OLG Oldenburg
Az.: 13 U 136/12
Urteil vom 09.07.2013
Leitsatz:
Die Beweislast für die Verzinslichkeit eines Darlehens (§ 488 Abs. 1 Satz 2 BGB) trägt der Darlehensgeber.
Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten und unter Zurückweisung der jeweils …