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Zweites Widerrufsrecht bei Aboverlängerung nach kostenlosem Testabo – EuGH Urteil

Neues EuGH-Urteil zu Testabos: Haben Verbraucher ein zweites Widerrufsrecht bei automatischer Aboverlängerung nach einem kostenlosen Testabo? Der Europäische Gerichtshof gibt Klarheit und setzt neue Maßstäbe für Verbraucherrechte in der EU. Erfahren Sie mehr über die Auswirkungen und was das für Sie bedeutet!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den letzten Jahren eine zentrale Rolle bei der Klärung von Verbraucherrechten in der Europäischen Union gespielt. Seine Urteile prägen die Rechtslandschaft und bieten oft Klarheit in komplexen Angelegenheiten. Das jüngste EuGH Urteil (Rs. C-565/22 vom 5.10.2023) über das zweite Widerrufsrecht bei automatischer Aboverlängerung ist ein solches Beispiel. Es stellt die Frage, ob Verbraucher, die ein Testabonnement im Fernabsatz abschließen, das sich nach Ablauf automatisch und kostenpflichtig verlängert, ein zweites Widerrufsrecht haben.

Das Wichtigste in Kürze


  • EuGH-Urteil zu Testabos: Klärung über zweites Widerrufsrecht bei automatischer Aboverlängerung nach kostenlosem Testabo.
  • Europäischer Gerichtshof (EuGH) spielt zentrale Rolle bei Klärung von Verbraucherrechten in der EU.
  • Widerrufsrecht: Schutzinstrument für Verbraucher in der EU, besonders relevant bei automatischer Umwandlung von kostenlosem Testabo in kostenpflichtiges Abo.
  • Unternehmen Sofatutor: Führende Internet-Lernplattform in Österreich und Deutschland mit Testabonnement-Angebot.
  • Automatische Aboverlängerung: Nach 30-tägigem Testabo wird, falls nicht gekündigt, in kostenpflichtiges Abo umgewandelt.
  • Streit um zweites Widerrufsrecht: Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht möglichen Verstoß gegen Verbraucherrechte bei unzureichender Information über Aboverlängerung.
  • EuGH-Entscheidung: Grundsätzlich nur ein Widerrufsrecht, Ausnahmen bestehen bei unzureichender Information über kostenpflichtige Verlängerung.

Bedeutung des Widerrufsrechts für Verbraucher

Widerrufsrecht bei Aboverlängerung
EuGH entscheidet: Verbraucher haben prinzipiell KEIN zweites Widerrufsrecht bei Aboverlängerung nach kostenlosem Testabo.(Symbolfoto: panuwat phimpha /Shutterstock.com)

Das Widerrufsrecht ist ein grundlegendes Verbraucherschutzinstrument in der EU. Es ermöglicht Verbrauchern, einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne zusätzliche Kosten zu widerrufen. Dieses Recht gibt den Verbrauchern die Freiheit und Sicherheit, Entscheidungen zu überdenken und gegebenenfalls rückgängig zu machen. In der digitalen Ära, in der Online-Einkäufe und -Dienstleistungen immer häufiger werden, gewinnt das Widerrufsrecht weiter an Bedeutung.

Kurzüberblick über die automatische Aboverlängerung

Automatische Aboverlängerungen sind in der heutigen Geschäftswelt weit verbreitet, insbesondere bei Online-Diensten. Sie bieten Unternehmen eine stetige Einnahmequelle und Verbrauchern den Komfort, Dienstleistungen ohne Unterbrechung fortzusetzen. Allerdings können sie auch zu Missverständnissen und unerwarteten Kosten für den Verbraucher führen, insbesondere wenn die Bedingungen der Verlängerung nicht klar kommuniziert werden. Klar zum tragen kommt die Problematik immer dann, wenn aus einem kostenlosen Testzeitraum ohne rechtzeitige Kündigung  automatisch ein kostenpflichtiges Abo wird. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen transparent über solche Mechanismen informieren und Verbraucher ihre Rechte in diesem Zusammenhang kennen.

