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Verkehrsunfall zwischen links in Grundstückseinfahrt Abbiegenden und überholenden Pkw

Ein riskantes Abbiegemanöver in einem Bentley endete in einem folgenschweren Unfall auf der B244 bei Brome. Der Fahrer übersah beim Einbiegen in eine Hotelzufahrt einen überholenden Ford Mondeo, nun muss er für den entstandenen Schaden von über 14.000 Euro aufkommen. Das Landgericht Braunschweig gab der Klage des Versicherers des Ford-Fahrers in vollem Umfang statt und sah die Schuld eindeutig beim Bentley-Fahrer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Braunschweig
  • Datum: 05.04.2018
  • Aktenzeichen: 1 O 3734/16 (305)
  • Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Haftpflichtversicherer eines Unfallgeschädigten, der Schadensersatzansprüche geltend macht.
  • Beklagte zu 1-3: Fahrer und Halter des unfallbeteiligten Bentley, argumentieren, dass der Unfall aufgrund eines ordnungsgemäß durchgeführten Abbiegevorgangs und einem Fehler des Überholenden geschah.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall am 31.07.2014 geltend. Der Kläger gibt an, dass der Beklagte während eines missglückten Abbiegevorgangs einen Unfall verursacht hat, der zu Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers führte. Der Beklagte bestreitet die Haftung, da das Fahrzeug ordnungsgemäß abgebogen sei und keine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs bestand.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Beklagte zu 1. schuldhaft den Unfall verursacht hat und somit zum Schadensersatz verpflichtet ist, sowie die Frage der Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage bezüglich der Verpflichtungen des Klägers.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 14.806,33 € plus Zinsen an den Kläger zu zahlen und festgestellt, dass der Kläger keine Verpflichtung hat, Schadensersatz oder Schmerzensgeld an die Beklagten zu zahlen.
  • Begründung: Ein überwiegendes Verschulden des Beklagten zu 1. wegen Verletzung der besonderen Sorgfaltspflicht beim Abbiegen wurde festgestellt. Ein Anscheinsbeweis deutet darauf hin, dass der Beklagte zu 1. den Unfall hätte vermeiden können, wenn er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen wäre. Die Verkehrssituation ließ keinen Anschein einer unklaren Verkehrslage zu.
  • Folgen: Die Beklagten müssen den vollen Schadensersatz zahlen. Das Gericht bestätigt die Haftung des Beklagten aus dem Straßenverkehrsgesetz und entlastet den Kläger von Zahlungspflichten. Das Urteil hat keine weiteren Rechtsmittel zur Folge und ist daher rechtskräftig.

Verkehrsunfall beim Abbiegen: Wer trägt die Haftung? Rechtsfolgen verstehen

Ein Verkehrsunfall kann aus unterschiedlichsten Gründen passieren und hat oft weitreichende rechtliche Konsequenzen. Besonders brisant ist die Situation, wenn ein Fahrer links in eine Grundstückseinfahrt abbiegt und dabei von einem überholenden Pkw erfasst wird. Solche Kollisionen werfen wichtige Fragen auf: Wer ist der Unfallverursacher? Welche Verkehrsregelungen kommen zum Tragen und welche Auswirkungen hat dies auf die Schadensregulierung?

Die Unfallursache ist häufig entscheidend für die Klärung der Haftung. In der Verkehrsunfallstatistik zeigen sich immer wieder gleiche Muster, die auf Probleme der Verkehrssicherheit und Rücksichtnahme im Straßenverkehr hinweisen. Um die Rechtsfolgen eines solchen Unfalles zu verstehen, ist es unerlässlich, die geltenden Verkehrsregelungen sowie die Hintermannregel zu berücksichtigen. Nun werfen wir einen Blick auf einen konkreten Fall, der diese Thematik beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Versicherung erringt vollen Schadensersatzanspruch nach Abbiegeunfall auf B244

Bentley vor Hoteleinfahrt wird von Ford Mondeo überholt
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landgericht Braunschweig hat einem Versicherer in vollem Umfang Recht gegeben, der nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz von einem Bentley-Fahrer und dessen Versicherung forderte. Der Unfall ereignete sich am 31. Juli 2014 auf der B244 bei Brome, als der Bentley-Fahrer nach links in eine Hotelzufahrt einbog und dabei mit einem überholenden Ford Mondeo kollidierte.

