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Gastwirthaftung nach Sturz eines Gastes bei Verkehrssicherungspflichtverletzung

Ein verhängnisvoller Abend in einer Gaststätte endete für eine 67-jährige Frau mit schweren Verletzungen und einem Rechtsstreit. Nun sprach ihr das Gericht 8.000 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem sie wegen einer ungünstigen Sitzordnung gestürzt war. Doch auch die Klägerin selbst trägt eine Mitschuld an dem Unfall, wie das Gericht urteilte.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Unfall ereignete sich im Außenbereich einer Gaststätte, während ein hoher Publikumsverkehr herrschte.
  • Die Klägerin stürzte von einer Steinstufe und zog sich mehrere Verletzungen zu, darunter Brüche und Prellungen.
  • Die Baugestaltung des Außenbereichs der Gaststätte, einschließlich der Nutzung öffentlicher Flächen, war umstritten.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte, was zur Haftung führte.
  • Die Klägerin erhielt eine Entschädigung für Schmerzensgeld und die Erstattung von materiellen Schäden.
  • Es wurde ein Mitverschulden der Klägerin in Höhe von 40 Prozent angerechnet.
  • Vorgerichtliche Anwaltskosten wurden ebenfalls der Beklagten auferlegt.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Klägerin ihre Ansprüche schnell geltend machen kann.
  • Die Entscheidung zeigt die Bedeutung der Verkehrssicherungspflichten von Gaststättenbetreibern in öffentlichen Bereichen auf.
  • Das Urteil könnte eine Präzedenzwirkung für ähnliche Fälle von Unfällen in Gaststätten haben.

Gastwirthaftung im Fokus: Rechte bei Sturzunfällen im Gastronomiebereich

Im Gastronomiebereich genießen Gäste das Recht auf eine sichere Umgebung. Die Haftung des Gastgebers ist ein zentrales Thema, insbesondere wenn es zu einem Sturzunfall kommt. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Gastronomen, ihre Räumlichkeiten so zu gestalten, dass Sicherheitsmängel, die zu Gefahren führen könnten, vermieden werden. Dies bedeutet nicht nur, dass offensichtliche Gefahren wie rutschige Böden behoben werden müssen, sondern auch, dass präventive Maßnahmen ergriffen werden sollen, um Gästen ein sicheres Erlebnis zu gewährleisten.

Bei einem Gästeunfall, der durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verursacht wurde, können Betroffene einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Die rechtliche Verantwortung des Gastgebers in solchen Fällen ist ein wichtiger Aspekt, den es zu verstehen gilt. Die entsprechenden Haftungsregelungen sind oft komplex und erfordern eine sorgfältige Prüfung der Umstände des einzelnen Falls, um festzustellen, ob eine Gefährdungshaftung vorliegt oder ob der Gastgeber seiner Pflicht zur Unfallverhütung nicht nachgekommen ist.

Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall analysiert, der die verschiedenen Facetten der Gastwirthaftung und die rechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit einem Sturzunfall beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Sturz im Außenbereich einer Gaststätte: Gericht spricht Klägerin 8.000 Euro Schmerzensgeld zu

Haftung von Gastronomen bei Sturzunfällen
Ein Kölner Gericht verurteilte eine Gaststätte zur Zahlung von 8.000 Euro Schmerzensgeld, nachdem eine Kundin aufgrund von Sicherheitsmängeln im Außenbereich stürzte und sich schwer verletzte. q(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 23. Januar 2024 einer Klägerin Schadensersatz in Höhe von 8.000 Euro zugesprochen, nachdem diese im Außenbereich einer Gaststätte gestürzt war und sich dabei verletzt hatte. Der Vorfall ereignete sich am 21. Juli 2019 gegen 17:05 Uhr, als die damals 67-jährige Frau mit ihrem Stuhl eine Steinstufe hinunterfiel.

Verletzungen und Behandlung

Bei dem Sturz zog sich die Klägerin Verletzungen an beiden Armen, im Schulterbereich und der linken Gesäßseite zu. Diagnosen ergaben einen Bruch des Daumenendglieds rechts, einen Speichenbruch links, eine Prellung der linken Schulter sowie eine Prellung des linken Beckens. Die Behandlung umfasste das Eingipsen beider Hände und die Versorgung blutender Wunden. Als Dauerschaden verblieb eine Einschränkung am rechten Daumen in Form einer Versteifung, die die Greiffunktion beeinträchtigt.