Das Unternehmen Sofatutor und sein Angebot

In dem vorliegendem Fall geht es um das Angebot des Unternehmens Sofatutor. Sofatutor hat sich in den letzten Jahren als eine der führenden Internet-Lernplattformen für Schüler in Österreich und auch Deutschland etabliert. Mit einem vielfältigen Angebot an Lernmaterialien und interaktiven Übungen bietet das Unternehmen Schülern die Möglichkeit, ihre schulischen Leistungen zu verbessern und sich optimal auf Prüfungen vorzubereiten. Durch den Einsatz modernster Technologien und didaktischer Methoden hat Sofatutor den Lernprozess revolutioniert und sich einen Namen in der Bildungsbranche gemacht.

Das Testabonnement und seine Bedingungen

Eines der herausragenden Angebote von Sofatutor ist das Testabonnement. Neue Nutzer haben die Möglichkeit, die Plattform und ihre Dienstleistungen 30 Tage lang kostenlos zu testen. Während dieser Zeit können sie auf alle Funktionen und Materialien zugreifen, um sich ein umfassendes Bild von der Qualität und dem Umfang des Angebots zu machen. Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Testabonnement jederzeit und ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden kann. Dies gibt den Nutzern die Sicherheit und Flexibilität, das Angebot ohne jegliches Risiko auszuprobieren.

Die automatische Verlängerung des Abonnements

Nach Ablauf der 30-tägigen Testphase wird das Abonnement, sofern es nicht gekündigt wurde, automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt. Dieses Abonnement verlängert sich automatisch um einen festgelegten Zeitraum, wenn es nicht vor Ablauf gekündigt wird. Sofatutor legt großen Wert darauf, seine Kunden über dieses Verfahren zu informieren und ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Das Unternehmen betont stets die Wichtigkeit der Transparenz und des Vertrauens in der Beziehung zu seinen Kunden.

➨ Unklar über Ihr Widerrufsrecht bei Aboverlängerungen?

Das jüngste EuGH-Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechte von Verbrauchern und die Pflichten von Unternehmen in Bezug auf automatische Aboverlängerungen. Wenn Sie sich unsicher sind, wie dieses Urteil Ihre Situation beeinflusst oder wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten als Verbraucher haben, sind wir hier, um Ihnen zu helfen. Unsere Expertise ermöglicht es uns, Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung zu bieten und Sie anschließend umfassend zu beraten. Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen und sicherzustellen, dass Sie bestens informiert und geschützt sind.

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Der Streit um das zweite Widerrufsrecht

Die Position des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)

Der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat stets die Interessen der Verbraucher im Blick und setzt sich für deren Rechte ein. Im Fall von Sofatutor sah der VKI einen möglichen Verstoß gegen die Verbraucherrechte. Insbesondere ging es um die Frage, ob Verbrauchern ein zweites Widerrufsrecht zusteht, wenn sie nicht ausreichend über die automatische Verlängerung eines Testabonnements informiert wurden. Der VKI argumentierte, dass die fehlende Information über ein solches zweites Widerrufsrecht die Verbraucher benachteiligt und sie möglicherweise in eine Kostenfalle lockt.

Urteilsverlauf: Vom Erstgericht zum Berufungsgericht

Der Rechtsstreit begann vor dem Erstgericht, welches zu Gunsten des VKI entschied. Das Gericht sah es als gegeben an, dass die Verbraucher nicht ausreichend über ihre Rechte informiert wurden und somit ein zweites Widerrufsrecht bestünde. Doch die Angelegenheit endete nicht dort. Sofatutor legte Berufung ein, und das Berufungsgericht kam zu einem anderen Schluss. Es wies die Klage des VKI ab und vertrat die Ansicht, dass kein zweites Widerrufsrecht bestehe. Diese unterschiedlichen Urteile auf den verschiedenen Gerichtsebenen zeigten, wie komplex und umstritten die Angelegenheit war.

Der Weg zum Europäischen Gerichtshof

Angesichts der unterschiedlichen Urteile und der Tragweite der Entscheidung für Verbraucher in der gesamten EU wurde die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Der Oberste Gerichtshof wollte Klarheit in dieser strittigen Rechtsfrage und bat den EuGH um eine Vorabentscheidung. Der EuGH sollte klären, ob das EU-Recht einem Verbraucher ein zweites Widerrufsrecht einräumt, wenn er nicht ausreichend über die automatische Verlängerung eines Testabonnements informiert wurde. Der Fall zog die Aufmerksamkeit von Verbraucherschutzorganisationen, Unternehmen und Rechtsexperten aus ganz Europa auf sich, da seine Entscheidung weitreichende Auswirkungen auf den Online-Handel und die Verbraucherrechte in der EU haben könnte.

Die Hauptentscheidung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass Verbrauchern grundsätzlich nur ein einziges Widerrufsrecht zusteht, wenn sie ein Testabonnement im Fernabsatz abschließen, das sich nach Ablauf automatisch und kostenpflichtig verlängert. Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung, da es die Rechte von Verbrauchern und die Pflichten von Unternehmen in der gesamten Europäischen Union prägt.

Bedingungen für das zweite Widerrufsrecht

Trotz der grundsätzlichen Entscheidung des EuGH gibt es jedoch Ausnahmen. Ein zweites Widerrufsrecht kann dann bestehen, wenn der Verbraucher bei Abschluss des Abonnements nicht klar, verständlich und ausdrücklich darüber informiert wurde, dass das Abonnement nach einem kostenlosen Anfangszeitraum kostenpflichtig wird. Diese Klarstellung des EuGH betont die Wichtigkeit der Transparenz und der Informationspflicht von Unternehmen gegenüber ihren Kunden.

Auswirkungen des Urteils auf nationale Gerichte

Obwohl der EuGH eine klare Richtung vorgegeben hat, liegt die endgültige Entscheidung über den nationalen Rechtsstreit beim jeweiligen nationalen Gericht. Das bedeutet, dass das Urteil des EuGH als Leitfaden dient, aber die nationalen Gerichte müssen die Entscheidung des EuGH in den Kontext ihres eigenen Rechtssystems setzen. Es ist jedoch zu betonen, dass die Entscheidung des EuGH bindend für andere nationale Gerichte ist, die mit einem ähnlichen Problem konfrontiert werden. Dies stellt sicher, dass das Verbraucherschutzrecht in der gesamten EU konsistent und einheitlich angewendet wird.

Bedeutung für Verbraucher und Unternehmen

Das Urteil des EuGH hat sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen erhebliche Bedeutung. Für Verbraucher stellt es eine klare Richtlinie dar, welche Rechte sie in Bezug auf Widerrufsrechte bei automatischen Aboverlängerungen haben. Es betont die Notwendigkeit der Transparenz und der klaren Kommunikation von Unternehmen. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass sie ihre Kunden deutlich und verständlich über alle Bedingungen informieren, insbesondere wenn es um kostenpflichtige Verlängerungen geht.

Mögliche Änderungen in der Geschäftspraxis

Für Unternehmen könnte dieses Urteil bedeuten, dass sie ihre Geschäftspraktiken überdenken und anpassen müssen. Dies könnte die Art und Weise betreffen, wie sie ihre Abonnements und die damit verbundenen Bedingungen bewerben. Es könnte auch zu einer verstärkten Überwachung durch Verbraucherschutzorganisationen führen, die sicherstellen möchten, dass die Rechte der Verbraucher gewahrt werden. Unternehmen könnten auch dazu neigen, klarere und verständlichere Vertragsbedingungen zu erstellen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Vergleich mit anderen ähnlichen Fällen in der EU

Das Urteil im Fall Sofatutor ist nicht das erste seiner Art in der EU. Es gibt andere Fälle, in denen die Rechte von Verbrauchern bei automatischen Aboverlängerungen in Frage gestellt wurden. In einigen dieser Fälle haben die nationalen Gerichte ähnlich wie der EuGH entschieden, in anderen jedoch unterschiedlich. Dies zeigt, wie wichtig die Rolle des EuGH ist, um für Klarheit und Einheitlichkeit in der gesamten EU zu sorgen. Das Urteil im Fall Sofatutor könnte als Präzedenzfall für zukünftige ähnliche Fälle dienen und dazu beitragen, die Rechte der Verbraucher in der gesamten Europäischen Union zu stärken.

