LG München I – Az.: 31 S 17737/19 – Urteil vom 30.07.2020
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte wird aufgrund der Anschlussberufung verurteilt, an den Kläger weitere 13.391,84 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem …
