AG Hamburg, Az.: 31c C 244/15, Urteil vom 17.08.2015
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 97,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 11.07.2015 zu zahlen sowie den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in …