AG Itzehoe, Az.: 96 C 269/10, Urteil vom 18.11.2011
I. Das Versäumnisurteil vom 07.12.2010 wird – insoweit klarstellend – aufgehoben und wie folgt neu gefaßt:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 600,- EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten …
