Eine Dodge-Fahrerin forderte die Erstattung ihrer Mietwagenkosten bei langer Reparatur, nachdem ihr US-Import nach einem Unfall für volle neun Monate in der Werkstatt verblieb. Die gegnerische Versicherung lehnte die Übernahme ab und verlangte stattdessen die Anschaffung von einem Interimsfahrzeug für die Wartezeit.
Übersicht
- 1 Das Wichtigste in Kürze
- 2 Wer trägt die Mietwagenkosten nach einem Autounfall bei extrem langer Reparaturdauer?
- 3 Welche Gesetze regeln den Anspruch auf einen Mietwagen?
- 4 Warum verweigerte die Versicherung die volle Zahlung?
- 5 Wie entschied das Gericht über die lange Mietdauer?
- 6 Was bedeutet das Urteil für die Praxis?
- 7 Experten Kommentar
- 8 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- 8.1 Wer zahlt den Mietwagen bei monatelangen Lieferverzögerungen von Ersatzteilen?
- 8.2 Muss ich ein billiges Ersatzfahrzeug statt eines Mietwagens kaufen?
- 8.3 Wer haftet für falsche Einschätzungen der Reparaturdauer durch die Werkstatt?
- 8.4 Welche Nachweise brauche ich bei extrem langer Reparaturdauer für die Versicherung?
- 8.5 Muss ich ein vorhandenes Zweitfahrzeug statt eines Mietwagens nutzen?
- 9 Das vorliegende Urteil
Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 12 O 237/17
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Schweinfurt
- Datum: 07.12.2017
- Aktenzeichen: 12 O 237/17
- Verfahren: Zivilprozess um Mietwagenkosten nach Unfall
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Versicherung muss Mietwagenkosten für neun Monate zahlen bei unvorhersehbaren Lieferproblemen für Ersatzteile aus den USA.
- Verzögerungen durch fehlende Teile aus dem Ausland trägt allein die gegnerische Versicherung
- Unfallopfer müssen kein Übergangsauto kaufen bei ständigen Versprechungen einer baldigen Reparatur
- Ein vorhandener Lastwagen gilt wegen fehlendem Komfort nicht als zumutbarer Ersatz für Privatfahrten
- Die übliche Ersparnis durch den Mietwagen bleibt trotz hoher Fahrleistung bei drei Prozent
- Anwaltskosten für die Mietwagenanmietung zahlt die Versicherung nur bei einer zu späten Zahlung
Wer trägt die Mietwagenkosten nach einem Autounfall bei extrem langer Reparaturdauer?
Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich, doch der wahre Stress beginnt oft erst danach: in der Werkstatt. Wenn Ersatzteile fehlen und sich eine Reparatur über Monate hinzieht, explodieren die Kosten für den Mietwagen. Genau dieses Szenario verhandelte das Landgericht Schweinfurt.

Am 21. Januar 2016 ereignete sich in Langendorf ein Zusammenstoß, der für eine Fahrzeughalterin zu einer neunmonatigen Geduldsprobe wurde. Ihr Fahrzeug, ein leistungsstarker Dodge RAM 1500, wurde durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt. Die Schuldfrage war klar: Der Unfallverursacher haftete zu 100 Prozent. Doch was als Routinefall begann, entwickelte sich zu einem juristischen Tauziehen um eine Summe von über 11.000 Euro.
Die Eigentümerin gab ihren Dodge RAM bereits am Tag nach dem Unfall, dem 22. Januar 2016, in eine Fachwerkstatt. Ein Sachverständiger begutachtete den Schaden zügig, und die notwendigen Ersatzteile wurden bestellt. Das Problem: Die Teile mussten teilweise aus den USA importiert werden. Was folgte, war eine Odyssee aus Lieferverzögerungen. Erst am 28. Oktober 2016 – über neun Monate später – konnte die Frau ihren Wagen repariert zurückerhalten.
Um in dieser langen Zeit mobil zu bleiben, mietete die Geschädigte nacheinander drei hochwertige Ersatzfahrzeuge an: zunächst einen Mercedes Benz CLS 500, später einen BMW X3 und schließlich einen BMW 318d GranTurismo. Die Rechnung für diese Mobilität belief sich am Ende auf stolze 24.049,90 Euro brutto. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlte zwar einen Teilbetrag von 8.000 Euro, weigerte sich jedoch standhaft, den Rest zu begleichen. Der Streit landete vor dem Landgericht Schweinfurt.
Welche Gesetze regeln den Anspruch auf einen Mietwagen?
Um den Konflikt zu verstehen, muss man einen Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) werfen. Das deutsche Schadensersatzrecht folgt dem Prinzip der Naturalrestitution (§ 249 BGB). Das bedeutet: Der Schädiger (oder dessen Versicherung) muss den Zustand wiederherstellen, der bestehen würde, wenn der Unfall nicht passiert wäre. Dazu gehört auch, dass der Geschädigte während der Reparatur mobil bleibt. Er darf sich einen Mietwagen nehmen – allerdings nicht irgendeinen und nicht zu jedem Preis.
Hier greift das Gebot der Wirtschaftlichkeit und die sogenannte Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB. Das Gesetz verlangt von jedem Geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Er muss sich so verhalten, wie es ein „verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch“ tun würde, der die Kosten selbst tragen müsste.
Das Spannungsfeld der Erforderlichkeit
Die zentrale Frage in diesem Fall war: War es für die Dodge-Besitzerin wirklich erforderlich, für fast 25.000 Euro Mietwagen zu fahren? Oder hätte sie eine günstigere Lösung finden müssen? Die Rechtslage ist hier oft schwammig, da sie vom Einzelfall abhängt. Normalerweise werden Mietwagenkosten für die Dauer der gutachterlich geschätzten Reparaturzeit erstattet. Wenn sich diese Zeit unverschuldet verlängert, trägt dieses Risiko oft der Schädiger. Doch ab wann kippt dieses Risiko? Ab wann muss der Geschädigte eingreifen und eine Notbremse ziehen?
Warum verweigerte die Versicherung die volle Zahlung?
Die gegnerische Versicherung argumentierte aggressiv mit der Schadensminderungspflicht. Ihrer Ansicht nach hätte die Geschädigte angesichts der ausufernden Reparaturdauer nicht monatelang teure Mietwagen fahren dürfen.
Das Versicherungsunternehmen stellte eine konkrete Rechnung auf: Spätestens nach zwei Monaten hätte die Frau erkennen müssen, dass die Reparatur noch lange dauern würde. Anstatt weiter zu mieten, hätte sie ein Interimsfahrzeug kaufen müssen – also einen Gebrauchtwagen für die Übergangszeit.
Die Versicherung rechnete vor:
- Mietkosten für die ersten zwei Monate: ca. 4.700 Euro.
- Wertverlust und Kosten für ein gekauftes Interimsfahrzeug: ca. 3.000 Euro.
- Gesamtschaden in diesem Szenario: ca. 7.700 Euro.
Verglichen mit den tatsächlich angefallenen rund 24.000 Euro wäre der Kauf eines Übergangsautos also deutlich billiger gewesen. Weil die Geschädigte dies unterlassen habe, wollte die Versicherung die Differenz nicht zahlen.
Zusätzlich brachte der Versicherer zwei weitere Argumente vor:
- Nutzung des eigenen LKWs: Die Frau besitze noch einen LKW. Sie hätte diesen für ihre Fahrten nutzen können, statt einen Mietwagen zu nehmen.
- Zu hohe Kilometerleistung: Die Mietwagen seien „übermäßig intensiv“ genutzt worden (über 24.000 km in neun Monaten). Daher müsse sich die Frau einen höheren Betrag als „ersparte Eigenaufwendungen“ anrechnen lassen.
Wie entschied das Gericht über die lange Mietdauer?
Das Landgericht Schweinfurt (Urteil vom 07.12.2017, Az. 12 O 237/17) schlug sich auf die Seite der Fahrzeughalterin. Sie erhielt den geforderten Restbetrag von 11.604,90 Euro nebst Zinsen zugesprochen. Die Richter prüften die Argumente der Versicherung detailliert und verwarfen sie Punkt für Punkt.
War die lange Mietdauer vorhersehbar?
Der Dreh- und Angelpunkt des Urteils war die Frage der Vorhersehbarkeit. Das Gericht stellte klar: Man kann von einem Geschädigten nur dann verlangen, ein Interimsfahrzeug zu kaufen, wenn er im Voraus weiß, dass die Reparatur extrem lange dauern wird.
Im vorliegenden Fall war die Situation jedoch anders. Die Werkstatt hatte die Dodge-Besitzerin immer wieder vertröstet.
Das Gericht führte in seiner Begründung aus:
„Die Werkstatt gab wiederholt an, mit der Lieferung ‚tagtäglich‘ zu rechnen.“
Die Frau befand sich in einer Situation, die man als „Salami-Taktik“ bezeichnen könnte. Woche für Woche hoffte sie auf die Fertigstellung. Hätte sie nach zwei Monaten ein Auto gekauft, und wäre das Ersatzteil drei Tage später angekommen, hätte sie ein überflüssiges Fahrzeug auf dem Hof stehen gehabt.
Das Gericht erkannte an, dass die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs mit erheblichen Risiken verbunden ist. Ein Autokauf und der spätere Wiederverkauf kosten Zeit, binden Kapital und bergen das Risiko eines Wertverlustes. Diese Risiken musste die Geschädigte nicht auf sich nehmen, nur um die Versicherung zu entlasten, solange sie auf die Aussagen der Fachwerkstatt vertrauen durfte.
Das Werkstattrisiko trägt der Schädiger
Ein wichtiger Aspekt in der Begründung war das sogenannte Werkstattrisiko. Wenn ein Unfallopfer sein Auto in eine Fachwerkstatt gibt, hat es in der Regel keinen Einfluss auf den Arbeitsprozess oder die Ersatzteilbeschaffung. Verzögerungen, die die Werkstatt oder deren Zulieferer verursachen, gehen nicht zu Lasten des Geschädigten, sondern zu Lasten des Unfallverursachers.
Die Richter betonten, dass die Frau alles getan hatte, was man von ihr erwarten konnte:
- Sie gab den Wagen sofort in die Reparatur.
- Sie fragte regelmäßig nach dem Stand der Dinge.
- Sie drängte die Werkstatt sogar dazu, alternative Bezugsquellen für die US-Ersatzteile zu prüfen.
Dass die Teile dennoch erst nach neun Monaten eintrafen, lag nicht in ihrem Machtbereich.
Warum der eigene LKW kein Ersatz ist
Das Argument der Versicherung, die Frau hätte ihren vorhandenen LKW nutzen sollen, ließ das Gericht nicht gelten. Zwar besaß die Geschädigte tatsächlich einen Lastkraftwagen, doch dieser war kein gleichwertiger Ersatz für den beschädigten Dodge RAM.
Die Richter verglichen die Fahrzeuge objektiv. Der Dodge RAM bietet als moderner Pick-Up einen PKW-ähnlichen Komfort und Flexibilität. Der vorhandene LKW hingegen war ein reines Nutzfahrzeug. Er war für die Art der Fahrten, die die Frau unternehmen musste – etwa Baustellenbesichtigungen, Personentransporte und längere Strecken von bis zu 80 Kilometern – ungeeignet.
Zudem wies das Gericht auf die wirtschaftlichen Nachteile hin: Die Nutzung des schweren LKWs für Alltagsfahrten hätte zu einem „deutlich höheren Verschleiß- und Wartungsrisiko“ geführt. Die Zumutbarkeit einer solchen Ersatzlösung verneinte das Gericht unter Verweis auf die Rechtsprechung (u.a. BGH NJW 1976, 286).
Die Berechnung der Eigenersparnis
Ein weiterer Streitpunkt war die Eigenersparnis. Wer mit einem Mietwagen fährt, schont sein eigenes Auto und spart dadurch Geld (kein Verschleiß, keine Reifenabnutzung am eigenen Pkw). Diesen Vorteil muss sich der Geschädigte von der Mietwagenrechnung abziehen lassen. Üblich ist hier eine Pauschale von 3 bis 10 Prozent der Mietkosten.
Die Versicherung wollte wegen der hohen Fahrleistung der Mietwagen (ca. 24.000 km) einen deutlich höheren Abzug von etwa 1.500 Euro durchsetzen. Das Gericht blieb jedoch bei der ständigen Rechtsprechung und der lokalen Praxis, die einen pauschalen Abzug von 3 Prozent vorsieht. Die Versicherung hatte keine konkreten Belege geliefert, warum im speziellen Fall die Ersparnis höher gewesen sein sollte. Da die Klägerin diesen Abzug bereits berücksichtigt hatte, gab es keine weitere Kürzung.
Keine Erstattung für vorgerichtliche Anwaltskosten
Einen kleinen Wermutstropfen gab es für die Fahrzeughalterin dennoch: Sie hatte zusätzlich die Erstattung von 197,40 Euro für vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten gefordert. Diese lehnte das Gericht ab.
Der Grund: Ihr Anwalt war bereits während der laufenden Anmietung beauftragt worden. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Versicherung aber noch nicht im Zahlungsverzug. Kosten, die entstehen, bevor der Schuldner offiziell in Verzug gerät, müssen in der Regel vom Auftraggeber selbst getragen werden, sofern sie nicht direkt als Schadenposition gelten (was hier verneint wurde).
Was bedeutet das Urteil für die Praxis?
Das Urteil des Landgerichts Schweinfurt stärkt die Position von Unfallgeschädigten, die unverschuldet in lange Reparaturprozesse geraten. Es stellt klar, dass der Geschädigte nicht zum „Manager des Schadens“ werden muss, der auf eigene Kappe Autos kauft und verkauft, um die Kosten für die gegnerische Versicherung zu senken.
Die Kernaussagen für ähnliche Fälle:
- Vertrauensschutz: Solange die Werkstatt glaubhaft versichert, dass die Fertigstellung kurz bevorsteht („in Kürze“, „tagtäglich“), darf der Geschädigte weiter einen Mietwagen nutzen.
- Keine Kaufpflicht: Die Pflicht zum Kauf eines Interimsfahrzeugs besteht nur, wenn von Anfang an sicher ist, dass die Reparatur sehr lange dauern wird (Prognoseentscheidung).
- Vergleichbarkeit: Ein Verweis auf Zweitfahrzeuge ist nur zulässig, wenn diese in Komfort und Nutzungsmöglichkeit dem Unfallwagen entsprechen. Ein LKW ersetzt keinen PKW oder hochwertigen Pick-Up.
Warnung: Das Urteil ist kein Freibrief für endlose Mietwagenorgien. Das Gericht betonte das aktive Nachfragen der Geschädigten. Wer sich monatelang nicht kümmert und den Mietwagen einfach weiterfährt, ohne Druck auf die Werkstatt auszuüben, könnte vor einem anderen Richter Probleme bekommen. Dokumentation ist hier der Schlüssel zum Erfolg.
Die Kostenverteilung
Da die Versicherung den Prozess weitgehend verlor, muss sie nicht nur die restlichen Mietwagenkosten von 11.604,90 Euro zahlen, sondern auch die Zinsen seit dem 29. November 2016 sowie die gesamten Prozesskosten. Dies beinhaltet auch die Kosten der Streithelferin, die im Verfahren involviert war.
Für die Praxis zeigt dieser Fall: Hartnäckigkeit kann sich lohnen, aber eine enge Abstimmung mit der Werkstatt und eine genaue Dokumentation der Verzögerungsgründe sind essenziell, um am Ende nicht auf tausenden Euro sitzen zu bleiben.
Streit um Mietwagenkosten? Wir setzen Ihre Ansprüche durch
Nach einem Unfall versuchen Versicherungen häufig, die Erstattung von Mietwagenkosten wegen angeblicher Verstöße gegen die Schadensminderungspflicht massiv zu kürzen. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft die Angemessenheit der Reparaturdauer in Ihrem individuellen Fall und wehrt unberechtigte Kürzungsversuche professionell ab. So sichern Sie sich Ihre Mobilität, ohne auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.
Experten Kommentar
Ein Punkt, der häufig unterschätzt wird: Die Vorfinanzierung fünfstelliger Mietwagenkosten bricht vielen Geschädigten finanziell das Genick. Kaum jemand kann über 20.000 Euro auslegen, während die gegnerische Versicherung auf Zeit spielt. Ohne eine rechtssichere Abtretungserklärung an den Vermieter landet man schnell in einer existenzbedrohenden Schuldenfalle, noch bevor das erste Urteil überhaupt gesprochen wird.
Die Versicherer nutzen das Argument der Schadensminderungspflicht oft als psychologische Waffe, um Betroffene mürbe zu machen. Wichtig ist hier die lückenlose Dokumentation jeder einzelnen Nachfrage bei der Werkstatt. Wer schriftliche Nachweise über die Lieferverzögerungen sammelt, entkräftet den Vorwurf der Untätigkeit sofort und zwingt die Gegenseite letztlich doch zur vollen Übernahme der entstandenen Kosten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer zahlt den Mietwagen bei monatelangen Lieferverzögerungen von Ersatzteilen?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Mietwagenkosten grundsätzlich auch bei extremen Lieferverzögerungen vollständig übernehmen. Dies folgt aus dem Werkstattrisiko. Solange Sie den Auftrag zügig erteilt haben, tragen Sie keine Verantwortung für Lieferkettenprobleme. Verzögerungen durch Zulieferer gehen rechtlich nicht zu Ihren Lasten.
Das Werkstattrisiko besagt, dass der Schädiger für Verzögerungen im Machtbereich der Werkstatt haftet. Sie haben als Unfallopfer keinen Einfluss auf Lieferketten oder Personalmangel beim Betrieb. Juristisch gesehen ist die Werkstatt nicht Ihr Erfüllungsgehilfe. Erst bei offensichtlicher Untätigkeit drohen Kürzungen. Gerichte bestätigten bereits Erstattungen für 100 Tage Reparaturdauer. Die Versicherung trägt dabei die Beweislast für Ihr Fehlverhalten.
Unser Tipp: Erteilen Sie den Reparaturauftrag unmittelbar nach dem Gutachten schriftlich. Dokumentieren Sie alle Rückfragen bei der Werkstatt zum aktuellen Sachstand lückenlos.
Muss ich ein billiges Ersatzfahrzeug statt eines Mietwagens kaufen?
Nein, Sie müssen in der Regel kein billiges Interimsfahrzeug erwerben. Eine solche Pflicht besteht nur, wenn Sie vorab sicher wissen, dass die Reparatur monatelang dauert. Versicherungen versuchen oft, die Mietkosten rückwirkend kleinzurechnen. Entscheidend ist jedoch allein Ihr Wissensstand zum Zeitpunkt der Anmietung.
Die Gerichte lehnen eine rein rückblickende Vergleichsrechnung der Versicherer konsequent ab. Bei der Salami-Taktik vertröstet die Werkstatt Sie immer wieder um kurze Zeiträume. In dieser Situation ist der Kauf eines Autos unzumutbar. Sie müssten das Ersatzfahrzeug bei plötzlicher Fertigstellung Ihres Wagens sofort wieder verkaufen. Dabei drohen finanzielle Verluste durch Wertverlust. Solange eine baldige Fertigstellung in Aussicht steht, entfällt die Kaufpflicht. Ohne Prognose einer monatelangen Verzögerung dürfen Sie den Mietwagen behalten.
Unser Tipp: Dokumentieren Sie jede Verzögerungsmeldung Ihrer Werkstatt schriftlich. Widersprechen Sie der Versicherung, wenn diese mit einer unzulässigen Vergleichsrechnung zwischen Mietkosten und Kaufpreis argumentiert.
Wer haftet für falsche Einschätzungen der Reparaturdauer durch die Werkstatt?
Die gegnerische Versicherung haftet für die Mehrkosten, wenn die Werkstatt die Reparaturdauer falsch einschätzt. Sie dürfen als Geschädigter auf die Fachkunde der Profis vertrauen. Verzögerungen durch die Werkstatt gehen rechtlich zulasten des Schädigers. Das gilt auch bei falschen Versprechen der Werkstatt bezüglich der Fertigstellung.
