AG Frankfurt/Main – Az.: 33 C 2065/22 – Urteil vom 26.07.2022
Die einstweilige Verfügung vom 5. Juli 2022 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat der Verfügungsbeklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsbeklagte kann die Vollstreckung …
