AG Dortmund, Az.: 425 C 6067/16, Urteil vom 07.02.2017
Das Versäumnisurteil bleibt aufrechterhalten.
Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des …