OLG Schleswig-Holstein, Az.: 1 SsOWi 30/02 (29/02), Beschluss vom 22.04.2002
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts …
