Übersicht
- 1 Das Wichtigste in Kürze
- 2 Der Fall vor Gericht
- 2.1 Streit um Verletzungen nach Verkehrsunfall: Wenn die Physik der eigenen Geschichte widerspricht
- 2.2 Der Unfall: Ein Auto trifft auf einen geparkten Bus
- 2.3 Die Kernfrage: Wurde der Busfahrer durch den Unfall wirklich verletzt?
- 2.4 Die hohe Hürde des Beweises im Zivilprozess
- 2.5 Ein Mosaik aus Widersprüchen: Die wechselnden Geschichten des Klägers
- 2.6 Die unbestechliche Physik: Was die Gutachter herausfanden
- 2.7 Das Urteil: Keine Verletzung bewiesen, keine Entschädigung
- 3 Die Schlüsselerkenntnisse
- 4 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- 4.1 Was bedeutet es, wenn die Gegenseite meine Verletzungen nach einem Unfall anzweifelt?
- 4.2 Welche Beweise sind entscheidend, um eine Verletzung nach einem Verkehrsunfall nachzuweisen?
- 4.3 Wie wichtig sind physikalische Gutachten bei der Beurteilung von Unfallverletzungen?
- 4.4 Welche Bedeutung haben meine eigenen Schilderungen des Unfallhergangs für den Beweis meiner Verletzungen?
- 4.5 Welche Folgen hat es, wenn ich eine unfallbedingte Verletzung nicht beweisen kann?
- 5 Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- 6 Wichtige Rechtsgrundlagen
- 7 Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 6 O 330/18 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Karlsruhe
- Datum: 18.03.2022
- Aktenzeichen: 6 O 330/18
- Verfahrensart: Zivilverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Fahrer eines verunfallten Kraftomnibusses, der Schmerzensgeld und Schadensersatz forderte.
- Beklagte: Die Halterin des unfallverursachenden Pkw und die Haftpflichtversicherung des Pkw.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Es ging um einen Verkehrsunfall, bei dem der Pkw der Beklagten mit einem stehenden Kraftomnibus kollidierte, dessen Fahrer der Kläger war.
- Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob die vom Kläger nach dem Unfall behaupteten Verletzungen tatsächlich durch diesen Unfall verursacht wurden.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht wies die Klage des Busfahrers auf Schmerzensgeld und Schadensersatz vollständig ab. Der Kläger musste die Kosten des Rechtsstreits tragen.
- Begründung: Das Gericht war nicht davon überzeugt, dass der Kläger bei dem Unfall tatsächlich verletzt wurde. Seine Angaben zum Unfallhergang waren widersprüchlich und wurden durch unfallanalytische Gutachten sowie ärztliche Befunde nicht bestätigt.
- Folgen: Der Kläger erhält keine Entschädigung für die behaupteten Verletzungen und muss die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.
Der Fall vor Gericht
Streit um Verletzungen nach Verkehrsunfall: Wenn die Physik der eigenen Geschichte widerspricht
Ein Auffahrunfall ist schnell passiert. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, und schon kracht es. In den meisten Fällen ist die Schuldfrage schnell geklärt. Aber was passiert, wenn die Folgen des Unfalls nicht so klar sind? Wenn jemand über starke Schmerzen klagt, die von außen nicht sichtbar sind? Genau um diese schwierige Frage ging es in einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe. Es zeigt eindrücklich, worauf es ankommt, wenn ein Gericht entscheiden muss, ob eine behauptete Verletzung tatsächlich durch einen Unfall verursacht wurde.
Der Unfall: Ein Auto trifft auf einen geparkten Bus

Die Ausgangssituation war eigentlich unkompliziert. Am 21. Juli 2015 stand ein Linienbus auf einem Parkstreifen. Der Fahrer des Busses, nennen wir ihn Herr M., befand sich im Inneren des Fahrzeugs. Eine Autofahrerin übersah den stehenden Bus und prallte mit ihrem Pkw gegen dessen Heck. Die grundsätzliche Verantwortung für den Zusammenstoß war schnell klar. Die Fahrzeughalterin und deren Haftpflichtversicherung, also das Unternehmen, das für Schäden durch das Auto aufkommen muss, waren sich einig, dass sie für den Unfall grundsätzlich haften. Doch genau hier endete die Einigkeit.
Der Busfahrer Herr M. gab an, durch den Aufprall schwer verletzt worden zu sein. Er forderte von der Fahrzeughalterin und der Versicherung eine hohe Summe als Schmerzensgeld, eine finanzielle Entschädigung für erlittenes Leid. Konkret verlangte er 80.000 Euro. Zusätzlich forderte er Ersatz für seinen Verdienstausfall, da er seit dem Unfall nicht mehr habe arbeiten können. Über die Jahre war hier eine Summe von weit über 100.000 Euro zusammengekommen. Er wollte außerdem feststellen lassen, dass die Gegenseite auch für alle zukünftigen Schäden aufkommen müsse. Die Versicherung und die Fahrzeughalterin weigerten sich jedoch zu zahlen. Sie bezweifelten, dass die schweren gesundheitlichen Probleme von Herrn M. wirklich eine Folge dieses Unfalls waren.
Die Kernfrage: Wurde der Busfahrer durch den Unfall wirklich verletzt?
Was war hier also das eigentliche Problem? Es ging nicht mehr darum, wer den Unfall verursacht hat, sondern darum, was der Unfall verursacht hat. Das Gericht musste eine entscheidende Frage klären: Ist die schwere Halswirbelsäulenverletzung, über die Herr M. klagte, tatsächlich und nachweislich auf den Anstoß des Autos zurückzuführen? Juristen nennen dies die Frage der haftungsbegründenden Kausalität. Das klingt kompliziert, bedeutet aber nur: Besteht ein direkter und beweisbarer Zusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis (dem Unfall) und dem eingetretenen Schaden (der Verletzung)? Nur wenn dieser Zusammenhang bewiesen ist, entsteht überhaupt ein Anspruch auf Schadensersatz.
Um das zu verstehen, stellen Sie sich eine Kette vor. Das erste Glied ist der Unfall, das letzte Glied ist der geforderte Geldbetrag. Das Gericht musste prüfen, ob die Kette lückenlos ist. Das wichtigste Kettenglied direkt nach dem Unfall ist die Erstverletzung. Wenn dieses Glied fehlt – wenn also nicht bewiesen werden kann, dass der Unfall überhaupt eine Verletzung verursacht hat – dann reißt die ganze Kette, und es gibt keinen Anspruch.
Die hohe Hürde des Beweises im Zivilprozess
Wer vor Gericht etwas fordert, muss es in der Regel auch beweisen. Diesen Grundsatz nennt man Beweislast. Für den Beweis einer solchen Erstverletzung gibt es im deutschen Zivilrecht eine hohe Hürde. Der Richter muss nach dem Gesetz (§ 286 der Zivilprozessordnung) eine persönliche Überzeugung gewinnen, dass die Behauptung wahr ist. Das bedeutet keine absolute, hundertprozentige Sicherheit, die es im echten Leben selten gibt. Es reicht aber auch nicht, wenn eine Verletzung nur möglich oder wahrscheinlich erscheint. Der Richter muss einen Grad an Gewissheit erreichen, der „vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet“.
Für Herrn M. bedeutete das: Er musste das Gericht davon überzeugen, dass der Unfall ursächlich für seine gesundheitlichen Probleme war. Seine eigene Schilderung der Ereignisse war dabei ein zentraler Baustein. Doch genau hier begannen die Schwierigkeiten.
Ein Mosaik aus Widersprüchen: Die wechselnden Geschichten des Klägers
Das Gericht schaute sich sehr genau an, was Herr M. zu verschiedenen Zeitpunkten über den Unfallhergang berichtet hatte. Dabei fielen erhebliche Widersprüche auf, die seine Glaubwürdigkeit ins Wanken brachten.
- Direkt nach dem Unfall im Krankenhaus: Herr M. gab an, er habe den Fahrgastraum seines Busses aufgeräumt, als er durch den Aufprall stürzte.
- Ein knappes Jahr später in einem Arztbericht: Plötzlich hieß es, er habe sich im Heck des Busses „zum Ruhen niedergelegt“.
- In der Klageschrift bei Gericht: Zuerst wurde vorgetragen, er habe im Heck gesessen.
- Später im Verfahren: Die Geschichte wurde erneut „präzisiert“. Nun sei er in gebückter Haltung gewesen, um sich hinlegen zu wollen.
- Seine Beschreibung des Sturzes selbst änderte sich ebenfalls: Zuerst sagte er, er sei direkt auf den Boden gestürzt. Später, nachdem ein Gutachter auf physikalische Probleme hingewiesen hatte, beschrieb er einen komplizierteren Sturzverlauf, bei dem er erst gegen eine Sitzkante und von dort zur Seite in eine Sitzreihe gefallen sei.
Diese ständigen Änderungen seiner Geschichte machten das Gericht misstrauisch. Es war nicht mehr nachvollziehbar, was genau im Moment des Aufpralls passiert war. War er gestanden? Hatte er gesessen? Oder lag er vielleicht schon? Jede dieser Situationen hätte aber völlig andere Auswirkungen auf seinen Körper gehabt.
Die unbestechliche Physik: Was die Gutachter herausfanden
Um Klarheit zu schaffen, beauftragte das Gericht zwei unabhängige Experten, sogenannte Sachverständige. Ein Unfallanalytiker sollte die Physik des Unfalls rekonstruieren, ein Orthopäde die medizinischen Befunde bewerten. Ihre Ergebnisse waren für den Fall entscheidend.
Der Unfallanalytiker und die Gesetze der Bewegung
Der technische Sachverständige berechnete, dass das Auto mit etwa 55 bis 65 km/h auf den stehenden Bus prallte. Dadurch wurde der schwere Bus schlagartig auf eine Geschwindigkeit von etwa 6 bis 8 km/h beschleunigt. Was bedeutet das für eine Person im Inneren? Der Experte erklärte es unmissverständlich: Aufgrund der Trägheit wird ein Körper bei einer solchen Beschleunigung von hinten immer in die entgegengesetzte Richtung geschleudert – also nach hinten, in Richtung des Aufpralls.
Stellen Sie es sich wie in einer U-Bahn vor, die ruckartig anfährt. Sie werden nach hinten in Ihren Sitz gedrückt, nicht nach vorne aus ihm herausgeschleudert. Die vom Busfahrer zuletzt geschilderte Sturzrichtung – seitlich in eine Sitzreihe – war nach den Gesetzen der Physik schlicht nicht möglich. Er hätte sich bei der Wucht des Aufpralls auch nicht festhalten oder seinen Sturz irgendwie beeinflussen können, da alles in einer Zehntelsekunde passierte. Die Physik widersprach also direkt der Geschichte von Herrn M.
Der Mediziner und die fehlenden Spuren
Auch der medizinische Sachverständige fand keine Beweise für eine unfallbedingte Verletzung. Bei der ersten Untersuchung direkt am Unfalltag wurden keine objektiven Verletzungszeichen wie Prellmarken, Schürfwunden oder Schwellungen festgestellt. Kurz nach dem Unfall durchgeführte MRT-Untersuchungen, die besonders gut Weichteilverletzungen wie Zerrungen zeigen können, waren ebenfalls unauffällig. Sie zeigten zwar altersbedingte Abnutzungserscheinungen an der Halswirbelsäule, der Experte stellte aber klar, dass diese schon vorher da gewesen sein müssen und nichts mit dem Unfall zu tun hatten. Eine frische, durch den Aufprall verursachte Verletzung konnte er nicht nachweisen.
Das Urteil: Keine Verletzung bewiesen, keine Entschädigung
Am Ende fügte das Gericht alle Puzzleteile zusammen: die widersprüchlichen und ständig wechselnden Aussagen des Busfahrers, die physikalischen Gesetze, die seiner Geschichte widersprachen, und die medizinischen Befunde, die keine akute Verletzung zeigten. Das Gesamtbild war für das Gericht eindeutig. Es konnte nicht die notwendige Überzeugung gewinnen, dass Herr M. bei dem Unfall überhaupt eine Verletzung erlitten hatte.
Da der Busfahrer den ersten und wichtigsten Schritt – den Beweis der Erstverletzung – nicht erbringen konnte, wurde seine gesamte Klage abgewiesen. Das Gericht entschied, dass er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz hat. Zudem wurde er dazu verurteilt, die gesamten Kosten des jahrelangen Rechtsstreits zu tragen, also nicht nur die für seine eigenen Anwälte, sondern auch die der Gegenseite und die teuren Gutachten.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass Unfallopfer ihre Verletzungen glaubhaft und widerspruchsfrei beweisen müssen, um Schmerzensgeld zu erhalten – auch wenn die Schuldfrage am Unfall bereits geklärt ist. Wer seine Geschichte über den Unfallhergang mehrfach ändert und dabei den Gesetzen der Physik widerspricht, verliert seine Glaubwürdigkeit vor Gericht. Die Richter prüfen nicht nur medizinische Befunde, sondern auch die technischen Umstände des Unfalls sehr genau und ziehen unabhängige Experten hinzu. Für Betroffene bedeutet das: Eine ehrliche, konstante Schilderung der Ereignisse ist genauso wichtig wie der medizinische Nachweis der Verletzung.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet es, wenn die Gegenseite meine Verletzungen nach einem Unfall anzweifelt?
Wenn die Gegenseite, oft die gegnerische Versicherung, Ihre nach einem Unfall erlittenen Verletzungen anzweifelt, geht es primär um die sogenannte Kausalität. Das bedeutet, es wird nicht unbedingt bestritten, dass Sie Verletzungen haben oder Schmerzen empfinden, sondern es wird infrage gestellt, ob diese Verletzungen auch tatsächlich und direkt durch den Unfall verursacht wurden.
Die Bedeutung der Kausalität
Für die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen ist die Kausalität entscheidend. Selbst wenn die Schuld am Unfall klar ist, muss rechtlich erwiesen sein, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und den von Ihnen behaupteten Beschwerden besteht. Stellen Sie sich vor, der Unfall war nach außen hin geringfügig, aber Sie berichten erst Tage später von starken Nackenschmerzen. Die Gegenseite könnte dann argumentieren, dass diese Schmerzen vielleicht eine andere Ursache haben oder schon vor dem Unfall bestanden.
Die Rolle der Beweislast
Im deutschen Recht gilt der Grundsatz der Beweislast. Das bedeutet, derjenige, der einen Anspruch geltend macht oder etwas fordert, muss die Tatsachen beweisen, die diesen Anspruch begründen. Wenn Sie also Schmerzensgeld oder Schadensersatz für Ihre Verletzungen fordern, liegt die Beweislast bei Ihnen. Sie müssen darlegen und nachweisen, dass die Verletzungen tatsächlich durch den Unfall entstanden sind. Die Gegenseite muss nicht beweisen, dass die Verletzungen nicht vom Unfall stammen, sondern Sie müssen beweisen, dass sie doch davon stammen.
Häufige Gründe für Zweifel
Die gegnerische Seite zweifelt Verletzungen oft aus verschiedenen Gründen an:
- Geringe Unfallenergie: Bei einem sehr leichten Aufprall kann argumentiert werden, dass die physikalischen Kräfte nicht ausreichten, um die behaupteten Verletzungen zu verursachen.
- Vorerkrankungen: Es wird geprüft, ob bereits vor dem Unfall ähnliche Beschwerden oder Krankheiten bestanden, die die aktuellen Symptome erklären könnten.
- Zeitlicher Ablauf: Wenn zwischen dem Unfall und dem ersten Arztbesuch oder der Feststellung der Verletzungen ein längerer Zeitraum liegt, kann der direkte Zusammenhang angezweifelt werden.
- Widersprüche in den Angaben: Unterschiedliche Aussagen zur Art oder Schwere der Verletzungen oder zum Unfallhergang können zu Zweifeln führen.
Was die Bestreitung für Sie bedeutet
Für Sie bedeutet dies, dass eine lückenlose und detaillierte Dokumentation Ihrer Verletzungen und Behandlungen von großer Bedeutung ist, um die Kausalität zu belegen. Dazu gehören insbesondere:
- Unverzügliche ärztliche Untersuchung: Suchen Sie nach einem Unfall umgehend einen Arzt auf und schildern Sie alle Beschwerden genau, selbst wenn sie zunächst gering erscheinen.
- Detaillierte Arztberichte: Achten Sie darauf, dass alle Ihre Beschwerden und deren Entwicklung in den medizinischen Unterlagen sorgfältig vermerkt werden.
- Nachweis aller Behandlungen: Sammeln Sie alle Belege über Arztbesuche, verordnete Therapien, Medikamente und gegebenenfalls Zeiten der Arbeitsunfähigkeit.
Es geht darum, einen klaren „roten Faden“ zwischen dem Unfallereignis, Ihren Schmerzen und den daraus resultierenden Behandlungen zu legen. Je besser dieser Zusammenhang durch medizinische Unterlagen und Ihre eigenen, konsistenten Schilderungen dokumentiert ist, desto schwerer fällt es der Gegenseite, die Kausalität Ihrer Verletzungen zum Unfall zu bestreiten.
Welche Beweise sind entscheidend, um eine Verletzung nach einem Verkehrsunfall nachzuweisen?
Um eine Verletzung nach einem Verkehrsunfall nachzuweisen, sind medizinische Dokumentationen von größter Bedeutung. Diese Unterlagen dienen als Grundlage dafür, den Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und den erlittenen Schäden klar zu belegen.
