Bundesgerichtshof
Az: VIII ZR 275/13
Urteil vom 30.04.2014
Leitsätze:
a) § 439 Abs. 2 BGB erfasst verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten, die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung …