AG Bremerhaven, Az.: 56 C 657/12, Urteil vom 14.11.2012
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg vom 26.03.2012 (Az. 12-7204279-0-7) wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Tritt innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf einer Ware ein Mangel auf, wird nach § 476 BGB vermutet, dass dieser Mangel bereits zu dem Zeitpunkt vorgelegen hat, als der Käufer die Ware erhalten hat (sog. Gefahrübergang). Der Bundesgerichtshof hat …