Übersicht
- 1 Das Wichtigste in Kürze
- 2 Streit um Rückforderung von Schwiegerelternzuwendungen im Familienrecht
- 3 Der Fall vor Gericht
- 4 Die Schlüsselerkenntnisse
- 5 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- 5.1 Nach welchen rechtlichen Grundsätzen können Schwiegereltern Zuwendungen nach einer Scheidung zurückfordern?
- 5.2 Welche Rolle spielt die Ehedauer bei der Berechnung der Rückforderungshöhe?
- 5.3 Welche Bedeutung hat der Wert der Zuwendung für den Rückforderungsanspruch?
- 5.4 Wie wirken sich eigene Investitionen des Ehepaares in das zugewendete Objekt auf die Rückforderung aus?
- 5.5 Ab welchem Zeitpunkt können Schwiegereltern die Rückforderung geltend machen?
- 6 Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- 7 Wichtige Rechtsgrundlagen
- 8 Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Im vorliegenden Fall geht es um die Rückforderung eines Miteigentumsanteils an einer Immobilie von einer ehemaligen Schwiegertochter nach der Scheidung.
- Die Schwierigkeit liegt in der Bestimmung des Zeithorizonts, für den die Zuwendung gedacht war, und ob die Geschäftsgrundlage des Vertrages wegen des Scheiterns der Ehe entfallen ist.
- Das Gericht entschied, dass die Antragsteller einen Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage haben, da die ursprüngliche Vorstellung einer langjährigen Nutzung des Hauses nicht erfüllt wurde.
- Die Entscheidung basiert darauf, dass die erwartete Nutzung der Immobilie durch das eigene Kind und seine Familie vorzeitig endete, was eine Anpassung des Vertragsverhältnisses rechtfertigt.
- Das Gericht sah einen Anspruch auf teilweisen Geldersatz für den nicht erfüllten Teil der Schenkung als gegeben an, was einen Abweichung von bisherigen gesetzlichen Regelungen darstellt.
- Diese Entscheidung kann Auswirkungen auf künftige Fälle haben, in denen Eltern Zuwendungen an die Lebenspartner ihrer Kinder wegen geänderter Umstände rückfordern wollen.
- Die Summe der Rückforderung wurde auf der Grundlage eines angenommenen Zeithorizonts von 25 Jahren festgelegt, wobei lediglich die tatsächlichen 5 Jahre der Zweckerreichung abgezogen wurden.
- Das Gericht legt dar, dass eine Schenkung nicht auf die Ewigkeit ausgelegt ist und bei einem bestimmten Zeitraum als erfüllt angesehen werden kann.
- Die besonderen Umstände des Scheiterns der Ehe wurden berücksichtigt, um die Rückforderung einen Teil der Zuwendung zu begründen.
- Der Vergleich bietet die Möglichkeit, auftretende rechtliche Unsicherheiten durch eine einvernehmliche Lösung zu beseitigen.
Streit um Rückforderung von Schwiegerelternzuwendungen im Familienrecht
Im Familienrecht kann es zu komplexen Situationen kommen, insbesondere wenn es um die Rückforderung von Zuwendungen der Schwiegereltern geht. Diese finanziellen Unterstützungen, ob in Form von Geschenken oder Darlehen, können oftmals zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Wenn die Beziehung zwischen den Schwiegereltern und dem Schwiegersohn oder der Schwiegertochter endet oder sich grundlegend verändert, stellen sich häufig Fragen zur Rückzahlung und den rechtlichen Schritten, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind.
Ein zentrales Thema ist die Möglichkeit, eine Schwiegerelternzuwendung rechtlich anzufechten oder deren Rückzahlung einzufordern. Sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch steuerliche Aspekte spielen dabei eine wichtige Rolle. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und Möglichkeiten einer Streitigkeit um Schwiegerelternzuwendungen veranschaulicht.
Der Fall vor Gericht
Rückforderungsanspruch bei Schwiegerelternschenkung teilweise durchsetzbar
Das Oberlandesgericht Karlsruhe befasste sich mit der Rückforderung einer Immobilienzuwendung von Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe.

Die Schwiegereltern hatten ihrer damaligen Schwiegertochter und ihrem Sohn 2013 einen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Reihenmittelhaus übertragen. Nach der Trennung 2017 und der rechtskräftigen Scheidung 2023 forderten sie von der ehemaligen Schwiegertochter einen Teil des Wertes zurück.
Großzügige Zuwendung für gemeinsame Zukunft der Familie
Die Immobilie hatte zum Zeitpunkt der Übertragung einen Verkehrswert von 390.000 Euro. Die Eheleute übernahmen dabei eine bestehende Grundschuld von 90.000 Euro und investierten weitere 150.000 Euro in Renovierungsarbeiten. Die Schwiegereltern hatten die Zuwendung im Zusammenhang mit den Sanierungs- und Ausbauplänen der Eheleute vorgenommen. Das Paar war zu diesem Zeitpunkt bereits seit 17 Jahren zusammen und seit 10 Jahren verheiratet.
Wegfall der Geschäftsgrundlage durch Scheitern der Ehe
Das Gericht bejahte einen Anspruch der Schwiegereltern auf teilweise Rückforderung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Die Vorstellung vom Fortbestand der Ehe sei bei der Zuwendung eine wesentliche Grundlage des Schenkungsvertrags gewesen. Diese Geschäftsgrundlage sei spätestens mit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags weggefallen.
Teilweise Rückzahlung von 120.000 Euro
Bei der Berechnung der Rückforderungshöhe berücksichtigte das Gericht die tatsächliche Nutzungsdauer von fünf Jahren im Verhältnis zu einem angemessenen Zeithorizont von 25 Jahren. Da der Zweck der Zuwendung nur zu 20 Prozent erreicht wurde, muss die ehemalige Schwiegertochter 80 Prozent des Nettowerts von 150.000 Euro, also 120.000 Euro, zurückzahlen. Das Gericht wies dabei die Ansicht zurück, dass bei einer gescheiterten Ehe stets der gesamte Wert zurückgefordert werden könne.
Maßgebliche Faktoren für die Rückforderung
Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung insbesondere den erheblichen Wert der Zuwendung im Verhältnis zum Gesamtvermögen der Schwiegereltern. Diese leben in der Schweiz mit höheren Lebenshaltungskosten und verfügen über ein Eigenheim mit einem Nettowert unter 400.000 Schweizer Franken sowie begrenzte monatliche Einkünfte. Der zugewendete Immobilienanteil stellte damit einen bedeutenden Teil ihres Vermögens dar.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Gericht entwickelt neue Maßstäbe für die Rückforderung von Schenkungen der Schwiegereltern nach einer Scheidung. Entscheidend ist nicht die durchschnittliche statistische Ehedauer von 15 Jahren, sondern die tatsächliche Erwartung der Schwiegereltern zum Zeitpunkt der Schenkung. Bei einer Immobilienschenkung geht das Gericht von einem angemessenen Erwartungshorizont von 25 Jahren aus. Die Rückforderung berechnet sich nach dem Verhältnis zwischen der tatsächlichen Nutzungsdauer und diesem Erwartungshorizont.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie als Schwiegerkind eine Immobilie geschenkt bekommen haben und sich später scheiden lassen, müssen Sie mit erheblichen Rückzahlungsforderungen rechnen. Die Höhe richtet sich danach, wie lange die Ehe nach der Schenkung noch bestand – bei einer Trennung nach 5 Jahren können etwa 80% des geschenkten Wertes zurückgefordert werden. Für Schwiegereltern bedeutet das Urteil mehr Rechtssicherheit: Sie können auch Jahre nach der Schenkung noch einen Teil des Wertes zurückfordern, müssen aber die Zeit der tatsächlichen Nutzung des Hauses durch die Familie berücksichtigen. Die konkrete Berechnung orientiert sich nicht an statistischen Durchschnittswerten, sondern an einem Zeitraum von 25 Jahren.
