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Haftungsarten im Zivilrecht

Haftung im Zivilrecht bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung einer Person oder einer juristischen Entität für Schäden oder Verluste, die einer anderen Partei entstanden sind. Diese Verantwortung kann sich aus vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlichen Bestimmungen oder aus unerlaubten Handlungen ergeben. Dabei ist es entscheidend, ob die handelnde Person die Schäden oder Verluste vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Die Haftung kann sich auf materielle oder immaterielle Schäden beziehen und kann sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Konsequenzen für den Haftenden haben

Bedeutung und Relevanz der Haftungsarten im täglichen Leben

Haftungsarten im Zivilrecht
„Haftung im Zivilrecht: Verstehen Sie die rechtliche Verantwortung bei Schäden und Verlusten. Von vertraglichen Vereinbarungen bis zu unerlaubten Handlungen – wer haftet wann und warum?“ (Symbolfoto: Zerbor /Shutterstock.com)

Die verschiedenen Haftungsarten im Zivilrecht spielen eine zentrale Rolle im täglichen Leben und beeinflussen zahlreiche Aspekte unserer Gesellschaft. Von Verträgen über den Kauf von Waren und Dienstleistungen bis hin zu zivilrechtlichen Klagen wegen Personenschäden – die Haftungsregelungen bestimmen, wer für welche Schäden aufkommen muss. Beispielsweise kann ein Autobesitzer haftbar gemacht werden, wenn er durch Fahrlässigkeit einen Unfall verursacht und dabei eine andere Person verletzt. Ebenso kann ein Unternehmen haftbar gemacht werden, wenn es ein fehlerhaftes Produkt auf den Markt bringt, das zu Verletzungen oder Schäden führt. Die Kenntnis der verschiedenen Haftungsarten und ihrer Anwendungsbereiche ist daher nicht nur für Juristen, sondern für jeden Bürger von Bedeutung. Sie ermöglicht es den Einzelnen, ihre Rechte und Pflichten in verschiedenen Situationen zu verstehen und sich entsprechend zu verhalten.

Verschuldensabhängige Haftung

Verschuldensabhängige Haftung bzw. Verschuldenshaftung bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung, die aufgrund eines Verschuldens entsteht. Das bedeutet, dass eine Person oder Organisation nur dann haftbar gemacht werden kann, wenn ihr ein Fehlverhalten oder eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Im § 276 Absatz 1 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bezeichnet „Verschulden“ sowohl vorsätzliches als auch fahrlässiges Handeln. Es geht hierbei um die subjektive Vorwerfbarkeit einer Tat. Bei Haftungsfällen unterscheidet man zwischen Verschuldenshaftung und verschuldensunabhängiger Haftung. Bei der letzteren muss das Verhalten nur objektiv rechtswidrig, nicht aber persönlich vorwerfbar sein. Gemäß § 276 Absatz 1 Satz 1 BGB bezieht sich Verschuldenshaftung auf Vorsatz und Fahrlässigkeit. Je nach Schuldverhältnis kann die Haftung jedoch variieren. Die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten wird in § 277 BGB betont. Zudem haftet man nach § 278 BGB auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter verursacht werden.

Voraussetzungen für die verschuldensabhängige Haftung

Für die Anwendung der verschuldensabhängigen Haftung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Schaden: Es muss ein tatsächlicher Schaden entstanden sein. Dies kann sowohl ein materieller als auch ein immaterieller Schaden sein.
  2. Verschulden: Es muss nachgewiesen werden, dass der Schaden durch ein Verschulden verursacht wurde. Dies kann Vorsatz oder Fahrlässigkeit sein.
  3. Kausalität: Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen dem Verschulden und dem entstandenen Schaden bestehen.

Typische Fälle von verschuldensabhängiger Haftung

Hier sind typische Fälle von verschuldensabhängiger Haftung in Deutschland:

