Übersicht
- 1 Das Wichtigste im Überblick
- 2 Wer trägt die Mietwagenkosten nach einem Unfall?
- 3 Was sagt das Gesetz zum Ersatz der Mietwagenkosten?
- 4 Warum verweigerte die Versicherung die volle Zahlung?
- 5 Wie entschied das Landgericht Lübeck über die Verzögerung?
- 6 Was bedeutet das Urteil für die Unfallabwicklung?
- 7 Experten Kommentar
- 8 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- 8.1 Muss die Versicherung zahlen, wenn ich wegen fehlender Ersatzteile wochenlang einen Mietwagen brauche?
- 8.2 Verliere ich den Anspruch auf Mietwagenkosten, wenn ich ohne Vorwarnung auf die Reparaturfreigabe warte?
- 8.3 Wie weise ich nach, dass ich die Werkstatt zur zügigen Reparatur meines Autos gedrängt habe?
- 8.4 Was tue ich, wenn die Werkstatt trödelt und die Versicherung deshalb die Mietwagenzahlung kürzt?
- 8.5 Muss ich mein Konto offenlegen, wenn ich der Versicherung die fehlende Vorfinanzierung der Reparatur beweise?
- 9 Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 14 S 20/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Landgericht Lübeck
- Datum: 12.02.2026
- Aktenzeichen: 14 S 20/25
- Verfahren: Berufung nach Unfallschaden
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
- Relevant für: Unfallgeschädigte, Kfz-Werkstätten, Versicherungen
Die Versicherung zahlt Mietwagenkosten bei Werkstattverzögerungen, wenn der Geschädigte rechtzeitig über fehlendes Geld informiert.
- Die Versicherung haftet für langsame Ersatzteilbestellungen oder sonstige Verzögerungen durch die Werkstatt.
- Ohne eigenes Geld für die Reparatur muss der Geschädigte die Versicherung sofort warnen.
- Kunden erhalten ihre eingeklagten Rechte durch eine einfache Rückgabeerklärung der Werkstatt zurück.
- Das Gericht erlaubt Mietwagenkosten für 22 Tage wegen üblicher Abläufe und Werkstattfehlern.
Wer trägt die Mietwagenkosten nach einem Unfall?

Nach einem Verkehrsunfall ist die Schuldfrage oft schnell geklärt, doch der Streit um die Folgekosten kann sich über Jahre ziehen. Ein besonders häufiger Zankapfel sind die Mietwagenkosten. Wenn sich die Reparatur in der Werkstatt hinzieht oder Ersatzteile fehlen, explodieren die Rechnungen für das Ersatzfahrzeug. Die Haftpflichtversicherer weigern sich oft, für diese Leerlaufzeiten aufzukommen.
Das Landgericht Lübeck musste nun in zweiter Instanz entscheiden, wer das Risiko trägt, wenn eine Werkstatt trödelt und ob ein Unfallopfer warten darf, bis die Versicherung eine Kostenübernahme zusagt. Das Urteil differenziert sehr genau zwischen Verzögerungen, die der Geschädigte hinnehmen muss, und solchen, die er selbst verschuldet hat.
Was sagt das Gesetz zum Ersatz der Mietwagenkosten?
Das deutsche Schadensersatzrecht folgt dem Prinzip der Naturalrestitution (§ 249 BGB). Das bedeutet: Der Schädiger – und damit seine Haftpflichtversicherung – muss den Zustand herstellen, der bestehen würde, wenn der Unfall nicht passiert wäre. Dazu gehört auch, dass der Geschädigte während der Reparaturdauer mobil bleibt, beispielsweise durch einen Mietwagen.
Allerdings gilt dieser Anspruch nicht grenzenlos. Der Geschädigte unterliegt der sogenannten Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB. Er muss den wirtschaftlichen Weg wählen, den ein vernünftiger Mensch in seiner Lage auch dann wählen würde, wenn er den Schaden selbst bezahlen müsste. Er darf die Kosten also nicht unnötig in die Höhe treiben.
Hier entsteht oft ein Spannungsfeld: Einerseits darf sich der Geschädigte auf die Aussagen der Fachleute verlassen (Werkstattrisiko), andererseits muss er die Reparatur zügig in Auftrag geben. Verzögerungen bei der Ersatzteilbeschaffung liegen oft nicht in der Hand des Autofahrers. Die Rechtsprechung muss hier abwägen, welche Zeiträume noch als „erforderlich“ zur Schadensbeseitigung gelten und ab wann eine Verletzung der Mitwirkungspflicht vorliegt.
Warum verweigerte die Versicherung die volle Zahlung?
Im vorliegenden Fall ging es um einen Verkehrsunfall, bei dem die Haftung der gegnerischen Seite zu 100 Prozent feststand. Die geschädigte Autofahrerin mietete nach dem Unfall für insgesamt 37 Tage ein Ersatzfahrzeug an (vom 15. November bis zum 22. Dezember). Die gegnerische Versicherung war jedoch nur bereit, die Kosten für 11 Tage zu übernehmen.
Der Streit entzündete sich an zwei wesentlichen Zeitblöcken:
Zum einen wartete die Autofahrerin fast drei Wochen, bis sie der Werkstatt am 5. Dezember überhaupt erst den Reparaturauftrag erteilte. Sie argumentierte, sie habe auf die Freigabe durch die Versicherung warten müssen, da sie die Reparaturkosten nicht habe vorstrecken können.
Zum anderen benötigte die Werkstatt nach der Auftragserteilung weitere zehn Tage, bis sie am 15. Dezember tatsächlich mit der Arbeit begann. Der Grund hierfür war eine Verzögerung bei der Bestellung von Ersatzteilen. Die Versicherung stellte sich auf den Standpunkt, dass weder die Wartezeit auf die Freigabe noch das Trödeln der Werkstatt zu ihren Lasten gehen dürfe.
Zusätzlich komplizierte eine formale Frage den Prozess: Die Autofahrerin hatte ihre Ansprüche ursprünglich an die Werkstatt abgetreten, um die Reparaturrechnung zu sichern. Das Amtsgericht Ahrensburg hatte die Klage in erster Instanz daher komplett abgewiesen, da die Frau zum Zeitpunkt der Klage gar nicht mehr Inhaberin der Forderung gewesen sei.
Wie entschied das Landgericht Lübeck über die Verzögerung?
Das Landgericht Lübeck rollte den Fall in der Berufung neu auf und kam zu einem differenzierten Ergebnis. Die Richter sprachen der Autofahrerin Schadensersatz für insgesamt 22 Tage zu – deutlich mehr als die Versicherung wollte, aber weniger als gefordert.
Die formale Hürde: Durfte die Autofahrerin überhaupt klagen?
Zunächst räumte das Gericht das prozessuale Hindernis aus dem Weg. Zwar hatte das Amtsgericht die Klage wegen fehlender Aktivlegitimation (Berechtigung, den Anspruch geltend zu machen) abgewiesen, doch in der Berufungsinstanz legte die Seite der Klägerin eine Rückabtretungserklärung der Werkstatt vor.
Die Kammer stellte klar, dass diese Rückübertragung der Rechte wirksam war. Dass die Autofahrerin diese Rückabtretung nicht noch einmal ausdrücklich schriftlich „angenommen“ hatte, war unschädlich. Das Gericht leitete aus den Umständen eine konkludente Annahme her.
„Entgegen der erstinstanzlichen Auffassung gebietet § 296a ZPO hier nicht die Unzulässigkeit der Berücksichtigung, weil die Rückabtretungserklärung unstreitig ist.“
Damit war der Weg frei für die inhaltliche Prüfung der Mietwagenkosten.
Das Werkstattrisiko: Gehen Teile-Verzögerungen zu Lasten des Schädigers?
Der Kern des Urteils betrifft die Frage, wer zahlt, wenn die Werkstatt auf Teile wartet. Hier stellten sich die Lübecker Richter auf die Seite der Autofahrerin. Der Zeitraum zwischen der Auftragserteilung am 5. Dezember und dem tatsächlichen Reparaturbeginn am 15. Dezember wurde voll anerkannt.
