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Isolierte Stellplatz-Kündigung: Tiefgarage getrennt von der Wohnung kündbar

Ein Mieter in Hamburg sah sich mit der isolierten Kündigung des Stellplatz-Mietvertrages konfrontiert, obwohl der Garagenplatz räumlich zur Wohnung gehörte. Die explizit vereinbarte Unabhängigkeitsklausel stellte das vermeintlich einheitliche Mietverhältnis auf eine überraschende Probe.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 316 C 97/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Hamburg-Altona
  • Datum: 19.12.2024
  • Aktenzeichen: 316 C 97/24
  • Verfahren: Urteil
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Vertragsrecht

  • Das Problem: Eine Genossenschaft kündigte den Mietvertrag für einen Tiefgaragenstellplatz. Die Kündigung erfolgte, weil die Mieterin eine Bohranlage an der Decke montierte. Die Mieterin weigerte sich, den Stellplatz zu räumen, da sie die Kündigung für unwirksam hielt.
  • Die Rechtsfrage: Dürfen Vermieter einen separat gemieteten Garagenstellplatz kündigen, obwohl der Mieter gleichzeitig die Wohnung von ihnen gemietet hat?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht entschied, dass die Verträge rechtlich selbstständig waren. Die Kündigung war wirksam, weil die getrennten Vertragsdokumente und abweichenden Kündigungsregelungen gegen eine Einheitlichkeit sprechen.
  • Die Bedeutung: Werden Wohnungs- und Stellplatzmietverträge separat abgeschlossen, gelten sie rechtlich als getrennt. Eine isolierte Kündigung des Stellplatzes ist in diesem Fall grundsätzlich möglich.

Ein Parkplatz, zwei Verträge: Wann ist eine isolierte Kündigung des Stellplatz-Mietvertrages zulässig?

Ein Tiefgaragenstellplatz wird zum Schauplatz eines Rechtsstreits, der weit über die Frage des Parkens hinausgeht. Er berührt ein Kernthema des deutschen Mietrechts: Wann sind zwei Verträge – einer für die Wohnung, einer für den Stellplatz – rechtlich so eng miteinander verknüpft, dass sie nur gemeinsam gekündigt werden können?

Eine Mieterin montiert auf einer Leiter eine Halterung an die rohe Betondecke der Tiefgarage.
Isolierte Kündigung des Stellplatzvertrags hängt von ursprünglicher Vertragsgestaltung ab. | Symbolbild: KI

Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 2024 (Az.: 316 C 97/24) eine klare Linie gezogen. Es zeigt auf, wie entscheidend die ursprüngliche Vertragsgestaltung und das konkrete Verhalten der Parteien für die Beantwortung dieser Frage sind. Die Entscheidung ist eine präzise Lektion über die Macht schriftlicher Vereinbarungen und die Grenzen mietrechtlicher Schutzmechanismen.

Was war der Auslöser für den Streit?

Die Geschichte beginnt im Jahr 2006. Eine Mieterin, bereits seit den 1990er Jahren Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft, schloss zwei separate Verträge ab: einen für ihre Wohnung und einen für einen Tiefgaragenstellplatz im selben Gebäudekomplex. Entscheidend ist ein Detail im Stellplatzvertrag: § 2 Abs. 2 regelte ausdrücklich, dass jede Partei diesen Vertrag unabhängig vom Wohnungsmietvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen kann.

Jahre später, im Zeitraum 2020/2021, kam es zum Konflikt. Die Mieterin montierte an der Decke ihres Stellplatzes eine Halterung für eine Dachbox. Dafür bohrte sie Löcher in die Betondecke der Tiefgarage. Dies verstieß gegen die Stellplatzordnung, die das Abstellen von Gegenständen untersagte. Die Vermieterin, die Genossenschaft, forderte die Mieterin im April 2021 auf, die Vorrichtung zu entfernen. Es folgten weitere Aufforderungen und anwaltliche Schreiben, doch die Dachbox-Halterung blieb.

Nachdem eine letzte Frist im Januar 2024 verstrichen war, griff die Genossenschaft zu einem juristischen Mittel: Sie kündigte am 23. Januar 2024 nicht den Wohnungs-, sondern nur den Stellplatzmietvertrag, und zwar ordentlich zum 31. März 2024. Erst nach Erhalt der Kündigung entfernte die Mieterin die Vorrichtung. Sie weigerte sich jedoch, den Stellplatz zu räumen, nutzte ihn weiterhin und zahlte auch die Miete weiter. Die Genossenschaft, die den Stellplatz bereits ab April an einen neuen Mieter vergeben hatte, widersprach dieser Weiternutzung ausdrücklich und zog schließlich vor Gericht, um die Räumung und die Herausgabe der Schlüssel zu erzwingen.

