Urteile und Artikel aus der Kategorie
Arbeitsrecht
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OLG München – Az.: 23 U 2134/15 – Urteil vom 17.03.2016 I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Landgerichts München II vom 16.04.2015 in Ziffer I. dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird 1. a) der Klägerin …
AG Pinneberg – Az.: 69 C 125/17 – Urteil vom 23.01.2018 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4. Der Streitwert beträgt € 398,06. Gründe Gemäß § 495a …
LG Saarbrücken – Az.: 2 S 108/10 – Beschluss vom 07.04.2011 Gründe Die Kammer weist die Beklagten darauf hin, dass ihre Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, da die angefochtene Entscheidung weder auf einer Rechtsverletzung beruht, noch die nach §
OLG Zweibrücken – Az.: 3 W 119/11 – Beschluss vom 30.09.2011 Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligten zu 1) bis 4) sind Gesellschafter der im Rubrum bezeichneten GmbH. Von dem Stammkapital der Gesellschaft halten die Beteiligten zu
OLG München, Az.: 7 U 2586/13, Urteil vom 14.05.2014 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 22.5.2013 (Az.: 30 O 25944/11) im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen neu gefasst wie folgt: “Die Beklagte
LG Offenburg, Az.: 6 O 163/13, Urteil vom 01.04.2015 I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu
Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 1 U 157/14, Urteil vom 19.02.2016 Die Berufung des Klägers gegen das am 17.07.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Kiel wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil
LG Münster, Az.: 115 O 268/15, Urteil vom 10.10.2016 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Beklagte zu 1) ist
ArbG Kaiserslautern, Az.: 1 Ca 188/12 Urteil vom 20.06.2012 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungen der Beklagten vom 16.01/19.01.2012 zum 30.09.2012 nicht aufgelöst wird. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.…
EuGH, Az. C-518/15 – Urt. vom 21.02.2018 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 21.02.2018 (Az. C-518/15) geklärt, wann die Rufbereitschaft als Arbeitszeit gilt. Vielen Arbeitnehmern dürfte die Kernproblematik nur allzu bekannt sein: sie unterliegen der Rufbereitschaft …
AG Hamburg, Az.: 12 C 92/16, Urteil vom 22.09.2017 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
Arbeitgeber, die sich von einem Mitarbeiter trennen möchten, müssen dafür ordentliche oder außerordentliche Gründe vorlegen; jedoch mindestens einen. Eine begründete Kündigung ist für einen Arbeitgeber nur verpflichtend, wenn dieser länger als sechs Monate im Betrieb tätig ist und wenigstens zehn
LAG Schleswig-Holstein, Az: 4 Sa 494/10, Urteil vom 20.01.2011 Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 30.11.2010 – 1 Ca 717/10 – mit der Maßgabe teilweise abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, dem Kläger Auskunft
Landessozialgericht München, Az.: L 3 U 402/13, Urteil vom 16.12.2015 I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. August 2013 und der Bescheid der Beklagten vom 14. März 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides
BGH, Az: III ZR 387/15, Urteil vom 14.07.2016 Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts – 10. Zivilsenat – vom 26. Oktober 2015 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg – Zivilkammer
Bundesgerichtshof, Az: VII ZR 216/14, Urteil vom 11.06.2015 Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 28. August 2014 teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst: Auf die Berufung des Beklagten wird
Landesarbeitsgericht Niedersachsen Az: 6 Sa 391/13 Urteil vom 06.12.2013 Leitsatz: Die Frage eines langjährigen Beschäftigten nach der Echtheit der Oberweite einer Auszubildenden und die anschließende Berührung der Brust dieser Auszubildenden stellen sexuelle Belästigungen i.S.v. § 3 Abs. 4 AGG dar
BAG Az: 8 AZR 1026/12 Urteil vom 26.09.2013 Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Oktober 2012 – 18 Sa 492/11 – insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht die Berufung des Klägers gegen die
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Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz
Mein Name ist Dr. Christian Gerd Kotz und ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, sowie Notar in der Kanzlei Kotz in Kreuztal. Des Weiteren berate und vertrete ich meine Mandanten in allen weiteren Rechtsangelegenheiten.