Skip to content
Menu

Der Umtausch von Geschenken zu Weihnachten

weihnachtsgeschenke umtauschenAlle Jahre wieder: Trotz aller Bemühungen der lieben Verwandten kommt es zu Weihnachten immer wieder vor, dass ein Kleidungsstück nicht passt, der Wunsch eines bestimmten Buches sowohl von der Oma als auch von der Tante erfüllt wurden und deshalb jetzt doppelt unter dem Weihnachtsbaum liegt und die Mutter einfach nicht eingesehen hat, dass sich ihr Sohn nicht über ein Puppenhaus freuen wird, obwohl sie selber doch als Kind so viel Spaß damit hatte.

Aber was tun wenn ein Geschenk nicht dem Wunsch des Beschenkten entspricht? Welche Rechte und Möglichkeiten bestehen, um unpassende oder doppelte Geschenke umzutauschen oder zurückzugeben?

Umtausch:

Ein Recht zum Umtausch besteht nicht. Ist die Ware frei von Mängeln, hat der Käufer kein Recht diese einfach im Geschäft zurückzugeben und hierfür den Kaufpreis zurück-zuverlangen – denn „pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten. Viele Geschäfte bieten jedoch freiwillig an, die Ware unter bestimmten Bedingungen wieder zurückzunehmen. Da hierzu keine Pflicht besteht können die Voraussetzungen für einen solchen freiwilligen Umtausch von den Händlern frei bestimmt werden. So kann verlangt werden, dass ein Umtausch nur gegen Vorlage des Kassenbons, innerhalb eines gewissen Zeitraums oder nur gegen eine Gutschrift erfolgt. Viele große Kaufhäuser erstatten sogar den Kaufpreis zurück. Da ein Umtausch oder die Rücknahme von Artikeln einzig auf Kulanzbasis geschieht, sollten Käufer sich vor dem Kauf immer darüber informieren, ob und wenn ja, zu welchen Konditionen der Verkäufer eine Ware zurücknimmt.

Reklamation:

Umtausch, rückgabe und reklamation von weihnachtsgeschenken - Ihre rechteGanz anders sieht die Sache aus, wenn die Ware nicht mangelfrei ist. In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, die gekaufte Ware beim Verkäufer zu reklamieren und innerhalb von zwei Jahren vom sogenannten Gewährleistungsrecht Gebrauch zu machen. Dabei ist zu beachten, dass der Käufer grundsätzlich beweisen muss, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt des Kaufs (bzw. bei Warenübergabe an ihn) defekt war. Der Gesetzgeber hat jedoch vorgesehen, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach Warenübergabe davon auszugehen ist, dass die Ware bereits zum Kaufzeitpunkt fehlerhaft war – den Käufer trifft innerhalb dieses Zeitraum also keine diesbezügliche Beweislast.

Aber auch wenn die Ware mangelhaft war kann der Käufer nicht sofort vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Zunächst muss er dem Verkäufer die Möglichkeit geben die Sache zu reparieren oder durch eine neue und mangelfreie Sache zu ersetzen. Hierzu sollte der Käufer eine angemessene Frist setzen. Wird der Mangel nicht behoben und dem Käufer auch kein Ersatz zur Verfügung gestellt, besteht die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten. Reklamieren sollte man immer direkt beim Verkäufer.

Garantie:

Viele Hersteller bieten darüber hinaus eine Garantie an. Ist dies der Fall, besteht neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer auch ein Anspruch des Käufers gegenüber dem Hersteller. Herstellergarantien sind jedoch freiwillig. Wie auch bei dem Umtausch können die an einen Garantieanspruch geknüpften Bedingungen daher frei von dem Hersteller festgelegt werden.

Online-Käufe:

Wurde die Ware im Online-Handel gekauft und nicht in einem Geschäft vor Ort hat der Käufer weitergehende Rechte. Beim Abschluss eines sogenannten Fernabsatzvertrages (per Internet oder Telefon) hat der Käufer eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Der Grund hierfür ist, dass die Ware vor dem Kauf nicht direkt vor Ort begutachtet werden konnte. Der Käufer kann auch dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn die Ware absolut fehlerfrei ist. Gründe für die Rückgabe muss er nicht nennen. Jedoch ist der Käufer verpflichtet die Ware zurückzusenden. Der Käufer hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung kraft Gesetzes zu tragen. Der Verkäufer muss den Käufer von dieser Pflicht jedoch unterrichten. Versäumt der Verkäufer dies, trägt er die Rücksendekosten selbst.

Ausnahmen:

Doch auch unter Berufung auf das Widerrufsrecht sind einige Artikel von der Rückgabe ausgeschlossen. Theater- und Konzerttickets oder entsiegelte CDs oder DVDs müssen vom Verkäufer nicht zurückgenommen werden. Hier bleibt häufig leider nur noch der Weiterverkauf.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen rechtlichen Angelegenheiten. Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile und Rechtstipps

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!