Familienrechtliche Fragen bei Immobilienschenkungen erfordern eine individuell angepasste Strategie – besonders wenn es um die Berechnung von Rückforderungsansprüchen geht. Unsere jahrelange Erfahrung ermöglicht eine präzise Einschätzung Ihrer persönlichen Situation und zeigt Ihnen rechtssichere Handlungsoptionen auf. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nach welchen rechtlichen Grundsätzen können Schwiegereltern Zuwendungen nach einer Scheidung zurückfordern?
Schwiegereltern können Zuwendungen nach einer Scheidung primär auf Basis des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB zurückfordern. Diese Zuwendungen werden rechtlich als Schenkungen eingeordnet, deren Geschäftsgrundlage der Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft zwischen dem eigenen Kind und dem Schwiegerkind ist.
Zeitliche Grenzen der Rückforderung
Nach aktueller BGH-Rechtsprechung ist eine Rückforderung nur möglich, wenn die Ehe innerhalb von 2-3 Jahren nach der Zuwendung scheitert. Bei längerer Ehedauer wird davon ausgegangen, dass die Schwiegereltern das Risiko des Scheiterns der Ehe selbst tragen müssen.
Berechnung der Rückforderungshöhe
Die Höhe der Rückforderung richtet sich nach mehreren Faktoren:
- Bei gemeinsamen Zuwendungen an beide Ehepartner kann vom Schwiegerkind nur der hälftige Wert zurückgefordert werden.
- Die Rückforderung beschränkt sich auf den noch vorhandenen Vermögensvorteil beim Schwiegerkind.
- Bei Kredittilgungen ist nur der Tilgungsanteil relevant, nicht der Zinsanteil.
Besondere Rückforderungsgründe
Eine Rückforderung ist auch möglich wegen groben Undanks gemäß § 530 BGB. Wenn Sie als Schwiegereltern die Zuwendung unter ausdrücklichem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall des Scheiterns der Ehe gemacht haben, besteht ebenfalls ein Rückforderungsanspruch.
Aktuelle Rechtsprechungsentwicklung
Das OLG Karlsruhe hat 2023 eine neue Perspektive eingebracht, wonach auch bei längerer Ehedauer eine Rückforderung möglich sein kann. Dabei werden berücksichtigt:
- Die Höhe der Zuwendung
- Die finanziellen Verhältnisse aller Beteiligten
- Die konkreten Umstände der Scheidung
Welche Rolle spielt die Ehedauer bei der Berechnung der Rückforderungshöhe?
Die Ehedauer ist ein entscheidender Faktor für die Berechnung der Rückforderungshöhe von Schwiegerelternzuwendungen. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH gilt eine klare zeitliche Grenze: Bei einer Beziehungsdauer von maximal 2-3 Jahren nach der Zuwendung können Schwiegereltern ihre Schenkung in voller Höhe zurückfordern.
Zeitliche Grenzen der Rückforderung
Wenn die Ehe länger als drei Jahre nach der Zuwendung besteht, ist eine Rückforderung grundsätzlich ausgeschlossen. Der BGH begründet dies damit, dass Schwiegereltern das Risiko des Scheiterns einer Ehe nach längerer Dauer selbst tragen müssen.
Neue Rechtsprechungsentwicklung
Das OLG Karlsruhe hat 2023 eine bedeutende Änderung eingeführt. Eine Rückforderung kann nun auch bei längerer Ehedauer möglich sein, wobei folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Die Höhe der Zuwendung
- Die finanziellen Verhältnisse aller Beteiligten
- Die konkreten Umstände der Scheidung
Berechnung des Rückforderungsbetrags
Bei der Ermittlung der Rückforderungshöhe wird ein differenzierter Berechnungsansatz verwendet. Das Gericht setzt einen erwarteten Nutzungszeitraum von 25 Jahren an. Der zurückzuzahlende Betrag wird dann anhand der tatsächlichen Nutzungsdauer berechnet. Wenn beispielsweise die Ehe nach der Schenkung nur noch fünf Jahre Bestand hatte, wurde der Zweck der Zuwendung nur zu 20 Prozent erreicht, wodurch 80 Prozent des Nettowerts zurückgezahlt werden müssen.
