Eine einzelne negative eBay Bewertung kann heute über Erfolg und Misserfolg entscheiden und schnell zur Existenzbedrohung werden. Viele Käufer nutzen dabei die Meinungsfreiheit als Schutzschild, verbreiten aber unwahre Tatsachen, die Ihren Ruf und Umsatz ruinieren. Die entscheidende juristische Weichenstellung liegt in der scharfen Trennung von zulässischem Werturteil und nachweisbarer Lüge. Wie erkennen Sie rechtswidrige Kritik und welche juristischen Schritte müssen Sie einleiten, um die eBay-Bewertung löschen zu lassen?
Übersicht
- 1 Auf einen Blick
- 2 Warum sind negative eBay-Bewertungen ein rechtliches Problem?
- 3 Wann ist eine eBay-Bewertung verboten und wann erlaubt?
- 4 Wer muss was beweisen? Die überraschende Wahrheit über die Beweislast
- 5 Welche rechtlichen Ansprüche habe ich bei einer unfairen Bewertung?
- 5.1 Ihre rechtlichen Ansprüche im Überblick
- 5.2 Wie kann ich die Löschung einer Bewertung verlangen?
- 5.3 Kann ich Schadensersatz vom Käufer fordern?
- 5.4 Macht sich der Käufer sogar strafbar?
- 5.5 Wie finde ich die Identität eines anonymen Bewerters heraus?
- 5.6 Wie lange kann ich gegen eine Bewertung vorgehen? (Verjährung)
- 6 Warum eBay (fast) nie sofort löscht: Die Haftung der Plattform
- 7 Wie reagiere ich als Verkäufer richtig auf eine negative Bewertung?
- 8 Was sind die wichtigsten rechtlichen Grundregeln bei eBay-Bewertungen?
- 9 Experten-Einblick
- 10 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- 10.1 Wann gilt eine negative eBay-Bewertung als unwahre Tatsachenbehauptung?
- 10.2 Wer trägt die Beweislast für die Wahrheit einer rufschädigenden Behauptung?
- 10.3 Wer zahlt die Anwaltskosten für die Abmahnung des Bewertungsverfassers?
- 10.4 Wie erhalte ich die Nutzerdaten eines anonymen eBay-Bewerters?
- 10.5 Wann muss eBay eine gemeldete, rechtswidrige Bewertung löschen?

Auf einen Blick
- Worum es geht: Dieses Thema klärt, wann eine negative Online-Bewertung rechtlich zulässig ist und wann nicht. Es betrifft Verkäufer, deren Ruf geschädigt wird, und Käufer, die ihre Meinung äußern wollen. Relevant wird es, sobald eine Kritik die Grenze zur unwahren oder beleidigenden Behauptung überschreitet.
- Das größte Risiko: Das größte Risiko für den Verfasser ist, für unwahre Behauptungen zur Verantwortung gezogen zu werden. Sie riskieren eine Abmahnung durch den Verkäufer und müssen dessen Anwaltskosten bezahlen. Im schlimmsten Fall drohen zusätzlich hohe Kosten für ein Gerichtsverfahren und eine Geldstrafe.
- Die wichtigste Regel: Trennen Sie stets zwischen überprüfbaren Tatsachen und persönlichen Meinungen. Meinungen wie „Der Service war schlecht“ sind fast immer geschützt. Unwahre Tatsachenbehauptungen wie „Die Ware ist eine Fälschung“ sind illegal und können juristisch verfolgt werden.
- Typische Situationen: Häufig werfen Käufer einem Verkäufer vor, die Ware sei gefälscht, beschädigt geliefert oder nie verschickt worden. Relevant ist das Thema auch bei reinen Beleidigungen, die keinen Sachbezug mehr haben. Es geht immer um Aussagen, die den Ruf des Unternehmens direkt schädigen.
- Erste Schritte: Wenn Sie als Verkäufer betroffen sind, sichern Sie sofort Beweise der Bewertung mittels Screenshot. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen prüfen unsere Rechtsanwälte Ihre Situation und können den Verfasser formal abmahnen, um die Beweislast gerichtlich durchzusetzen.
- Häufiger Irrtum: Viele glauben, die Plattform (wie eBay) müsse eine Beschwerde sofort löschen. Die Plattform handelt jedoch meist erst dann, wenn ein Gericht die Rechtswidrigkeit der Bewertung bestätigt hat.
Warum sind negative eBay-Bewertungen ein rechtliches Problem?