Die Bedeutung einer zeitnahen ärztlichen Untersuchung und Dokumentation
Nach einem Verkehrsunfall ist es entscheidend, unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Selbst wenn Beschwerden zunächst gering erscheinen, ist eine schnelle Untersuchung wichtig. Durch eine zeitnahe und detaillierte ärztliche Dokumentation können die Ärzte Ihre anfänglichen Beschwerden, die Diagnose und die Art der Verletzungen festhalten. Dies ist essenziell, um später einen klaren medizinischen und rechtlichen Zusammenhang zwischen dem Unfall und den aufgetretenen Verletzungen herzustellen. Eine Verzögerung bei der ersten Untersuchung kann es erschweren, die Verletzungen eindeutig dem Unfall zuzuordnen.
Objektive medizinische Befunde im Vergleich zu subjektiven Schmerzschilderungen
Gerichte legen bei der Bewertung von Verletzungen großen Wert auf objektive medizinische Befunde. Das sind Feststellungen, die messbar und für andere überprüfbar sind und nicht ausschließlich auf der persönlichen Beschreibung von Symptomen basieren. Beispiele für solche objektiven Befunde sind Röntgenbilder, Magnetresonanztomographien (MRT), Computertomographien (CT) oder auch spezifische Laborwerte und Ergebnisse neurologischer Tests. Diese bildgebenden Verfahren oder Messwerte zeigen konkrete Veränderungen im Körper oder nachweisbare Funktionsstörungen.
Ihre subjektiven Schmerzschilderungen, also wie Sie selbst Schmerzen empfinden, sind für Ihre Behandlung natürlich sehr wichtig. Für den Nachweis einer Verletzung im rechtlichen Sinne benötigen diese subjektiven Empfindungen jedoch oft eine Stütze durch objektive, medizinisch nachweisbare Anzeichen. Das bedeutet nicht, dass Ihre Schmerzen nicht real sind, sondern dass für die gerichtliche Beurteilung überprüfbare Fakten gesucht werden.
Kontinuierliche medizinische Betreuung und deren Dokumentation
Es ist wichtig, dass die medizinische Betreuung nach dem Unfall fortlaufend erfolgt und alle Behandlungsschritte sorgfältig dokumentiert werden. Dazu gehören alle folgenden Arztberichte, Therapiepläne, Verordnungen für Medikamente oder Hilfsmittel, sowie Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit. Eine durchgehende Dokumentation zeigt den Heilungsverlauf, die Notwendigkeit der Behandlungen und eventuelle Langzeitfolgen. Diese fortlaufende Sammlung von Belegen untermauert die aus der Unfallverletzung entstandenen Notwendigkeiten und Beschwerden.
Die Wichtigkeit eines erfahrenen Arztes
Ein Arzt, der Erfahrung mit der präzisen Dokumentation von Unfallverletzungen hat, kann Befunde umfassend und detailreich festhalten. Eine solche sorgfältige Dokumentation hilft, alle relevanten medizinischen Details in einer für die spätere rechtliche Beurteilung verständlichen und nachvollziehbaren Form aufzubereiten.
Wie wichtig sind physikalische Gutachten bei der Beurteilung von Unfallverletzungen?
Physikalische Gutachten sind bei der Beurteilung von Unfallverletzungen von erheblicher Bedeutung und spielen oft eine entscheidende Rolle, auch wenn dies für viele Menschen überraschend sein mag. Während medizinische Gutachten die Art und Schwere einer Verletzung feststellen, beurteilen physikalische Gutachten, ob die geschilderten Verletzungen überhaupt mit den physikalischen Abläufen des Unfalls in Einklang stehen.
Die Rolle der Unfallphysik
Ein physikalisches Gutachten, oft auch als unfallanalytisches Gutachten bezeichnet, wird von speziell ausgebildeten Sachverständigen erstellt. Diese Sachverständigen analysieren den Unfallhergang anhand technischer Daten, Spuren und Fahrzeugschäden. Sie berechnen dabei wichtige physikalische Parameter wie die Aufprallenergie, die Geschwindigkeitsänderung (Delta-V) und die daraus resultierenden Kräfte, die auf die Insassen oder beteiligte Personen gewirkt haben.
Warum physikalische Gutachten entscheidend sind
Stellen Sie sich vor, bei einem Auffahrunfall mit sehr geringer Geschwindigkeit werden schwere Verletzungen geltend gemacht. Ein physikalisches Gutachten kann in solchen Fällen objektiv feststellen, ob die bei dem Unfall freigesetzten Kräfte ausreichend waren, um die behaupteten Verletzungen überhaupt zu verursachen. Es kann aufzeigen, ob die vom Verletzten geschilderte Bewegung oder die Art der Verletzung mit den tatsächlich einwirkenden physikalischen Gegebenheiten des Unfalls vereinbar war.
Das bedeutet für Sie: Ein physikalisches Gutachten dient als wichtige objektive Grundlage zur Beurteilung der Plausibilität von Verletzungen. Es kann beispielsweise klären, ob ein Schleudertrauma bei einem sehr leichten Auffahrunfall tatsächlich physikalisch möglich war oder ob die einwirkenden Kräfte zu gering waren, um eine solche Verletzung herbeizuführen.
Zusammenspiel mit medizinischen Gutachten
Physikalische Gutachten ergänzen die medizinische Beurteilung. Sie liefern die technische Basis und beurteilen die kausale Verknüpfung zwischen dem Unfallereignis und den behaupteten Verletzungen aus physikalischer Sicht. Das Gericht oder die beteiligten Parteien nutzen diese Erkenntnisse, um die Schadensersatzansprüche fundiert zu prüfen. Ohne eine physikalische Überprüfung könnte im Zweifel nicht geklärt werden, ob eine Verletzung tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen ist oder eine andere Ursache hat. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Beweisführung in einem Rechtsstreit geht.
Welche Bedeutung haben meine eigenen Schilderungen des Unfallhergangs für den Beweis meiner Verletzungen?
Die Art und Weise, wie Sie den Unfallhergang schildern, ist von zentraler Bedeutung für den Beweis Ihrer Verletzungen. Ihre eigenen Aussagen sind ein entscheidender Baustein, um einen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und den erlittenen Verletzungen plausibel und glaubhaft darzustellen.
Glaubwürdigkeit als Schlüssel zum Nachweis
Wenn Sie nach einem Unfall verletzt sind und Schadenersatz oder Schmerzensgeld fordern, müssen Sie nachweisen, dass Ihre Verletzungen eine direkte Folge des Unfalls sind. Ihre Schilderung des Unfallhergangs ist hierbei oft das erste und wichtigste Puzzleteil. Sie trägt maßgeblich zu Ihrer Glaubwürdigkeit bei. Stellen Sie sich vor, Sie beschreiben den Unfallhergang bei der Polizei, später im Krankenhaus und nochmals bei einem Arzt. Jede dieser Schilderungen wird bei der späteren Beurteilung Ihres Falles – sei es durch die gegnerische Versicherung oder ein Gericht – genau betrachtet.
Bedeutung konsistenter Aussagen
Besonders wichtig ist die Konsistenz Ihrer Angaben. Das bedeutet, Ihre Aussagen zum Unfallhergang sollten sich im Wesentlichen nicht widersprechen, egal wem Sie sie mitteilen und wann. Die erste Schilderung kurz nach dem Unfall, beispielsweise gegenüber der Polizei, dem Notarzt oder im Krankenhaus, hat dabei oft ein besonders hohes Gewicht. Sie gilt als „frisch“ und unverfälscht.
Für Sie ist entscheidend: Jede Abweichung oder Änderung in späteren Aussagen zum Unfallhergang kann Ihre Glaubwürdigkeit erheblich beeinträchtigen. Selbst wenn Ihre Verletzungen medizinisch zweifelsfrei bestehen, kann eine widersprüchliche oder sich ständig ändernde Darstellung des Unfallgeschehens dazu führen, dass der Zusammenhang zwischen Unfall und Verletzung in Frage gestellt wird. Dies kann die gesamte Beweisführung gefährden und es deutlich erschweren, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Gerichte und Versicherungen legen großen Wert auf eine lückenlose und widerspruchsfreie Schilderung, um die Ursächlichkeit der Verletzungen durch den Unfall zu beurteilen.
Welche Folgen hat es, wenn ich eine unfallbedingte Verletzung nicht beweisen kann?
Wenn Sie nach einem Unfall eine erlittene Verletzung nicht als Folge des Unfalls nachweisen können, hat dies weitreichende Konsequenzen für mögliche Entschädigungsansprüche. Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, dass derjenige, der einen Anspruch geltend macht, die Voraussetzungen dafür beweisen muss. Das bedeutet: Wer nach einem Unfall Schmerzensgeld oder Schadensersatz (wie etwa Verdienstausfall oder Kosten für Heilbehandlung) verlangt, muss nicht nur den Unfallhergang, sondern auch den direkten Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der konkreten Verletzung (die sogenannte Kausalität) beweisen.
Keine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Gelingt Ihnen dieser Nachweis der unfallbedingten Verursachung Ihrer Verletzung nicht, können Sie keine Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder andere Schadensersatzposten geltend machen. Dies gilt selbst dann, wenn Sie tatsächlich unter Schmerzen oder Beeinträchtigungen leiden. Die Gegenseite – meist die Versicherung des Unfallverursachers – ist dann nicht verpflichtet, Ihnen diese Schäden zu ersetzen, weil der notwendige Zusammenhang zum Unfall juristisch nicht belegt ist. Es wird so behandelt, als wäre die Verletzung nicht durch den Unfall entstanden.
Finanzielle Belastung durch Prozesskosten
Zusätzlich zu den entfallenden Ansprüchen drohen erhebliche finanzielle Belastungen, wenn Sie Ihre Verletzung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens nicht beweisen können und die Klage daher abgewiesen wird. In diesem Fall tragen Sie als Klägerin oder Kläger die gesamten Kosten des Rechtsstreits. Dazu gehören:
- Ihre eigenen Anwaltskosten: Auch wenn Sie einen Anwalt beauftragt haben, müssen Sie dessen Honorar selbst bezahlen.
- Die Anwaltskosten der Gegenseite: Sie müssen die Anwaltskosten der Partei erstatten, gegen die Sie geklagt haben.
- Die Gerichtskosten: Dies sind Gebühren, die für das Gerichtsverfahren selbst anfallen.
- Kosten für Sachverständigengutachten: Oft sind im Unfallrecht medizinische Gutachten notwendig, um den Zusammenhang zwischen Unfall und Verletzung zu klären. Diese Gutachten sind sehr teuer und müssen von der unterliegenden Partei getragen werden.
Stellen Sie sich vor, Sie haben erhebliche Schmerzen, aber es gibt keine eindeutigen Beweise (z.B. ärztliche Befunde kurz nach dem Unfall), die Ihre Schmerzen kausal dem Unfall zuordnen. Wenn ein Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Beweis für diesen Zusammenhang nicht erbracht wurde, verlieren Sie nicht nur den möglichen Anspruch auf Schmerzensgeld und andere Leistungen, sondern müssen auch die gesamten Prozesskosten tragen. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Die Notwendigkeit eines klaren Nachweises unterstreicht die Wichtigkeit, nach einem Unfall alle relevanten Fakten und medizinischen Dokumentationen sorgfältig zu sichern.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Haftungsbegründende Kausalität
Die haftungsbegründende Kausalität beschreibt den rechtlichen Zusammenhang zwischen einem schädigenden Ereignis (z. B. einem Verkehrsunfall) und dem daraus resultierenden Schaden (z. B. einer Verletzung). Damit ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht, muss nachgewiesen werden, dass die Verletzung unmittelbar und ursächlich durch den Unfall verursacht wurde. Ist diese Verbindung nicht sicher belegbar, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Im Alltag entspricht das der Frage: „Habe ich mich wegen des Unfalls verletzt – oder liegt der Schaden an etwas anderem?“ (vgl. § 249 BGB, Schadensersatz).
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Beweislast
Die Beweislast bestimmt im Zivilverfahren, wer die Verantwortung trägt, tatsächlich nachzuweisen, dass bestimmte Tatsachen für seinen Anspruch oder seine Verteidigung vorliegen. In Fällen von Unfallverletzungen trägt meist der Kläger (der Verletzte) die Beweislast dafür, dass die behaupteten Verletzungen tatsächlich durch den Unfall verursacht wurden. Der Anspruchsteller muss also die schadensbegründende Tatsache darlegen und beweisen (vgl. § 286 ZPO). Beispiel: Wer Schmerzensgeld fordert, muss medizinische Belege oder glaubwürdige Aussagen vorlegen, die den Unfall als Ursache plausibel machen.
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Sachverständiger
Ein Sachverständiger ist ein unabhängiger Experte, der einem Gericht oder den Parteien bei der Bewertung von komplizierten Fachfragen hilft – etwa zur Unfallmechanik oder medizinischen Befunden. Seine Aufgabe ist es, fachlich fundierte Gutachten zu erstellen, die als objektive Entscheidungsgrundlage dienen. Im dargestellten Fall haben Unfallanalytiker und Orthopäden als Sachverständige die physikalischen Abläufe und medizinischen Verletzungen geprüft, um zu klären, ob die Verletzung mit dem Unfall übereinstimmt.
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Objektiver medizinischer Befund
Ein objektiver medizinischer Befund ist eine feststellbare und für Dritte überprüfbare Verletzung oder Erkrankung, die mit medizinischen Untersuchungsmethoden (etwa Röntgen, MRT oder Laborwerte) nachgewiesen wird. Anders als subjektive Schmerzangaben, die nur vom Betroffenen kommen, liefern diese Befunde eine überprüfbare Grundlage für die Beurteilung der Verletzung. Gerichtliche Entscheidungen stützen sich besonders auf solche objektiven Befunde, um die Kausalität zwischen Unfall und Verletzung zu bewerten.