Welche rechtlichen Prinzipien entscheiden über die Einheit von Mietverträgen?

Im Zentrum des Falles steht die Frage, ob der Wohnungsmietvertrag und der Stellplatzmietvertrag eine Rechtliche Einheit bilden. Wäre dies der Fall, würde der Kündigungsschutz für Wohnraum auch den Stellplatz umfassen, und eine separate Kündigung wäre unzulässig. Handelt es sich jedoch um zwei selbstständige Verträge, kann der Stellplatzvertrag nach den für Geschäftsräume oder sonstige Flächen geltenden, deutlich lockereren Regeln gekündigt werden.

Die Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesgerichtshofs (BGH), hat hierzu klare Kriterien entwickelt. Der entscheidende Maßstab ist der erkennbare Wille der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Um diesen Willen zu ermitteln, nimmt das Gericht eine Gesamtwürdigung aller Umstände vor. Ein starkes Indiz für einen einheitlichen Vertrag liegt vor, wenn beide Mietobjekte in einer einzigen Urkunde zusammengefasst sind.

Werden hingegen – wie in diesem Fall – zwei separate Vertragsurkunden aufgesetzt, begründet dies eine Tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbstständigkeit der beiden Verträge. Diese Vermutung kann zwar widerlegt werden, doch dafür sind stichhaltige Argumente notwendig. Solche Argumente könnten zum Beispiel eine ausdrückliche Verknüpfung in einem der Verträge sein oder der Umstand, dass die Wohnung ohne den Stellplatz für den Mieter erkennbar unbrauchbar wäre.

Warum entschied das Gericht so – und nicht anders?

Das Amtsgericht Hamburg-Altona folgte der Klage der Genossenschaft und verurteilte die Mieterin zur Räumung des Stellplatzes. Die richterliche Analyse zerlegte die Argumente der Mieterin Punkt für Punkt und kam zu dem Schluss, dass die Kündigung wirksam war.

Die Macht der zwei Urkunden: Warum die Vermutung der Selbstständigkeit griff

Das Gericht stellte fest, dass alle wesentlichen Anzeichen für zwei getrennte, rechtlich unabhängige Verträge sprachen. Die Existenz zweier separater Vertragsurkunden war der Ausgangspunkt. Diese Vermutung wurde durch weitere Details untermauert:

  • Die ausdrückliche Unabhängigkeitsklausel: Der entscheidende Faktor war § 2 Abs. 2 des Stellplatzvertrages. Diese Klausel legte unmissverständlich fest, dass der Vertrag unabhängig vom Wohnungsmietvertrag gekündigt werden kann. Damit hatten die Parteien ihren Willen zur Trennung der beiden Verträge schriftlich fixiert.
  • Inhaltliche Unterschiede: Die beiden Verträge wiesen erhebliche Unterschiede auf. Sie hatten unterschiedliche Regelungen zur Laufzeit, zur Kündigung und zur Anpassung der Miete. Dies unterstrich ihre Eigenständigkeit.
  • Fehlende Verknüpfung: Der Stellplatzvertrag nahm an keiner Stelle Bezug auf den Mietvertrag für die Wohnung. Die bloße Angabe der Wohnungsnummer diente nach Ansicht des Gerichts lediglich der Identifizierung der Mieterin und stellte keine rechtliche Verbindung dar.

Die persönlichen Motive der Mieterin, die argumentierte, sie sei auf den Parkplatz angewiesen, waren für die Vertragsauslegung nicht entscheidend. Es zählte allein der objektiv erkennbare Wille der Parteien im Jahr 2006.

Treu und Glauben (§ 242 BGB): War die Kündigung rechtsmissbräuchlich?

Die Mieterin argumentierte, die Kündigung sei rechtsmissbräuchlich und verstoße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, verankert in § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie behauptete, die Kündigung sei eine schikanöse Disziplinierungsmaßnahme und die Genossenschaft habe die Halterung über Jahre geduldet.

Das Gericht wies dies zurück. Ein Rechtsmissbrauch läge nur vor, wenn die Kündigung aus sachfremden Motiven erfolgen würde, etwa um die Mieterin in einem anderen Streit unter Druck zu setzen. Dafür fand das Gericht keinerlei Anhaltspunkte. Auch die Tatsache, dass die Genossenschaft nicht sofort nach Anbringung der Halterung einschritt, begründete kein Recht auf Duldung. Bloßes Zuwarten, so das Gericht, stellt keine Genehmigung dar. Die Genossenschaft hatte ihren Willen zur Beseitigung mehrfach klar geäußert.

Der genossenschaftliche Gleichbehandlungsgrundsatz: Musste die Vermieterin alle Mieter gleich behandeln?

Ein weiterer Einwand der Mieterin bezog sich auf den genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Sie führte an, dass auch andere Mieter Gegenstände auf ihren Stellplätzen lagern würden, ohne dass die Genossenschaft dagegen vorginge.

Das Gericht bestätigte zwar, dass eine Genossenschaft ihre Mitglieder grundsätzlich gleich behandeln muss. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht absolut. Eine unterschiedliche Behandlung ist dann gerechtfertigt, wenn die zugrundeliegenden Sachverhalte nicht im Wesentlichen gleich sind. Genau das war hier der Fall. Das Gericht sah einen qualitativen Unterschied zwischen dem bloßen Lagern von Reifen oder Gepäckträgern und der festen Montage einer Vorrichtung durch Bohren in die Gebäudesubstanz. Letzteres stellt einen erheblich schwerwiegenderen Eingriff dar, der eine andere Reaktion der Vermieterin rechtfertigt.

Stillschweigende Verlängerung (§ 545 BGB): Führte die Weiternutzung zu einem neuen Vertrag?

Zuletzt berief sich die Mieterin darauf, dass der Vertrag stillschweigend verlängert worden sei, da sie den Stellplatz weiter nutzte und Miete zahlte. Das Gesetz sieht in § 545 BGB tatsächlich vor, dass sich ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Mieter den Gebrauch nach Vertragsende fortsetzt und der Vermieter nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht.

Auch dieses Argument scheiterte. Die Genossenschaft hatte ihren entgegenstehenden Willen unmissverständlich und fristgerecht zum Ausdruck gebracht. Bereits die Kündigung selbst, die eine klare Aufforderung zur Räumung enthielt, kann als vorweggenommener Widerspruch gewertet werden. Spätestens aber durch das gerichtliche Vorgehen zur Räumung und ein weiteres Schreiben im Mai 2024 hatte die Genossenschaft der Fortsetzung des Mietverhältnisses eindeutig widersprochen. Die bloße Entgegennahme von Zahlungen, die als Nutzungsentschädigung zu werten sind, ändert daran nichts.

Welche Lehren lassen sich aus diesem Urteil ziehen?

Die Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona liefert über den konkreten Fall hinaus wertvolle Erkenntnisse für Mieter und Vermieter.

Die erste und wichtigste Lehre ist die immense Bedeutung klarer und eindeutiger Vertragsformulierungen. Die explizite Klausel zur unabhängigen Kündbarkeit des Stellplatzvertrages war hier der juristische Dreh- und Angelpunkt. Sie schuf eine unmissverständliche Rechtslage, die durch spätere Umstände oder persönliche Bedürfnisse der Mieterin nicht mehr ausgehebelt werden konnte. Dies unterstreicht, wie wichtig es ist, Verträge vor der Unterzeichnung genau zu prüfen und sich der Konsequenzen jeder einzelnen Klausel bewusst zu sein.

Zweitens zeigt das Urteil die Grenzen von allgemeinen Rechtsprinzipien wie „Treu und Glauben“ oder dem „Gleichbehandlungsgrundsatz“. Diese Grundsätze sind keine universellen Schutzschilde, die vertragswidriges Verhalten nachträglich heilen können. Ihre Anwendung erfordert stets eine genaue Prüfung des Einzelfalls. Ein Vermieter, der einen schwerwiegenden Vertragsverstoß ahndet, handelt nicht automatisch treuwidrig, nur weil er geringfügigere Verstöße anderer Mieter toleriert. Die Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung liegt in der Ungleichheit der Verstöße selbst.