Eine einzige negative Bewertung kann heute über den Erfolg oder Misserfolg eines Online-Händlers entscheiden. Sie ist Waffe und Wegweiser zugleich. Für Käufer ist sie ein Ausdruck der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit, ein Ventil für Frust und eine Warnung an andere. Für Verkäufer kann sie existenzbedrohend sein, den Ruf ruinieren und Umsätze einbrechen lassen.
In diesem Spannungsfeld bewegt sich das deutsche Recht. Es versucht, zwei fundamentale Interessen auszubalancieren: Ihr Recht als Käufer, Ihre Meinung frei zu äußern (Art. 5 Grundgesetz), und Ihr Recht als Verkäufer, Ihre wirtschaftliche Existenz und Ihren guten Ruf zu schützen (Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb).
Die entscheidende Frage lautet: Wo verläuft die Grenze zwischen einer zulässigen, wenn auch harten Kritik und einer rechtswidrigen, schädigenden Behauptung? Die Antwort liegt in einer präzisen juristischen Unterscheidung, die über Unterlassungsansprüche, Schadensersatz und sogar strafrechtliche Konsequenzen entscheidet.
Wann ist eine eBay-Bewertung verboten und wann erlaubt?
Ob eine negative Bewertung rechtlich angreifbar ist, hängt fast ausschließlich an einer einzigen Frage: Handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung? Das Gesetz behandelt diese beiden Kategorien fundamental unterschiedlich.
Was ist eine beweisbare Tatsache?
Eine Tatsachenbehauptung beschreibt einen konkreten Zustand oder einen vergangenen Vorgang, der objektiv überprüfbar ist. Man kann Beweise dafür oder dagegen finden. Die Aussage ist entweder „wahr“ oder „falsch“.
Typische Tatsachenbehauptungen in eBay-Bewertungen sind:
- „Der Verkäufer hat die Ware nie versendet.“
- „Das Möbelstück kam mit einem tiefen Kratzer an.“
- „Ich musste drei Wochen auf die Lieferung warten.“
- „Der Händler liefert Fälschungen.“
Diese Aussagen sind dem Beweis zugänglich. Sie lassen sich zum Beispiel durch Versandbelege, Fotos des Schadens oder Tracking-Daten widerlegen oder bestätigen. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind niemals von der Meinungsfreiheit geschützt. Der Grund ist einfach: Eine Lüge trägt nichts zur öffentlichen Meinungsbildung bei, sie vergiftet sie. Deshalb sind sie immer rechtswidrig.
Was ist ein geschütztes Werturteil?
Eine Meinungsäußerung, auch Werturteil genannt, ist dagegen von subjektiven Elementen geprägt. Sie drückt eine persönliche Stellungnahme, ein Gefühl oder eine Einschätzung aus. Sie ist nicht objektiv überprüfbar und kann deshalb nicht „wahr“ oder „falsch“ sein.
Beispiele für zulässige Meinungsäußerungen sind:
- „Der Service war miserabel.“
- „Ich fand den Verkäufer sehr unfreundlich.“
- „Ich bin mit dem Kauf absolut unzufrieden.“
- „Meiner Meinung nach ist die Qualität schlecht.“
Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) schützt solche Werturteile sehr weitgehend. Das gilt selbst dann, wenn sie scharf, polemisch oder für den Verkäufer verletzend formuliert sind. Sie müssen eine solche Kritik als Teil des Wirtschaftslebens grundsätzlich hinnehmen.
Wann wird aus Meinung verbotene Schmähkritik?
Auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Diese sind jedoch extrem eng gesteckt. Eine reine Meinungsäußerung wird nur dann unzulässig, wenn sie zur sogenannten Schmähkritik wird. Das Bundesverfassungsgericht legt die Hürden dafür bewusst sehr hoch an.
Eine Schmähkritik liegt nur dann vor, wenn es dem Verfasser nicht mehr um die Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern einzig und allein um die Diffamierung und persönliche Herabwürdigung des Gegenübers. Im Kontext von eBay-Bewertungen ist dieser Fall praktisch ausgeschlossen. Da immer eine konkrete Transaktion zugrunde liegt, gibt es einen Sachbezug. Eine harte Bewertung wie „absolut unzuverlässiger Händler“ ist daher keine Schmähkritik, sondern eine zulässige Meinung.
Anders sieht es bei Formalbeleidigungen aus. Reine Schimpfwörter ohne jeden Sachbezug (z.B. „Arschloch“, „Idiot“) zielen nur darauf ab, die Ehre zu verletzen. Die Meinungsfreiheit deckt sie nicht.
Was passiert, wenn Meinung und Tatsache vermischt werden?
Oft enthalten Bewertungen beides. Ein Satz wie „Der Verkäufer ist ein Betrüger, er hat mir eine Fälschung geschickt“ ist eine solche gemischte Äußerung. Juristen prüfen hier, ob der Tatsachenkern („Fälschung geschickt“) wahr ist. Wenn dieser Tatsachenkern sich als unwahr herausstellt oder der Käufer ihn nicht beweisen kann, kippt die gesamte Aussage. Dem schweren Vorwurf („Betrüger“) fehlt dann die Grundlage, weshalb die komplette Bewertung unzulässig wird.
Gegenüberstellung: Meinung vs. Tatsache
Wer muss was beweisen? Die überraschende Wahrheit über die Beweislast
Jetzt kommt der Punkt, der für Laien oft überraschend ist. Das Gesetz regelt die Beweislast nämlich anders, als das Bauchgefühl es vermuten lässt – und genau das ist Ihr strategischer Vorteil.
Wenn ein Verkäufer gegen eine rufschädigende Tatsachenbehauptung klagt, stellt sich eine prozessentscheidende Frage: Wer muss die Wahrheit beweisen? Der Verkäufer, der behauptet, die Aussage sei falsch? Oder der Käufer, der die Aussage in die Welt gesetzt hat?
Normalerweise muss im Zivilprozess der Kläger die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen. Das würde bedeuten, der Verkäufer müsste beweisen, dass eine Behauptung nicht stimmt. Wie soll ein Händler aber gerichtsfest beweisen, dass ein Möbelstück nicht beschädigt war, als es das Lager verließ? Diesen sogenannten „Negativbeweis“ zu führen, ist oft unmöglich und würde Täter schützen.
Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung eine klare Linie entwickelt, die den Spieß umdreht. Führende Gerichte, wie das Landgericht Frankenthal, argumentieren konsequent: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützt den Käufer nur dann, wenn seine Tatsachenbehauptung wahr ist.

Warum muss der Käufer die Wahrheit beweisen?
Deshalb gilt im Streitfall eine umgekehrte Beweislast: Wer eine rufschädigende Tatsache über ein Unternehmen behauptet, muss deren Wahrheit im Streitfall beweisen.
Das bedeutet für Sie in der Praxis: Behauptet ein Käufer „Der gelieferte Schrank war aus billigem Pressspan statt aus massivem Eichenholz“, müssen nicht Sie beweisen, dass es Eiche war. Vielmehr muss der Käufer vor Gericht beweisen, dass der Schrank aus Pressspan besteht.
Für Sie als Verkäufer ist das die strategisch wichtigste Waffe. Im Gerichtsverfahren reicht es aus, dass Sie der Behauptung des Käufers klar und begründet widersprechen.
Das Gericht wird sich dann an den Käufer wenden und Beweise für seine Behauptung fordern. Kann der Käufer diese Beweise nicht liefern – weil er vielleicht impulsiv und ohne Dokumentation gehandelt hat –, gilt seine Aussage prozessual als unwahr. Das begründet Ihren Anspruch auf Unterlassung oder Löschung.
Welche rechtlichen Ansprüche habe ich bei einer unfairen Bewertung?
Stellt sich eine Bewertung als rechtswidrig heraus – sei es eine erwiesen unwahre Tatsache, eine nicht beweisbare Behauptung oder eine Formalbeleidigung –, steht Ihnen als Verkäufer ein Bündel an direkten zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Käufer zu.
Ihre rechtlichen Ansprüche im Überblick
Wie kann ich die Löschung einer Bewertung verlangen?
Ihr zentrales Ziel ist es, die schädigende Bewertung aus der Welt zu schaffen und sicherzustellen, dass sie nicht wiederholt wird. Dafür gibt es zwei Ansprüche, die auf § 1004 und § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) basieren.
Der Unterlassungsanspruch
Sie können vom Käufer verlangen, die rechtswidrige Äußerung in Zukunft zu unterlassen. Diesen Anspruch setzen Sie mit einer anwaltlichen Abmahnung durch. Darin fordern Sie den Käufer auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit verpflichtet er sich, bei jeder zukünftigen Wiederholung der Behauptung eine empfindliche Vertragsstrafe an Sie zu zahlen.
Der Beseitigungsanspruch (Löschung)
Gleichzeitig haben Sie einen Anspruch darauf, dass die bereits veröffentlichte Bewertung gelöscht wird. In der Praxis kann der Käufer eine Bewertung nicht einseitig ändern oder löschen. Der Verkäufer kann dem Käufer jedoch eine offizielle „Anfrage zur Bewertungsüberarbeitung“ senden. Akzeptiert der Käufer diese, kann er die Bewertung ändern oder entfernen. Der Anspruch gegen den Käufer zielt also darauf ab, dass dieser einer solchen Überarbeitungsanfrage zustimmt oder auf andere Weise bei eBay auf die Löschung hinwirkt.
Kann ich Schadensersatz vom Käufer fordern?
Ein Anspruch auf Schadensersatz setzt, anders als der reine Unterlassungsanspruch, ein Verschulden des Käufers voraus. Er muss also vorsätzlich oder zumindest fahrlässig gehandelt haben.
- Erstattung der Anwaltskosten: Dies ist der häufigste und am leichtesten durchsetzbare Schadensersatz. Die Kosten, die Ihnen für die berechtigte Abmahnung des Käufers durch Ihren Anwalt entstehen, muss der Käufer Ihnen als Schaden ersetzen.
- Ersatz für entgangenen Gewinn: Hier liegen die Hürden sehr hoch. Sie müssten nicht nur einen Umsatzrückgang nachweisen, sondern auch gerichtsfest beweisen, dass genau diese eine negative Bewertung den Rückgang kausal verursacht hat. Das ist in der Praxis fast unmöglich.
- Geldentschädigung („Schmerzensgeld“): Für die Verletzung Ihres unternehmerischen Rufs gibt es nur in absoluten Ausnahmefällen eine Geldentschädigung, etwa bei einer gezielten, bösartigen Diffamierungskampagne.
Macht sich der Käufer sogar strafbar?
Neben den zivilrechtlichen Folgen kann eine unwahre Tatsachenbehauptung auch strafrechtlich relevant sein. Die wichtigsten Delikte sind die Üble Nachrede (§ 186 StGB) und die Verleumdung (§ 187 StGB).
Wer eine ehrverletzende Tatsache behauptet, die „nicht erweislich wahr ist“, macht sich der Üblen Nachrede strafbar. Auch hier findet sich die umgekehrte Beweislast: Der Käufer entgeht der Strafe nur, wenn er die Wahrheit beweisen kann. Behauptet er die Unwahrheit sogar „wider besseres Wissen“, begeht er eine Verleumdung. Ein Strafantrag kann ein wirksames Mittel sein, um den Druck auf den Verfasser der Bewertung zu erhöhen.
Wie finde ich die Identität eines anonymen Bewerters heraus?
Ein häufiges praktisches Problem ist, dass Käufer unter Pseudonymen bewerten. Um eine Abmahnung zustellen zu können, benötigen Sie jedoch Name und Anschrift. Hierfür gibt es den sogenannten Auskunftsanspruch gegen die Plattform (eBay). Die Hürden hierfür sind allerdings hoch. Nach dem am 14. Mai 2024 in Kraft getretenen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das den europäischen „Digital Services Act“ (DSA) in deutsches Recht umsetzt, können Sie die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen, um Ihre zivilrechtlichen Ansprüche (z. B. wegen übler Nachrede) zu verfolgen. In der Regel muss hierfür eine gerichtliche Anordnung erwirkt werden. Das bedeutet, Sie müssen über Ihren Anwalt bei einem Gericht beantragen, eBay zur Herausgabe der Nutzerdaten zu verpflichten, was das Vorgehen komplexer und teurer macht.
Wie lange kann ich gegen eine Bewertung vorgehen? (Verjährung)
Stellen Sie sich Ihre Ansprüche wie ein Lebensmittel mit einem Haltbarkeitsdatum vor. Nach Ablauf können Sie sie nicht mehr erfolgreich gerichtlich durchsetzen. Juristen nennen das Verjährung. Für den Anspruch auf Löschung und Unterlassung gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Wichtig: Die Frist beginnt nach § 199 BGB erst mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von der Bewertung und der Person des Bewerters Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Entdecken Sie die Bewertung also beispielsweise im Mai 2025, startet die dreijährige Frist erst am 31. Dezember 2025 und endet am 31. Dezember 2028.
Warum eBay (fast) nie sofort löscht: Die Haftung der Plattform

Viele Verkäufer versuchen verständlicherweise, eine unfaire Bewertung direkt über den eBay-Support entfernen zu lassen. Meistens scheitern sie. Der Grund liegt in der juristischen Rolle von eBay.
eBay ist nicht der Urheber der Bewertung, also nicht der „Täter“. Die Plattform ist ein „Host-Provider“, der lediglich fremde Inhalte speichert. Deshalb haftet eBay nicht direkt für den Inhalt, sondern nur als sogenannter „Störer“ – also als derjenige, der die Verbreitung der rechtswidrigen Inhalte technisch ermöglicht.
Diese Haftung als Host-Provider nach Art. 6 DSA (ehemals Störerhaftung) greift erst, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Der Verkäufer meldet eBay eine eindeutige und auf den ersten Blick erkennbare Rechtsverletzung (das nennt man „Notice“).
- eBay wird nach dieser Meldung nicht unverzüglich tätig, um den Inhalt zu entfernen oder zu sperren.
Warum prüft eBay den Wahrheitsgehalt nicht selbst?
Das Problem liegt im Detail: Was ist eine „eindeutige“ Rechtsverletzung? Eine Formalbeleidigung („Der Verkäufer ist ein Idiot“) ist eindeutig. eBay wird hier in der Regel schnell löschen, da dies auch gegen die eigenen Richtlinien verstößt.
Das Problem liegt in der Substantiierung der Meldung. Eine Formalbeleidigung („Der Verkäufer ist ein Idiot“) ist eindeutig rechtswidrig und wird in der Regel schnell gelöscht. Eine Tatsachenbehauptung wie „Der Artikel kam beschädigt an“ ist für die Plattform jedoch nicht sofort als wahr oder unwahr erkennbar. Hier hat die Rechtsprechung (schon vor dem DSA) die Prüfpflichten der Plattformen verschärft: Wenn ein Verkäufer eine Rechtsverletzung substantiiert meldet (z.B. darlegt, warum eine Tatsachenbehauptung falsch ist und Belege anfügt), muss die Plattform den Verfasser der Bewertung damit konfrontieren. Kann der Verfasser seine Behauptung nicht belegen oder reagiert er nicht, ist die Plattform oft verpflichtet, die Bewertung zu löschen, auch ohne gerichtliche Entscheidung. Lehnt die Plattform die Löschung ab, ist der nächste Schritt oft eine gerichtliche Klärung gegen den Verfasser, deren Ergebnis dann der Plattform vorgelegt wird.
Wie reagiere ich als Verkäufer richtig auf eine negative Bewertung?
Aus der komplexen Rechtslage ergeben sich klare Handlungsempfehlungen für beide Seiten.
Wie formuliere ich als Käufer rechtssichere Kritik?

Wenn Sie eine negative Erfahrung gemacht haben und diese bewerten möchten, halten Sie sich an folgende Regeln, um rechtliche Risiken zu minimieren:
- Bleiben Sie subjektiv: Formulieren Sie aus Ihrer Ich-Perspektive. „Ich empfand den Service als schlecht“ ist unangreifbar. „Der Service ist schlecht“ kann schon als Tatsachenbehauptung missverstanden werden.
- Vermeiden Sie beweisbare Aussagen, die Sie nicht beweisen können: Behaupten Sie keine Fakten (z.B. „falsche Materialangabe“), wenn Sie dies im Zweifel nicht dokumentieren können.
- Verzichten Sie auf Beleidigungen: Bleiben Sie sachlich, auch wenn Sie verärgert sind. Schimpfwörter sind immer tabu.
- Bewahren Sie Belege auf: Wenn Sie eine Tatsache behaupten (z.B. „Lieferung kam 3 Wochen zu spät“), sichern Sie die entsprechenden Beweise (z.B. Tracking-Verlauf).
Welche Schritte sollte ich als Verkäufer befolgen?
Ein kühler Kopf und ein strategisches Vorgehen sind jetzt entscheidend. Die folgende Checkliste hat sich in der Praxis bewährt:
- Beweise sichern: Erstellen Sie sofort einen vollständigen Screenshot der Bewertung (inkl. URL, Datum, Nutzername, Text).
- Bewertung analysieren: Handelt es sich um eine reine Meinung (nicht angreifbar), eine Beleidigung (an eBay melden) oder eine unwahre Tatsachenbehauptung (weiter mit Schritt 3)?
- Plattform informieren: Melden Sie die Bewertung an eBay. Auch wenn eine direkte Löschung unwahrscheinlich ist, ist dies ein wichtiger formeller Schritt.
- Anwaltlich abmahnen: Unsere Rechtsanwälte mahnen den Verfasser für Sie ab. Dabei fordern wir die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung Ihrer Anwaltskosten.
- Gericht einschalten: Wenn der Verfasser nicht reagiert, beantragen Sie eine einstweilige Verfügung oder erheben Sie Klage. Nutzen Sie die umgekehrte Beweislast zu Ihrem Vorteil.
- Löschung vollziehen: Legen Sie die gerichtliche Entscheidung eBay vor. Die Plattform ist nun verpflichtet, die Bewertung endgültig zu entfernen.
Weigert sich der Käufer, die Erklärung abzugeben, beantragen Sie bei Gericht eine einstweilige Verfügung oder erheben Sie eine Unterlassungsklage. Im Prozess bestreiten Sie die Behauptung und berufen sich auf die Beweislastumkehr: Der Käufer muss die Wahrheit seiner Aussage beweisen.
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Eine rufschädigende Tatsachenbehauptung müssen Sie nicht hinnehmen. Die Beweislast liegt beim Verfasser, doch die Fristen zur Durchsetzung sind kurz. Unsere Rechtsanwälte prüfen die Erfolgsaussichten, sichern Ihre Ansprüche auf Löschung sowie Unterlassung und setzen diese für Sie durch.
Was sind die wichtigsten rechtlichen Grundregeln bei eBay-Bewertungen?
Das Recht schafft eine präzise juristische Trennlinie zwischen subjektiver Empfindung und objektiv überprüfbarer Realität, um die Grundrechte der freien Meinungsäußerung und des geschützten Gewerbebetriebs auszubalancieren.
- Fundamentale Schutzgrenze: Das Gesetz schützt die Meinungsfreiheit umfassend für subjektive Werturteile, während unwahre Tatsachenbehauptungen oder Formalbeleidigungen niemals unter den Grundrechtsschutz fallen.
- Umgekehrte Beweislast: Wer eine geschäftsschädigende oder ehrverletzende Tatsache behauptet, muss deren Wahrheit im Streitfall beweisen. Die Rechtsprechung kehrt hier die übliche zivilprozessuale Beweislast also um.
- Haftung der Plattform: Host-Provider wie eBay haften nicht direkt für Inhalte, müssen aber nach einer ausreichend substantiierten Meldung über einen rechtswidrigen Inhalt (sog. „Notice-and-Action“-Verfahren nach dem Digital Services Act) unverzüglich handeln. Eine gerichtliche Entscheidung ist der sicherste Weg, um eine Löschung zu erwirken, aber nicht mehr die einzige Voraussetzung, um die Handlungspflicht der Plattform auszulösen.
Ob Sie Reputationsschutzansprüche erfolgreich geltend machen, hängt maßgeblich davon ab, die rechtswidrige Äußerung präzise zu klassifizieren und die Ansprüche konsequent prozessual durchzusetzen.
Experten-Einblick
Der entscheidende Hebel gegen rufschädigende Bewertungen liegt nicht im Dialog mit der Plattform, sondern in der Beweislast. Wer eine geschäftsschädigende Tatsache behauptet, muss deren Wahrheit im Streitfall auch gerichtsfest belegen können. Kann der Verfasser diesen Beweis nicht erbringen, gilt die Aussage prozessual als unwahr und der Weg für eine Beseitigung ist frei.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann gilt eine negative eBay-Bewertung als unwahre Tatsachenbehauptung?
Die Bewertung gilt als unwahre Tatsachenbehauptung, wenn sie objektiv beweisbare Sachverhalte beschreibt, diese aber nachweislich falsch sind. Aussagen über Fakten sind dem Beweis zugänglich, etwa durch Sendungsverfolgung, Rechnungen oder Fotos. Im Gegensatz dazu genießen subjektive Meinungsäußerungen wie ’schlechter Service‘ oder ‚unfreundliche Kommunikation‘ weitreichenden Schutz durch das Grundgesetz. Eine Lüge, die einen Geschäftsvorgang beschreibt, trägt nichts zur freien Meinungsbildung bei und ist daher immer rechtswidrig.
Eine Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn die Aussage klar einen konkreten Zustand oder einen abgeschlossenen Vorgang benennt. Typische Beispiele sind die Behauptung, der Händler habe Fälschungen geliefert, oder die Ware sei nie versendet worden. Solche Sachverhalte lassen sich mit konkreten Dokumenten beweisen oder widerlegen. Unwahre Behauptungen dieser Art sind juristisch der schärfste Hebel gegen den Verfasser. Das ist entscheidend, denn nur Fakten, deren Unwahrheit feststeht, begründen den Anspruch auf Löschung.
Oft vermischen Käufer Tatsachen und Meinungen, etwa in Formulierungen wie: „Der Verkäufer ist ein Betrüger, weil er mir eine Fälschung geschickt hat.“ Hier müssen Sie den Tatsachenkern (‚Fälschung geschickt‘) zuerst auf seine Wahrheit hin prüfen. Kann der Verfasser der eBay-Bewertung die Fälschung nicht beweisen, verliert auch die Meinungsäußerung (‚Betrüger‘) ihre Grundlage und die gesamte Äußerung wird unzulässig. Vermeiden Sie es daher, juristisch gegen reine Wertungen vorzugehen.
Analysieren Sie sofort präzise, ob der Inhalt der Bewertung ein beweisbares Faktum oder lediglich eine subjektive Empfindung darstellt, um die Basis für das weitere Vorgehen zu schaffen.
Wer trägt die Beweislast für die Wahrheit einer rufschädigenden Behauptung?
Die Regel im Reputationsschutzrecht ist für Verkäufer strategisch vorteilhaft: Im Streitfall trägt der Verfasser der rufschädigenden Tatsache die volle Beweislast. Sie als Kläger müssen nicht beweisen, dass die Aussage falsch ist (sogenannter Negativbeweis). Stattdessen muss der Käufer die Wahrheit seiner Behauptung gerichtsfest belegen können.
Die Rechtsprechung kehrt die übliche zivilprozessuale Beweislast um, weil es oft unmöglich ist, die Nicht-Existenz eines Faktums zu beweisen. Ein Händler kann nur schwer belegen, dass ein Artikel sein Lager nicht beschädigt verlassen hat. Sie müssen der Behauptung des Käufers lediglich klar widersprechen. Daraufhin fordert das Gericht den Käufer auf, Beweise für seine Anschuldigung beizubringen, beispielsweise Tracking-Daten, Fotos oder Gutachten.
Dieses Vorgehen ist Ihr schärfster Hebel gegen ungerechtfertigte Kritik. Kann der Käufer keine stichhaltigen Beweise für seine Tatsachenbehauptung (z.B. „Fälschung geliefert“) vorlegen, gilt seine Aussage prozessual als unwahr. Erbringt der Verfasser den Beweis nicht, begründet dies unmittelbar Ihren Anspruch auf Löschung der Bewertung.
Das bedeutet für Sie in der Praxis: Behauptet ein Käufer ‚Der Artikel kam beschädigt an‘, müssen Sie nicht das Gegenteil beweisen. Es genügt, der Behauptung zu widersprechen. Nun muss der Käufer gerichtsfest nachweisen, dass der Artikel tatsächlich beschädigt war, etwa durch Fotos, die unmittelbar nach dem Auspacken entstanden sind. Gelingt ihm das nicht, gilt seine Behauptung als unwahr.
Nutzen Sie die formelle Abmahnung durch einen Anwalt, um den Verfasser zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufordern und die Beweislastumkehr gerichtlich zu initiieren.
Wer zahlt die Anwaltskosten für die Abmahnung des Bewertungsverfassers?
Der Verfasser einer rechtswidrigen Bewertung ist verpflichtet, die Anwaltskosten für Ihre berechtigte Abmahnung vollständig zu erstatten. Dieser Anspruch fällt unter den Schadensersatz und ist die am häufigsten und einfachsten durchsetzbare finanzielle Forderung gegen den Käufer. Die Erstattung setzt voraus, dass der Käufer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, was bei unwahren Tatsachenbehauptungen regelmäßig gegeben ist.
Beachten Sie hier einen entscheidenden Unterschied zum reinen Unterlassungsanspruch: Dieser erfordert kein Verschulden. Der Schadensersatzanspruch hingegen setzt einen schuldhaften Verstoß des Käufers voraus. Wer eine nachweislich unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt, handelt in der Regel zumindest fahrlässig. Dieses Verschulden begründet die Pflicht des Verfassers, Ihnen die notwendigen Kosten für die rechtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu ersetzen. Sie müssen die Anwaltsrechnung also nicht selbst tragen, solange die Abmahnung berechtigt war.
Die Erstattung der Anwaltskosten ist der einfachste Weg, einen finanziellen Ausgleich zu erhalten und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Gerichte sprechen Ersatz für entgangenen Gewinn oder Schmerzensgeld nur in absoluten Ausnahmefällen zu. Dort liegen die Nachweishürden sehr hoch. Konzentrieren Sie Ihr strategisches Vorgehen deshalb auf die Geltendmachung der Abmahnkosten.
Beauftragen Sie einen Anwalt mit der sofortigen Abmahnung, um die Kostenübernahme durch den Verfasser zu sichern und maximalen Druck auszuüben.
Wie erhalte ich die Nutzerdaten eines anonymen eBay-Bewerters?
Um rechtlich gegen einen Verfasser vorzugehen, der unter einem Pseudonym bewertet hat, benötigen Sie dessen korrekten Name und Anschrift für die Zustellung einer Abmahnung oder Klage. Da Plattformen wie eBay die Nutzerdaten streng schützen, müssen Sie diesen Auskunftsanspruch in der Regel über das Gericht durchsetzen. Die juristische Grundlage hierfür bildet das am 14. Mai 2024 in Kraft getretene Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
Sie können eBay nicht einfach über den regulären Support zur Offenlegung der Daten bewegen, da die Plattformen ohne gerichtliche Anordnung an den Datenschutz gebunden sind. Zunächst muss Ihr Anwalt die Rechtswidrigkeit der Behauptung, beispielsweise wegen Verleumdung oder übler Nachrede, zweifelsfrei feststellen. Nur wenn die Rechtsverletzung klar vorliegt, kann der Anwalt den Antrag beim zuständigen Gericht stellen, eBay zur Offenlegung der Nutzerdaten zu verpflichten.
Die gerichtliche Anordnung ist notwendig, um zivilrechtliche Ansprüche trotz des Schutzes der persönlichen Daten des Verfassers zu verfolgen. Das Vorgehen ist zwar komplexer und zeitaufwendiger, garantiert Ihnen aber den Zugriff auf die notwendigen Informationen. Sie müssen die Identität des Verfassers kennen, bevor Sie die Löschung oder Unterlassung durchsetzen können.
Beauftragen Sie einen Anwalt, die Rechtswidrigkeit zu prüfen und das gerichtliche Auskunftsverfahren einzuleiten.
Wann muss eBay eine gemeldete, rechtswidrige Bewertung löschen?
eBay muss eine Bewertung nicht sofort löschen, da die Plattform rechtlich als technischer Host-Provider für fremde Inhalte gilt und nicht als deren Urheber. Die Haftung der Plattform nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) greift erst, wenn Sie eine substantiierte Meldung über eine klare Rechtsverletzung machen und eBay daraufhin nicht handelt. Dieses Vorgehen wird als ‚Notice-and-Action-Verfahren‘ (Melde- und Prüfverfahren) bezeichnet und aktiviert die Haftung für fremde, rechtswidrige Inhalte.
Bei eindeutigen Fällen, wie etwa reinen Formalbeleidigungen, muss eBay schnell handeln und löscht die Bewertung oft direkt. Behauptet der Verfasser jedoch komplexe Tatsachen, etwa eine falsche Materialangabe oder eine nie erfolgte Lieferung, kann die Plattform den Wahrheitsgehalt nicht eigenständig prüfen. Der Verkäufer muss daher eine sehr detaillierte und belegbare Meldung abgeben. Kann der Verfasser der Bewertung nach Konfrontation mit dieser Meldung seine Behauptung nicht beweisen oder reagiert er nicht, ist eBay verpflichtet, die Bewertung zu entfernen.
Der sicherste und schnellste Weg zur endgültigen Löschung führt über die Gerichte. Legen Sie eBay eine gerichtliche Entscheidung (Urteil oder einstweilige Verfügung) vor, die die Rechtswidrigkeit der Aussage feststellt, löst dies die unumstößliche Handlungspflicht der Plattform aus.
Nachdem Sie eine positive gerichtliche Entscheidung gegen den Käufer erwirkt haben, legen Sie diese unverzüglich und vollständig bei eBay vor, da die Plattform nun verpflichtet ist, die Bewertung endgültig zu entfernen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