Schlussfolgerungen und Ausblick

Das EuGH-Urteil im Fall Sofatutor hat weitreichende Implikationen für die Geschäftspraktiken von Unternehmen in der gesamten EU. Es betont die Notwendigkeit der Transparenz und klaren Kommunikation gegenüber den Verbrauchern, insbesondere in Bezug auf automatische Aboverlängerungen. Die Entscheidung unterstreicht das Recht der Verbraucher auf klare und verständliche Informationen und die Pflicht der Unternehmen, diese bereitzustellen.

Mögliche zukünftige Entwicklungen im Verbraucherschutz

Dieses Urteil könnte den Weg für strengere Verbraucherschutzgesetze in der EU ebnen. Es könnte auch zu einer verstärkten Überwachung der Geschäftspraktiken von Unternehmen durch Verbraucherschutzorganisationen führen. Unternehmen könnten in der Zukunft stärker darauf bedacht sein, ihre Geschäftsbedingungen klarer und verständlicher zu gestalten, um rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen und das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen.

Empfehlungen für Unternehmen und Verbraucher

Unternehmen wird empfohlen, ihre Geschäftsbedingungen regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Sie sollten auch in Erwägung ziehen, Schulungen für ihr Personal anzubieten, um sicherzustellen, dass die Kommunikation mit den Verbrauchern klar und verständlich ist. Verbraucher sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und sicherstellen, dass sie alle Bedingungen eines Abonnements oder Vertrags vollständig verstehen, bevor sie sich verpflichten. Es ist auch ratsam, regelmäßig nach Updates oder Änderungen in den Geschäftsbedingungen zu suchen, um informiert zu bleiben.

Rechtliche Grundlagen des Widerrufsrechts in der EU:

Das Widerrufsrecht in der EU ist hauptsächlich in der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher geregelt. Diese Richtlinie hat das Ziel, die Rechte der Verbraucher in der EU zu stärken und gleichzeitig für faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu sorgen.

Richtlinie über Verbraucherrechte:

Die Richtlinie über Verbraucherrechte legt bestimmte Informationspflichten für Unternehmer fest, die Verträge mit Verbrauchern abschließen. Sie regelt auch das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden.

Voraussetzungen für das Widerrufsrecht:

  • Art des Vertrags: Das Widerrufsrecht gilt in erster Linie für Fernabsatzverträge und Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden.
  • Information des Verbrauchers: Der Unternehmer muss den Verbraucher klar und verständlich über sein Widerrufsrecht informieren. Wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde, kann die Widerrufsfrist verlängert werden.
  • Dauer der Widerrufsfrist: Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher die Ware erhalten hat oder, bei Dienstleistungen, ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht:

Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht nicht gilt. Dazu gehören unter anderem:

  • Verträge über Dienstleistungen: Wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
  • Versiegelte Waren: Wenn sie aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Digitale Inhalte: Wenn sie nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden und die Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat.
  • Maßgefertigte oder personalisierte Waren.
  • Verderbliche Waren oder Waren mit einem schnell ablaufenden Verfallsdatum.

Es ist wichtig zu beachten, dass die oben genannten Punkte nur eine allgemeine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen des Widerrufsrechts in der EU darstellen. Für eine detaillierte Analyse und Interpretation ist es ratsam, die genannten Quellen zu konsultieren oder einen Rechtsexperten zu Rate zu ziehen.

Was ist ein Fernabsatzvertrag überhaupt?