Schließlich verdeutlicht der Fall, dass eine eigenmächtige Fortsetzung der Nutzung nach einer wirksamen Kündigung keine neuen Rechte schafft, sondern die Situation für den Mieter verschlimmert. Der Versuch, durch Weiterzahlung und Weiternutzung Fakten zu schaffen, scheitert, wenn der Vermieter dem klar und rechtzeitig widerspricht. Die Konsequenz ist dann nicht die Rettung des Mietverhältnisses, sondern ein rechtskräftiges Urteil zur Räumung.

Die Urteilslogik

Schriftlich fixierte Willenserklärungen der Vertragsparteien legen fest, ob ein Wohnungs- und ein Stellplatzmietvertrag eine rechtliche Einheit bilden oder getrennt kündbar sind.

  • Die Vermutung der Selbstständigkeit von Verträgen: Werden zwei separate Vertragsurkunden für Wohnung und Stellplatz aufgesetzt, begründet dies eine tatsächliche Vermutung für rechtlich selbstständige Mietverhältnisse, was eine isolierte Kündigung des Stellplatzvertrages nach den dafür geltenden Regeln ermöglicht.
  • Die überragende Bedeutung expliziter Trennungsklauseln: Vertragsparteien definieren die Kündbarkeit unabhängig vom Wohnungsschutz verbindlich, wenn sie eine Klausel zur autonomen Beendigung des Stellplatzvertrages ausdrücklich vereinbaren und damit ihren Willen zur Trennung klar dokumentieren.
  • Grenzen des genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes: Ein Vermieter darf auf Vertragsverstöße unterschiedlich reagieren, sofern die zugrundeliegenden Sachverhalte nicht im Wesentlichen gleich sind; ein schwerwiegender Eingriff in die Bausubstanz rechtfertigt eine härtere Ahndung als die Duldung geringfügigerer Lagerungen anderer Mieter.

Das Mietrecht honoriert die klare vertragliche Gestaltung und entzieht dem Mieter nachträgliche Schutzbegehren, die der ursprünglichen, bewussten Vereinbarung widersprechen, die Grundlage.


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Experten Kommentar

Viele Mieter gehen stillschweigend davon aus, dass zum Schutz der Wohnung automatisch auch der Parkplatz gehört. Dieses Urteil zeigt eindrücklich, dass die juristische Trennung der Verträge oft wichtiger ist als die physische Nähe der Mietobjekte. Die im Stellplatzvertrag festgeschriebene Unabhängigkeitsklausel wirkte hier wie eine juristische rote Linie: Sie erlaubte dem Vermieter die konsequente isolierte Kündigung, ohne dass der Mieter den Schutz des Wohnraummietrechts geltend machen konnte. Wer sich gegen die Räumung des Tiefgaragenstellplatzes wehren will, muss deshalb primär im Kleingedruckten des separaten Stellplatzvertrags nach einer Koppelung suchen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt der Kündigungsschutz meiner Wohnung auch für meinen separaten Garagen- oder Stellplatzvertrag?

Der starke Kündigungsschutz, der für Wohnraum gilt, wird nicht automatisch auf einen separaten Stellplatzvertrag übertragen. Entscheidend ist, ob die Vertragsparteien die Dokumente bei Vertragsabschluss explizit zu einer untrennbaren rechtlichen Einheit verbunden haben. Wenn Sie zwei getrennte Vertragsurkunden unterzeichnet haben, begründet dies eine starke Vermutung gegen den umfassenden Mieterschutz. Diese Vermutung muss der Mieter im Streitfall widerlegen.

Die Existenz zweier separater Urkunden für Wohnung und Stellplatz gilt als starkes Indiz für die rechtliche Selbstständigkeit der beiden Vereinbarungen. Die Gerichte beurteilen den Sachverhalt primär nach dem objektiv erkennbaren Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses. Persönliche Motive, wie die subjektive Notwendigkeit des Stellplatzes für den Mieter, sind für diese Vertragsauslegung nicht entscheidend.

Oftmals zementiert eine sogenannte Unabhängigkeitsklausel im Stellplatzvertrag die Trennung endgültig. Diese Klausel erlaubt dem Vermieter die isolierte Kündigung des Stellplatzes, unabhängig vom Mietverhältnis der Wohnung. Gilt der Stellplatzvertrag als selbstständig, findet das strenge Wohnraummietrecht keine Anwendung. Stattdessen gelten die vereinfachten Kündigungsregeln für sonstige Mietobjekte, die dem Mieter deutlich weniger Schutz bieten.