Unfallhergang und Schadensersatzforderung

Ein Ford Mondeo-Fahrer, der bei der klagenden Versicherung haftpflichtversichert war, fuhr hinter einem Bentley, der wiederum einem langsam fahrenden Traktor folgte. Als der Ford-Fahrer zum Überholen ansetzte, bog der Bentley-Fahrer nach links ab, um in die Zufahrt zum Hotel Hubertus einzufahren. Dabei kam es zur Kollision zwischen der rechten Kotflügelseite des Ford und der A-Säule sowie Fahrertür des Bentley. Die Versicherung des Bentley-Fahrers lehnte jegliche Haftung ab.

Gerichtliche Bewertung der Beweislage

Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf Zeugenaussagen und ein technisches Sachverständigengutachten. Dabei wurde festgestellt, dass der Ford-Fahrer seinen Überholvorgang rechtzeitig durch Blinken angekündigt und sich bereits auf der linken Fahrspur befand. Der Bentley-Fahrer hingegen konnte nicht nachweisen, dass er sein Abbiegemanöver durch Blinken angezeigt hatte.

Haftung und rechtliche Grundlagen

Das Gericht sah einen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO durch den Bentley-Fahrer als erwiesen an. Nach dieser Vorschrift muss sich ein Fahrzeugführer beim Abbiegen in ein Grundstück so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Der Sachverständige bestätigte, dass der Bentley-Fahrer den Ford im Rückspiegel hätte erkennen müssen und der Unfall durch Verringerung der Geschwindigkeit oder Verzicht auf das Abbiegemanöver vermeidbar gewesen wäre.

Urteilsspruch und finanzielle Folgen

Das Gericht verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 14.806,33 Euro nebst Zinsen. Die Betriebsgefahr des Ford-Fahrzeugs trat aufgrund des schwerwiegenden Verstoßes des Bentley-Fahrers gegen seine Sorgfaltspflichten zurück. Zusätzlich wurde festgestellt, dass der klagende Versicherer nicht verpflichtet ist, den Beklagten Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu zahlen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stellt klar, dass Autofahrer beim Linksabbiegen in Grundstückseinfahrten eine besonders hohe Sorgfaltspflicht haben und den rückwärtigen Verkehr intensiv beobachten müssen. Ein Unfall beim Abbiegen spricht grundsätzlich für ein Verschulden des Abbiegenden, wenn dieser nicht beweisen kann, dass er alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen wie Blinken, Einordnen zur Mitte und mehrfache Rückschau getroffen hat. Die bloße Verlangsamung der Geschwindigkeit reicht nicht aus, um nachfolgende Fahrzeuge ausreichend zu warnen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Autofahrer müssen Sie beim Abbiegen in Grundstückseinfahrten besonders vorsichtig sein und mehrfach den rückwärtigen Verkehr beobachten. Blinken Sie rechtzeitig, ordnen Sie sich zur Fahrbahnmitte ein und vergewissern Sie sich unmittelbar vor dem Abbiegen nochmals, dass kein Fahrzeug überholt. Wenn Sie in einen solchen Unfall verwickelt werden, ist für die Haftungsfrage entscheidend, ob der Abbiegende seine erhöhten Sorgfaltspflichten nachweislich erfüllt hat. Die reine Geschwindigkeitsreduzierung oder ein kurzes Blinken reichen dafür nicht aus. Bei Überholmanövern sollten Sie besonders aufmerksam sein, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug langsamer wird – auch wenn keine Abbiegeabsicht erkennbar ist.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

5. Wie wirkt sich die Betriebsgefahr auf den Schadensersatzanspruch aus?

Diese Frage behandelt ein wichtiges rechtliches Konzept im Verkehrsrecht. Die Antwort muss erklären, wie die Betriebsgefahr bei der Schadensberechnung berücksichtigt wird und wann sie hinter anderen Faktoren zurücktritt. Beachte den Zusammenhang: Verkehrsunfall zwischen links in Grundstückseinfahrt Abbiegenden und überholenden Pkw


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Welche Pflichten hat ein Autofahrer beim Linksabbiegen?

Beim Linksabbiegen müssen Sie als Autofahrer eine doppelte Rückschaupflicht beachten. Dies bedeutet, dass Sie sowohl beim Einordnen als auch unmittelbar vor dem Abbiegevorgang den rückwärtigen Verkehr durch Blick in den Rückspiegel und über die Schulter kontrollieren müssen.

Grundlegende Verhaltensregeln

Der Abbiegevorgang muss rechtzeitig und deutlich durch Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers angekündigt werden. Sie müssen Ihr Fahrzeug bis zur Fahrbahnmitte, auf Einbahnstraßen möglichst weit links, einordnen.

Vorfahrtsregelungen

Als Linksabbieger müssen Sie entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Dies gilt auch dann, wenn diese bei Gelb oder frühem Rot über eine Ampel fahren. Bei zwei entgegenkommenden Linksabbiegern gilt: Sie müssen voreinander abbiegen, außer die Verkehrslage oder Kreuzungsgestaltung erfordert es anders.

Besondere Sorgfaltspflichten

Beim Abbiegen in Grundstückseinfahrten oder auf Feldwege gelten erhöhte Sorgfaltspflichten. Die Anforderungen steigen, je weniger erkennbar das Abbiegeziel für andere Verkehrsteilnehmer ist. Sie müssen besonders auf Fußgänger und Radfahrer achten, auch wenn diese keine Vorfahrt haben.

Die Geschwindigkeit muss beim Abbiegevorgang angemessen reduziert werden. Erkennen Sie ein überholendes Fahrzeug, müssen Sie den Abbiegevorgang sofort unterbrechen und anhalten. Schienenfahrzeuge dürfen durch Ihr Einordnen zum Linksabbiegen nicht behindert werden.

Bei Missachtung dieser Pflichten trifft Sie im Falle eines Unfalls in der Regel die Hauptschuld, da das Nichtbeachten der Wartepflicht als besonders schwerwiegender Verkehrsverstoß gilt.


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Was gilt rechtlich beim Überholen auf Landstraßen?

Gemäß § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Sie auf Landstraßen nur dann überholen, wenn Sie die gesamte Überholstrecke vollständig überblicken können und eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.

Grundlegende Voraussetzungen

Für einen rechtlich zulässigen Überholvorgang auf Landstraßen müssen Sie wesentlich schneller fahren können als das zu überholende Fahrzeug. Dabei darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden. Um beispielsweise ein Fahrzeug mit 80 km/h zu überholen, benötigen Sie eine Überholstrecke von mindestens 350 Metern, die Überholsichtweite muss jedoch 700 Meter betragen.

Überholverbote beachten

Ein striktes Überholverbot gilt bei:

  • Unklarer Verkehrslage
  • Kuppen und unübersichtlichen Kurven
  • Eingeschränkter Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen
  • Kreuzungen und Einmündungen ohne Vorrangregelung
  • Fußgängerüberwegen
  • Durchgezogenen Linien oder entsprechenden Verkehrszeichen

Bußgelder und Konsequenzen

Bei Verstößen gegen die Überholvorschriften auf Landstraßen drohen empfindliche Strafen. Ein Überholverstoß bei unklarer Verkehrslage wird mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Kommt es zu einer Gefährdung, erhöht sich das Bußgeld auf 250 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Sicherheitsabstände und Ausführung

Beim Überholen müssen Sie einen Mindestabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten. Zu Radfahrenden beträgt dieser außerorts mindestens 2 Meter. Der Überholvorgang muss durch Blinken angekündigt werden und Sie müssen sich nach Abschluss des Vorgangs so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen.


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Welche Bedeutung haben Zeugenaussagen und Gutachten bei der Unfallaufklärung?

Zeugenaussagen und Gutachten sind zentrale Beweismittel bei der Aufklärung von Verkehrsunfällen. Ihre Bedeutung ergibt sich aus ihrer unterschiedlichen Beweiskraft und Funktion im Gerichtsverfahren.

Bedeutung von Zeugenaussagen

Zeugenaussagen direkt nach dem Unfall haben vor Gericht besonderes Gewicht, da sie unmittelbar und unbeeinflusst erfolgen. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie die Kontaktdaten neutraler Zeugen aufnehmen, da deren Aussagen als besonders glaubwürdig eingestuft werden.

Rolle der Sachverständigengutachten

Ein Sachverständigengutachten liefert objektive technische Erkenntnisse zum Unfallhergang. Der Gutachter untersucht dabei Fahrzeugschäden, Unfallspuren und rekonstruiert den Ablauf. Wenn Sie ein Gutachten benötigen, wird dieses in der Regel innerhalb von 24 Stunden erstellt.

Zusammenspiel der Beweismittel

Die Gerichte würdigen Zeugenaussagen und Gutachten in ihrer Gesamtheit. Dabei gilt: Widersprüchliche Zeugenaussagen können durch ein technisches Gutachten aufgelöst werden. Ein Gutachten kann beispielsweise klären, ob die geschilderte Unfallversion technisch überhaupt möglich ist.

Beweiskraft im Verfahren

Die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen wird anhand verschiedener Kriterien geprüft. Besonders wichtig sind dabei:

  • Die zeitliche Nähe zum Unfallgeschehen
  • Die Widerspruchsfreiheit der Aussage
  • Die Position des Zeugen zum Unfallzeitpunkt
  • Die Neutralität des Zeugen

Ein Sachverständigengutachten hat vor Gericht besondere Beweiskraft, da es auf technischen und naturwissenschaftlichen Erkenntnissen basiert. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, bei dem die Schuldfrage unklar ist, kann ein Gutachten den entscheidenden Beweis liefern.


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Wie wirkt sich die Betriebsgefahr auf den Schadensersatzanspruch aus?

Die Betriebsgefahr führt zu einer verschuldensunabhängigen Mithaftung von 20 bis 25 Prozent beim Schadensersatzanspruch, auch wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen. Diese Haftung basiert auf dem Grundgedanken, dass bereits der Betrieb eines Kraftfahrzeugs eine potenzielle Gefahrenquelle darstellt.

Konkrete Auswirkungen auf die Schadensregulierung

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, bei dem Sie keine Schuld tragen, können Sie dennoch nicht den vollen Schadensersatz verlangen. Die Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs führt zu einer Kürzung Ihres Anspruchs um etwa 20 Prozent. Stellen Sie sich vor, an Ihrem geparkten Auto entsteht ein Schaden von 10.000 Euro – dann erhalten Sie aufgrund der Betriebsgefahr nur 8.000 Euro ersetzt.

Besondere Fahrzeugarten und Situationen

Bei bestimmten Fahrzeugarten oder Situationen kann sich die Betriebsgefahr unterschiedlich auswirken:

  • Bei LKWs wird häufig eine erhöhte Betriebsgefahr angenommen
  • Bei Motorrädern wird grundsätzlich keine erhöhte Betriebsgefahr angenommen
  • Bei geparkten Fahrzeugen bleibt die Betriebsgefahr bestehen, kann aber geringer ausfallen

Wegfall der Betriebsgefahr

Die Betriebsgefahr tritt in bestimmten Fällen vollständig zurück:

  • Bei höherer Gewalt
  • Wenn der Unfallgegner die Sorgfaltspflichten besonders schwer verletzt hat
  • Wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Fahrzeugs keine Rolle mehr spielt

Die Gerichte legen den Begriff der Betriebsgefahr nach § 7 StVG weit aus, da sie alle durch den Kraftfahrzeugverkehr beeinflussten Schadensabläufe erfassen wollen. Für die Zurechnung ist entscheidend, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang des Kraftfahrzeugs steht.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Gesamtschuldner

Eine rechtliche Konstellation, bei der mehrere Personen gemeinsam für eine Schuld haften und der Gläubiger die gesamte Leistung von jedem Schuldner verlangen kann. Basierend auf §§ 421 ff. BGB kann der Gläubiger wählen, von welchem Schuldner er die Zahlung fordert. Zahlt ein Schuldner die gesamte Summe, sind alle anderen von der Schuld befreit. Im Innenverhältnis können die Schuldner dann untereinander Ausgleich verlangen. Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall haften sowohl der Fahrer als auch seine Versicherung als Gesamtschuldner.


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Betriebsgefahr

Das abstrakte Risiko, das von einem Kraftfahrzeug allein durch seinen Betrieb ausgeht, auch ohne dass ein Verschulden vorliegt (§ 7 StVG). Sie führt zu einer verschuldensunabhängigen Haftung des Fahrzeughalters. Bei einem Unfall wird die Betriebsgefahr beider beteiligter Fahrzeuge gegeneinander abgewogen. Bei besonders schwerem Verschulden einer Partei kann die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurücktreten, sodass keine Mithaftung erfolgt.