Welche Bedeutung hat der Wert der Zuwendung für den Rückforderungsanspruch?
Der Wert der Zuwendung spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung des Rückforderungsanspruchs. Bei der Bewertung wird der zum Zeitpunkt der Rückforderung noch vorhandene Vermögensvorteil zugrunde gelegt.
Wertermittlung und Berechnung
Bei Immobilien oder Grundstücken ist der aktuelle Verkehrswert maßgeblich. Wurden beispielsweise Geldbeträge für Renovierungen oder den Hausbau zur Verfügung gestellt, wird der dadurch geschaffene und noch vorhandene Wertzuwachs berücksichtigt.
Anteilige Rückforderung
Bei gemeinsamen Zuwendungen an beide Ehepartner kann vom Schwiegerkind grundsätzlich nur der hälftige Wert zurückgefordert werden. Wenn Schwiegereltern etwa 100.000 Euro für eine gemeinsame Immobilie geschenkt haben, beschränkt sich der maximale Rückforderungsanspruch gegenüber dem Schwiegerkind auf 50.000 Euro.
Wertveränderungen und Nutzungen
Bei der Berechnung des Rückforderungsanspruchs werden auch Wertminderungen oder Wertsteigerungen berücksichtigt. Bei Kredittilgungen ist nur der reine Tilgungsanteil relevant, während der Zinsanteil außer Betracht bleibt. Die tatsächliche Nutzung des zugewendeten Vermögens während der Ehezeit wird ebenfalls in die Berechnung einbezogen.
Zeitliche Komponente
Nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung ist eine vollständige Rückforderung nur möglich, wenn die Ehe innerhalb von zwei bis drei Jahren nach der Zuwendung scheitert. Bei einer längeren Ehedauer entfällt der Rückforderungsanspruch grundsätzlich – unabhängig von der Höhe der Zuwendung.
Wie wirken sich eigene Investitionen des Ehepaares in das zugewendete Objekt auf die Rückforderung aus?
Bei der Berechnung des Rückforderungsanspruchs werden eigene Investitionen des Ehepaares vom Rückforderungsbetrag abgezogen. Dies gilt insbesondere für Wertsteigerungen, die auf Eigenleistungen oder selbst finanzierte Renovierungen zurückzuführen sind.
Berücksichtigung von Wertsteigerungen
Wenn Sie als Ehepaar etwa eine geschenkte Immobilie modernisiert oder ausgebaut haben, wird der dadurch geschaffene Mehrwert bei der Berechnung des Rückforderungsanspruchs berücksichtigt. Der Rückforderungsanspruch beschränkt sich auf den noch vorhandenen Vermögensvorteil, der auf die ursprüngliche Schwiegerelternzuwendung zurückzuführen ist.
Berechnung des Rückforderungsbetrags
Stellen Sie sich vor, Ihre Schwiegereltern haben Ihnen eine Immobilie im Wert von 200.000 Euro geschenkt. Wenn Sie dann für 20.000 Euro eine Modernisierung des Innenausbaus vorgenommen haben und die Immobilie später für 210.000 Euro verkauft wird, können die Schwiegereltern vom Schwiegerkind nur 5.000 Euro zurückfordern. Dies entspricht der Hälfte der tatsächlichen Wertsteigerung, die auf die ursprüngliche Schenkung zurückzuführen ist.
Abgrenzung bei Kredittilgungen
Bei der Tilgung von Immobilienkrediten wird nur der reine Tilgungsanteil bei der Rückforderung berücksichtigt. Gezahlte Zinsen werden als Kosten des laufenden Lebensunterhalts betrachtet und bleiben bei der Rückforderung außen vor. Wenn etwa ein Kredit über 10.000 Euro mit einer Gesamtbelastung von 15.000 Euro (inklusive Zinsen) zurückgezahlt wurde, kann sich der Rückforderungsanspruch maximal auf die ursprünglichen 10.000 Euro beziehen.
Ab welchem Zeitpunkt können Schwiegereltern die Rückforderung geltend machen?
Der Rückforderungsanspruch entsteht bereits mit dem endgültigen Scheitern der Ehe, also dem Zeitpunkt der dauerhaften Trennung der Eheleute. Sie müssen nicht bis zur rechtskräftigen Scheidung warten, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Maßgebliche Zeitpunkte
Die Trennung der Eheleute markiert den entscheidenden Zeitpunkt für die Entstehung des Anspruchs, da hier die Geschäftsgrundlage der Schenkung wegfällt. Wenn Sie als Schwiegereltern eine Zuwendung zurückfordern möchten, können Sie unmittelbar nach der endgültigen Trennung des Paares tätig werden.
Verjährungsfristen beachten
Bei der Geltendmachung des Anspruchs sind unterschiedliche Verjährungsfristen zu beachten:
- Geldzuwendungen unterliegen der regulären dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB
- Grundstücksschenkungen verjähren in der Regel erst nach zehn Jahren
Zeitliche Beschränkungen
Nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung ist eine Rückforderung nur möglich, wenn die Ehe maximal 2-3 Jahre nach der Zuwendung gescheitert ist. Bei längerer Beziehungsdauer nach der Schenkung entfällt der Rückforderungsanspruch grundsätzlich, da die Schwiegereltern das Risiko des Scheiterns einer längeren Ehe selbst tragen müssen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Schenkung
Eine Schenkung ist eine freiwillige Zuwendung einer Sache oder eines Vermögenswertes von einer Person an eine andere, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird. Im deutschen Recht ist die Schenkung durch § 516 BGB geregelt. In dem beschriebenen Fall handelt es sich um eine Schenkung, da die Schwiegereltern dem Paar das Reihenmittelhaus unentgeltlich überließen. Wird eine Schenkung an Bedingungen geknüpft, wie den Fortbestand der Ehe, kann dies bei Nichteintritt der Bedingung zu Rückforderungsansprüchen führen.
Rückforderungsanspruch
Ein Rückforderungsanspruch bezeichnet das Recht, eine bereits erfolgte Leistung aufgrund bestimmter Bedingungen zurückzufordern. Er kann entstehen, wenn die zugrunde liegende Bedingung, wie etwa die fortbestehende Ehe im beschriebenen Fall, nicht mehr erfüllt ist. In solchen Fällen entscheidet das Gericht, ob und in welcher Höhe die Rückforderung berechtigt ist. Der Rückforderungsanspruch wird hier auf den „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ gestützt.
Wegfall der Geschäftsgrundlage
Der Begriff „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ bezieht sich auf eine wesentliche Änderung der Umstände, die beide Vertragsparteien als Grundlage für ihren Vertrag angenommen haben. Wenn diese Umstände entfallen, kann der Vertrag angepasst oder aufgehoben werden, gemäß § 313 BGB. Im Kontext des Hauses war die fortdauernde Ehe die Geschäftsgrundlage. Mit der Scheidung fiel diese weg, was eine teilweise Rückforderung des Immobilienwerts rechtfertigte.
Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer stellt den Zeitraum dar, über den eine zugewendete Sache genutzt wird. Bei der Rückforderung ist die tatsächliche Nutzungsdauer ein Faktor bei der Berechnung der Rückzahlungssumme. Das Gericht hat hier die Nutzungsdauer von fünf Jahren berücksichtigt, um festzulegen, wie viel von der ursprünglichen Schenkung zurückgezahlt werden muss, basierend auf einem geplanten Zeithorizont von 25 Jahren.
