LG Osnabrück – Az.: 9 S 161/19 – Beschluss vom 27.09.2019
1. Die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht …
