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Erklärungsgehalt eines Rückgabeprotokolls einer Mietwohnung

Nach dem Auszug eskaliert der Streit: War der Kratzer schon da oder nicht? Ein Vermieter pocht auf Schadensersatz, doch das Gericht sieht genauer hin – und ein unscheinbares Übergabeprotokoll wird zum Zankapfel. Wer trägt die Schuld und wer die Beweislast in diesem vertrackten Fall von Wohnungsübergabe und vermeintlichen Schäden?

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Essen (10. Zivilkammer)
  • Datum: 12.12.2024
  • Aktenzeichen: 10 S 147/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Mietrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Appellierende Partei, die im Rahmen eines Mietverhältnisses Ansprüche auf Schadensersatz und Zahlung wegen angeblich unzureichender Schönheitsreparaturen, Schäden bei Rückgabe der Mietsache sowie Renovierungsarbeiten geltend gemacht hat
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die appellierende Partei hatte im Zusammenhang mit einem Mietstreit Ansprüche erhoben, die aus angeblich mangelhaften Schönheitsreparaturen, Schäden nach Auszug und unzureichend ausgeführten Renovierungsarbeiten resultierten. Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Bottrop wies die Klage ab, woraufhin die Partei Berufung einlegte
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche, insbesondere Schadensersatz- und Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit den behaupteten Mängeln, bestand haben
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Berufung wurde zurückgewiesen, die Partei trägt als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
    • Begründung: Das Gericht hielt an den Feststellungen des Amtsgerichts Bottrop fest, wonach die Ansprüche aus unterlassenen oder mangelhaften Schönheitsreparaturen sowie die Zahlungsansprüche wegen Renovierungsarbeiten nicht begründet waren
    • Folgen: Die appellierende Partei muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen, das erstinstanzliche Urteil wird bestätigt und ist vorläufig vollstreckbar

Der Fall vor Gericht


Streit um Schäden nach Auszug aus einer Mietwohnung: Das Urteil des LG Essen

Vermieter und Mieter diskutieren angespannt über einen Kratzer im Fußboden bei der Wohnungsübergabe.
Rückgabeprotokoll und Schadensersatzansprüche bei Wohnungsübergabe | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Landgericht (LG) Essen hat am 12. Dezember 2024 ein Urteil (Az.: 10 S 147/23) gefällt, das sich mit den Ansprüchen eines Vermieters auf Schadensersatz nach dem Auszug der Mieter aus einer Mietwohnung befasst. Im Kern ging es um die Frage, inwieweit ein Rückgabeprotokoll, auch Wohnungsübergabeprotokoll genannt, Beweiskraft bezüglich des Zustands der Mietwohnung bei Rückgabe hat.

Der Sachverhalt: Worauf der Fall beruhte

Die Kläger, die Vermieter, forderten von den Beklagten, den ehemaligen Mietern, Schadensersatz für Schäden, die nach deren Auszug festgestellt worden waren. Der Auszug hatte stattgefunden und die Vermieter stützten ihren Anspruch unter anderem auf den Zustand der Wohnung, wie er nach ihrer Ansicht im Rückgabeprotokoll dokumentiert war. Das Amtsgericht Bottrop hatte die Klage zuvor abgewiesen. Die Vermieter legten daraufhin Berufung beim Landgericht Essen ein.

Die Argumente der Parteien

Die Vermieter argumentierten, dass die Mieter die Schäden verursacht hätten und daher zum Schadensersatz verpflichtet seien. Sie führten das Rückgabeprotokoll erstellen ins Feld, um den Zustand der Mietwohnung Abnahme zu beweisen.

Die Mieter hingegen bestritten die Verursachung der Schäden und wiesen darauf hin, dass das Rückgabeprotokoll nicht ausreichend detailliert sei, um ihre Verantwortlichkeit zu belegen.

Die Entscheidung des Landgerichts Essen

Das Landgericht Essen wies die Berufung der Vermieter zurück und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Bottrop. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Vermieter nicht ausreichend nachweisen konnten, dass die von ihnen geltend gemachten Schäden tatsächlich von den Mietern verursacht wurden.

Wesentliche Aspekte des Urteils und rechtliche Grundlagen

Das Gericht betonte, dass der Vermieter grundsätzlich die Beweislast dafür trägt, dass die Schäden während der Mietzeit entstanden sind und von den Mietern zu vertreten sind. Das Rückgabeprotokoll kann dabei zwar als Beweismittel dienen, es kommt aber auf dessen Inhalt und Aussagekraft an.

Ein Übergabeprotokoll Mietrecht, das lediglich pauschale Formulierungen enthält oder unklare Angaben zum Zustand der Wohnung macht, genügt in der Regel nicht, um den Beweis für die Verursachung von Schäden durch den Mieter zu erbringen. Entscheidend ist, dass die Schäden konkret und detailliert im Protokoll beschrieben werden. Fehlen solche detaillierten Angaben, kann das Protokoll seine Beweiskraft verlieren.

Das Landgericht verwies in seiner Urteilsbegründung auf die allgemeinen mietrechtlichen Grundsätze. Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Im Gegenzug ist der Mieter nach § 538 BGB verpflichtet, die Mietsache schonend zu behandeln. Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter die Mietsache gemäß § 546 BGB in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemäßen Gebrauch ergibt.

Das Urteil verdeutlicht, dass der Vermieter seinen Anspruch auf Schadensersatz substantiiert darlegen und beweisen muss. Dies beinhaltet nicht nur den Nachweis des Schadens selbst, sondern auch den Nachweis, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist und vom Mieter verursacht wurde. Ein lückenhaftes oder unklares Rückgabeprotokoll kann hierbei hinderlich sein.

Die Bedeutung des Urteils für Mieter und Vermieter

Dieses Urteil hat wichtige Implikationen für Mieter und Vermieter:

  • Für Vermieter:
    • Bei der Übergabe einer Mietwohnung sollte ein detailliertes Wohnungsabnahmeprotokoll erstellt werden, in dem alle vorhandenen Schäden und Mängel genau beschrieben und dokumentiert werden. Fotos oder Videos können die Dokumentation zusätzlich unterstützen.
    • Es ist ratsam, das Rückgabeprotokoll von beiden Parteien unterzeichnen zu lassen, um spätere Streitigkeiten über den Inhalt des Protokolls zu vermeiden.
    • Vermieter sollten sich bewusst sein, dass sie die Beweislast für die Verursachung von Schäden durch den Mieter tragen.
  • Für Mieter:
    • Mieter sollten das Rückgabeprotokoll sorgfältig prüfen und sich nicht scheuen, Einwände gegen unrichtige oder unklare Angaben zu erheben.
    • Es ist ratsam, selbst Fotos oder Videos vom Zustand der Wohnung bei Auszug zu machen, um im Streitfall Beweismittel vorlegen zu können.
    • Mieter sollten ihre Mieter Pflichten bei Rückgabe kennen und die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemäßen Gebrauch ergibt.

Fazit: Sorgfältige Dokumentation als Schlüssel zur Streitvermeidung

Das Urteil des LG Essen unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Dokumentation des Zustands einer Mietwohnung bei der Wohnungsrückgabe Checkliste. Ein detailliertes und von beiden Parteien unterzeichnetes Rückgabeprotokoll kann dazu beitragen, Streitigkeiten über Schäden und Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein und bei der Immobilienübergabe auf eine umfassende und transparente Dokumentation achten, um ihre jeweiligen Interessen zu wahren. Die Wohnungsübergabe Tipps sollten beachtet werden. Ein Mängelprotokoll sollte immer erstellt werden.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil stärkt die rechtliche Bedeutung des Übergabeprotokolls bei der Wohnungsrückgabe: Was darin nicht als mangelhaft dokumentiert wurde, gilt als vertragsgemäß zurückgegeben. Eine nachträgliche Geltendmachung von nicht protokollierten Schäden ist damit ausgeschlossen. Das Gericht bestätigt zudem, dass Renovierungspflichten bei Auszug unwirksam sind, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter sollten Sie bei der Wohnungsübergabe besonders sorgfältig auf die Erstellung des Übergabeprotokolls achten – was dort nicht als Mangel festgehalten wird, kann später nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Vermieter: Mängel müssen zwingend im Protokoll dokumentiert werden, um später Ansprüche durchsetzen zu können. Wurde die Wohnung unrenoviert übernommen, kann der Vermieter keine Renovierung bei Auszug verlangen, selbst wenn dies im Mietvertrag steht. Eine gründliche Dokumentation des Zustands bei der Übergabe schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten.

Benötigen Sie Hilfe?

Unklare Beweislage bei Wohnungsrückgabe und Schadensersatzansprüchen?

Der Umgang mit Rückgabe- und Übergabeprotokollen fordert oft eine genaue Prüfung, um festzustellen, inwieweit dokumentierte Mängel oder Schäden tatsächlich auf die Mietparteien zurückzuführen sind. Eine unzureichende Detaillierung im Protokoll kann zu Unklarheiten führen und somit den gesamten Sachverhalt verkomplizieren. Die sorgfältige Analyse der vorliegenden Dokumentation ist in solchen Fällen von zentraler Bedeutung.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, den spezifischen Sachverhalt objektiv zu bewerten und Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erkennen. Durch eine präzise und verständliche Beratung helfen wir Ihnen, Ihren Fall fundiert zu prüfen und eine individuelle Strategie zu entwickeln, die Ihren Interessen gerecht wird. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Einzelfall diskret zu erörtern.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Mindestanforderungen muss ein rechtlich wirksames Rückgabeprotokoll erfüllen?

Ein rechtlich wirksames Rückgabeprotokoll dient als wichtiges Beweismittel für den Zustand der Mietsache zum Zeitpunkt der Rückgabe.

Formelle Anforderungen

Das Rückgabeprotokoll muss in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Übergabe erstellt werden und kann nachträglich nicht mehr angefertigt werden. Eine gesetzliche Formvorschrift existiert nicht, jedoch sollte das Protokoll schriftlich erstellt werden.

Inhaltliche Mindestanforderungen

Das Protokoll muss folgende Kernelemente enthalten:

  • Personalien der Beteiligten mit Namen und Kontaktdaten der übergebenden und empfangenden Personen
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Detaillierte Zustandsbeschreibung des Objekts, wobei jeder Raum einzeln dokumentiert werden sollte
  • Zählerstände aller relevanten Messeinrichtungen
  • Schlüsselübergabe mit genauer Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel

Dokumentation von Mängeln

Besonders wichtig ist die präzise Dokumentation aller Mängel und Schäden. Dabei gilt:

  • Jeder Raum muss einzeln und gründlich in Augenschein genommen werden
  • Die Mängel müssen im Protokoll für jeden Raum einzeln festgehalten werden
  • Eine fotografische Dokumentation wird dringend empfohlen

Rechtliche Bindungswirkung

Das Protokoll entfaltet seine rechtliche Bindungswirkung durch:

  • Unterschriften beider Parteien, wodurch das Protokoll als anerkannt und rechtlich bindend gilt
  • Die Unterschrift bedeutet ein Schuldanerkenntnis bezüglich der dokumentierten Mängel
  • Nicht protokollierte Mängel können später grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden

Die Unterschrift unter dem Protokoll ist jedoch nicht verpflichtend. Bei Uneinigkeit über den Zustand sollte keine Unterschrift geleistet werden.


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Welche Beweiskraft hat ein unterschriebenes Rückgabeprotokoll vor Gericht?

Ein unterschriebenes Rückgabeprotokoll dient als verbindliches Beweisdokument für den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe. Es wird rechtlich als negatives Schuldanerkenntnis eingestuft, wodurch beide Parteien bestätigen, dass nur die aufgelisteten Mängel und Schäden in der Wohnung bestehen.

Rechtliche Bedeutung für Vermieter

Wenn Sie als Vermieter im Übergabeprotokoll keine Mängel festhalten, können Sie später grundsätzlich keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen. Das Protokoll gilt als vollständige und abschließende Zustandsbeschreibung der Mietsache. Eine Ausnahme besteht nur bei verdeckten Schäden, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren.

Rechtliche Bedeutung für Mieter

Wenn Sie als Mieter das Protokoll unterschreiben, bestätigen Sie damit zunächst nur den tatsächlichen Zustand der Wohnung. Die Unterschrift allein stellt kein Schuldanerkenntnis dar – Sie bestätigen damit nicht automatisch, dass Sie für festgestellte Schäden verantwortlich sind. Sie können weiterhin einwenden, dass:

  • Schäden bereits bei Mietbeginn vorhanden waren
  • Sie die Schäden nicht zu vertreten haben

Beweiskraft bei Streitigkeiten

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen hat ein von beiden Parteien unterschriebenes Übergabeprotokoll eine starke Beweiskraft. Sind Mängel im Protokoll nicht dokumentiert, haben Vermieter vor Gericht kaum Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass der Mieter nur für solche Schäden verantwortlich gemacht werden kann, die im Protokoll auch tatsächlich vermerkt sind.

Wenn Sie eine Wohnungsübergabe durchführen, sollten Sie das Protokoll besonders sorgfältig erstellen. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung detailliert und beschreiben Sie vorhandene Mängel präzise. Ergänzende Fotos können die Beweiskraft des Protokolls noch verstärken.


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Wie müssen Schäden im Rückgabeprotokoll dokumentiert werden?

Detaillierte Schadensbeschreibung

Die Dokumentation von Schäden muss präzise und detailliert erfolgen, wobei jeder Raum einzeln begutachtet werden sollte. Bei der Beschreibung ist es wichtig, Art, Größe und genaue Position der Schäden festzuhalten. Wenn Sie beispielsweise einen Kratzer im Parkett entdecken, sollten Sie nicht nur „Kratzer“ notieren, sondern die genaue Stelle und das Ausmaß des Schadens beschreiben.

Fotodokumentation

Eine fotografische Dokumentation ist unverzichtbar und sollte dem Protokoll beigefügt werden. Die Fotos dienen als visueller Beweis und können spätere Streitigkeiten vermeiden. Achten Sie darauf, die Schäden aus verschiedenen Perspektiven aufzunehmen und auf gute Belichtung zu achten.

Rechtliche Bedeutung

Die sorgfältige Dokumentation hat erhebliche rechtliche Auswirkungen: Der Vermieter kann den Mieter nur für solche Schäden verantwortlich machen, die im Protokoll vermerkt sind. Dies gilt selbst dann, wenn Schäden bei der Begehung nicht erkennbar waren. Wird ein Schaden nicht im Protokoll festgehalten, kann er später nicht mehr geltend gemacht werden.

Vorgehensweise bei der Dokumentation

Bei der Dokumentation sollten Sie systematisch vorgehen. Führen Sie eine Raum-für-Raum-Analyse durch und prüfen Sie dabei:

  • Wände, Böden und Decken
  • Fenster und Türen
  • Elektrische Installationen
  • Sanitäranlagen
  • Einbauten und Ausstattungsgegenstände

Jeder festgestellte Mangel muss neutral und sachlich beschrieben werden. Wenn beide Parteien mit den Eintragungen einverstanden sind, wird das Protokoll von allen Beteiligten unterschrieben. Dies schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und vermeidet spätere Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe.


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Was kann ich tun, wenn die andere Partei die Unterschrift unter das Rückgabeprotokoll verweigert?

Eine verweigerte Unterschrift unter dem Rückgabeprotokoll verhindert nicht die wirksame Rückgabe der Wohnung. Die Wohnungsrückgabe erfolgt bereits durch die Übergabe der Schlüssel und die tatsächliche Rückgabe der Räumlichkeiten.

Rechtliche Situation

Die Unterschrift unter ein Übergabeprotokoll kann weder von Vermietern noch von Mietern rechtlich erzwungen werden. Ein unterschriebenes Protokoll hat jedoch eine deutlich höhere Beweiskraft vor Gericht, da es als Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO gilt.

Absicherung ohne Unterschrift

Bei verweigerter Unterschrift können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

Dokumentation des Zustands:

  • Detaillierte Fotos und Videos vom Zustand der Wohnung anfertigen
  • Neutrale Zeugen zur Übergabe hinzuziehen
  • Schriftliche Dokumentation aller festgestellten Mängel oder des einwandfreien Zustands

Beweislast und rechtliche Folgen

Ohne unterschriebenes Protokoll trägt der Vermieter die Beweislast für eventuelle Schäden. Ein nicht unterzeichnetes Protokoll ist zwar gültig, besitzt aber deutlich weniger Beweiskraft.

Bei Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung können auch andere Beweismittel wie Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten oder eine gerichtliche Inaugenscheinnahme herangezogen werden. Etwaige Meinungsverschiedenheiten über den Zustand der Wohnung sollten direkt im Protokoll oder in einem Ergänzungsprotokoll festgehalten werden.


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Wie lange können nach der Wohnungsübergabe noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden?

Gesetzliche Verjährungsfristen

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verjähren Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache innerhalb von sechs Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Vermieter die Wohnung zurückerhält.

Wenn Sie als Mieter Aufwendungen für die Wohnung getätigt haben, verjähren Ihre Ersatzansprüche ebenfalls nach sechs Monaten. Diese Frist beginnt für Sie mit der Beendigung des Mietverhältnisses.

Besonderheiten beim Fristbeginn

Der Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe ist entscheidend für den Beginn der Verjährungsfrist. Wenn Sie als Mieter die Wohnung vor dem offiziellen Mietende zurückgeben, beginnt die Verjährungsfrist für den Vermieter bereits mit dieser vorzeitigen Rückgabe.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wenn Sie Ihre Wohnung am 5. März zurückgeben, obwohl das Mietverhältnis erst am 31. März endet, hat der Vermieter ab dem 5. März sechs Monate Zeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wichtige rechtliche Aspekte

Die sechsmonatige Verjährungsfrist kann vertraglich nicht verlängert werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass entsprechende Vertragsklauseln unwirksam sind.

Die Verjährung kann jedoch durch Verhandlungen zwischen den Parteien gehemmt werden. In diesem Fall verlängert sich die Frist um drei Monate nach dem Ende der Verhandlungen. Wenn Sie beispielsweise vom 15. März bis zum 15. Juni über Schadensersatzansprüche verhandeln, verschiebt sich das Ende der Verjährungsfrist auf den 15. Dezember.

Der Vermieter muss innerhalb der Verjährungsfrist nicht nur den Schaden geltend machen, sondern auch verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, wie etwa einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage einreichen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Rückgabeprotokoll

Eine schriftliche Dokumentation des Zustands einer Mietwohnung bei der Übergabe an den Vermieter. Es dient als wichtiges Beweismittel für den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Rückgabe. Gemäß § 546 BGB muss die Mietsache in dem Zustand zurückgegeben werden, der einer vertragsgemäßen Nutzung entspricht.

Beispiel: Im Protokoll wird festgehalten: „Kratzer im Parkettboden im Wohnzimmer, 30cm lang, mittig im Raum“ mit Foto und Unterschrift beider Parteien.


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Schönheitsreparaturen

Regelmäßige Renovierungsarbeiten zur Beseitigung von Gebrauchsspuren in der Mietwohnung. Dazu gehören das Streichen von Wänden, Decken, Türen sowie die Behandlung von Böden. Die Pflicht zu Schönheitsreparaturen kann durch den Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden, muss aber bestimmten rechtlichen Anforderungen gemäß § 535 BGB entsprechen.

Beispiel: Der Mietvertrag sieht vor, dass der Mieter alle 5 Jahre die Wände streichen und alle 8 Jahre die Böden versiegeln muss.


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Gesamtschuldner

Mehrere Personen, die gemeinsam für eine Schuld haften. Der Gläubiger kann gemäß § 421 BGB von jedem Schuldner die gesamte Leistung verlangen. Die Zahlung durch einen Schuldner befreit dabei alle anderen.

Beispiel: Zwei Mieter einer Wohnung haften gemeinsam für Schäden – der Vermieter kann den vollen Schadensersatz von jedem der beiden verlangen.


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Berufungsverfahren

Ein Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil, bei dem eine höhere Instanz den Fall erneut prüft. Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Urteilszustellung eingelegt werden (§ 517 ZPO). Es werden primär Rechtsfehler des Vorurteils überprüft.

Beispiel: Nach Ablehnung der Schadensersatzklage durch das Amtsgericht legt der Vermieter Berufung beim Landgericht ein.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Die Möglichkeit, ein Urteil bereits vor seiner Rechtskraft zu vollstrecken. Der Gläubiger muss dabei gemäß § 708 ZPO mögliche Schadensersatzansprüche absichern, falls das Urteil später aufgehoben wird.

Beispiel: Der erfolgreiche Kläger kann trotz eingelegter Berufung bereits die Zahlung der zugesprochenen Summe verlangen, muss aber eine Sicherheit hinterlegen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 546 BGB (Rückgabepflicht des Mieters): Der Mieter ist nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, die Mietsache in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat, wobei Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch unberücksichtigt bleibt. Maßgeblich ist der Zustand der Mietsache bei Übergabe, bereinigt um normale Abnutzung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht betont die Rückgabepflicht des Mieters, welche jedoch durch die Wirkung des Rückgabeprotokolls eingeschränkt wird, da dieses den Zustand der Mietsache bei Rückgabe dokumentiert und spätere Ansprüche des Vermieters, die dem Protokoll widersprechen, ausschließen kann.
  • § 538 BGB (Abnutzung der Mietsache): Der Mieter haftet nicht für Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind. Dies gilt auch für normale Abnutzungserscheinungen, die im Laufe der Mietzeit auftreten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht verweist auf diesen Paragraphen im Zusammenhang mit der Obhutspflicht des Mieters, um zu verdeutlichen, dass normale Abnutzung durch den Mietgebrauch keine Schadenersatzansprüche des Vermieters begründet.
  • §§ 280, 241 Abs. 2 BGB (Schadenersatz wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Mietverhältnis): Diese Paragraphen regeln den Schadenersatzanspruch, wenn der Mieter seine Obhutspflicht verletzt oder die Mietsache beschädigt. Voraussetzung ist eine Pflichtverletzung des Mieters und ein daraus resultierender Schaden für den Vermieter. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht verneint Schadenersatzansprüche des Vermieters, da die Wirkung des Rückgabeprotokolls den geltend gemachten Ansprüchen entgegensteht und die Mietsache in einem Zustand zurückgegeben wurde, der im Protokoll dokumentiert wurde.
  • BGH Urteil vom 18.03.2015, Az. VIII ZR 185/14 (Unrenovierte Übergabe der Wohnung): Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Endrenovierungsklauseln in Mietverträgen unwirksam, wenn die Wohnung dem Mieter bei Übergabe unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassen wurde. Der Mieter wird dadurch unangemessen benachteiligt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Wohnung bei Übergabe an die Mieter unrenoviert war, wären die Mieter auch bei einer bestehenden Endrenovierungsklausel im Mietvertrag nicht zur Renovierung bei Auszug verpflichtet gewesen.
  • § 281 BGB (Schadensersatz statt der Leistung wegen nichtleistungsgemäßer Leistung): Bevor ein Vermieter Schadensersatz statt der Leistung (z.B. Renovierung) fordern kann, muss er dem Mieter grundsätzlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (z.B. zur Durchführung der Renovierung) setzen. Diese Frist muss fruchtlos verstrichen sein. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Selbst wenn eine Renovierungspflicht bestanden hätte, wäre eine vorherige, erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung notwendig gewesen, bevor der Vermieter Schadenersatz hätte verlangen können.

Das vorliegende Urteil


LG Essen – Az.: 10 S 147/23 – Urteil vom 12.12.2024


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