Suchen Sie sofort beide Mietvertragsdokumente heraus und prüfen Sie im Stellplatzvertrag, ob eine Klausel die unabhängige Kündigung ausdrücklich erlaubt.


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Welche Klauseln im Vertrag verhindern, dass mein Stellplatzvertrag isoliert gekündigt wird?

Der wirksamste Schutz gegen eine separate Kündigung des Stellplatzes besteht in der vertraglichen Einheit beider Mietverhältnisse. Eine isolierte Kündigung ist kaum möglich, wenn die Wohnung und der Stellplatz in einer einzigen Vertragsurkunde zusammengefasst sind. Zusätzlich muss der Vertrag explizit festlegen, dass beide Kündigungen voneinander abhängig sind. Fehlt eine solche klare Verknüpfung, besteht ein hohes Kündigungsrisiko.

Die Rechtsprechung misst der Form des Vertrages höchste Bedeutung zu, um den Willen der Vertragsparteien festzustellen. Liegt nur eine gemeinsame Vertragsurkunde vor, dokumentiert dies den erkennbaren Willen zur Untrennbarkeit. Dies gilt als stärkster Beweis für eine rechtliche Einheit. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr Vertrag keine sogenannte Unabhängigkeitsklausel enthält, die eine separate Kündigung explizit erlaubt und so die rechtliche Trennung zementiert.

Ist die Zusammenfassung in einer Urkunde nicht möglich, muss der Stellplatzvertrag den akzessorischen Charakter klarstellen. Konkret: Der Vertrag sollte direkt auf den Wohnungsmietvertrag verweisen und festlegen, dass er nur in Verbindung mit der Nutzung der Wohnung besteht. Die bloße Erwähnung der Wohnungsnummer reicht als Verbindungselement nicht aus. Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat klargestellt, dass diese Angabe lediglich der Identifizierung dient und keine rechtliche Einheit begründet.

Prüfen Sie Ihren Stellplatzvertrag auf Formulierungen wie ‚Dieser Vertrag kann nur gemeinsam mit dem Mietvertrag über die Wohnung [Adresse/Nummer] gekündigt werden‘.


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Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn der Vermieter den Stellplatz wegen eines Verstoßes kündigt?

Die Kündigungsfrist für einen Stellplatz ist deutlich kürzer als für Wohnraum, sofern der Stellplatzvertrag rechtlich selbstständig ist. Die gesetzlichen Schutzfristen des Wohnraummietrechts, die mindestens drei Monate betragen, kommen hier nicht zur Anwendung. Stattdessen orientiert sich die Frist primär an den vertraglichen Vereinbarungen. Im Urteilsfall betrug die ordentliche Kündigungsfrist exakt zwei Monate zum Monatsende.

Der Grund für diese verkürzte Kündigungsfrist liegt in der juristischen Klassifizierung: Ein Stellplatz mit einem separaten Vertrag gilt als sonstiges Mietobjekt. Dadurch wird der strenge Kündigungsschutz für Wohnraummieter (§ 573 BGB) umgangen. Ein Vermieter kann das Mietverhältnis beenden, wenn das vertragswidrige Verhalten des Mieters, beispielsweise ein schwerwiegender Eingriff in die Bausubstanz, die Fortsetzung unzumutbar macht.

Ein Vermieter muss bei einem schwerwiegenden Verstoß nicht zwingend zur fristlosen Kündigung greifen. Er kann stattdessen die vertraglich vereinbarte, verkürzte Frist für eine ordentliche Kündigung nutzen. Konkret reichte der Vermieter die Kündigung im Januar 2024 ein, welche das Mietverhältnis bereits zum 31. März 2024 beendete. Das zeigt, dass der Vermieter bei getrennten Verträgen schnell handeln kann, ohne die verlängerten Wartefristen des Wohnraummietrechts zu beachten.

Berechnen Sie die Kündigungsfrist exakt vom Tag des Kündigungseingangs und vergleichen Sie diese Dauer mit der im Stellplatzvertrag festgelegten Frist.


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Was kann ich tun, wenn mein Vermieter den Stellplatz kündigt und ich die Kündigung für unwirksam halte?