Dieses Problem unterfällt rechtlich dem sogenannten Werkstattrisiko. Der Geschädigte muss die Instandsetzung nicht wie ein Manager überwachen. Er darf sich auf Aussagen wie „morgen fertig“ verlassen. Diese Salami-Taktik der Werkstatt führt oft zu hohen Mietwagenkosten. Die Versicherung muss zahlen, solange dem Geschädigten kein Überwachungsverschulden vorzuwerfen ist. In der Praxis scheitern Versicherungen regelmäßig mit dem Versuch, die Kosten bei unvorhersehbaren Lieferverzögerungen zu kürzen.
Unser Tipp: Bitten Sie Ihre Werkstatt um eine schriftliche Bestätigung. Darin sollte stehen, dass die Lieferverzögerungen damals nicht vorhersehbar waren. Das hilft massiv bei der Kostenerstattung.
Welche Nachweise brauche ich bei extrem langer Reparaturdauer für die Versicherung?
Sie müssen lückenlos dokumentieren, dass Sie die Werkstatt aktiv zur Eile gedrängt haben. Entscheidend ist der Nachweis Ihrer regelmäßigen Bemühungen um eine schnellstmögliche Fertigstellung des Fahrzeugs. Nur so erfüllen Sie Ihre Schadensminderungspflicht gegenüber der Versicherung rechtssicher. Ohne diese proaktive Aktivität droht die empfindliche Kürzung Ihrer geltend gemachten Mietwagenkosten.
Die Beweislast für die Dauer der Reparatur liegt rechtlich vollständig bei Ihnen. Das Gericht gab einer Klägerin recht, weil sie Lieferstatus und Verzögerungen lückenlos dokumentierte. Sie notierte Aussagen wie „das Ersatzteil kommt morgen“ präzise mit Datum. Wer sich jedoch monatelang nicht kümmert, verletzt seine Pflichten massiv. Erstellen Sie daher Gedächtnisprotokolle über alle Telefonate. Sichern Sie E-Mails, die den Verzug und Ihre Mahnungen belegen. So beweisen Sie die Unvorhersehbarkeit der Verzögerung.
Unser Tipp: Erstellen Sie sofort ein detailliertes Protokoll aller Telefonate der letzten Wochen. Fordern Sie die Werkstatt zudem schriftlich unter Fristsetzung zur Fertigstellung auf.
Muss ich ein vorhandenes Zweitfahrzeug statt eines Mietwagens nutzen?
Es kommt auf die Gleichwertigkeit und Zumutbarkeit des Ersatzfahrzeugs an. Sie müssen ein Zweitfahrzeug nur dann nutzen, wenn es den Unfallwagen adäquat ersetzt. Ein Nutzfahrzeug oder ein Auto mit deutlich geringerem Komfort müssen Sie nicht als vollwertigen Ersatz akzeptieren.
Die Rechtsprechung verlangt eine echte Vergleichbarkeit der Nutzungsmöglichkeiten. In einem Urteil verneinte das Gericht die Nutzungspflicht für einen LKW als Ersatz für einen Dodge RAM. Der LKW bot nicht den nötigen Komfort für alltägliche Fahrten. Ein ungeeigneter Zweitwagen führt oft zu unzumutbarem Verschleiß. Ein Zweisitzer ist zudem kein Ersatz für einen Familienkombi. Ist Ihr Zweitwagen jedoch ein gleichwertiges Modell, müssen Sie diesen verwenden. Fehlt die Vergleichbarkeit, bleibt Ihr Anspruch auf einen Mietwagen bestehen.
Unser Tipp: Dokumentieren Sie schriftlich alle funktionalen Nachteile Ihres Zweitwagens gegenüber dem Unfallwagen. Führen Sie fehlende Sitzplätze, zu hohen Verbrauch oder mangelnden Komfort detailliert auf.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
Landgericht Schweinfurt – Az.: 12 O 237/17 – Urteil vom 07.12.2017
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