AG Köln, Az: 142 C 78/15, Urteil vom 07.09.2015
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung auf Grund des Urteiles gegen Sicherheitsleistung in Höhe von …

Die bei der Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs Zug um Zug anzubietende Kapitalbeteiligung stellt im Mahnverfahren eine Gegenleistung gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 688 Abs. 2 Nr. 2 …