LG Lübeck, Urteil vom 24.06.2011, Aktenzeichen: 6 O 497/10
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 20.651,30 nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 3.607,00 seit dem 28.11.2009, aus weiteren EUR 13.217,90 …

Tritt innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf einer Ware ein Mangel auf, wird nach § 476 BGB vermutet, dass dieser Mangel bereits zu dem Zeitpunkt vorgelegen hat, als der Käufer die Ware erhalten hat (sog. Gefahrübergang). Der Bundesgerichtshof hat …
– Der …