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Sorgfaltspflicht

Die rechtliche Verpflichtung, sich so zu verhalten, dass andere nicht geschädigt werden (§ 276 BGB). Im Straßenverkehr bedeutet dies besonders aufmerksam und vorausschauend zu fahren und sich an alle Verkehrsregeln zu halten. Die Verletzung der Sorgfaltspflicht kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Beispiel: Ein Autofahrer muss vor dem Abbiegen den rückwärtigen Verkehr beobachten und darf andere nicht gefährden.


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Sachverständigengutachten

Ein offizielles Dokument, in dem ein gerichtlich bestellter Experte aufgrund seiner Fachkenntnisse einen Sachverhalt neutral beurteilt (§ 404 ZPO). Bei Verkehrsunfällen analysiert der Sachverständige typischerweise Unfallspuren, Fahrzeugschäden und Unfallhergang. Das Gutachten ist ein wichtiges Beweismittel für das Gericht zur Feststellung des tatsächlichen Geschehensablaufs und der Schuldfrage.


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Verkehrsunfallstatistik

Eine systematische Erfassung und Auswertung aller polizeilich registrierten Verkehrsunfälle nach § 42 StVUnfStatG. Sie dokumentiert Unfallursachen, -orte, beteiligte Fahrzeuge und Personen sowie Unfallfolgen. Die Statistik dient als Grundlage für Verkehrssicherheitsmaßnahmen und wird von Gerichten zur Beurteilung typischer Unfallkonstellationen herangezogen.


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Hintermannregel

Ein Grundsatz im Straßenverkehrsrecht, wonach der hinter einem anderen Fahrzeug Fahrende so viel Abstand halten muss, dass er auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns rechtzeitig anhalten kann (§ 4 StVO). Die Regel schützt vor Auffahrunfällen und verpflichtet zu besonderer Vorsicht bei Überholmanövern. Wer die Hintermannregel verletzt, haftet in der Regel für entstehende Schäden.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schadensersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die allgemeine Schadensersatzpflicht bei unerlaubten Handlungen. Danach ist derjenige, der einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, verpflichtet, diesen zu ersetzen. Im vorliegenden Fall könnte die Haftung des Beklagten zu 1. für die Unfallfolgen relevant sein, da er das Fahrzeug abbog, ohne auf den überholenden Fahrer zu achten, was als fahrlässig eingestuft werden könnte.
  • § 254 BGB (Mitverschulden): Dieser Paragraph befasst sich mit dem Mitverschulden des Geschädigten, das den Schadensersatzanspruch mindern kann. Wenn der Kläger zur Entstehung des Schadens beigetragen hat, beispielsweise durch ein riskantes Überholmanöver, könnte dies Einfluss auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs haben. Im aktuellen Fall müsste geprüft werden, ob der Kläger alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim Überholen beachtet hat.
  • § 7 StVG (Haftung des Fahrzeughalters): Nach diesem Gesetz haftet der Halter eines Fahrzeugs unabhängig von einem Verschulden, wenn dessen Fahrzeug an einem Unfall beteiligt ist. Dies könnte bedeuten, dass der Beklagte zu 2. ebenfalls für die Schäden haftet, unabhängig von der Fahrlässigkeit des Fahrers. Der Kläger könnte somit Ansprüche gegen den Halter geltend machen, selbst wenn der Fahrer nicht allein verantwortlich ist.
  • § 115 VVG (Regress bei Ersatzansprüchen): Dieser Paragraph regelt die Möglichkeit des Haftpflichtversicherers, Rückgriff gegenüber dem Versicherungsnehmer zu nehmen, wenn die Ansprüche unerlaubte Handlungen betreffen und der Versicherungsnehmer dafür haftbar gemacht werden kann. In diesem Fall spielt die Rolle des Haftpflichtversicherers der Beklagten eine zentrale Rolle, insbesondere hinsichtlich der Frage, inwieweit er Zahlungen leisten muss oder sich gegebenenfalls gegenüber seinem Versicherten schadlos halten kann.
  • § 249 BGB (Ersatzpflicht): Hier wird definiert, dass der Geschädigte so zu stellen ist, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde. Der Kläger fordert die Erstattung der Reparaturkosten und negiert eine eigene Haftungsforderung, was sich direkt auf die Anwendung dieses Paragraphen auswirkt. Der Zusammenhang zu diesem Fall ist, dass der Kläger eine summatische Aufstellung der Schäden und Kosten vorlegt, die ersetzt werden sollen.

Das vorliegende Urteil

LG Braunschweig – Az.: 1 O 3734/16 (305) – Urteil vom 05.04.2018


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