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Fehlerhafte Radarmessungen

Viele Radarmessungen sind fehlerhaft – Oft lohnt eine Überprüfung

Bußgeldbescheide wegen einer angeblichen Überschreitung des Tempolimits sind bei Autofahrern wohl eines der größten Ärgernisse. Doch oft ist den vermeintlichen Rasern nicht ersichtlich, wieso Sie den Bescheid erhalten haben, da Sie sich keiner Schuld bewusst sind.

Somit steigt die Skepsis. Wie präzise können die Messungen der Radarfallen wirklich sein, vor allem dann, wenn die Wetterverhältnisse oder die örtliche Position der Vermessung nicht optimal sind?

Bußgeldbescheid nach Radarfalle und Abstandsmessung
Bußgeldbescheid nach Radarfalle und Abstandsmessung – Foto Wolfilser/Fotolia

An den bekannten Blitzmarathon – Tagen wurden an Spitzentagen bis zu 90.000 Autofahrer im Sinne der Verkehrssicherheit geblitzt. Doch nicht nur Verkehrssicherheit, sondern auch die Kommunen selbst profitieren von den hohen Einnahmen der festgestellten Tempoüberschreitungen. Für die sicher eingeplanten Einnahmen des Staates durch Radarkontrollen spricht auch die Tatsache, dass Beamten und Beamtinnen des Regierungspräsidiums über 200 Radarfotos in der Stunde auswerten müssen, um eine ordentliche und überdurchschnittliche persönliche Bewertung zu erhalten (siehe VG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.2017, Az. 2 K 729/16).

Woraus ergeben sich also mögliche Fehlermessungen? Die häufigsten Fehlerquellen bei Radarmessungen ergeben sich aus Bedienungsfehlern beim Aufbau des Geräts oder bei der Messung selbst. Auch Wetter- oder Straßenverhältnisse können die Messungen negativ beeinflussen. Daher sollten Sie sich stets von der Richtigkeit der Radarmessungen überzeugen.

Anknüpfungspunkte der Fehlerquellen

Wie schon erwähnt gibt es einige Anknüpfungspunkte, die überprüft werden können, um eine mögliche Unrichtigkeit der Messergebnisse zu beweisen.

[info_box title=“Grundsätzlich können folgende Bereiche zur Überprüfung der Messergebnisse beachtet werden:“ image=““ animate=““]

  • Identifizierung des Betroffenen/der Betroffenen:
    Oft wird von den Behörden selbst unterstellt, dass ein gewisser Halter eines Fahrzeugs die Tempoüberschreitung begangen hat. Doch nicht immer ist klar ersichtlich, wer sich auf den schlecht aufgenommenen Fotos tatsächlich hinter dem Steuer des Fahrzeugs befindet. Ist das der Fall, kann ein Bußgeldbescheid zunächst nicht gegen Sie vollstreckt werden.
  • Die technische Messung:
    Bei der Anzweifelung der technischen Messung selbst sind verschiedene Bereiche zu überprüfen.

[/info_box]

 

Oft befindet sich das Fahrzeug während der Messungen in einer Kurve. Hier können Messungen nicht präzise und aussagekräftig ausgewertet werden. Die Kurvenlage ist dem Beweisfoto auf den ersten Blick unter bloßem Auge nicht zu entnehmen. Ein versierter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann jedoch einige Vermessungen vornehmen, die ein solches beweisen.

Mobiler Blitzer - Viele Messungen sind fehlerhaft.
Mobiler Blitzer – Viele Messungen sind fehlerhaft. Jetzt überprüfen lassen! Symbolfoto: Laures/Bigstock

Nicht selten befinden sich ebenfalls fremde Gegenstände im Auswertungsbereich. Dieser Fall kommt oft dann vor, wenn die Messgeräte hinter Leitplanken versteckt sind.

Sind fremde Gegenstände im Auswertungsbereich vorhanden, so darf das von Ihnen aufgenommene Blitzerfoto nicht ausgewertet werden. Eben gleiches gilt für andere Fahrzeuge, die sich bei der Messung in ihrer unmittelbaren Nähe befunden haben.

Für Laien nicht erkenntlich, aber auch kein seltener Fall ergibt sich dadurch, dass die Software des Messgeräts nicht mit derjenigen des Auswertungsprogrammes übereinstimmt. Hier besteht immer die Gefahr, dass die jeweils neuere Software die Ergebnisse anpasst und verfälscht. So kann es vorkommen, dass sich aufgenommene Geschwindigkeiten verdoppeln.

Gehen Sie gegen den Bußgeldbescheid vor!

Sind Sie sich nach dem Erhalt des Bußgeldbescheid keiner Schuld bewusst, so ist grundsätzlich anzuraten, die Messungen und das Beweisfoto zu überprüfen. Sie als Betroffener haben dazu grundsätzlich zwei Wochen Zeit gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.

Bußgeldbescheid anfechten – Ein Rechtsanwalt ist Pflicht

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, ist es für Sie zwingend notwendig, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Es ist Ihnen selbst nämlich nicht möglich, einen Einspruch einzulegen oder eine Akteneinsicht zu beantragen.

Beauftragen Sie also unmittelbar nach Erhalt des Bescheides einen im Bereich des Verkehrsrechts erfahrenen Rechtsanwalt, der für Sie die nötigen rechtlichen Schritte einleiten kann.

Dabei stehen Ihre Chancen gar nicht mal schlecht, denn nahezu jeder zweite Bußgeldbescheid ist angreifbar.

Dr. Christian Kotz als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sie wurden geblitzt und sind sich ziemlich sicher, dass die Messungen fehlerhaft sind? Dr. Christian Kotz arbeitet seit Jahren als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit routinierten Sachverständigen zusammen, die jeden individuellen Fall auf mögliche Fehler überprüfen.

Warten Sie nicht zu lange und nutzen Sie unsere schnelle Beratung vor Ort oder in Form der Online-Beratung. Nur so können wir gemeinsam schnell und effektiv gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen und hohe Strafen abwenden.

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Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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