Das Gericht verwies auf die ständige Rechtsprechung zum sogenannten Werkstattrisiko. Wenn ein Unfallopfer sein Fahrzeug in eine Fachwerkstatt gibt, hat es keinen Einfluss mehr auf die internen Abläufe oder die Lieferzeiten von Ersatzteilen. Solche Verzögerungen liegen nicht im Machtbereich des Geschädigten. Sie sind eine direkte Folge des Unfalls und damit vom Schädiger zu ersetzen.
Das Gericht urteilte, dass diese Verzögerungen dem Schädiger zugerechnet werden. Der Versicherung bleibe es unbenommen, bei der Werkstatt Regress zu nehmen, wenn diese schlampig gearbeitet habe – das dürfe aber nicht auf dem Rücken des Unfallopfers ausgetragen werden. Auch der Tag zwischen Reparaturende (21.12.) und Abholung (22.12.) wurde als übliche Abwicklungszeit anerkannt.
Zwar tragen Sie rechtlich nicht das Risiko für Fehler oder Verzögerungen der Werkstatt, doch Versicherer wenden in der Praxis häufig ein, der Geschädigte habe sich gar nicht mehr gekümmert. Ein einfaches Protokoll, in dem Sie notieren, wann Sie bei der Werkstatt nach dem Sachstand gefragt haben (z. B. „Freitag: Nach Ersatzteil gefragt“), entkräftet diesen Einwand sofort. Es beweist, dass Sie Ihrer Schadensminderungspflicht aktiv nachgekommen sind.
Die Wartezeit auf die Reparaturfreigabe: Ein teurer Fehler
Anders sah es jedoch für die Zeit vor der Reparaturbeauftragung aus. Die Autofahrerin hatte vom 15. November bis zum 5. Dezember gewartet, ehe sie den Startschuss für die Reparatur gab. Ihr Argument: Sie habe kein Geld gehabt, um in Vorleistung zu treten, und auf das „Go“ der Versicherung gewartet.
Das Landgericht Lübeck folgte hier der strengen Linie des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Zwar darf ein Geschädigter, der finanziell nicht in der Lage ist, die Reparatur vorzufinanzieren, grundsätzlich abwarten. Allerdings trifft ihn dann eine strenge Warnpflicht. Er muss die gegnerische Versicherung unverzüglich und deutlich darauf hinweisen, dass sich der Schaden durch die Wartezeit täglich vergrößert (durch die laufenden Mietwagenkosten), weil eigene Mittel fehlen.
„Nach ständiger Rspr. und Lehre muss der Geschädigte, der die Reparaturkosten nicht vorfinanzieren kann, den Schädiger ausdrücklich und qualifiziert auf die fehlenden Mittel hinweisen.“
Diesen sogenannten qualifizierten Hinweis auf fehlende Mittel konnte die Autofahrerin nicht nachweisen. Es genügt nicht, dass die Werkstatt irgendwelche Kostenvoranschläge einreicht. Es muss klar kommuniziert werden: „Ich kann nicht zahlen, wenn ihr nicht freigebt, laufen die Mietwagenkosten weiter.“ Da dieser Beweis fehlte, strich das Gericht die Kosten für diese Wartezeit ersatzlos.
Viele Geschädigte glauben irrtümlich, es genüge, der eigenen Werkstatt die fehlenden finanziellen Mittel mitzuteilen. Das reicht vor Gericht oft nicht aus. Sie müssen den gegnerischen Versicherer direkt und nachweisbar (z. B. per E-Mail oder Fax) warnen. Der Inhalt muss klarstellen: „Ich kann die Reparatur nicht vorstrecken. Solange Sie die Kostenübernahme nicht erklären, laufen täglich weitere Mietwagenkosten auf.“ Ohne diesen expliziten Kausalzusammenhang verweigern Versicherer zu Recht die Zahlung der Wartezeit.
Die konkrete Berechnung
Das Gericht summierte die berechtigten Tage auf 22 (11 Tage, die die Versicherung ohnehin anerkannt hatte, plus 10 Tage Werkstattverzögerung, plus 1 Tag Abholung).
Für diese 22 Tage schätzte das Gericht die erforderlichen Mietwagenkosten auf rund 1.541 Euro. Da die Versicherung bereits einen Teil gezahlt hatte, verblieb ein offener Restbetrag von 165,89 Euro. Zudem musste die Versicherung die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstatten, allerdings nur berechnet aus dem berechtigten Wert, was weitere 95,60 Euro ergab.
Was bedeutet das Urteil für die Unfallabwicklung?
Die Entscheidung des Landgerichts Lübeck bestätigt eine wichtige Zweiteilung im Schadensrecht, die für jeden Autofahrer relevant ist.
Erstens stärkt das Urteil die Position von Unfallopfern gegenüber Versicherungen, wenn es um Werkstattprobleme geht. Wer sein Auto rechtzeitig zur Reparatur gibt, muss nicht für langsame Mechaniker oder Lieferschwierigkeiten bei Ersatzteilen bluten. Das fällt unter das Risiko der Werkstattarbeit, das die gegnerische Versicherung tragen muss.
Zweitens sendet das Urteil eine deutliche Warnung an alle, die finanziell klamm sind. Wer einen Unfallschaden nicht aus eigener Tasche vorstrecken kann, darf nicht stillschweigend auf Geld oder eine Deckungszusage warten, während er einen Mietwagen fährt. Es besteht die zwingende Pflicht, die gegnerische Versicherung sofort und nachweisbar (am besten schriftlich per Einschreiben oder durch den Anwalt) zu warnen: „Ich bin mittellos, jeder Tag Wartezeit kostet euch extra Mietwagengebühren.“ Unterbleibt dieser Warnhinweis, bleibt der Geschädigte auf den Kosten für die Wartezeit sitzen.
Mietwagenkosten nach Unfall? Jetzt Ansprüche sicher durchsetzen
Versicherungen kürzen oft unbegründet die Erstattung der Mietwagenkosten und berufen sich auf angebliche Verzögerungen. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft Ihre Ansprüche im Detail und setzt die vollständige Kostenübernahme gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Wir unterstützen Sie dabei, das Werkstattrisiko rechtssicher abzuwälzen und formelle Fehler bei der Schadensmeldung zu vermeiden.
Experten Kommentar
Hier zeigt sich ein Dilemma, das wir täglich auf dem Tisch haben: Der Versicherer lässt sich mit der Deckungszusage Zeit, wirft dem Geschädigten aber später genau dieses Abwarten als Fehler vor. Besonders unangenehm wird es vor Gericht, wenn die Versicherung Beweise für die Geldnot fordert. Oft müssen Mandanten dann ihre finanzielle Situation bis hin zum Kontoauszug komplett offenlegen, was viele zurecht als demütigend empfinden.
Wer die Reparatur nicht aus eigener Tasche zahlen kann, muss deshalb sofort in die Offensive gehen. Ein Telefonat reicht nicht; der Hinweis auf die drohenden Kosten muss schriftlich und unmissverständlich erfolgen. Ich rate dazu, hierbei keine falsche Scham zu zeigen, denn wer hier zu stolz oder zu leise ist, zahlt am Ende die Mietwagenrechnung selbst.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss die Versicherung zahlen, wenn ich wegen fehlender Ersatzteile wochenlang einen Mietwagen brauche?
JA, die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Mietwagenkosten auch bei wochenlangen Verzögerungen durch fehlende Ersatzteile grundsätzlich in vollem Umfang übernehmen. Dieses Risiko der Reparaturverzögerung wird rechtlich dem Schädiger zugerechnet, da das Unfallopfer keinen Einfluss auf die internen Abläufe der Werkstatt oder die globalen Lieferketten für Fahrzeugteile hat.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das sogenannte Werkstattrisiko, welches besagt, dass der Geschädigte nicht für Pannen oder Verzögerungen im Verantwortungsbereich der beauftragten Werkstatt haftet. Sobald das Fahrzeug an den Reparaturbetrieb übergeben wurde, verliert der Geschädigte die faktische Kontrolle über den Fortgang der Instandsetzung und muss sich daher Lieferprobleme Dritter nicht anrechnen lassen. Gemäß § 249 BGB muss der Schädiger den Zustand wiederherstellen, der ohne den Unfall bestünde, wozu auch die Finanzierung der Mobilität während der gesamten notwendigen Reparaturdauer gehört. Da die Ersatzteilbeschaffung zum Prozess der Schadensbehebung zählt, bleibt die Versicherung zur Zahlung verpflichtet, sofern die Werkstatt als Erfüllungsgehilfe des Geschädigten im Rahmen des Zumutbaren agiert.
Eine Grenze der Erstattungspflicht besteht jedoch dann, wenn dem Geschädigten ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht gemäß § 254 BGB vorzuwerfen ist, weil er die Verzögerung schuldhaft mitverursacht hat. Dies wäre etwa der Fall, wenn der Reparaturauftrag schuldhaft erst sehr spät erteilt wurde oder offensichtliche Anzeichen für eine extreme Unfähigkeit der Werkstatt beharrlich ignoriert wurden. Solange Sie jedoch eine qualifizierte Fachwerkstatt gewählt haben und keine alternative Handlungsoption zur Beschleunigung der Reparatur besteht, muss die Versicherung die Mietwagenrechnung trotz der langen Wartezeit vollständig begleichen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Werkstatt schriftlich dokumentieren, an welchem Datum die Ersatzteile bestellt wurden und aus welchen Gründen die Lieferung konkret erst verspätet erfolgen konnte. Vermeiden Sie es, sich von Kürzungsankündigungen der Versicherung einschüchtern zu lassen, und übergeben Sie die Kommunikation im Zweifelsfall direkt einem spezialisierten Rechtsanwalt.
Verliere ich den Anspruch auf Mietwagenkosten, wenn ich ohne Vorwarnung auf die Reparaturfreigabe warte?
JA, sie verlieren den Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten für die gesamte Dauer der Wartezeit, sofern Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht ausdrücklich über Ihre Unfähigkeit zur Vorfinanzierung informiert haben. Diese passive Haltung ohne entsprechenden Hinweis stellt im Verkehrsrecht eine erhebliche Verletzung Ihrer bestehenden Schadensminderungspflicht dar, was fast immer zur Kürzung Ihrer Ansprüche führt.
Nach der gesetzlichen Regelung des § 254 BGB sind Sie dazu verpflichtet, den entstandenen Gesamtschaden so gering wie möglich zu halten, was man juristisch als Schadensminderungspflicht bezeichnet. Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Reparaturkosten vorzustrecken, müssen Sie die Versicherung hierüber zwingend qualifiziert informieren, um das Entstehen hoher Mietwagenkosten zu rechtfertigen. Ohne eine solche Warnmeldung darf die Versicherung davon ausgehen, dass Sie die Reparatur zeitnah beauftragen können, weshalb sie für Verzögerungen durch ein bloßes Warten auf die Freigabe rechtlich nicht haftet. Es reicht dabei nicht aus, wenn Ihre Werkstatt lediglich einen Kostenvoranschlag einreicht, da dies keinen Hinweis auf Ihre persönliche finanzielle Situation oder die Unmöglichkeit der Vorfinanzierung enthält. Nur durch eine aktive und nachweisbare Kommunikation Ihrer finanziellen Engpässe sichern Sie sich den Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Mietwagen während der gesamten Wartezeit.
Eine Ausnahme von dieser Warnpflicht besteht lediglich dann, wenn die Versicherung bereits aufgrund früherer Korrespondenz oder offensichtlicher Umstände genau wusste, dass Sie zur Vorfinanzierung finanziell absolut nicht in der Lage sind. Da dieser Nachweis in der Praxis jedoch äußerst schwierig zu führen ist, führt das Schweigen des Geschädigten fast immer zu einer Kürzung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten durch die deutschen Zivilgerichte.
Unser Tipp: Informieren Sie die gegnerische Versicherung sofort schriftlich darüber, dass Sie die Reparaturkosten nicht vorstrecken können und durch die ausstehende Freigabe täglich vermeidbare Mietwagenkosten anfallen. Vermeiden Sie es unbedingt, sich auf die bloße Kommunikation zwischen Werkstatt und Versicherung zu verlassen, da diese meist keinen rechtssicheren Hinweis auf Ihre private Finanzlage enthält.
Wie weise ich nach, dass ich die Werkstatt zur zügigen Reparatur meines Autos gedrängt habe?
Weisen Sie Ihre Bemühungen um eine zügige Instandsetzung am besten durch ein lückenloses, schriftliches Protokoll nach, in dem Sie jeden Kontakt zur Werkstatt detailliert festhalten. Ein solches Protokoll Ihrer Nachfragen dient als effektiver Nachweis für Ihre aktive Schadensminderungspflicht und entkräftet den Vorwurf einer schadenvergrößernden Passivität durch die gegnerische Versicherung sofort. Notieren Sie darin konsequent jeden Anruf sowie jede schriftliche Nachfrage unter Angabe des Datums, des jeweiligen Ansprechpartners und des konkreten Inhalts des geführten Gesprächs.
Gemäß § 254 BGB trifft den Geschädigten eine sogenannte Schadensminderungspflicht, welche ihn dazu verpflichtet, den entstandenen Gesamtschaden so gering wie möglich zu halten und die Reparaturdauer keinesfalls unnötig zu verlängern. Während das allgemeine Werkstattrisiko grundsätzlich beim Schädiger liegt, versuchen Versicherer oft, die Erstattung von Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung massiv zu kürzen, indem sie dem Versicherten ein Mitverschulden durch Untätigkeit unterstellen. Da Sie im Streitfall die volle Beweislast für Ihre aktiven Bemühungen tragen, ist eine zeitnahe Dokumentation absolut unerlässlich, um später gerichtsfest darlegen zu können, dass die Verzögerungen außerhalb Ihres Verantwortungsbereichs lagen. Auch E-Mails an den Werkstattmeister stellen hervorragende Belege dar, da sie automatisch einen Zeitstempel tragen und den Inhalt Ihrer Aufforderung zur Beschleunigung der Arbeiten zweifelsfrei für spätere Auseinandersetzungen konservieren.
Ein relevanter Sonderfall tritt ein, wenn die Werkstatt die Reparatur trotz mehrfacher Mahnungen grundlos verzögert, da Sie in diesem Fall unter Umständen sogar rechtlich zum Wechsel der Werkstatt verpflichtet sein könnten. Sollte erkennbar sein, dass der Betrieb den Auftrag technisch oder zeitlich nicht zeitnah erfüllen kann, müssen Sie diesen Umstand zwingend der gegnerischen Versicherung melden, um Ihre Ansprüche auf vollen Schadensersatz nicht zu gefährden.
Unser Tipp: Erstellen Sie sofort in der Notiz-App Ihres Smartphones ein Dokument mit dem Titel Reparaturprotokoll samt Ihrem Kennzeichen und tragen Sie jeden Kontakt zur Werkstatt unmittelbar nach dem Telefonat ein. Vermeiden Sie es unbedingt, sich auf Ihr bloßes Gedächtnis zu verlassen, da präzise Daten für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung entscheidend sind.
Was tue ich, wenn die Werkstatt trödelt und die Versicherung deshalb die Mietwagenzahlung kürzt?
Widersprechen Sie der Kürzung schriftlich unter Hinweis auf das sogenannte Werkstattrisiko, da die gegnerische Haftpflichtversicherung für prozessuale Verzögerungen im Reparaturablauf grundsätzlich vollständig einstehen muss. Die Versicherung ist rechtlich verpflichtet, die gesamten Mietwagenkosten zu erstatten, da sie das Risiko für eine unsachgemäße oder langsame Arbeitsweise der Werkstatt gegenüber dem Geschädigten trägt. Interne Verzögerungen durch den Reparaturbetrieb dürfen nicht zu einer Reduzierung Ihres rechtmäßigen Schadensersatzanspruchs führen.
Gemäß der ständigen Rechtsprechung zum Schadensersatzrecht trägt der Schädiger das Werkstattrisiko, was bedeutet, dass der Geschädigte für Verzögerungen durch die Werkstatt nicht verantwortlich gemacht werden darf. Da die Werkstatt nicht als Ihr Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) agiert, kann Ihnen deren Trödeln oder eine schlechte Organisation bei der Ersatzteilbeschaffung rechtlich nicht zugerechnet werden. Die Versicherung muss zunächst den vollen Betrag an Sie auszahlen und kann erst im Nachgang prüfen, ob sie die Werkstatt im Wege des Regresses (Rückgriff) für die entstandenen Mehrkosten haftbar macht. Dieser Grundsatz schützt Sie davor, zum Spielball in einem Streit zwischen dem Versicherer und dem Reparaturbetrieb über die angemessene Dauer einer Instandsetzung zu werden.
Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn Sie gegen Ihre Schadensminderungspflicht verstoßen haben, indem Sie etwa die Reparaturfreigabe unnötig lange verzögert oder klare Hinweise auf eine Arbeitsverweigerung der Werkstatt ignoriert haben. Liegt jedoch ein gewöhnliches Werkstattverschulden vor, bleibt die Versicherung in der vollen Leistungspflicht, solange Sie dem Betrieb keine konkreten und falschen Weisungen zur zeitlichen Gestaltung des Reparaturablaufs erteilt haben.
Unser Tipp: Senden Sie der Versicherung einen förmlichen Widerspruch mit dem Betreff Widerspruch zur Mietwagenkürzung unter Verweis auf das Werkstattrisiko und setzen Sie eine klare Zahlungsfrist von vierzehn Tagen. Vermeiden Sie es unbedingt, sich auf langwierige Diskussionen mit der Werkstatt über deren Arbeitsgeschwindigkeit einzulassen, da dies primär die Sorge der Versicherung ist.
Muss ich mein Konto offenlegen, wenn ich der Versicherung die fehlende Vorfinanzierung der Reparatur beweise?
NEIN. Im ersten Schritt müssen Sie keinesfalls Ihr Konto offenlegen, da für die Erfüllung Ihrer Schadenminderungspflicht eine formlose schriftliche Mitteilung über die fehlenden finanziellen Mittel zur Vorfinanzierung vollständig ausreicht. Es genügt der sogenannte qualifizierte Hinweis an den Versicherer, damit dieser über das Risiko steigender Mietwagenkosten informiert ist und rechtzeitig eine Reparaturfreigabe erteilen kann.
Diese rechtliche Vorgabe basiert auf der Pflicht des Geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten, was einen rechtzeitigen Warnhinweis an die Versicherung gemäß § 254 Abs. 2 BGB erfordert. Der Gesetzgeber verlangt von Ihnen lediglich, dass Sie den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung unmissverständlich darüber in Kenntnis setzen, dass eine Vorfinanzierung aus eigenen Mitteln nicht möglich ist. Durch diese Information erhält die Versicherung die Gelegenheit, den drohenden Kostenzuwachs durch eine sofortige Kostenübernahmeerklärung zu begrenzen, ohne dass dafür bereits sensible Bankdaten oder detaillierte Vermögensübersichten eingereicht werden müssen. Die Warnpflicht ist eine reine Informationspflicht, die sicherstellen soll, dass der Versicherer die wirtschaftlichen Folgen einer verzögerten Freigabe korrekt einschätzen und aktiv gegensteuern kann.
Eine detaillierte Offenlegung Ihrer Verhältnisse wird erst relevant, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt und die Gegenseite Ihre behauptete Zahlungsunfähigkeit vor Gericht substantiiert bestreitet. In diesem Fall müssten Sie Ihre Behauptung belegen, wobei Kontoauszüge als Beweismittel dienen können, um den Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten nachträglich rechtlich zu sichern. Solange die Versicherung jedoch nur die Reparaturfreigabe prüfen muss, bleibt Ihre Privatsphäre gewahrt und die schriftliche Versicherung Ihrer Mittellosigkeit reicht zur Erfüllung der Obliegenheiten rechtlich aus.
Unser Tipp: Senden Sie der Versicherung zeitnah ein kurzes, nachweisbares Schreiben mit dem Hinweis, dass Sie die Kosten nicht vorstrecken können und die Mietwagenkosten bis zur Freigabe weiterlaufen. Vermeiden Sie es, aus Sorge um Ihre Bankdaten gänzlich auf diesen Hinweis zu verzichten, da dies Ihren Anspruch auf Erstattung gefährdet.
Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
LG Lübeck – Az.: 14 S 20/25 – Urteil vom 12.02.2026
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