  • Vertragsverletzung: Wenn eine Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, haftet sie in der Regel für den daraus resultierenden Schaden, sofern sie verschuldet ist (z.B. nicht gelieferte Ware, mangelhafte Dienstleistung).
  • Deliktshaftung: Hierunter fällt die Haftung aus unerlaubten Handlungen gemäß §§ 823 ff. BGB, wie z.B.:
    • Körperverletzung
    • Sachbeschädigung
    • Verletzung des Persönlichkeitsrechts
  • Verkehrsunfall: Ein Fahrzeugführer, der durch seine Fahrlässigkeit einen Unfall verursacht, haftet für die entstandenen Schäden.
  • Ärztliche Behandlungsfehler: Ärzte haften, wenn sie aufgrund von Fahrlässigkeit einen Behandlungsfehler begehen und dem Patienten dadurch Schaden zufügen.
  • Haftung des Eigentümers einer Sache: Ein Eigentümer kann haftbar gemacht werden, wenn er fahrlässig zulässt, dass von seiner Sache eine Gefahr ausgeht (z.B. herabfallende Dachziegel).
  • Arbeitnehmerhaftung: Ein Arbeitnehmer kann haftbar gemacht werden, wenn er bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeiten schuldhaft Schaden verursacht.
  • Elternhaftung: Eltern können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht über ihre Kinder verletzen und diese einen Schaden verursachen (gemäß § 832 BGB).
  • Geschäftsführerhaftung: Geschäftsführer einer GmbH können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten verletzen und der Gesellschaft oder Dritten dadurch ein Schaden entsteht.
  • Tierhalterhaftung: Auch wenn dies primär eine verschuldensunabhängige Haftung ist, kann es Fälle geben, in denen das Verschulden des Tierhalters (z.B. unzureichende Aufsicht oder ungenügende Sicherung) eine Rolle spielt.
  • Vermieterhaftung: Ein Vermieter kann haftbar gemacht werden, wenn er fahrlässig zulässt, dass von der Mietsache Gefahren ausgehen (z.B. defekte Treppen oder Geländer).

Beispiele und Fallstudien

  • Autounfall: Ein Fahrer verursacht durch überhöhte Geschwindigkeit einen Unfall. Da ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, haftet er für die entstandenen Schäden.
  • Vertragsbruch: Ein Unternehmen liefert nicht die vereinbarte Ware. Da das Unternehmen vorsätzlich gehandelt hat, kann es für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

Grenzen und Ausnahmen

Es gibt Situationen, in denen die verschuldensabhängige Haftung nicht oder nur eingeschränkt greift:

  • Höhere Gewalt: Wenn ein Schaden durch ein unvorhersehbares und unvermeidbares Ereignis verursacht wird, wie z.B. ein Naturereignis.
  • Mitverschulden des Geschädigten: Wenn der Geschädigte selbst einen Teil des Schadens verursacht hat oder zu dessen Entstehung beigetragen hat.

Die verschuldensabhängige Haftung ist ein zentrales Element des Zivilrechts und stellt sicher, dass Personen und Organisationen für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden können. Es ist jedoch wichtig, die genauen Voraussetzungen und Grenzen dieser Haftungsart zu kennen, um ihre Anwendung korrekt zu verstehen und zu interpretieren.

Verschuldensunabhängige Haftung

Die verschuldensunabhängige Haftung, oft auch als objektive Haftung bezeichnet, stellt eine Form der Haftung dar, bei der es nicht auf ein Verschulden des Schädigers ankommt. Das bedeutet, dass eine Person oder Organisation haftbar gemacht werden kann, selbst wenn ihr kein Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.  Die verschuldensunabhängige Haftung erfordert daher kein persönliches Verschulden, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird gehaftet, unabhängig von einem Verschulden. Diese Haftung ist oft an besondere Gefahren gekoppelt, die von einer Sache ausgehen.

Typische Fälle von verschuldensunabhängiger Haftung

Verschuldensunabhängige Haftung tritt in bestimmten, gesetzlich festgelegten Fällen auf:

  • Produkthaftung (§ 1 ProdHaftG): Hersteller haften für Schäden durch fehlerhafte Produkte.
  • Tierhalterhaftung (§ 833 BGB): Tierhalter haften für Schäden, die ihr Tier verursacht.
  • Fahrzeughalterhaftung (§ 7 StVG): Halter haften für Schäden, die ihr Fahrzeug im Betrieb verursacht.
  • Irrtümliche Selbsthilfe (§ 231 BGB): Haftung, wenn sich eine an einer Sache anhaftende Gefahr realisiert.
  • Betriebshaftung: Ein Unternehmen kann für Schäden haftbar gemacht werden, die im Rahmen seines Betriebs entstehen, ohne dass ein individuelles Verschulden vorliegt.

Beispiele und Fallstudien

  • Tierbiss: Ein Hundebesitzer haftet für den Schaden, den sein Hund anrichtet, wenn dieser jemanden beißt, selbst wenn der Besitzer alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat.
  • Maschinenausfall: Ein Unternehmen, das eine fehlerhafte Maschine betreibt, haftet für Schäden, die durch den Ausfall dieser Maschine entstehen, auch wenn das Unternehmen nicht fahrlässig gehandelt hat.