Ein Fernabsatzvertrag ist ein spezieller Vertragstyp, der im digitalen Zeitalter immer häufiger vorkommt. Er unterscheidet sich von traditionellen Verträgen dadurch, dass er ohne physische Anwesenheit beider Vertragsparteien abgeschlossen wird. Stattdessen erfolgt der Vertragsabschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel. Dies können beispielsweise Telefon, E-Mail, Fax oder Online-Plattformen sein.

Merkmale eines Fernabsatzvertrags:

  1. Vertragsparteien: Der Vertrag wird zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen. Ein Unternehmer handelt in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, während ein Verbraucher den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  2. Keine physische Anwesenheit: Beide Parteien sind zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht physisch anwesend. Dies unterscheidet den Fernabsatzvertrag von einem Vertrag, der in einem Geschäft oder einem anderen physischen Ort abgeschlossen wird.
  3. Verwendung von Fernkommunikationsmitteln: Der Vertrag wird ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen. Dies können traditionelle Mittel wie Telefon oder Fax sein, aber auch moderne Kommunikationsmittel wie E-Mail, Chat oder Online-Formulare auf Websites.
  4. Organisiertes System: Der Vertrag wird im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems abgeschlossen. Das bedeutet, dass der Unternehmer ein System eingerichtet hat, das speziell darauf ausgerichtet ist, Verträge auf diese Weise abzuschließen.

Relevanz im Kontext des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht ist besonders relevant für Fernabsatzverträge, da es Verbrauchern die Möglichkeit gibt, einen Vertrag zu widerrufen, den sie möglicherweise voreilig und ohne die Ware oder Dienstleistung physisch gesehen oder ausprobiert zu haben, abgeschlossen haben. Das Widerrufsrecht gibt Verbrauchern die Sicherheit, dass sie, wenn sie ihre Meinung ändern oder mit dem Produkt oder der Dienstleistung nicht zufrieden sind, den Vertrag ohne finanzielle Nachteile widerrufen können. Es stellt sicher, dass Verbraucher im digitalen Zeitalter, in dem Online-Einkäufe immer häufiger werden, geschützt sind und ihre Rechte gewahrt werden.

FAQs

  • Was besagt das EuGH-Urteil über das zweite Widerrufsrecht?
    Das EuGH-Urteil stellt klar, dass Verbraucher unter bestimmten Bedingungen ein zweites Widerrufsrecht haben, insbesondere wenn sie nicht ausreichend über die automatische Verlängerung eines Abonnements informiert wurden. Dies betont die Notwendigkeit für Unternehmen, transparent und klar in ihrer Kommunikation zu sein.
  • Wie funktioniert die automatische Aboverlängerung bei Sofatutor?
    Sofatutor bietet ein Testabonnement an, das sich automatisch in ein reguläres Abonnement umwandelt, wenn es nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird. Dieses Modell ist in vielen Branchen üblich, kann jedoch zu Kontroversen führen, wenn Verbraucher das Gefühl haben, nicht ausreichend informiert worden zu sein.
  • Warum hat der VKI gegen Sofatutor geklagt?
    Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Sofatutor verklagt, da er der Meinung war, dass das Unternehmen die Verbraucher nicht ausreichend über die Bedingungen des Testabonnements und die automatische Verlängerung informiert hat. Der VKI vertritt die Interessen der Verbraucher und setzt sich für Transparenz und Fairness im Markt ein.
  • Welche Bedingungen müssen für ein zweites Widerrufsrecht erfüllt sein?
    Das zweite Widerrufsrecht tritt in Kraft, wenn Verbraucher nicht klar und verständlich über ihre Rechte und die Bedingungen eines Abonnements informiert wurden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Informationen versteckt, unklar formuliert oder schwer verständlich sind.
  • Wie wirkt sich das Urteil auf andere Unternehmen aus?
    Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen in der gesamten EU. Es betont die Notwendigkeit, Verbraucher klar und transparent zu informieren, insbesondere in Bezug auf automatische Aboverlängerungen. Unternehmen, die ähnliche Geschäftsmodelle haben, könnten ihre Praktiken überdenken, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen und das Vertrauen der Verbraucher nicht verlieren.

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