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Grundsätzliche Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht

1. unzulässige Fragen beim Vorstellungsgespräch: Bei Einstellungsgesprächen muss der Arbeitsnehmer die Fragen des Arbeitsgebers wahrheitsgemäß beantworten. Beantwortet der Arbeitnehmer die Fragen nicht wahrheitsgemäß, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag später wegen arglistiger Täuschung anfechten. Es gibt jedoch Fragen des Arbeitgebers die unzulässig sind. Stellt ein Arbeitgeber eine unzulässige Frage, so kann er bei einer wahrheitswidrigen Antwort des Arbeitsnehmers den Arbeitsvertrag nicht anfechten.bewerbungsgespraech

2. Welche Kündigungsfristen gelten in der Probezeit? In der vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. In einem Tarifvertrag können die Fristen jedoch abgekürzt werden.

3. Befristung des Arbeitsvertrages möglich & zulässig? Ein Arbeitsverhältnis kann auch befristet geschlossen werden. Dies ist insgesamt über die Dauer von zwei Jahren, in Ausnahmefällen über die Dauer von vier Jahren möglich. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für die Wirksamkeit einer Befristungsabrede ist allerdings zwingend die Einhaltung der Schriftform erforderlich. Wird diese nicht gewahrt, wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme. Wird der Arbeitsvertrag durch eine der beiden Vertragsparteien erst nach Arbeitsaufnahme unterzeichnet, kommt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande.

4. Ist ein Arbeitnehmer immer zur Verschwiegenheit verpflichtet? Der Arbeitnehmer hat über die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stets Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt unabhängig von einem etwaigen Hinweis oder einer konkreten Vereinbarung im Arbeitsvertrag.

5. Bekommt ein Arbeitnehmer geleistete Überstunden immer bezahlt? Überstunden leistet ein Arbeitnehmer nur dann, wenn er über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zusätzliche Arbeit leistet und diese Arbeiten von seinem Arbeitgeber veranlasst oder geduldet wurden. Die Darlegungs- und Beweislast beim Streit über getätigte Überstunden liegt beim Arbeitnehmer. Daher sollte sich der Arbeitnehmer die von ihm geleisteten Überstunden immer genau aufschreiben (Datum/Uhrzeit/Tätig-keit).

6. Muss der Arbeitgeber Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld zahlen? Ein solcher besteht nur bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung, sei es im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag. Ebenso denkbar ist es, dass ein Anspruch aufgrund betrieblicher Übung besteht. Dafür ist es erforderlich, dass eine Leistung im Betrieb dreimal in Folge vorbehaltlos gewährt wurde.

7. Abmahnung: Mit einer Abmahnung fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf ein vertragswidriges Verhalten sofort zu beenden. Zudem werden dem Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung angedroht. Eine fehlerhafte Abmahnung kann wieder aus der Personalakte entfernt werden.

8. Kündigung: Eine Kündigung kann zum nächstmöglichen Kündigungstermin oder fristlos erklärt werden. Sie wird wirksam, sobald sie der anderen Vertragspartei zugegangen ist. Gemäß § 623 BGB bedarf eine Kündigung zwingend der Schriftform. Die elektronische oder mündliche Form ist unwirksam. Eine Kündigung kann auch ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist.

9. Kündigungsfristen: Geregelt sind die gesetzlichen Kündigungsfristen in § 622 BGB.

10. Frist für Einlegung einer Kündigungsschutzklage: Vorsicht! Nach § 4 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz muss der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Die Frist beginnt schon mit dem Zugang der Kündigung und nicht erst mit der Kenntnisnahme derselben.

11. Abfindungszahlung: Eine Abfindung stellt eine Entschädigungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes dar. Die Höhe kann frei verhandelt werden. Die Vereinbarung bzw. der Erhalt einer Abfindung kann dazu führen, dass diese im Rahmen der Arbeitslosengeldzahlung angerechnet wird bzw. dass der Arbeitslosengeldanspruch ruht, wenn die reguläre Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

12. Pflicht zur Arbeitslosmeldung: Gekündigte Arbeitnehmer müssen sich innerhalb von 3 Werktagen bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Bei nicht fristgerechter Meldung kommt es in der Regel zu einer Arbeitslosengeldkürzung.

13. Zeugnisanspruch: Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Nach Erhalt einer Kündigung sollte man sich vom Arbeitgeber sofort ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen.

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