AG Kiel, Az.: 43 Gs 4924/18, Beschluss vom 05.10.2018
Der Antrag auf Übersendung einer anonymisierten Urteilsabschrift wird als unbegründet verworfen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen zu tragen.
Gründe
Gem. § 475 Abs. 4 StPO …