Haftung der Gaststätte und Mitverschulden der Klägerin

Das Gericht sah eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Betreiberin der Gaststätte als gegeben an. Die Anordnung der Tische und Stühle hatte nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand zu den Treppenstufen eingehalten. Zudem hatte die Beklagte es versäumt, die Sitzordnung regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren.

Allerdings wurde der Klägerin ein Mitverschulden von 40% angelastet. Das Gericht argumentierte, dass sie bei der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass sie sich in einer gefährlichen Position befand. Die Tatsache, dass sie mehrere Minuten in dieser Position verblieb, ohne die naheliegende Gefahr wahrzunehmen, wurde als Verletzung der Sorgfalt bewertet, die eine durchschnittliche Person in dieser Situation an den Tag legen sollte.

Bemessung des Schmerzensgeldes

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht die Schwere und Dauer der Verletzungen sowie die Auswirkungen auf den Alltag der Klägerin. Besonders beachtet wurde, dass die Klägerin etwa drei Monate lang beide Arme nicht gebrauchen konnte. Auch die häusliche Situation mit einem schwer erkrankten Ehemann floss in die Bewertung ein.

Das Gericht setzte zunächst ein angemessenes Schmerzensgeld von 12.000 Euro an. Unter Berücksichtigung des Mitverschuldens wurde dieser Betrag auf 8.000 Euro reduziert.

Weitere Entscheidungen des Gerichts

Neben dem Schmerzensgeld sprach das Gericht der Klägerin auch einen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 Euro zu. Zudem wurde festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen, die ihr in der Vergangenheit bereits entstanden sind oder zukünftig noch entstehen werden, wobei hier ebenfalls das Mitverschulden von 40% zu berücksichtigen ist.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung angemessener Sicherheitsvorkehrungen in Gaststätten, zeigt aber auch, dass Gäste eine gewisse Eigenverantwortung für ihre Sicherheit tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung verdeutlicht die Abwägung zwischen der Verkehrssicherungspflicht von Gastronomiebetrieben und der Eigenverantwortung von Gästen. Während Gaststättenbetreiber eine erhöhte Sorgfaltspflicht haben, müssen auch Gäste auf offensichtliche Gefahren achten. Die Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt sowohl die Schwere der Verletzungen als auch das Mitverschulden, was zu einer ausgewogenen Verteilung der Haftung führt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Einzelfallbetrachtung bei der Beurteilung von Unfällen in öffentlichen Räumen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für Gäste und Gaststättenbetreiber. Als Gast einer Gaststätte können Sie bei einem Sturz aufgrund mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen grundsätzlich Schadensersatz und Schmerzensgeld beanspruchen. Allerdings müssen Sie auch selbst auf offensichtliche Gefahren achten. Ein Mitverschulden kann Ihren Anspruch erheblich mindern. Gaststättenbetreiber sind zu erhöhter Sorgfalt verpflichtet, insbesondere bei der Anordnung von Möbeln und regelmäßigen Sicherheitskontrollen. Beachten Sie: Die konkrete Höhe einer Entschädigung hängt von den individuellen Umständen ab, wie Schwere der Verletzungen und Grad des Mitverschuldens.


FAQ – Häufige Fragen

Rutschiger Boden, unebene Stufen – ein Sturz im Restaurant kann schnell passieren. Die Haftung von Gastronomen bei Sturzunfällen ist ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft. Unsere FAQ-Rubrik bietet Ihnen umfassende Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten als Gast und Unternehmer.

 

Welche Verkehrssicherungspflichten haben Gastronomen für ihre Gäste?

Gastronomen tragen eine umfassende Verkehrssicherungspflicht für ihre Gäste. Diese Pflicht ergibt sich aus § 823 Abs. 1 BGB und verpflichtet Gastwirte, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Gefahren für ihre Gäste abzuwenden.

Grundsätzliche Anforderungen

Die Verkehrssicherungspflicht umfasst die Sicherheit aller Bereiche, die den Gästen zugänglich sind. Dazu gehören der Gastraum, Toiletten, Treppen, Flure und Außenbereiche. Gastronomen müssen diese Bereiche regelmäßig auf potenzielle Gefahrenquellen überprüfen und diese beseitigen.

