AG Ravensburg, Az.: 9 C 1213/13
Urteil vom 27.03.2014
1. Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 2.566,39 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.11.2013 zu bezahlen sowie die …