Wenn Sie eine isolierte Kündigung Ihres Stellplatzes anfechten möchten, benötigen Sie stichhaltige juristische Argumente, um die Wirksamkeit zu widerlegen. Die erfolgreichste Verteidigung gelingt durch den Nachweis, dass Wohnungs- und Stellplatzvertrag trotz getrennter Urkunden eine wirtschaftliche Einheit bilden. Alternativ müssen Sie nachweisen, dass die Kündigung gegen Treu und Glauben verstößt und damit rechtsmissbräuchlich erfolgte (§ 242 BGB). Der bloße Hinweis auf eine vermeintliche Duldung des Verstoßes durch den Vermieter greift in der Regel nicht.

Der Einwand des Rechtsmissbrauchs setzt den Nachweis voraus, dass die Kündigung aus sachfremden Motiven ausgesprochen wurde, beispielsweise um Sie in einem anderen Streit unter Druck zu setzen. Gerichte erkennen eine Kündigung als wirksam an, wenn sie der Beendigung eines tatsächlichen vertragswidrigen Zustandes dient. Bloßes Zuwarten des Vermieters gilt nicht als stillschweigende Genehmigung Ihres Verstoßes; er kann jederzeit Fristen zur Beseitigung des Mangels setzen und danach die ordentliche Kündigung aussprechen.

Erfolgte die Kündigung aufgrund eines Mieterverstoßes, wie etwa der Montage einer verbotenen Halterung, beseitigen Sie den Mangel sofort. Dokumentieren Sie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, um die Grundlage für die Kündigung zu beseitigen. Versuchen Sie keinesfalls, den Stellplatz nach Ende der Kündigungsfrist weiter zu nutzen und Miete zu zahlen. Der Vermieter kann dieser stillschweigenden Verlängerung (§ 545 BGB) jederzeit widersprechen, spätestens durch das Einleiten einer Räumungsklage.

Lassen Sie Ihre Vertragsdokumente umgehend anwaltlich prüfen, um die Chancen auf den Nachweis einer vertraglichen Einheit zu ermitteln.


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Welche Konsequenzen drohen mir bei Verstößen gegen die Stellplatzordnung, wenn der Vertrag getrennt ist?

Wenn Ihr Stellplatzvertrag rechtlich von Ihrem Wohnungsmietvertrag getrennt ist, gelten für ihn deutlich weniger strenge Schutzregeln. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Stellplatzordnung kann dem Vermieter die Möglichkeit zur ordentliche Kündigung geben. Die Folge ist die Beendigung des Mietverhältnisses, was sehr schnell zur Räumung des Stellplatzes führt.

Gerichte unterscheiden klar zwischen geringfügigen Pflichtverletzungen und schweren Eingriffen, die das Eigentum betreffen. Der genossenschaftliche Gleichbehandlungsgrundsatz schützt Sie nicht, wenn Ihr Verstoß objektiv schwerwiegender ist als die Verstöße Ihrer Nachbarn. Das Bohren in die Bausubstanz, etwa in eine Betondecke, stellt einen qualitativ anderen Schaden dar als das bloße Lagern von Reifen oder Gepäckstücken. Solche schweren Verstöße rechtfertigen die Beendigung des getrennten Vertrages.

Nach einer wirksamen Kündigung endet Ihr Nutzungsrecht. Weigern Sie sich, den Platz zu räumen und die Stellplatzschlüssel herauszugeben, folgt die Räumungsklage des Vermieters. Nutzen Sie den Stellplatz in diesem Zeitraum weiter, schulden Sie dem Vermieter keine Miete, sondern eine deutlich teurere Nutzungsentschädigung. Dies erhöht das finanzielle Risiko des Mieters erheblich und führt letztlich zum erzwungenen Verlust des Stellplatzes.

Falls Sie einen die Bausubstanz betreffenden Verstoß begangen haben, beheben Sie diesen umgehend fachgerecht und holen Sie sich dazu eine schriftliche Entlastung des Vermieters ein.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Genossenschaftlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Genossenschaftliche Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet die Genossenschaft, ihre Mitglieder bei im Wesentlichen gleichen Sachverhalten grundsätzlich gerecht und gleich zu behandeln und niemanden ohne sachlichen Grund zu benachteiligen. Dieses Prinzip soll willkürliche Entscheidungen der Verwaltung verhindern und sicherstellen, dass alle Mitglieder entsprechend ihrer genossenschaftlichen Rechte und Pflichten behandelt werden.
Beispiel: Die Mieterin argumentierte, die Genossenschaft verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil sie bei anderen Mietern das Lagern von Gegenständen auf den Stellplätzen tolerierte, während nur ihr Vertrag gekündigt wurde.