Konkrete Maßnahmen

Zu den typischen Verkehrssicherungspflichten in der Gastronomie zählen:

  • Ausreichende Beleuchtung: Alle Bereiche müssen gut ausgeleuchtet sein, um Stolpergefahren zu minimieren.
  • Rutschfeste Böden: Insbesondere in Eingangsbereichen und Toiletten sollten rutschfeste Matten oder Beschichtungen verwendet werden.
  • Sichere Möblierung: Tische und Stühle müssen stabil sein und dürfen keine Stolperfallen darstellen.
  • Kennzeichnung von Gefahrenstellen: Einzelne Stufen oder Höhenunterschiede sollten deutlich markiert werden.
  • Regelmäßige Reinigung: Verschüttete Getränke oder Speisen müssen umgehend beseitigt werden.

Besonderheiten im Außenbereich

Für Terrassen und Biergärten gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Ebener Untergrund: Der Boden sollte möglichst eben sein. Unvermeidbare Unebenheiten müssen gekennzeichnet werden.
  • Wetterschutz: Bei Regen müssen rutschige Stellen gesichert oder gesperrt werden.
  • Absturzsicherung: Erhöhte Bereiche benötigen ein sicheres Geländer.

Grenzen der Verkehrssicherungspflicht

Die Rechtsprechung erkennt an, dass nicht jede denkbare Gefahr ausgeschlossen werden kann. Gastronomen müssen nur solche Vorkehrungen treffen, die nach den Umständen erforderlich und zumutbar sind. Gäste tragen eine gewisse Eigenverantwortung und müssen auf offensichtliche Gefahren selbst achten.

Wenn Sie als Gastronom diese Pflichten ernst nehmen und regelmäßig umsetzen, minimieren Sie nicht nur das Risiko von Unfällen, sondern auch Ihre Haftung im Schadensfall erheblich.


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Wie wird ein Mitverschulden des Gastes bei einem Sturzunfall bewertet?

Bei der Bewertung eines Mitverschuldens des Gastes bei einem Sturzunfall werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:

Erkennbarkeit der Gefahr

Die Erkennbarkeit der Gefahrenquelle spielt eine zentrale Rolle. Wenn Sie als Gast eine offensichtliche Gefahr hätten erkennen können, aber nicht entsprechend vorsichtig waren, kann dies zu einem Mitverschulden führen. Stellen Sie sich vor, Sie betreten trotz deutlich sichtbarer Nässe einen frisch gewischten Boden ohne die gebotene Sorgfalt – in diesem Fall würde Ihnen wahrscheinlich ein Mitverschulden angelastet werden.

Eigenes Verhalten des Gastes

Ihr Verhalten als Gast wird ebenfalls berücksichtigt. Wenn Sie sich leichtsinnig oder entgegen ausdrücklicher Warnungen verhalten, kann dies zu einem erheblichen Mitverschulden führen. Ein Beispiel wäre, wenn Sie trotz eines „Rutschgefahr“-Schildes rennen oder Treppen mehrere Stufen auf einmal nehmen.

Dauer des Aufenthalts in der Gefahrenzone

Die Zeit, die Sie sich in einem gefährlichen Bereich aufhalten, kann Ihr Mitverschulden beeinflussen. Je länger Sie sich in einer erkennbar gefährlichen Situation aufhalten, desto eher wird Ihnen ein Mitverschulden zugerechnet. Wenn Sie beispielsweise längere Zeit auf einer vereisten Fläche stehen bleiben, obwohl sichere Alternativen vorhanden sind, könnte dies als Mitverschulden gewertet werden.

Auswirkungen auf den Schadensersatz

Ein festgestelltes Mitverschulden wirkt sich direkt auf die Höhe des Schadensersatzes aus. Gemäß § 254 BGB wird der Schadensersatz anteilig gemindert, wenn Sie als Geschädigter zur Entstehung des Schadens beigetragen haben. In der Praxis bedeutet dies: Je höher Ihr Mitverschulden bewertet wird, desto geringer fällt Ihr Schadensersatzanspruch aus.

Berücksichtigung der Umstände

Bei der Bewertung des Mitverschuldens werden immer die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt. Faktoren wie Beleuchtung, Witterung oder besondere Umstände des Ortes fließen in die Beurteilung ein. Wenn Sie beispielsweise in einem schlecht beleuchteten Bereich gestürzt sind, könnte dies zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden.


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Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bei Sturzunfällen in Gaststätten ermittelt?