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der Marktwert einer Immobilie oder eines anderen Vermögenswerts zum Zeitpunkt der Bewertung. Er wird benötigt, um den Wert einer Schenkung oder eine Rückforderung korrekt zu bemessen. Im beschriebenen Fall hatte das übertragene Reihenmittelhaus zum Zeitpunkt der Übertragung einen Verkehrswert von 390.000 Euro. Der Verkehrswert ist ein wichtiger Anhaltspunkt, wenn es um die Berechnung von Rückforderungsbeträgen geht.
Grundschuld
Eine Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das zur Sicherung einer Forderung dient. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine spezifische Forderung gebunden. Hier übernahm das Ehepaar eine bestehende Grundschuld von 90.000 Euro, die auf der Immobilie lastete, was bedeutet, dass sie für diese Summe haften und diese abbezahlen müssten, unabhängig von der Nutzung der Immobilie.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG: Diese Vorschrift regelt die Möglichkeit eines gerichtlichen Vergleichs im Verfahren des Familiengerichts. Sie ermöglicht es den Beteiligten, ihre Ansprüche in einer einvernehmlichen Lösung zu klären, anstatt ein Urteil zu erzwingen. Im vorliegenden Fall wird dieser Paragraph angewendet, um den Antragstellern und der Antragsgegnerin einen Vergleich über die Rückforderung von Zuwendungen zu ermöglichen, was eine einvernehmliche Lösung der finanziellen Streitigkeiten darstellt.
- § 278 Abs. 6 ZPO: In Verbindung mit dem FamFG ermöglicht dieser Paragraph, dass das Gericht die Möglichkeit eines Vergleichs prüft und beide Parteien die Gelegenheit hat, diesen anzunehmen. Der Beschluss des OLG Karlsruhe schlägt einen Vergleich vor, durch den die finanziellen Ansprüche aus der Zuwendung an die Antragsgegnerin geregelt werden. Dadurch wird die Streitigkeit ohne weiteres Gerichtsurteil gelöst.
- § 812 BGB (Ungerechtfertigte Bereicherung): Dieser Paragraph befasst sich mit der Rückforderung von Leistungen, die ohne rechtlichen Grund erlangt wurden. Die Antragsteller machen hier einen Rückforderungsanspruch geltend, da sie der Antragsgegnerin Miteigentumsanteile an einer Immobilie übertragen haben. Der Anspruch basiert darauf, dass die Zuwendung im Vorfeld unter bestimmten Umständen nicht mehr gerechtfertigt ist, insbesondere im Kontext der anschließenden Trennung und Scheidung.
- § 1361 BGB (Betriebs- und Wohngebrauch): Diese Norm regelt die Nutzung von Wohnräumen und Betriebseigentum im Falle einer Trennung oder Scheidung. Da die Eheleute während ihrer Ehe in der Immobilie lebten und nach der Trennung die Frage der Nutzung aufkam, ist dieser Paragraph relevant für die Beurteilung des Wertes der Rückforderung. Die bisherige und zukünftige Nutzung des Hauses durch die Antragsgegnerin war entscheidend für die Höhe des rückforderbaren Betrags.
- § 133 BGB (Auslegung des Willens): Dieser Paragraph besagt, dass bei der Auslegung von Verträgen oder Rechtsgeschäften der tatsächliche Wille der Parteien zu ermitteln ist. Im vorliegenden Fall ist der ursprüngliche Wille der Antragsteller beim Übertragen der Miteigentumsanteile an die Antragsgegnerin von Bedeutung, um zu klären, ob eine Rückforderung gerechtfertigt ist. Der Kontext und die Umstände der Zuwendung wirken sich auf die rechtliche Beurteilung aus, ob ein Rückforderungsanspruch besteht oder nicht.
Das vorliegende Urteil
OLG Karlsruhe – Az.: 5 UF 48/23 – Beschluss vom 04.12.2023
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