernehmen muss.
- § 286 ZPO (Beweiswürdigung): Das Gericht muss aufgrund des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer Beweisaufnahme nach freier Überzeugung entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung wahr oder nicht wahr ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht musste die vorgelegten Beweise, wie ärztliche Atteste und den Unfallhergang, würdigen und auf dieser Grundlage entscheiden, ob es davon überzeugt ist, dass der Sturz tatsächlich zu den geltend gemachten Verletzungen geführt hat und inwieweit die Beklagte dafür haftbar ist.
Das vorliegende Urteil
LG Itzehoe – Az.: 7 O 340/23 – Urteil vom 15.01.2025
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