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Sturzunfällen in Gaststätten wird individuell und unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren ermittelt. Entscheidend sind vor allem die Schwere und Dauer der erlittenen Verletzungen sowie deren Auswirkungen auf das Leben des Geschädigten.

Bewertungskriterien für die Schmerzensgeldhöhe

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigen Gerichte typischerweise folgende Aspekte:

  • Art und Ausmaß der Verletzungen: Ein komplizierter Knochenbruch wird in der Regel höher bewertet als eine leichte Prellung.
  • Dauer der Heilbehandlung: Je länger die Behandlung und Rehabilitation dauern, desto höher fällt das Schmerzensgeld tendenziell aus.
  • Dauerhafte Folgen: Bleibende Schäden oder Einschränkungen führen zu einer höheren Entschädigung.
  • Auswirkungen auf Alltag und Beruf: Wenn Sie aufgrund des Sturzes längere Zeit arbeitsunfähig sind oder Ihre Lebensqualität stark beeinträchtigt ist, wirkt sich dies erhöhend auf das Schmerzensgeld aus.

Einfluss des Mitverschuldens

Wenn Sie als Gast zum Unfall beigetragen haben, kann dies die Höhe des Schmerzensgeldes mindern. Ein Mitverschulden liegt beispielsweise vor, wenn Sie trotz erkennbarer Glätte unvorsichtig gegangen sind oder Warnhinweise missachtet haben. In solchen Fällen wird das Mitverschulden prozentual berücksichtigt und reduziert die Schmerzensgeldsumme entsprechend.

Bemessung in der Praxis

In der Praxis orientieren sich Gerichte oft an Schmerzensgeldtabellen, die vergleichbare Fälle auflisten. Diese Tabellen dienen jedoch nur als grobe Richtschnur, da jeder Fall individuell bewertet wird. Für einen einfachen Sturz mit leichten Verletzungen können Sie mit einem niedrigen vierstelligen Betrag rechnen, während schwere Verletzungen mit Dauerschäden Schmerzensgelder im fünf- oder sechsstelligen Bereich nach sich ziehen können.

Beweislast und Dokumentation

Für die Bemessung des Schmerzensgeldes ist es wichtig, dass Sie alle Verletzungen und deren Folgen sorgfältig dokumentieren. Sammeln Sie ärztliche Atteste, Behandlungsunterlagen und Fotos der Verletzungen. Je besser Sie die Auswirkungen des Unfalls belegen können, desto eher entspricht das zugesprochene Schmerzensgeld dem tatsächlichen Ausmaß Ihrer Beeinträchtigungen.

Wenn Sie in einer Gaststätte gestürzt sind, sollten Sie zudem den Unfallhergang genau protokollieren und mögliche Zeugen notieren. Dies hilft nicht nur bei der Beweisführung hinsichtlich der Haftung des Gastwirts, sondern kann auch Auswirkungen auf die Höhe des Schmerzensgeldes haben.


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Welche Schritte sollten Gäste nach einem Sturzunfall in einer Gaststätte unternehmen?

Nach einem Sturzunfall in einer Gaststätte sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

Medizinische Versorgung sicherstellen

Prüfen Sie umgehend Ihre Verletzungen und lassen Sie sich ärztlich untersuchen. Auch wenn die Verletzungen zunächst harmlos erscheinen, können später Komplikationen auftreten. Eine zeitnahe ärztliche Dokumentation ist zudem wichtig für eventuelle Schadensersatzansprüche.

Unfallhergang dokumentieren

Notieren Sie sich den genauen Ablauf des Unfalls, solange die Erinnerungen noch frisch sind. Achten Sie besonders auf Ursachen wie rutschige Böden, mangelhafte Beleuchtung oder Hindernisse. Diese Informationen können für die Beurteilung einer möglichen Verkehrssicherungspflichtverletzung des Gastwirts entscheidend sein.

Beweise sichern

Fotografieren Sie die Unfallstelle und mögliche Gefahrenquellen. Sammeln Sie Kontaktdaten von Zeugen. Diese Beweise können später helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren und eine eventuelle Haftung des Gastwirts zu belegen.

Unfall melden

Informieren Sie das Personal oder den Inhaber der Gaststätte über den Vorfall. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Dokumentation des Unfalls und lassen Sie sich eine Kopie aushändigen. Dies dient als offizieller Nachweis des Vorfalls.

Schadensersatzansprüche prüfen

Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Unfall auf eine Pflichtverletzung des Gastwirts zurückzuführen ist, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen. Beachten Sie dabei die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall geschah und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangten.

