AG Flensburg, Az.: 90 F 87/15, Beschluss vom 26.01.2017
1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin 17.696,02 € nebst Zinsen i.H.v. 4 Prozentpunkten seit dem 16.05.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens …