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Nutzungsentschädigung

Eine Nutzungsentschädigung ist der Betrag, den ein Mieter zahlen muss, wenn er eine Mietsache – beispielsweise einen Stellplatz – nach einer wirksamen Kündigung ohne rechtlichen Titel weiter nutzt. Das Gesetz stellt damit sicher, dass der Eigentümer oder Vermieter für den erzwungenen Entzug der Nutzungsmöglichkeit finanziell entschädigt wird, da nach Vertragsende kein Mietvertrag mehr existiert.
Beispiel: Da die Mieterin den Stellplatz nach dem 31. März 2024 weiter nutzte, obwohl das Gericht die Kündigung bestätigte, schuldete sie der Genossenschaft keine Miete, sondern eine Nutzungsentschädigung.

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Rechtliche Einheit

Juristen sprechen von einer Rechtlichen Einheit, wenn zwei oder mehr formal getrennte Verträge – wie in diesem Fall der Wohnungs- und der Stellplatzvertrag – im Sinne des Gesetzes als untrennbar verbunden betrachtet werden und damit nur gemeinsam gekündigt werden können. Das deutsche Mietrecht will damit verhindern, dass Mieter um den starken Schutz des Wohnraummietrechts gebracht werden, indem der Vermieter den für die Nutzung wichtigen Nebenvertrag isoliert beendet.
Beispiel: Hätte das Gericht im Fall des Stellplatzes eine Rechtliche Einheit mit dem Wohnungsmietvertrag angenommen, wäre die isolierte Kündigung des Stellplatzes aufgrund des fehlenden Kündigungsgrundes für Wohnraum als unwirksam verworfen worden.

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Stillschweigende Verlängerung (§ 545 BGB)

Die Stillschweigende Verlängerung ist eine gesetzliche Regelung, wonach sich ein befristeter oder gekündigter Mietvertrag automatisch auf unbestimmte Zeit fortsetzt, wenn der Mieter die Mietsache nach Vertragsende weiter nutzt und der Vermieter nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht. Dieser Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) schafft Klarheit über den Status eines Mietverhältnisses, wenn die Parteien nach Ablauf der Frist in alter Weise fortfahren.
Beispiel: Die Mieterin versuchte, durch die Fortzahlung der Miete und die Weiternutzung des Stellplatzes eine Stillschweigende Verlängerung herbeizuführen, doch die Genossenschaft widersprach durch die Einleitung der Räumungsklage rechtzeitig.

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Tatsächliche Vermutung

Eine Tatsächliche Vermutung beschreibt eine gerichtsinterne Beweisregel, bei der das Gericht aufgrund von feststehenden Indizien annimmt, dass ein bestimmter juristischer Zustand gegeben ist, solange das Gegenteil nicht stichhaltig bewiesen wird. Juristen verwenden die Vermutung, um Prozesse zu beschleunigen; im Mietrecht liegt sie nahe, wenn für getrennte Mietobjekte, wie Wohnung und Stellplatz, zwei separate Vertragsurkunden aufgesetzt wurden.
Beispiel: Das Amtsgericht Hamburg-Altona ging von der Tatsächlichen Vermutung der Selbstständigkeit der Verträge aus, da die Genossenschaft und die Mieterin zwei unterschiedliche Vertragsurkunden im Jahr 2006 unterzeichnet hatten.

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Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Der Grundsatz von Treu und Glauben ist eine zentrale Generalklausel im deutschen Zivilrecht, die von jeder Partei fordert, ihre Leistungspflichten in einer Weise zu erfüllen, die der Redlichkeit und Fairness entspricht. Dieses Prinzip dient als wichtiges Korrektiv und erlaubt dem Gericht, die Ausübung von Rechten dann zu begrenzen, wenn sie zu einem extrem ungerechten oder schikanösen Ergebnis (Rechtsmissbrauch) führen würde.
Beispiel: Die Mieterin argumentierte, die Kündigung des Stellplatzvertrages sei als Verstoß gegen Treu und Glauben rechtsmissbräuchlich, weil die Genossenschaft die Dachbox-Halterung über Jahre geduldet habe, ohne einzuschreiten.

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Das vorliegende Urteil


AG Hamburg-Altona – Az.: 316 C 97/24 – Urteil vom 19.12.2024


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