Grenzen und Ausnahmen

Obwohl die verschuldensunabhängige Haftung weitreichend ist, gibt es dennoch Grenzen und Ausnahmen:

  • Vermeidbarer Schaden: Wenn der Geschädigte den Schaden hätte vermeiden können, kann dies die Haftung reduzieren oder ausschließen.
  • Höhere Gewalt: Ähnlich wie bei der verschuldensabhängigen Haftung, kann höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, als Ausnahme gelten.

Die verschuldensunabhängige Haftung stellt sicher, dass Geschädigte in bestimmten Fällen entschädigt werden, selbst wenn kein individuelles Verschulden vorliegt. Dies schützt Opfer und stellt einen Ausgleich in Situationen her, in denen es schwierig wäre, ein individuelles Verschulden nachzuweisen.

Gefährdungshaftung

Gefährdungshaftung ist eine spezielle Form der Haftung, bei der es nicht auf ein Verschulden des Schädigers ankommt. Stattdessen basiert sie auf der Idee, dass bestimmte Aktivitäten oder das Halten bestimmter Dinge von Natur aus gefährlich sind und daher eine besondere Verantwortung für denjenigen mit sich bringen, der diese Aktivität ausübt oder das Ding hält. Bei der Gefährdungshaftung steht daher nicht das Verschulden im Vordergrund, sondern erlaubte Handlungen, die eine Gefahr darstellen, wie etwa das Fahren eines Autos oder das Halten eines Tieres. Es wird nicht die Rechtmäßigkeit oder das Verschulden des Handelnden überprüft. Trotzdem muss jeder für die Folgen seiner Handlungen aufkommen, besonders wenn er davon profitiert.

Typische Anwendungsbereiche der Gefährdungshaftung

Die Gefährdungshaftung kommt in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens zur Anwendung:

  • Kraftfahrzeughalter (§ 833 Satz 1 BGB): Sie haften für Schäden, die durch den Betrieb ihres Fahrzeugs entstehen, unabhängig von einem Verschulden.
  • Tierhalter (§ 833 Satz 1 BGB): Insbesondere bei wilden Tieren haftet der Halter für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, ohne dass ihm ein Verschulden nachgewiesen werden muss.
  • Haftung des Pharmazieunternehmers bei Medikamentenschäden (§§ 84 ff. AMG): Betrifft Schäden, die durch Arzneimittel verursacht werden.
  • Haftung des Flugzeughalters §§ 33 ff. LuftVG): Bezieht sich auf Schäden, die durch den Betrieb eines Flugzeugs entstehen.
  • Betriebsgefahren: Unternehmen können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch gefährliche Maschinen oder Prozesse entstehen, selbst wenn sie alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben.

Beispiele und Fallstudien

  • Autounfall: Ein Autofahrer verursacht einen Unfall, ohne dass ihm ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Aufgrund der Gefährdungshaftung haftet er dennoch für die entstandenen Schäden.
  • Tierangriff: Ein Tiger aus einem Zoo entkommt und verursacht Schäden. Der Zoobetreiber haftet aufgrund der Gefährdungshaftung, selbst wenn er alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat.

Unterschied zur verschuldensabhängigen und verschuldensunabhängigen Haftung

Während die verschuldensabhängige Haftung ein Fehlverhalten des Schädigers voraussetzt und die verschuldensunabhängige Haftung in bestimmten gesetzlich festgelegten Fällen greift, basiert die Gefährdungshaftung auf der reinen Gefahr, die von einer Aktivität oder einem Ding ausgeht. Es ist nicht erforderlich, dem Schädiger ein Fehlverhalten nachzuweisen. Es reicht aus, dass er eine gefährliche Aktivität ausübt oder ein gefährliches Ding hält.  Die Gefährdungshaftung stellt sicher, dass Geschädigte in Fällen, in denen eine besondere Gefahr besteht, entschädigt werden, selbst wenn kein individuelles Verschulden vorliegt. Es handelt sich um eine Form der Risikoverteilung, bei der diejenigen, die eine besondere Gefahr schaffen, auch die Verantwortung für daraus resultierende Schäden übernehmen.