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Glaubwürdigkeit der Aussage
Die Glaubwürdigkeit der Aussage bezieht sich darauf, wie verlässlich und überzeugend die Schilderungen einer Person von einem Ereignis – beispielsweise einem Unfall – vom Gericht eingeschätzt werden. Konsistente, widerspruchsfreie und nachvollziehbare Schilderungen stärken die Glaubwürdigkeit, während häufige Änderungen, Widersprüche oder Ungereimtheiten Zweifel hervorrufen können. Da die eigenen Schilderungen oft ein zentrales Beweisstück sind, kann die Glaubwürdigkeit entscheidend dafür sein, ob ein Schaden dem Unfall rechtlich zugerechnet wird oder nicht.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 823 Abs. 1 BGB: Diese zentrale Vorschrift des deutschen Zivilrechts bildet die Grundlage für Schadensersatzansprüche bei der Verletzung bestimmter Rechtsgüter, wie Körper, Gesundheit, Eigentum oder Freiheit. Sie besagt, dass jemand, der vorsätzlich oder fahrlässig eines dieser Güter widerrechtlich verletzt, dem Geschädigten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Ohne eine solche Rechtsgutverletzung entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Busfahrer Herr M. stützte seine Forderungen auf die Behauptung, seine Gesundheit sei durch den Unfall verletzt worden, was die Prüfung dieser Anspruchsgrundlage erforderlich machte.
- Haftungsbegründende Kausalität (Rechtsprinzip im Schadensersatzrecht): Dieses fundamentale Prinzip erfordert, dass zwischen dem schädigenden Ereignis (z.B. einem Unfall) und dem eingetretenen Schaden (z.B. einer Verletzung) ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Juristisch wird geprüft, ob das Ereignis nach der „Conditio-sine-qua-non“-Formel nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Schaden entfiele, und ob es rechtlich relevant war. Nur wenn dieser Zusammenhang bewiesen ist, kann überhaupt eine Haftung für den Schaden begründet werden. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Kernfrage war, ob die schweren gesundheitlichen Probleme von Herrn M. tatsächlich kausal durch den Auffahrunfall verursacht wurden, was mangels Beweis nicht festgestellt werden konnte.
- Beweislast (Grundsatz des Zivilprozessrechts): Die Beweislast regelt im Zivilprozess, welche Partei die Beweise für eine bestimmte Behauptung vor Gericht erbringen muss, um im Falle der Ungewissheit über eine Tatsache zu obsiegen. Kann die beweisbelastete Partei eine Behauptung nicht zur Überzeugung des Gerichts beweisen, so geht dies zu ihren Lasten. Dies stellt eine entscheidende Hürde dar, die oft über den Ausgang eines Verfahrens entscheidet. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Herr M. trug die Beweislast für die Behauptung, dass seine schweren Verletzungen durch den Unfall entstanden sind, was er durch widersprüchliche Aussagen und physikalische Gutachten nicht erfüllen konnte.
- Zivilprozessordnung (ZPO), § 286 ZPO: Diese Vorschrift legt fest, wie das Gericht die Beweise zu würdigen hat, also wie es zu einer Entscheidung über die Wahrheit einer behaupteten Tatsache gelangt. Der Richter muss sich eine persönliche Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung bilden, wobei ein Grad an Gewissheit erreicht werden muss, der „vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet“. Es geht nicht um absolute Sicherheit, aber auch nicht um bloße Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht konnte angesichts der widersprüchlichen Aussagen und der Gutachten keine hinreichende Überzeugung gewinnen, dass die Verletzungen von Herrn M. unfallbedingt waren.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 253 Abs. 2 BGB: Diese Bestimmung regelt den Anspruch auf Schmerzensgeld, eine Entschädigung für immaterielle, also nicht-vermögensrechtliche Schäden wie Schmerz, Leiden oder erlittene Lebensbeeinträchtigungen. Schmerzensgeld wird in der Regel in Geld ausgezahlt und soll dem Geschädigten einen Ausgleich für die erlittene Beeinträchtigung bieten und zugleich eine Genugtuungsfunktion für den Schädiger erfüllen. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen sowie den Umständen des Einzelfalls. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Herr M. forderte 80.000 Euro Schmerzensgeld, jedoch war dieser Anspruch mangels nachweisbarer unfallbedingter Verletzung nicht begründet.
Das vorliegende Urteil
LG Karlsruhe – Az.: 6 O 330/18 – Urteil vom 18.03.2022
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