OLG Braunschweig
Az.: 1 Ss (Owi) 92/13
Beschluss vom 11.07.2013
Leitsätze:
1. Wer im Eingangsbereich (sog. „Vorkassenbereich“) oder auf Parkplätzen von wechselnden Einkaufsmärkten mobile Verkaufsstände betreibt, benötigt dazu grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte – § 55 GewO), wenn der Zeitraum …