Ein Fiat-Fahrer kämpfte um die Kostentragung bei einer verzögerten Schadensregulierung, nachdem er über drei Monate vergeblich auf die Zahlung für einen Parkplatzunfall gewartet hatte. Der Versicherer forderte trotz Gutachten immer neue Unterlagen an und provoziert damit die Frage, ab wann eine vorschnelle Klageerhebung nach einem Autounfall zulässig ist.
Übersicht
- 1 Das Wichtigste in Kürze
- 2 Wer trägt die Kostentragung bei einer verzögerten Schadensregulierung?
- 3 Welche Gesetze regeln die Prüfungsfrist für die Kfz-Versicherung?
- 4 Warum verweigerte die Versicherung zunächst die Zahlung?
- 5 Wie entschied das Oberlandesgericht Stuttgart über den Anlass zur Klageerhebung?
- 6 Welche Konsequenzen hat das Urteil für die Verzögerung der Regulierung durch die Versicherung?
- 7 Experten Kommentar
- 8 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- 8.1 Gilt die Kostenerstattung auch wenn die Versicherung erst nach Klageeinreichung zahlt?
- 8.2 Darf die Versicherung trotz Gutachten weitere Fotos oder Reparaturpläne zur Prüfung verlangen?
- 8.3 Ab wann darf ich klagen ohne auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben?
- 8.4 Kann die Versicherung die Zahlung wegen eines fehlenden Belegs zum Vorschaden verweigern?
- 8.5 Muss ich Prozesskosten tragen wenn die Versicherung ein sofortiges Anerkenntnis abgibt?
- 9 Das vorliegende Urteil
Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 3 W 45/23
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
- Datum: 30.08.2023
- Aktenzeichen: 3 W 45/23
- Verfahren: Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Prozessrecht
Versicherung muss Prozesskosten tragen wegen unnötiger Verzögerung der Schadensregulierung trotz vorliegender Gutachten.
- Das Gericht wertete späte Forderungen nach weiteren Fotos als reine Verzögerungstaktik
- Versicherungen haben üblicherweise vier bis sechs Wochen Zeit für die Schadensprüfung
- Unbegründete Nachforderungen geben dem Geschädigten einen berechtigten Anlass für eine Klage
- Die Versicherung zahlt alle Verfahrenskosten bei einer Zahlung erst nach Klageerhebung
Wer trägt die Kostentragung bei einer verzögerten Schadensregulierung?
Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug. Doch oft beginnt der wahre Stress erst nach dem eigentlichen Zusammenstoß, wenn die gegnerische Versicherung die Zahlung hinauszögert. Taktische Spielchen, endlose Nachforderungen von Belegen und das Verstreichenlassen von Fristen gehören für viele Anwälte zum Alltag. Doch ab wann ist der Geduldsfaden juristisch offiziell gerissen? Wann darf ein Unfallopfer klagen, ohne auf den Kosten sitzenzubleiben, selbst wenn die Versicherung kurz nach Klageeinreichung plötzlich zahlt?

Diese Fragen klärte das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Beschluss vom 30.08.2023 (Az. 3 W 45/23). Der Fall zeigt exemplarisch, wie Gerichte reagieren, wenn Versicherer die Regulierung künstlich in die Länge ziehen und immer neue, unnötige Hürden aufbauen. Im Zentrum stand ein Streit um die Prozesskosten nach einer sogenannten Erledigung der Hauptsache.
Am 30. Januar 2023 ereignete sich auf einem Mitarbeiterparkplatz in D ein klassischer Blechschaden. Ein Mitarbeiter kollidierte mit dem ordnungsgemäß geparkten Fiat 500 einer Kollegin. Die Schuldfrage war eindeutig: Der Fahrer des anderen Wagens hatte den Unfall verursacht, und seine Haftpflichtversicherung musste für den Schaden aufkommen.
Doch statt einer zügigen Abwicklung entwickelte sich ein zähes Ringen um Unterlagen und Fristen, das schließlich vor dem Landgericht Ulm und später vor dem Oberlandesgericht Stuttgart landete.