Kommunikation mit Versicherungen

Informieren Sie Ihre Krankenversicherung über den Unfallhergang. Wenn Sie eine private Unfallversicherung haben, melden Sie den Vorfall auch dort. Die Versicherungen können Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Gastwirt behilflich sein.

Durch sorgfältiges und zeitnahes Handeln nach einem Sturzunfall in einer Gaststätte sichern Sie wichtige Beweise und wahren Ihre Rechte. Dies kann entscheidend sein, falls Sie später Schadensersatzansprüche geltend machen möchten.


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Welche zusätzlichen Ansprüche neben Schmerzensgeld können Gäste nach einem Sturzunfall geltend machen?

Nach einem Sturzunfall in einer Gaststätte können Gäste neben dem Schmerzensgeld weitere Ansprüche geltend machen, sofern der Gastwirt seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Diese zusätzlichen Ansprüche umfassen verschiedene materielle Schäden:

Behandlungskosten

Sämtliche Kosten für die medizinische Versorgung können Sie als Gast einfordern. Dazu gehören Arztkosten, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Physiotherapie und andere notwendige Behandlungen. Auch die Kosten für Hilfsmittel wie Krücken oder einen Rollstuhl sind erstattungsfähig.

Verdienstausfall

Wenn Sie aufgrund des Unfalls arbeitsunfähig sind, haben Sie Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes. Dies gilt für die Zeit über die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber hinaus. Der Differenzbetrag zwischen Ihrem Netto-Gehalt und dem Krankengeld kann als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Haushaltsführungsschaden

Können Sie nach dem Unfall Ihren Haushalt nicht oder nur eingeschränkt führen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine Haushaltshilfe. Dies gilt auch, wenn Familienangehörige diese Aufgaben übernehmen.

Pflegekosten

Bei schweren Verletzungen, die eine dauerhafte Pflege erfordern, können Sie die damit verbundenen Kosten geltend machen. Dies umfasst sowohl professionelle Pflegedienste als auch die Pflege durch Angehörige.

Sachschäden

Beschädigte Kleidung oder andere persönliche Gegenstände, die beim Sturz zu Schaden gekommen sind, können ebenfalls ersetzt verlangt werden.

Um diese Ansprüche geltend zu machen, müssen Sie als Gast nachweisen, dass der Schaden durch den Sturz verursacht wurde und in welcher Höhe er entstanden ist. Sammeln Sie daher alle relevanten Belege und Dokumente. Dazu gehören ärztliche Atteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rechnungen für medizinische Behandlungen und Hilfsmittel sowie Nachweise über Verdienstausfälle.

