Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Az.: 5 Ta 373/14, Beschluss vom 14.10.2014
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 2.09.2014 – 6 Ca 48/14 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.
Gründe
I.…