Welche Gesetze regeln die Prüfungsfrist für die Kfz-Versicherung?
Um den Streit zwischen der Fiat-Besitzerin und dem Versicherungskonzern zu verstehen, ist ein Blick in die juristische Mechanik der Schadensregulierung notwendig. Das deutsche Recht billigt jedem Haftpflichtversicherer eine angemessene Prüfungsfrist zu.
Nach einem Unfall kann der Geschädigte nicht erwarten, dass das Geld am nächsten Tag auf dem Konto ist. Die Versicherung muss Zeit haben, den Unfallhergang zu prüfen, die Haftung dem Grunde nach zu klären und die Höhe des Schadens zu bewerten. In der Rechtsprechung hat sich hierfür ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen etabliert. Dieser Zeitraum beginnt, sobald der Versicherung alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Die Rechtsgrundlage für die Forderung nach Unterlagen findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Konkret regelt § 119 Abs. 3 VVG, dass der Geschädigte (als Dritter) verpflichtet ist, der Versicherung die zur Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Belege vorzulegen.
Die Gefahr der vorschnellen Klage
Klagt ein Unfallopfer zu früh – also bevor diese Prüfungsfrist abgelaufen ist –, geht es ein hohes finanzielles Risiko ein. Selbst wenn die Klage in der Sache berechtigt ist, kann die Versicherung ein sogenanntes sofortiges Anerkenntnis nach § 93 ZPO abgeben. Das bedeutet: Der Versicherer sagt vor Gericht: „Ja, wir zahlen alles, aber wir hätten das auch ohne Klage getan, wenn man uns nur Zeit gelassen hätte.“
In diesem Fall muss der Kläger – hier die Autobesitzerin – die gesamten Prozesskosten tragen, obwohl sie den Prozess „gewonnen“ hat. Der Gesetzgeber will so verhindern, dass Gerichte mit unnötigen Klagen überflutet werden, die durch einfaches Abwarten hätten gelöst werden können.
Die Wende durch Erledigungserklärung
Im vorliegenden Fall zahlte die Versicherung kurz nach Einreichung der Klage. Beide Parteien erklärten den Streit in der Hauptsache daraufhin für erledigt. Das Gericht muss dann nur noch über eines entscheiden: Wer zahlt die Anwälte und die Gerichtskosten?
Diese Entscheidung trifft das Gericht nach billigem Ermessen gemäß § 91a ZPO. Es prüft hypothetisch: Wer hätte den Prozess wahrscheinlich verloren, wenn er zu Ende geführt worden wäre? Und vor allem: Wer hat durch sein Verhalten Anlass zur Klage gegeben?
Warum verweigerte die Versicherung zunächst die Zahlung?
Die Auseinandersetzung begann unmittelbar nach dem Unfall. Die geschädigte Fiat-Fahrerin fackelte nicht lange und beauftragte einen Sachverständigen. Bereits am 2. Februar 2023 – also nur drei Tage nach dem Unfall – lag das Gutachten vor. Es wurde der gegnerischen Versicherung umgehend zugesandt.
Das Gutachten enthielt einen wichtigen Hinweis: Der Fiat 500 hatte bereits reparierte Vorschäden. Der Sachverständige notierte, dass eine entsprechende Reparaturrechnung für diese alten Schäden vorgelegt werden könne.
Das Schweigen der Assekuranz
Zunächst geschah wochenlang wenig. Erst mit einem Schreiben vom 7. März 2023 – über einen Monat nach Erhalt des Gutachtens – meldete sich der Versicherungskonzern. Die Sachbearbeiter teilten mit, man werde die Erstattung zurückstellen. Der Grund: Es fehlten angeblich ausreichende Informationen zu Art, Umfang und Entstehung der Vorschäden.
Die Anwältin der Autobesitzerin reagierte am 14. März 2023 und setzte eine klare Frist zur Zahlung bis zum 25. März 2023. Diese Frist verstrich ergebnislos.
Die Eskalation im April
Am 13. April 2023, also fast zweieinhalb Monate nach dem Unfall, kam es zum entscheidenden Kontakt. Die Kanzlei der Geschädigten hakte telefonisch nach. Eine Mitarbeiterin der Versicherung versprach zwar, sich der Sache anzunehmen, doch gleichzeitig ging ein neues Schreiben der Versicherung ein.
Darin lehnte das Unternehmen die Zahlung erneut ab und erhöhte die Anforderungen. Man verlangte nun zusätzlich:
- Eine Reparaturkostenrechnung zum Vorschaden.
- Weitere Fotos des aktuell geltend gemachten Schadens.
- Einen detaillierten Reparaturablaufplan.
Für die Fiat-Besitzerin war damit das Maß voll. Sie reichte am 2. Mai 2023 Klage beim Landgericht Ulm ein. Erst danach überwies die Versicherung das Geld. Das Landgericht entschied anschließend, dass die Versicherung die Kosten des Rechtsstreits tragen müsse, da sie Anlass zur Klage gegeben habe. Gegen diesen Kostenbeschluss legte die Versicherung sofortige Beschwerde ein und zog vor das Oberlandesgericht Stuttgart.
Wie entschied das Oberlandesgericht Stuttgart über den Anlass zur Klageerhebung?
Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz vollumfänglich und wies die Beschwerde der Versicherung zurück. Die Richter des 3. Zivilsenats arbeiteten in ihrer Begründung akribisch heraus, warum das Verhalten der Versicherung nicht mehr von einer legitimen Prüfung gedeckt war, sondern als Verzögerungstaktik gewertet werden musste.
War die Klage „vorschnell“?
Die zentrale Frage lautete: War die Klage vom 2. Mai 2023 verfrüht? Hatte die Versicherung zu diesem Zeitpunkt noch ein legitimes Prüfungsrecht?
Das Gericht verneinte dies deutlich. Zwar gesteht die Rechtsprechung Versicherern besagte Prüfungsfrist von vier bis sechs Wochen zu. Doch im konkreten Fall war dieser Zeitraum längst überschritten. Das Gutachten lag seit dem 2. Februar vor. Bis zur Klageerhebung waren drei Monate vergangen.
Das Gericht stellte klar:
„Ein dilatorisches, auf eine Verzögerung der Regulierung gerichtetes Verhalten des Haftpflichtversicherers ist nicht zu billigen.“
Die Sinnlosigkeit der Nachforderungen
Besonders kritisch sahen die Richter das Schreiben der Versicherung vom 13. April 2023. Die Forderung nach „weiteren aussagekräftigen Fotos“ und einem „Reparaturablaufplan“ entlarvte das Gericht als reine Hinhaltetaktik.
Der Sachverständige hatte seinem Gutachten bereits umfassende Lichtbilder beigefügt. Warum diese nicht ausreichen sollten, konnte die Versicherung auch im Prozess nicht erklären. Das Gericht führte aus, dass für die Prüfung der Einstandspflicht keine weiteren Bilder notwendig waren.
Auch die Forderung nach einem Reparaturablaufplan wiesen die Richter zurück. Ein solcher Plan ist normalerweise nur relevant, um Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer einer Reparatur zu berechnen. Da die Geschädigte jedoch pauschal Nutzungsausfall für eine bereits definierte Zeit geltend machte, war ein Ablaufplan überflüssig.
Das OLG Stuttgart formulierte dazu treffend:
„Die Beklagte ist über das Maß einer berechtigten Prüfung hinausgegangen, als sie mit Schreiben vom 13.04.2023 weitere Lichtbilder und die Vorlage eines Reparaturablaufplans verlangte.“
Der Streit um die Vorschaden-Rechnung
Das stärkste Argument der Versicherung war das Fehlen der Rechnung über die Reparatur des Vorschadens. Sie argumentierte, ohne diesen Beleg habe sie nicht prüfen können, ob der neue Schaden sich mit dem alten überschneide. Da die Klägerin diese Rechnung erst mit der Klageschrift eingereicht habe, sei die Klage vorher nicht zulässig gewesen.
Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten. Zwar kann das Fehlen wichtiger Belege eine Zurückhaltung der Zahlung rechtfertigen. Doch im vorliegenden Fall wogen die anderen, unberechtigten Forderungen der Versicherung schwerer.
Die Richter betonten, dass die Versicherung bereits im März hätte konkret sagen müssen, was fehlt. Stattdessen wartete sie bis April, um dann ein ganzes Bündel an Forderungen zu stellen, von denen die meisten (Fotos, Ablaufplan) unberechtigt waren. Wer als Versicherer so agiert und die Regulierung durch unnötige Zusatzforderungen blockiert, kann sich später nicht darauf berufen, dass ein Dokument tatsächlich noch gefehlt habe.
Das Gericht analysierte die Kausalität: Die Versicherung hatte durch ihr gesamtes Verhalten gezeigt, dass sie nicht regulierungswillig war. Die Forderung nach den unsinnigen Zusatzdokumenten (Fotos, Ablaufplan) war der eigentliche „Anlass zur Klage“.
Die Anwendung von § 93 ZPO scheitert
Damit fiel auch der Rettungsanker der Versicherung, der § 93 ZPO. Da die Versicherung durch ihre ungerechtfertigten Nachforderungen am 13. April selbst die Ursache für den Gang zum Gericht gesetzt hatte, konnte sie nicht so behandelt werden, als sei sie vom Prozess überrascht worden.
Die Richter stellten fest, dass die Zahlung nach Klageerhebung ein starkes Indiz dafür war, dass die Versicherung die Forderung eigentlich für berechtigt hielt. Da sie vorher künstlich verzögert hatte, muss sie nun auch die Kosten tragen.
Das Gericht fasste zusammen:
„Die Beklagte hat durch ihr Verhalten Veranlassung zur Klage gegeben. […] Die Beklagte hat die Schadensregulierung in einer nicht zu rechtfertigenden Weise verzögert.“
Welche Konsequenzen hat das Urteil für die Verzögerung der Regulierung durch die Versicherung?
Der Beschluss des OLG Stuttgart sendet ein wichtiges Signal an die Regulierungspraxis der Versicherer. Er stärkt die Position von Unfallopfern, die sich einer Hinhaltetaktik ausgesetzt sehen.
Die Kostenlast liegt beim Versicherer
Im Ergebnis müssen die Beklagten – also der Unfallverursacher und seine Versicherung als Gesamtschuldner – sämtliche Kosten des Verfahrens tragen. Dazu gehören:
- Die Gerichtskosten für das Verfahren vor dem Landgericht Ulm.
- Die Kosten für das Beschwerdeverfahren vor dem OLG Stuttgart.
- Die eigenen Anwaltskosten der Versicherung.
- Die Anwaltskosten der geschädigten Fiat-Fahrerin.
Grenzen der Mitwirkungspflicht
Das Urteil präzisiert die Mitwirkungspflichten nach § 119 VVG. Zwar müssen Geschädigte Informationen liefern, aber sie müssen sich nicht schikanieren lassen. Wenn ein Gutachten bereits alle relevanten Fotos enthält, darf die Versicherung nicht pauschal „bessere Bilder“ fordern, nur um Zeit zu gewinnen. Auch das Anfordern von technischen Ablaufplänen, die für die konkrete Abrechnung irrelevant sind, wird als unzulässige Verzögerung gewertet.
Für die Praxis bedeutet dies: Versicherungen müssen ihre Nachforderungen konkret und zeitnah stellen. Werden Forderungen erst nach Monaten „nachgeschoben“ oder sind sie offensichtlich unnötig, riskieren die Konzerne, in einen teuren Prozess gezwungen zu werden, dessen Kosten sie am Ende selbst tragen müssen.
Kein Freibrief für sofortiges Klagen
Gleichzeitig bleibt die Warnung bestehen: Wer zu früh klagt (innerhalb der 4-6 Wochen Frist), riskiert weiterhin, auf den Kosten sitzenzubleiben. Im vorliegenden Fall war die Klage nur deshalb sicher, weil die Versicherung die Grenzen des Erlaubten deutlich überschritten hatte und weit über zwei Monate vergangen waren.
Die Rechtsbeschwerde wurde vom Senat nicht zugelassen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig und bestätigt die Linie der Instanzgerichte, die zunehmend kritisch auf automatisierte Verzögerungsbausteine in der Schadenregulierung blicken.
Versicherung verzögert die Zahlung? Wehren Sie sich rechtssicher
Die Taktik der Versicherer, berechtigte Schadenszahlungen durch unnötige Nachforderungen in die Länge zu ziehen, ist oft rechtswidrig. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die aktuelle Rechtsprechung und setzt Ihre Ansprüche konsequent gegen die Versicherung durch. Wir prüfen Ihre Fristen und übernehmen die gesamte Korrespondenz, damit Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben.
Experten Kommentar
Der Verweis auf Vorschäden ist die Allzweckwaffe der Versicherer, um Zahlungen monatelang ohne echtes Risiko zu blockieren. Sobald im Gutachten das Wort „repariert“ auftaucht, schalten Sachbearbeiter auf stur und fordern Belege an, die für den aktuellen Fall oft völlig irrelevant sind. Diese künstliche Komplexität soll Geschädigte zermürben und zu faulen Vergleichen drängen.
Erst mit der Klagezustellung landet die Akte meist bei einem echten Juristen statt in der automatisierten Standard-Sachbearbeitung. Ich rate dazu, nach fruchtlosem Ablauf der Sechs-Wochen-Frist konsequent den Klageweg vorzubereiten, statt auf die nächste vertröstende E-Mail zu warten. Nur der drohende Kostenbeschluss eines Gerichts bricht am Ende die kalkulierte Hinhaltetaktik der Konzerne.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt die Kostenerstattung auch wenn die Versicherung erst nach Klageeinreichung zahlt?
JA, die Versicherung muss die Kosten meist auch bei später Zahlung tragen. Entscheidend ist dabei, dass der Versicherer durch sein vorheriges Verhalten Veranlassung zur Klage gegeben hat. Wenn die Regulierung unberechtigt verzögert wurde, schützt die späte Zahlung den Gegner nicht vor der gesetzlichen Kostenpflicht.
Nach der Zahlung wird der Rechtsstreit für erledigt erklärt. Das Gericht entscheidet dann gemäß § 91a ZPO nach billigem Ermessen über die Kosten. Hat die Versicherung Fristen fruchtlos verstreichen lassen, trägt sie sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Die Zahlung gilt als Indiz für die Berechtigung Ihrer Forderung. Nur bei einer vorschnellen Klage ohne Mahnung tragen Sie die Kosten selbst. Das Gericht prüft, ob die Klageerhebung notwendig war. Versicherer scheitern oft beim Versuch, sich so der Kostenpflicht zu entziehen.
Unser Tipp: Prüfen Sie vor der Klage genau, ob die Versicherung die Zahlung bereits endgültig verweigert hat. Dokumentieren Sie alle fruchtlos verstrichenen Fristen lückenlos.
Darf die Versicherung trotz Gutachten weitere Fotos oder Reparaturpläne zur Prüfung verlangen?
Nein, die Versicherung darf keine unnötigen Unterlagen wie zusätzliche Fotos fordern, wenn bereits ein aussagekräftiges Sachverständigengutachten vorliegt. Das OLG Stuttgart wertet solche pauschalen Nachforderungen oft als unzulässige Verzögerungstaktik. Dies gilt besonders, wenn die geforderten Details bereits im Gutachten enthalten sind.
Das Gericht stellte klar, dass Forderungen nach weiteren Lichtbildern oder einem Reparaturablaufplan über das Maß berechtigter Prüfungen hinausgehen. Solche Anfragen sind objektiv nicht notwendig für die Schadensregulierung. Besonders bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis ist ein Ablaufplan völlig irrelevant. Werden dennoch irrelevante Dokumente verlangt, gilt dies juristisch als Verweigerung der Regulierung. Damit endet die Prüfungsfrist der Versicherung sofort. Sie können dann die Klagefreigabe durch Ihren Anwalt prüfen lassen.
Unser Tipp: Vergleichen Sie die Forderung mit dem vorliegenden Gutachten. Sind die Informationen bereits enthalten, verweisen Sie lediglich darauf. Erfüllen Sie keine unnötigen Wünsche zur Zeitersparnis.
Ab wann darf ich klagen ohne auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben?
Sie dürfen klagen, sobald die angemessene Prüfungsfrist von vier bis sechs Wochen abgelaufen ist. Diese Frist beginnt erst, wenn der Versicherung alle notwendigen Belege vorliegen. Vor diesem Zeitpunkt riskieren Sie ein kostspieliges sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO. Sie blieben dann trotz Erfolg auf den Gerichtskosten sitzen.
Die Rechtsprechung räumt Versicherern diesen Zeitraum zur Prüfung des Sachverhalts und der Haftungslage ein. Erst nach Ablauf dieses Zeitfensters oder bei offensichtlicher Hinhaltetaktik gilt der juristische Geduldsfaden als gerissen. In einem Beispielfall waren bereits drei Monate vergangen. Dies machte die Klageerhebung definitiv sicher. Fordert die Versicherung grundlos immer neue Unterlagen an, endet die Frist vorzeitig. Ohne berechtigten Grund darf die Regulierung nicht verzögert werden.
Unser Tipp: Markieren Sie sich den Tag der Gutachtenübermittlung im Kalender und rechnen Sie sechs Wochen hinzu. Prüfen Sie vorher genau, ob wirklich alle geforderten Belege eingereicht wurden.
Kann die Versicherung die Zahlung wegen eines fehlenden Belegs zum Vorschaden verweigern?
NEIN – die Versicherung darf die Zahlung nicht pauschal aufgrund eines fehlenden Belegs zum Altschaden verweigern. Zwar sind Nachweise über reparierte Vorschäden grundsätzlich wichtig. Dennoch darf die Versicherung diese Lücke nicht missbräuchlich als Vorwand nutzen. Dies gilt besonders bei einer gezielten Regulierungsverzögerung.
Das OLG Stuttgart entschied, dass Versicherer ihr Recht auf Einwand verlieren können. Dies geschieht durch die Blockade mittels unnötiger Zusatzforderungen. Fordert das Unternehmen etwa sinnlose Fotos an, betreibt es eine Verzögerungstaktik. Erfolgt die Rüge erst nach drei Monaten, gilt dies als Ausrede. Das Gericht bewertet das gesamte Verhalten während der Bearbeitungszeit. Wer Regulierungen so blockiert, kann sich nicht auf fehlende Dokumente berufen.
Unser Tipp: Prüfen Sie genau, wann die Versicherung den Beleg erstmals konkret angefordert hat. Erfolgte dies erst nach monatelangem Schriftverkehr, sollten Sie rechtlichen Druck ausüben.
Muss ich Prozesskosten tragen wenn die Versicherung ein sofortiges Anerkenntnis abgibt?
Es kommt darauf an, ob die Versicherung vorab Anlass zur Klage gegeben hat. Grundsätzlich zahlt der Kläger die Kosten, wenn der Beklagte sofort anerkennt und völlig schuldlos ist. Hat die Versicherung jedoch trotz Fristsetzung nicht gezahlt, muss sie sämtliche Kosten des Rechtsstreits übernehmen.
Nach § 93 ZPO schützt ein Anerkenntnis die Versicherung nur, wenn sie nicht zur Klage provoziert hat. Sie darf nicht überrascht tun, wenn sie zuvor monatelang blockiert hat. Unberechtigte Nachforderungen von Dokumenten gelten juristisch als Hinhaltetaktik. War die Versicherung bereits im Verzug, hat sie die Prozessursache selbst gesetzt. In diesem Fall greift die Schutzwirkung nicht und sie zahlt trotz Anerkenntnis alle Kosten.
Unser Tipp: Setzen Sie der Versicherung vorab eine letzte Zahlungsfrist von zehn Tagen. Verstreicht diese, ist der Anlass zur Klage dokumentiert. Die Versicherung trägt dann trotz Anerkenntnis alle Kosten.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Stuttgart – Aktenzeichen: 3 W 45/23 – Beschluss vom 30.08.2023
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.