Beachten Sie, dass die Durchsetzung dieser Ansprüche von der Haftung des Gastwirts abhängt. Nicht jeder Sturz führt automatisch zu einer Haftung. Der Gastwirt muss nur für solche Gefahren einstehen, die für Gäste nicht ohne Weiteres erkennbar sind und die er im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht hätte beseitigen müssen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Verkehrssicherungspflicht: Diese Pflicht besagt, dass Betreiber von öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Gaststätten, dafür sorgen müssen, dass ihre Räumlichkeiten sicher sind und keine Gefahren für die Besucher darstellen. Sie müssen präventive Maßnahmen ergreifen, um Unfälle zu vermeiden, wie z.B. rutschige Böden sichern oder Möbel so anordnen, dass keine Stolperfallen entstehen.
  • Mitverschulden: Wenn bei einem Unfall die betroffene Person selbst eine Teilschuld trägt, spricht man von Mitverschulden. In diesem Fall hat das Gericht festgestellt, dass die Klägerin teilweise selbst verantwortlich für den Unfall ist, weil sie die Gefahrenstelle nicht bemerkt hat, obwohl sie es hätte tun können. Das Mitverschulden kann dazu führen, dass der Schadensersatz oder das Schmerzensgeld reduziert wird.
  • Schmerzensgeld: Dies ist eine finanzielle Entschädigung, die jemand erhält, wenn er durch einen Unfall oder eine Verletzung Schmerzen erlitten hat. Es soll die erlittenen physischen und psychischen Schmerzen sowie anhaltende Beeinträchtigungen ausgleichen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere und Dauer der Verletzungen ab.
  • Gefährdungshaftung: Dieser Begriff bezeichnet eine Haftungsform, bei der jemand für Schäden haftet, die durch eine gefährliche Tätigkeit oder ein gefährliches Objekt entstanden sind, unabhängig davon, ob eine Pflichtverletzung vorliegt. Im Kontext von Gaststätten würden dadurch Betreiber für Unfälle haften, wenn ihre Räumlichkeiten potenziell gefährlich sind, auch wenn sie keine direkte Schuld tragen.
  • Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten: Wenn jemand rechtliche Beratung oder Hilfe in Anspruch nimmt, bevor ein Gerichtsverfahren beginnt, können die hierfür entstandenen Kosten unter bestimmten Bedingungen erstattet werden. In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass die Klägerin Anspruch auf Erstattung dieser Kosten hat, weil sie notwendigerweise entstanden sind, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
  • Sorgfaltspflicht: Diese Pflicht erfordert von einer Person, sich so zu verhalten, dass sie anderen keinen Schaden zufügt. Im Fall einer Gaststätte müssen die Betreiber darauf achten, dass ihre Gäste sicher sind, während Gäste selbst auf ihre Umgebung achten müssen. Wenn eine Person diese Pflicht verletzt, kann sie für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • (Recht der unerlaubten Handlung, §§ 823 ff. BGB): Diese Vorschrift regelt die Haftung für die Verletzung von Schutzgütern, die im Gesetz genannt sind, wie beispielsweise Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum. Das BGB stellt fest, dass jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet ist. Im vorliegenden Fall könnte die Klägerin die Beklagte wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht in Anspruch nehmen.
  • (Verkehrssicherungspflicht, §§ 823 Abs. 1, 836 BGB): Gemäß dieser Vorschrift haben private Grundstückseigentümer die Pflicht, Personen vor Gefahren zu schützen, die von ihrem Grundstück ausgehen. So müssen sie darauf achten, dass sich Personen auf dem Grundstück nicht verletzen können. Durch die Gestaltung ihrer Anlage, also in diesem Fall des Gastgartens, haben sie entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, die einen Unfall verhindern könnten. Die Beklagte trägt die Beweislast für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. In diesem Fall könnte die Klägerin argumentieren, dass die Gaststätte keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat, um Gäste vor einem Sturz von der Steinstufe zu schützen, beispielsweise durch eine Absturzsicherung oder durch Markierung der Stufen.
  • (Schmerzensgeld, § 253 BGB): Dieser Paragraph ermöglicht es Personen, die durch eine rechtswidrige Handlung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wurden, Schmerzensgeld zu fordern. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob materieller Schaden entstanden ist. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom konkreten Einzelfall, der Schwere der Verletzung und dem Leidensdruck ab. Die Richter sollten dabei das Prinzip der „angemessenen Entschädigung“ für die erlittenen Schmerzen berücksichtigen. Im vorliegenden Fall hat die Klägerin aufgrund des Sturzes körperliche Schmerzen und Beeinträchtigungen erlitten, weswegen sie Schmerzensgeld fordern kann.
  • (Mitverschulden, § 254 BGB): Dieser Paragraph regelt die Haftung, wenn der Geschädigte miteigenen Verhalten zum Schadensereignis beigetragen hat. Dabei wird der Schadensersatz entsprechend der Verschuldensanteile reduziert. Ist beispielsweise die Klägerin mit ihrem Verhalten zu 30% am Unfall mitverschuldet, erhält sie nur 70% des Schadens bzw. des Schmerzensgeldes. Der Sachverhalt ist hier insbesondere wegen der Medikation mit Marcumar und der Erläuterung über die Tischordnung relevant.
  • (Nachteilsausgleich, §§ 249 ff. BGB): Diese Vorschriften regeln die Art und Weise des Schadenersatzes durch Naturalrestitution, Geldersatz oder Geldersatz in Form von Schadensersatz für entgangene Gewinn. Der Schädiger ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der aufgrund seiner Handlung entstanden ist. Dabei kann es sich sowohl um materiellen Schäden (z. B. Arztkosten, Verdienstausfall) als auch um immateriellen Schäden (z. B. Schmerzensgeld) handeln. Die Klägerin kann in diesem Fall neben Schmerzensgeld auch Ersatz für ihren Verdienstausfall, Fahrtkosten zum Arzt, Medikamentenkosten fordern.

Das vorliegende Urteil

 

LG Köln – Az.: 14 O 58/22 – Urteil vom 23.01.2024


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