Produkthaftung

Produkthaftung bezieht sich auf die Verantwortung von Herstellern, Lieferanten und anderen Beteiligten für Schäden, die durch ihre Produkte verursacht werden, wie im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) festgelegt. Diese Form der Haftung basiert auf dem Prinzip, dass Verbraucher das Recht haben, sichere Produkte zu erwarten, und dass diejenigen, die Produkte auf den Markt bringen, dafür verantwortlich sind, sicherzustellen, dass diese keine Gefahr darstellen. Diese Haftung besteht, unabhängig von einem direkten Vertragsverhältnis zwischen Hersteller und Kunde, und ergänzt die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Um Unterschied dazu stehen Mängelgewährleistungsansprüche, die aus Kaufverträgen oder Garantien resultieren. Bei Mängelhaftung steht im Vordergrund, dass Kunden ein mangelfreies Produkt erhalten sollten. Bei Mängeln kann der Kunde Nacherfüllung oder Schadensersatz fordern, wobei das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer zentral ist. Die Produkthaftung hingegen fokussiert auf die Sicherheit des Produkts. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte keine Gefahr darstellen. Das ProdHaftG schützt insbesondere vor Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Es geht nicht primär um die Produktqualität für den Käufer.

Voraussetzungen für die Produkthaftung

Damit die Produkthaftung greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Defektes Produkt: Das Produkt muss einen Mangel oder Defekt aufweisen, der nicht durch unsachgemäße Verwendung oder Lagerung entstanden ist.
  2. Schaden: Es muss ein Schaden entstanden sein, der direkt durch den Produktmangel verursacht wurde.
  3. Kausalität: Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen dem Produktmangel und dem Schaden bestehen.

Beispiele und Fallstudien

  • Defekte Bremsen: Ein Autohersteller bringt ein Fahrzeug mit defekten Bremsen auf den Markt. Ein Kunde hat daraufhin einen Unfall. Der Hersteller kann aufgrund der Produkthaftung für den Schaden haftbar gemacht werden.
  • Kontaminierte Lebensmittel: Ein Lebensmittelhersteller verkauft verseuchte Produkte, die zu Krankheiten bei Verbrauchern führen. Der Hersteller haftet für die entstandenen gesundheitlichen Schäden.

Grenzen und Ausnahmen

Auch bei der Produkthaftung gibt es Grenzen und Ausnahmen:

  • Verjährung: Schadensersatzansprüche aufgrund von Produktmängeln können verjähren, je nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.
  • Eigenverschulden: Wenn der Schaden durch unsachgemäße Verwendung oder Missachtung von Warnhinweisen entstanden ist, kann dies die Haftung des Herstellers reduzieren oder ausschließen.

Die Produkthaftung spielt eine zentrale Rolle im Verbraucherschutz. Sie stellt sicher, dass Unternehmen für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich sind und Verbraucher vor gefährlichen oder mangelhaften Produkten geschützt werden.

Besonderheiten und Unterschiede

Die oben genannten verschiedene Haftungsarten, haben jeweils eigene Voraussetzungen und Konsequenzen. Dieser Abschnitt beleuchtet und vergleicht kurz zusammengefasst ihre Besonderheiten und Unterschiede.

Vergleich der verschiedenen Haftungsarten

Die verschiedenen Haftungsarten im Zivilrecht bieten jeweils eigene Mechanismen, um den Geschädigten zu schützen und den Schädiger zur Verantwortung zu ziehen. Während die verschuldensabhängige Haftung ein individuelles Fehlverhalten voraussetzt, greifen die verschuldensunabhängige Haftung und die Gefährdungshaftung auch ohne individuelles Verschulden. Die Produkthaftung hingegen konzentriert sich speziell auf Mängel und Defekte von Produkten.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

  • Gemeinsamkeiten: Alle Haftungsarten dienen dem Schutz des Geschädigten und der Verteilung des Risikos. Sie basieren auf dem Grundsatz, dass derjenige, der einen Schaden verursacht oder eine besondere Gefahr schafft, auch für die Folgen verantwortlich ist.
  • Unterschiede: Die Voraussetzungen und der Anwendungsbereich variieren je nach Haftungsart. Während beispielsweise die Gefährdungshaftung aufgrund der bloßen Gefahr greift, erfordert die verschuldensabhängige Haftung den Nachweis eines Fehlverhaltens.

Rechtliche Konsequenzen und Auswirkungen

Die rechtlichen Konsequenzen können je nach Haftungsart variieren:

  • Schadensersatz: In den meisten Fällen hat der Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz. Die Höhe und Art des Schadensersatzes können jedoch je nach Haftungsart und den Umständen des Einzelfalls variieren.
  • Regressansprüche: In bestimmten Fällen können auch Regressansprüche gegen Dritte bestehen, beispielsweise wenn ein Produktmangel auf einen Zulieferer zurückzuführen ist.

Die Kenntnis der verschiedenen Haftungsarten und ihrer Besonderheiten ist für Juristen, Unternehmen und Verbraucher von entscheidender Bedeutung, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen und sich vor rechtlichen Risiken zu schützen.

Fazit

Die verschiedenen Haftungsarten im Zivilrecht bieten ein komplexes, aber notwendiges System, um die Rechte und Interessen der Betroffenen zu schützen. Von der verschuldensabhängigen Haftung, die individuelles Fehlverhalten voraussetzt, bis hin zur Produkthaftung, die sich auf Mängel und Defekte konzentriert, bietet jede Haftungsart spezifische Mechanismen zur Regelung von Schadensfällen.

Bedeutung der Haftungsarten im modernen Zivilrecht

In der heutigen Gesellschaft, in der Interaktionen und Transaktionen immer komplexer werden, ist das Verständnis der verschiedenen Haftungsarten von entscheidender Bedeutung. Sie bieten nicht nur einen rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Schadensfällen, sondern auch eine klare Richtlinie für die Verantwortlichkeiten und Pflichten der Beteiligten. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen in rechtliche Prozesse zu stärken und sicherzustellen, dass die Rechte der Geschädigten gewahrt bleiben.

Ausblick und zukünftige Entwicklungen

Mit der fortschreitenden Entwicklung von Technologie und Gesellschaft ist zu erwarten, dass auch die Haftungsarten im Zivilrecht weiterentwickelt werden. Neue Technologien, wie autonomes Fahren oder künstliche Intelligenz, könnten neue Herausforderungen für das Haftungsrecht mit sich bringen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Juristen, Unternehmen und Verbraucher stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung bleiben, um sich effektiv in der modernen Rechtslandschaft zu bewegen.

Unklarheiten im Haftungsrecht? Wir helfen weiter!

Das Zivilrecht und insbesondere das Haftungsrecht können komplex und verwirrend sein. Ob es sich um Fragen zur verschuldensabhängigen Haftung, zur Gefährdungshaftung oder zu anderen Aspekten des Haftungsrechts handelt – die richtige rechtliche Einschätzung ist entscheidend. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie in einer bestimmten Situation rechtlich stehen oder wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte verletzt wurden, sind wir hier, um Ihnen zu helfen. Nutzen Sie unsere Ersteinschätzung, um Klarheit zu gewinnen, und lassen Sie sich anschließend umfassend von uns beraten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und sichern Sie sich professionelle Unterstützung!

Häufige Fragen und Antworten: FAQs

  • Was bedeutet „verschuldensabhängige Haftung“? – Verschuldensabhängige Haftung bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung, die aufgrund eines individuellen Fehlverhaltens oder Verschuldens entsteht. Es bedeutet, dass eine Person oder Organisation nur dann haftbar gemacht werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
  • In welchen Fällen kommt die verschuldensunabhängige Haftung zur Anwendung? – Die verschuldensunabhängige Haftung tritt in Situationen ein, in denen eine Person oder Organisation für einen Schaden verantwortlich gemacht wird, unabhängig davon, ob sie ein Verschulden trifft oder nicht. Typische Beispiele sind bestimmte Gefahrenquellen, wie der Betrieb eines Kernkraftwerks, bei denen der Betreiber unabhängig von einem eigenen Verschulden haftet.
  • Wie unterscheidet sich die Gefährdungshaftung von anderen Haftungsarten? – Gefährdungshaftung ist eine spezielle Form der verschuldensunabhängigen Haftung. Sie bezieht sich auf Situationen, in denen eine Person oder Organisation aufgrund der bloßen Existenz oder des Betriebs einer potenziell gefährlichen Quelle haftbar gemacht wird, ohne dass ein individuelles Fehlverhalten nachgewiesen werden muss.
  • Welche rechtlichen Schritte können bei Verstößen gegen die Produkthaftung unternommen werden? – Bei Verstößen gegen die Produkthaftung können Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies kann den Ersatz von Sachschäden, Personenschäden oder sonstigen Vermögensschäden umfassen. Abhängig von der Schwere des Verstoßes können auch strafrechtliche Maßnahmen gegen den Hersteller oder Vertreiber eingeleitet werden.
  • Warum sind die Unterschiede zwischen den Haftungsarten im Zivilrecht so wichtig? – Die Unterschiede zwischen den Haftungsarten im Zivilrecht sind von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage für die Bestimmung der Verantwortlichkeiten und Rechte der beteiligten Parteien in Schadensfällen bilden. Ein klares Verständnis dieser Unterschiede gewährleistet, dass die Rechte der Geschädigten geschützt werden und dass die Verantwortlichen angemessen zur Rechenschaft gezogen werden.

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